Wikiup Diskussion:Löschkandidaten/18. März 2013

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K.D.St.V. Staufia Bonn

Für die extrem zynische und grenzwertige Aussage; das Übliche Verbot in der NS Zeit ist längst kein Alleinstellungsmerkmal mehr.; juckt es mich stark in den Fingern Dich auf der VM zu melden. Würdest Du das bitte umformulieren? Wenn ja, kannst Du meinen Beitrag wieder entfernen. Danke --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 08:41, 18. Mär. 2013 (CET)
nein, das wird in jeder Verbindung immer wieder gebracht. Den Himmler-Erlass vom 20. Juni 1938 trifft alle Verbindungen, trotzdem kommt das immer weider als Alleinstellungsmerkmal. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 08:43, 18. Mär. 2013 (CET)
Das kann man trotzdem anders ausdrücken und aufgrund Deiner fehlenden Einsicht ist die VM gestellt. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 08:51, 18. Mär. 2013 (CET)
trotz fehlender Einsicht? Wo bitte siehst Du in der Erwähnung des Himmler-Erlass vom 20. Juni 1938 eine straftat? Ich glaube da hast Du Dich verrant, ziehe die VM besser zurück, könnte ein Missbrauch sein, inclusive einem schweren PA wegen der Straftat. Gruß SlartibErtfass der bertige (Diskussion) 09:06, 18. Mär. 2013 (CET)
Weder Missbrauch, noch PA, das weißt Du auch und verwendest dies daher als Nebelgranate. Wenn ich mich nicht irre warst Du auch mal Admin, und da geht das doppelt nicht. Schade dass Du derart uneinsichtig bist. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 09:14, 18. Mär. 2013 (CET)