Wikiup:Vermittlungsausschuss/Problem Artikel Horst Mahler zwischen Anonym und Eldred

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Problem

Laufend Reverts im Artikel Horst Mahler mit folgendem Hintergrund:

Horst Mahler teilt die Ansicht, dass das Dritte Reich nach wie vor voelkerrechtlich Bestand hat und seine Rechtsnormen im Falle der Wiedererlangen seiner Handlungsfaehigkeit auch wieder durchgesetzt werden muessten. Es gibt eine Meinung im Voelkerrecht die diese Auffassung traegt. Es ist natuerlich hier fuer uns unerheblich ob das Dritte Reich nun fortbesteht oder nicht, fuer Horst Mahler ist es jedoch eine Tatsache und er denkt und handelt dieser Ueberzeugung nach.

In einer zurueckliegenden Verhandlung hat Horst Mahler den Staatsanwalt, den Vorsitzenden und die Schoeffen darueber aufgeklaert das im Falle, das Dritte Reich wuerde seine Handlungsfaehigkeit wiedererlangen man sie wegen §90 (Volksverleumdung) und §91 (Feindbeguenstigung) RStGB zu langjaehrigem Zuchthaus bis hin zur Todesstrafe verurteilen koennte. Dies wird im Artikel gewuerdigt "Horst Mahler habe Todesdrohungen von sich gegeben".

Wichtig ist aber darzustellen:

  1. Mahler hat niemals ausgefuehrt er selbst wuerde in diesem Fall solche Urteile faellen
  2. Genauso hat Mahler niemals auch nur angedeutet er wuerde diese Urteile selbst vollstrecken.
  3. Fuer die in diesem Zusammenhang geauesserten antisemitischen Auesserungen wurde seitens der Staatsanwaltschaft Klage

erhoben. Die Auesserungen Mahlers in dieser Verhandlung zu der Rechtslage im Dritten Reich war nicht Bestandteil dieser Klage, wohl weil der Staatsanwaltschaft bewusst war dass aus den vorgen. Punkten 1-2 und der offenkundigen Auffassung Mahlers ein zusaetzliche Verurteilung aufgrund der "Todesdrohungen" nur sehr unwahrscheinlich war

Um zu zeigen genau wie irrelevant in der strafrechtlichen Betrachtung in der BRD eine solche "Todesdrohung" Mahlerscher Art ist, habe ich ebenso eine Dritte IP ueber die Strafbarkeit ihres Reverten nach dem Reichsstrafgesetzbuch in der Fassung von 1944 in Kenntnis gesetzt. Diese Aussage klingt nach wie vor so hervorragend laecherlich man kann sie wohl nicht ernst nehmen und ich denke kaum das die IP hier veraengstigt wurde. Verdeutlicht wurde jedoch hier erneut wie wenig eine solche Auesserung de Facto einer Todesdrohung gleich kommt. Mir selbst ist es Wurst wie Kaese ob das Dritte Reich nun fortbesteht oder nicht und ich glaube selbst nicht daran dass ein hypothetisches Dritte Reich zu meiner Lebzeit wieder ersteht um irgendwelche Straftaten aus der Zeit der BRD zu ahnden.

Zusammenfassend ist jedoch wichtig klarzustellen, dass der Leser des Artikels nicht den Eindruck gewinnt Horst Mahler haette sich etwa wie folgt geaeussert: "Ich werde euch alle zum Tode verurteilen!" "Ich werde an jedem hier die Todesstrafe vollstrecken!" denn solch einen Spielraum laesst die momentane Darstellung des Artikels zu.

Der Eldred und bislang auch eine anonyme IP lassen eine dahingehende Erweiterung des Absatzes nicht zu. Ich habe mehrmals zuvor Eldred angeboten gemeinsam eine von beiden Seiten vertretbare Fassung zu erarbeiten. Vielleicht ist dies mit Hilfe des Vermittlungsausschusses moeglich.

Links: Letzte Aenderungen meinerseits, Diskussion:Horst Mahler, ...

Beteiligte Benutzer': Benutzer:Eldred, IP

Vermittler

Habemus pampam 22:25, 10. Feb 2006 (CET)

Lösungsvorschläge

  1. Ich biete folgende Formulierung an. Sie weicht zwar wieder einwenig von meiner letzten Aenderung im Artikel ab, aber schliesslich hatte ich

ja jetzt auch eine Weile Zeit ueber die Formulierung nachzudenken.

Nachdem er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt angedroht hatte an ihnen könnte sogar die Todesstrafe aufgrund von § 91 RStGB (Feindbegünstigung) vollzogen werden, in der Annahme dass das Dritte Reich mittel- bis langfristig wieder ersteht und er in der Verhandlung antisemitische Äußerungen gemacht hatte, erteilte das Amtsgericht Tiergarten Mahler am 8. April 2004 ein vorläufiges Berufsverbot. Ähnliche Hinweise gingen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und an zwei Anwälte der Partei Die Grünen. Wegen der antisemitischen Kommentare erhob die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage, verzichtete jedoch Mahler wegen seiner Hinweise auf die Rechtslage im Dritten Reich anzuklagen.

  1. Desweiteren sollten wir uns ueberlegen ob es zweckmaessig ist ueber eine psychiatrische Beurteilung Mahlers uns auszulassen. Der Hinweis darauf

ist eher ehrkraenkend als alles andere und der Leser wird sich schon aus dem Gesamtartikel (auch mit meinen relevanten Zusaetzen) ein Bild von der Geistes- und Ideenwelt Mahler gemacht haben.



Zunächst würde ich gerne wissen, auf welchem Material die Aussage zu Todesdrohungen und Androhungen der Todesstrafe basiert. Habemus pampam 22:27, 10. Feb 2006 (CET)

Diskussion

Ich finde die ausführlichere Version über die Äußerungen Mahlers besser weil informativer, außerdem will ich von der Wikipedia auch über psychiatrische Gutachten zu Mahler informiert werden, weil mir seine Diagnose unklar ist. Roman Czyborra 05:56, 1. Mär 2006 (CET)