Wikiup Diskussion:Oversightkandidaturen/Rax

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Abstimmung beginnt am 25. Mai 2009 um 00:00 Uhr und endet am 8. Juni 2009 um 00:00 Uhr.
Stimmberechtigung zu dieser Wahl überprüfen

nach oben geschummelte anmerkung von Rax

puh, meine kandidatur-überlegung war - mit blick auf den heftigen gegenwind und das absehbare ergebnis - wohl keine so arg knusprige idee, aber ok, 1 tag vor ende der abstimmung ist es auch nicht mehr besonders sinnig, die kandidatur zurück zu ziehen, ich lasse es also laufen und beantworte die fragen noch und gehe auf die kritik auf der contra-seite ein, so weit ich jetzt dazu in der lage bin ;), da ich die fragesteller ernst nehme und mir vorstellen könnte, dass die antworten sie vielleicht unabhängig vom ausgang der abstimmung zu speziell diesem kandidaten hier (me) interessieren könnten. Ich vermute allerdings, dass ich mich auch nicht gewählt hätte, wenn ich die große auswahl geeigneter und bekannterer kandidaten gehabt hätte, die sich inzwischen beworben haben, aber kurz vor meinem urlaub (und beginn der wahl) sah es auf der wahlseite noch etwas leerer aus. --Rax post 01:18, 7. Jun. 2009 (CEST)

Kommentar DerHexer

„Ich sehe die Chat-Präsenz […] nicht als Voraussetzung an.“ … leider kann ich diesen Satz nicht unterschreiben. Selbstverständlich kann man niemanden in den Chat zwingen (dies gilt auch für die Personen, die oversightwürdige Bearbeitungen oder Benutzernamen sehen und sich deswegen per E-Mail an die Oversights wenden; günstig ist dies gemäß den folgenden Anmerkungen in meinen Augen allerdings nicht); so respektiere ich Rax' Entscheidung, diesen zu meiden (gerade aus privaten und familiären Gründen). Aus den folgenden Gründen und aus der persönlichen Erfahrung erachte ich allerdings die Anwesenheit im Chat als zwingend erforderlich und musste mich für ein Contra entscheiden, auch wenn Rax seine Rechte sicherlich nicht missbrauchen würde und ihm dementsprechen zu vertrauen sei. Im Rahmen dieser Wahlen entscheide ich für mich allerdings, ob die Person für mich erreichbar ist. In den Fällen, in den ich auf Versionen oder Benutzernamen gestoßen bin, die oversightwürdig waren, suche ich mir selbstverständlich so schnell wie möglich eine Person mit den nötigen Rechten. Oversightwürdige Bearbeitungen sollten nämlich so schnell wie möglich entfernt werden. Wir alle wissen, dass das Internet nur schwer vergisst: Oversightwürdige Bearbeitungen (wie zum Beispiel Volksverhetzungenpersönliche Beleidigungen, Veröffentlichungen von Realnamen und -daten und ähnliches) sollen von so wenig Benutzern wie möglich eingesehen werden können. Die schnellste Erreichbarkeit wird nun einmal über den Chat gewährleistet. Die Person wird angesprochen, bestätigt den Eingang und führt die Aktion (in >95 % der Fälle) direkt durch. Ich als Person, die das gemeldet hat, sehe sofort das Ergebnis: Die bedenkliche Version wurde entfernt. Wie sähe dies aber bei der Erreichbarkeit ausschließlich durch E-Mail aus (Wikiseiten für OS-Anträge sind tabu!)? Zunächst erhalte ich (normalerweise) keine Eingangsmail; dann erhalte ich vielleicht auch keine Erledigtmail; und selbst wenn ich eine bekommen würde, ich wüsste beim Absenden meiner E-Mail nicht, wann denn mein Antrag bearbeitet würde. Heute? Morgen? Diese Woche noch? Dies ist für Oversightaktionen aus den oben genannten Gründen nicht tragbar, selbst wenn die Versionen schon normal gelöscht wurden (bei beleidigenden Benutzernamen zum Beispiel ist dies technisch nicht möglich). Soll ich ihn dann gleich an alle Oversights schicken? (Widerspräche nicht auch dies dem Gedanken, so wenig Personen wie möglich die Informationen offenzulegen? [Selbstverständlich könnten die anderen Oversights jederzeit die Aktionen ihrer Kollegen auch nachträglich kontrollieren. Transparenz ist also auch bei Chatanfragen gegeben!]) Erst Recht, wenn einige im Chat gleich darauf reagieren würden/könnten? Es ist mir nicht nur einmal passiert, dass ich in den Chats der englischsprachigen Wikipedia Oversights ergebnislos gesucht habe. An wen soll ich mich jetzt wenden, um die fragwürdige Version so schnell wie möglich entfernen zu lassen? Im Tätigkeitsbereich der Stewards ist immer wieder zu beobachten, dass die Stewards, die nicht im Chat sind, sich häufig weder regelmäßig an internen Diskussionen beteiligen und damit das Verfahren voranbringen, noch wirklich aktiv und regelmäßig die Aktionen durchführen, für die sie gewählt wurden; eine Entlastung der Kollegen beziehungsweise Aufteilung der Arbeit ist dies leider nicht. Man soll zwar nicht von anderen auf den jeweiligen Fall schließen, dennoch ist es für mich ein persistenter Erfahrungswert, der mich leider dazu zwingt, so abzustimmen, wie ich abgestimmt habe. Ich kann Rax und die anderen Kandidaten also nur darum bitten, die Stimmen nicht persönlich zu nehmen und mein Interesse an Erreichbarkeit zum schnellen Entfernen zu respektieren. Liebe Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 14:01, 26. Mai 2009 (CEST)

