Wikiup Diskussion:Meinungsbilder/Verwendung standardisierter Wappen in der Wikipedia

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Nötig?

Mich wundert es, dass darüber überhaupt diskutiert werden muss. -- Simplicius 19:10, 6. Apr. 2007 (CEST)

Dann schau Dir mal das hier an. Was da schon an Zeit verschwendet verwendet wurde ... - Warum diskutiert werden muss? Frag Benutzer:N3MO - Grüße --Joachim Köhler 19:19, 6. Apr. 2007 (CEST)
Ja nun, so ein Meinungsbild sollte immer derjenige initieren, der in kleiner Runde wirklich nicht mehr weiterkommt. Habe ich in vergleichbaren Situationen auch schon getan und dann dreht sich in großer Runde noch mal der Wind oder auch nicht.
Aber umgekehrt wegen einer einzelnen Person für diese ein Meinungsbild zu initiieren halte ich für nicht nötig. Wollte ich nur mal anmerken. -- Simplicius 20:53, 6. Apr. 2007 (CEST)
Auf andere Art und Weise ließ sich jene Person leider nicht von der Standardisierung bremsen und davon überzeugen, worauf das Meinungsbild nach nur so kurzer Zeit ziemlich eindeutig scheint hinauszulaufen. --th 21:03, 6. Apr. 2007 (CEST)
Greift das Wörtchen Standardisierung hier wirklich?
Eine Standardisierung muss ja erst einmal beschlossen sein, nicht umgekehrt. -- Simplicius 21:21, 6. Apr. 2007 (CEST)
Tja, das dachte ich ursprünglich auch mal, aber er hat mich eines Besseren belehrt: [1] [2] [3] [4] [5] (beachte vor allem 4 & 5).
Hier wurde übrigens darüber abgestimmt, einstimmig, 3 Stimmen! ;-) --th 21:35, 6. Apr. 2007 (CEST)
Gleichwohl, in diesem Meinungsbild hätte man konkret nur von Vereinheitlichung oder ähnlichem sprechen können. Pro Standard ist ein Widerspruch in sich. -- Simplicius 21:46, 6. Apr. 2007 (CEST)
Oh, so genau hab ich mir über dieses Wörtchen noch gar keine tiefergehenden Gedanken gemacht, aber ja, das ist ziemlich einleuchtend, was du schreibst! --th 21:56, 6. Apr. 2007 (CEST)
Jedenfalls ist es ok, dass Ihr auf demokratischem Weg die Notbremse zieht. -- Simplicius 22:07, 6. Apr. 2007 (CEST)

Urheberrecht?

In vielen Fällen dürfte das bei (amtlichen) Wappen / Siegeln auch ein Urheberrechtsproblem sein. Das sollte es doch eigentlich möglichst wenig interne Einengungen geben, um da Umschiffungsmöglichkeiten offen zu halten, oder? Cup of Coffee 23:31, 6. Apr. 2007 (CEST)

Darüber herrschte in der Wikipedia eine ganze Weile lang Unklarheit. Bei jüngeren Wappen gibt es durchaus einen noch lebenden oder noch nicht allzu lange verstorbenen Urheber. Das Nachmalen heilt solche Probleme nicht.
Letztlich handelt es sich aber aufgrund ihrer Veröffentlichung um Amtliche Werke, was die letzten Recherchen laut Wikipedia:Wappen gezeigt haben. Die unmittelbare Veröffentlichung amtlicher Wappen ist also kein Problem. Man muss allerdings bei der Abbildung aufpassen, dass man sie nicht selbst namensähnlich verwendet. -- Simplicius 23:53, 6. Apr. 2007 (CEST)
Ein Stadtwappen stellt ein Amtliches Werk dar und ist in Deutschland nach § 5 UrhG gemeinfrei („public domain“). Das "Standardisieren" könnte da eher ein Problem werden. -- Martin Vogel 23:56, 6. Apr. 2007 (CEST)

D

Ich habe noch nicht verstanden, weshalb hier nur über Stadtwappen deutscher Städte befunden wird. Gibt es in Österreich, der Schweiz oder in Madagaskar keine vergleichbaren Regelungen? Oder sind die dortigen Städte nicht so wichtig? Wäre schön, wenn mich da mal jemand aufklären könnte. --Magadan  ?! 02:09, 7. Apr. 2007 (CEST)

Zum einen erstreckten sich die „Standardisierungs“bemühungen bislang nur auf Deutschland. Zum anderen sind die weiter oben angesprochenen urheberrechtlichen Schlussfolgerungen (Amtliche Wappen sind gemeinfrei) so nur für Deutschland gültig. In anderen Ländern kann das durchaus anders sein, d.h., die dortigen amtlichen Wappen können wir u.U. gar nicht verwenden. Falls sich eine ähnliche Problemstellung auch mit nicht-deutschen Wappen ergeben sollte, kann man sich ja an diesem Meinungsbild orientieren. Aus den oben genannten Gründen wollte ich es aber nicht vor vornherein mit drin haben. --Rosenzweig δ 02:42, 7. Apr. 2007 (CEST)
Für Wappen in Deutschland fehlte damals das missing link, ob die Veröffentlichung eines Wappens ebenso als Amtliches Werk gilt, obwohl dieses Beispiel im Urhebergesetz gar nicht so explizit aufgelistet wird. Es gibt dazu ein bejahendes Antwortschreiben eines Landesministeriums des Innern. Sieht man sich dieses Beispiel an, wird es einem noch klarer.
Der Artikel Amtliches Werk beschreibt die Rechtslage in A und CH als ebenso. Insofern ist das in A und der CH für amtliche Wappen sehr wahrscheinlich gleich. Die dürften ebenso in irgendeinem Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Die Klärung damals war ganz gut, weil es da auch editwars gab (Wappen rein, Wappen raus). -- Simplicius 11:04, 7. Apr. 2007 (CEST)
Soweit ich weiß, ist die Rechtslage in A und CH eben nicht völlig gleich wie in D, oder es ist zumindest nicht endgültig geklärt. Falls doch, kann man sich ja darauf einigen, das Meinungsbild analog anzuwenden. --Rosenzweig δ 11:14, 7. Apr. 2007 (CEST)
Kann man nach meiner Meinung völlig analog für Schweiz und Österreich sehen. Für den Rest der Welt müsste man mal schaun. -- Simplicius 15:05, 7. Apr. 2007 (CEST)

Nicht nur Staatsflaggicons

sondern auch Gemeinde-, Städtewappen- und Bundeslandfahnenicons sind zu finden. Dies müßte meines Erachtens einbezogen werden.--Blaufisch 15:49, 19. Aug. 2007 (CEST)

Pardon? Dieses Meinungsbild ist seit langem beendet. --Rosenzweig δ 16:05, 19. Aug. 2007 (CEST)
Meint er dieses hier?--Eigntlich (w) 16:06, 19. Aug. 2007 (CEST)
Habe ich mich wohl in der Seite geirrt. Trage es jetzt bei Benutzer:Eigntlich/Flaggen-MB in der Disk nach. Danke für den Hinweis--Blaufisch 19:34, 19. Aug. 2007 (CEST)