Wikiup Diskussion:Adminkandidaturen/Wdwd

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Drei Fragen

Jedem Adminkandidaten stelle ich ab sofort diese drei Fragen, von deren Antworten mein Stimmverhalten bei Kandidaturen künftig abhängig sein wird.

  • Abarbeitung der Löschdiskussionen: Wie stark wäre dein Engagement bei den Löschkandidaten?
  • Verhalten bei V-Meldungen, Benutzersperren und Sperrprüfungen: Würdest du individuelle Entscheidungen treffen oder dich an kollektiv getragenen Entscheidungen mehrerer Admins beteiligen?
  • Haltung zum Adminwiederwahlverfahren: Würdest du dich in diese Liste für eine freiwillige Wiederwahl eintragen und im Gegensatz zu einigen, die dort stehen, es auch ernst nehmen?

Diese letzte Frage hat keinen Einfluss auf mein Abstimmungsverhalten:

  • Haltung zum Admin auf Probe: Wie du vielleicht bereits mitbekommen hast, wird zurzeit ein Meinungsbild erarbeitet, das die Einführung eines sogenannten Admins auf Probe zur Abstimmung stellen soll. Welche Meinung hast du dazu?

Viel Erfolg bei deiner Wahl wünscht dir --Schlesinger schreib! 12:47, 28. Dez. 2012 (CET)

zu 1.: Im Artikelbereich: gering. Im Dateibereich/DÜP: Eher hoch.
zu 2.: Individuell nach Fall, wobei gerade dieser Bereich eine mehr oder weniger zeitintensive Einarbeitung bedingt. Abarbeitung von VM plane ich, auch wegen der zeitlichen Ebene, nicht im wesentlichen Umfang.
zu 3.: Persönlich hätte ich mit einer Eintragung kein Problem, erhöht allerdings (deutlich) den Wahlaufwand für die Gemeinschaft wenn das mehr machen. Da wäre meiner Meinung, und Überleitung zum letzten Punkt, sowas wie eine Art Einstiegsphase/Probezeit wie in dem geplanten MB besser.--wdwd (Diskussion) 15:00, 28. Dez. 2012 (CET)

OTRS-Frage

Ist OTRS auf Commons, es geht aber um Urheberrecht und du bist beteiligt. commons:File:Chargierte der Regiomontana Königsberg (1930).JPG wurde hochgeladen mit Datum 1930, Urheber "Corps Masovia (Mehlauge)" und Bildlizenz gemeinfrei. "Mehlauge" ist der Hochlader. Das besagte Corps kann bestenfalls Inhaber von Nutzungsrechten sein oder ggfs. ererbten Urheberrechten sein, aber nach deutschem Recht nicht Urheber. Ein eigentlicher Urheber ist nicht genannt (der Hochlader war zum genannten Bilddatum 1930 noch nicht geboren), und das Bild ist auch nicht so alt, dass der Urheber auf jeden Fall schon 70 Jahre tot sein muss und das Bild dann gemeinfrei wäre. Nach Setzen des "No permission"-Bausteins (ich) trägt nun wenige Tage später ein OTRS-Mitarbeiter (du) einen OTRS-bestätigt-Baustein samt CC-Lizenz ein. Ein richtiger Urheber wird weiterhin nicht genannt. Wie kann das sein? -- Rosenzweig δ 13:30, 28. Dez. 2012 (CET)

Ich kenne den Fall nicht, aber die lokale Vorlage {{Information}} ist da aussagekräftiger bzw. "korrekter" als ihre Entsprechung auf Commons, denn die hiesige Vorlage spricht vom "Urheber bzw. Nutzungsrechteinhaber". Sofern also eine (natürliche oder juristische) Person die vollen Nutzungsrechte innehat, kann sie das Bild durchaus frei lizenzieren und als Bedingung ihre Namensnennung verlangen (wie bei CC-BY), ohne der Urheber im Sinne des UrhG zu sein. Yellowcard (Diskussion) 14:00, 28. Dez. 2012 (CET)
Die Vorlage:Information hat im Feld Urheber den Text "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber", die entsprechende und gleichwertige Vorlage auf commons in der de-version hingegen nur den Text "Urheber", was zu Unklarheiten führen kann. Im konkreten Fall liegt eine (m.M. glaubwürdige) Erklärung des Nutzungsrechtsinhabers vor, welcher unter seiner Bezeichnung "Mehlauge" eingetragen ist. Es kann bei Inhabern, die ihre Nutzungsrechte vertreten u.U. der Urheber im OTRS nicht namentlich bekannt sein. Gegen eine Textanpassung in den Vorlagen spricht wohl nichts - dieser Punkt ist eher für commons.--wdwd (Diskussion) 15:00, 28. Dez. 2012 (CET)
Das ist ja einfach. Ich lade dann demnächst auch alte Bilder hoch, die ich irgendwo bei meinem Verein im Schrank gefunden habe, ohne den Urheber zu kennen, und behaupte ganz fest, dass ich den Urheber zwar nicht kenne, aber dennoch sicher weiß, dass ich die Nutzungsrechte innehabe. Irgendjemand vom OTRS wird's schon glaubwürdig finden. Aber jetzt im Ernst: Wie will jemand wissen, dass er Nutzungsrechte hat, wenn er mangels Kenntnis des Urhebers nicht wissen kann, wie diese Rechte vom Urheber auf ihn gelangt sind? Das fand ich schon bei vielen Bildern der Bundesarchiv-Kooperation fragwürdig, aber da konnte man es zumindest manchmal noch nachvollziehen, wenn man bspw. wusste, dass dieses Bild sicher für die Nachrichtenagentur XY gemacht wurde, diese sich standardmäßig alle Rechte sicherte und diese Rechte nun komplett beim Bundesarchiv sind. Bei Privatbildern, die nicht im Rahmen eines professionellen Arbeitsverhältnisses entstanden sind, bin ich hingegen deutlich skeptischer und frage mich schon, ob jemand in Unkenntnis des Urhebers tatsächlich die vollumfänglichen ausschließlichen Nutzungsrechte, wie von uns gefordert, haben kann. -- Rosenzweig δ 00:52, 29. Dez. 2012 (CET)
„Wie will jemand wissen, dass er Nutzungsrechte hat, wenn er mangels Kenntnis des Urhebers nicht wissen kann, wie diese Rechte vom Urheber auf ihn gelangt sind?“ - Beispiel: Eine Fotoagentur verkauft Fotos und die Nutzungsrechte daran. Diese wiederum bezieht sie von Fotoateliers, an die die dort angestellten Fotografen (also die Urheber) ihre Nutzungsrechte per Arbeitsvertrag abtreten. Schon dem dritten Glied in dieser Kette (der Agentur) sind die Namen der Urheber nicht mehr bekannt, den Kunden der Fotoagentur (das können natürlich auch Privatkunden sein) dann erst Recht nicht mehr. Im Prinzip dasselbe Beispiel etwas vereinfacht: Wenn ich zum Fotoatelier um die Ecke gehe und mich dort fotografieren lasse, dann weiß ich auch nicht den Namen des Fotografen (dass man normalerweise, außer man schließt entsprechende spezielle Verträge mit dem Atelier ab, nicht die vollen Nutzungsrechte an den Fotos erwirbt ist für dieses Beispiel jetzt nicht so wichtig). -- Chaddy · DDÜP 09:42, 29. Dez. 2012 (CET)
Für das Beispiel nicht, für uns aber schon, denn dass eben diese vollumfänglichen und ausschließlichen Nutzungsrechte vorhanden sind, verlangen wir von den Hochladern hier oder auf Commons. Das ist die Voraussetzung für die Erteilung freier Lizenzen. -- Rosenzweig δ 11:05, 29. Dez. 2012 (CET)
Ich erkenne nicht, wo behauptet wird, dass der Benutzer:Mehlauge den Urheber nicht kennt? Es kann gut sein, dass er ihn kennt (sei es namentlich oder eben durch verbale Kommunikation, sogar ohne den Namen ausgetauscht zu haben). Wenn ein Benutzer glaubhaft versichert, die ausreichenden Nutzungsrechte innezuhaben und das Bild unter eine freie Lizenz stellen kann und will, dann ist das ausreichend. Eine hundertprozentige Sicherheit kann es ohne ausführliche Überprüfung nicht geben, und das kann weder das Support-Team, noch der Uploader leisten.
Man muss akzeptieren, dass auch dort wieder AGF eine große Rolle spielt. Die Uploader schildern die Vorgänge und das Support-Team prüft dann im Rahmen seiner Möglichkeiten, ob der Uploader nach seinen Schilderungen die ausreichenden Nutzungsrechte hat, um frei zu lizenzieren, und ob die Schilderungen glaubhaft klingen. Mehr sitzt einfach nicht drin. Die Freigabe eines Uploaders eines professionellen Portraitbildes, der sagt: „Ich kann frei lizenzieren, denn ich hab das Foto ja beim Fotografen bezahlt“, wird also nicht ohne die Freigabe des Fotografen akzeptiert werden, da sie ohne weitere Vereinbarungen im Allgemeinen nicht ausreicht. Wenn jemand aber glaubhaft und schlüssig darlegt, weshalb der die vollen Nutzungsrechte innehat, um eine freie Lizenz zu erteilen, dem wird im Allgemeinen auch geglaubt.
Ich denke, dass dieses Prozedere schon deutlich mehr Rechtssicherheit schafft als ein vier Tage angemeldeter Benutzer, der ein haufen guter Bilder hochlädt und als Quelle "selbst erstellt" angibt. Dem glauben wir sogar ausnahmslos ohne Freigabemail und da sind sicherlich einige Blindgänger bei.
„Ich lade dann demnächst auch alte Bilder hoch, die ich irgendwo bei meinem Verein im Schrank gefunden habe, ohne den Urheber zu kennen, und behaupte ganz fest, dass ich den Urheber zwar nicht kenne, aber dennoch sicher weiß, dass ich die Nutzungsrechte innehabe.“ Das würde natürlich nicht funktionieren, da Deine Argumentation nicht schlüssig ist: Durch das Finden von Fotos im Schrank erwirbst Du ja nicht die vollen Nutzungsrechte daran - schon gar nicht so weit, dass Du sie unter eine freie Lizenz stellen könntest. Wenn Du aber an Deiner Argumentation noch feilst und somit dem Support-Team schlüssige Lügen unterbreitest, wird das bestimmt funktionieren, da gebe ich Dir Recht. Yellowcard (Diskussion) 12:08, 29. Dez. 2012 (CET)
Bzgl. „Ich erkenne nicht, wo behauptet wird, dass der Benutzer:Mehlauge den Urheber nicht kennt?“ siehe am Anfang: Ein eigentlicher Urheber ist nicht genannt – wenn er bekannt ist, wieso ist er dann nicht genannt? -- Rosenzweig δ 14:02, 29. Dez. 2012 (CET)
Weil der Urheber das Bild nicht unter eine freie Lizenz gestellt hat, sondern ein Nachnutzer, der entsprechend über die ausreichenden Rechte verfügt. Dieser darf gemäß der Lizenzbedingungen die Nennung der Urheberschaft in der von ihm geforderten Nutzung verlangen – also auch, dass eben sein Name genannt wird und nicht der des ursprünglichen ("wirklichen") Urhebers. Vielleicht wollte der Urheber auch bei einer eventuellen Veröffentlichung gar nicht genannt werden. Yellowcard (Diskussion) 16:12, 30. Dez. 2012 (CET)
Ich frage mich gerade, was das mit dieser Adminkandidatur zu tun hat....--Emergency doc (Diskussion)≤≤RM≥≥ 11:04, 30. Dez. 2012 (CET)
+1 — Sind wohl gerade alle anderen Diskussionsseiten gesperrt. --Kuebi [ · Δ] 17:52, 30. Dez. 2012 (CET)

OTRS allgemein

Mal losgelöst vom obigen Commons-Fall:

Einige Kontrastimmer begründen ihre Stimme mit "Ämterhäufung". Ich sehe da erst einmal keine zwingenden Interessenkonflikte. Indes ist es eigentlich nach wie vor seltsam, daß das OTRS-Team seinen "Nachwuchs" selber rekrutiert, jedoch eigentlich ja "für die Wikipedia" spricht. Was sicher auch aufs MP zutrifft - aber dabei handelt es sich zumindest um ein Angebot und nicht um offizielle Ansprechpartner.

Beides auf jeden Fall deutlich seilschaftsorientierter als die Adminarbeit. --Elop 19:30, 5. Jan. 2013 (CET)

Mal losgelöst von dem Fall werfe ich mal die Frage in den Raum, wie genau die betroffenen Contrastimmer eigentlich meinen, dass Bildfreigaben umgesetzt werden können, wenn sie nicht wollen, dass OTRS-Zugangsberechtigte in einer „Doppelfunktion“ (aha, angeblich ist OTRS-Zugriff also ein Amt) auch Admins sind. Und wie, das können sie mir sicher auch erklären, ich eine Bildfreigabe bearbeiten soll, wenn ich nicht einmal weiß, um welches Bild es geht. (Die Fragen sind freilich rhetorisch, ich habe auch einige Zeit ohne Adminrechte intensiv Freigaben beantwortet, dauert halt ungefähr viermal so lange, nimmt zusätzlich Kapazitäten anderer Admins in Anspruch und man ist permanent von der Anwesenheit eines unterbeschäftigten Administrators abhängig.) —pajz (Kontakt) 00:33, 11. Jan. 2013 (CET)