Rückfrage zum grundsätzlichen Verständnis der Präsenz von Oversightern --85.216.82.245 15:12, 26. Mai 2009 (CEST) Sperrumgehung von Benutzer:3268zauber
@DerHexer: aufgrund welcher Regel sind denn Volksverhetzungen (bei denen keine spezielle Person beleidigt wird) oversightwürdig? --Tinz 16:32, 26. Mai 2009 (CEST)
Persönliche Beleidigungen trifft's eher; global werden aber auch rein volksverhetzende Benutzernamen versteckt. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 17:32, 26. Mai 2009 (CEST)
ok, ich möchte nur noch mal klarstellen dass ein Oversight von volksverhetzenden Äußerungen gegen Religionen, Ethnien etc. meiner Meinung nach ein klarer Missbrauch der OS-Funktion wäre. Solche Sachen, egal wie ekelhaft sie auch sein mögen, müssen nicht vor den Admins versteckt werden. Im Gegenteil, manche Admins brauchen die Informationen für Sperren, für die nachträgliche Rechtfertigung ihrer Sperren, für Providerbeschwerden, für Checkuseranfragen etc.
Ich halte aus dem gleichen Grund übrigens auch das Oversighten schlimmer Beleidigungen für grundfalsch - diese sagen nämlich in der Regel überhaupt nichts über den Beleidigten aus sondern nur über den Beleidigenden der ersteren gar nicht kennt und ihn bloß irgendwie verletzen möchte. Es gibt einen großen Unterschied zwischen einer Verleumdung (die dadurch Schaden anrichten könnte, dass sie geglaubt/weiterverbreitet wird) und einer platten Beleidigung. --Tinz 17:55, 26. Mai 2009 (CEST)
Volle Zustimmung! Der Unterschied zwischen Strafrecht und Datenschutz (Persönlichkeitsrecht) ist vielen Benutzern hier nicht wirklich bewußt. Auch einige BewerberInnen haben hier noch Nachholbedarf. --Kässpätzle 13:48, 27. Mai 2009 (CEST)
Ziemlicher Unsinn. Ich würde niemals auf etwas datenschutzrechtlich Bedenkliches ausgerechnet (!) im Chat hinweisen. Zum anderen gibt es durchaus andere Alarmierungswege. Wenn ein Oberaufseher nicht über seine persönliche Diskussionsseite erreichbar ist, dürfte er das auch nicht über einen Chat sein. Zum anderen ist eine Antwort im Chat auch nicht gültiger als per mail, im Gegenteil.--...bR∪mMf∪ß... 12:55, 1. Jun. 2009 (CEST)
Siehe Query, Punkt 2; Oversightfälle dürfen im IRC nur im Privatgespräch geäußert werden; normalerweise ruft man in einem Channel, in dem sich Oversighter befinden !oversight oder etwas ähnliches; dann meldet sich der, man eröffnet ein Query und wird seine Bitte los; so bei Stewardanfragen, so bei Oversightanfragen in anderen Projekte. Und bitte, bitte niemals Oversights auf ihrer Diskussionsseite ansprechen; noch einfacher kann man datenschutzrechtlich Bedenkliches kaum veröffentlichen. Außerdem geht es mir nicht um gültige Antworten per Chat oder per E-Mail (dies sind beide in gleicher Weise, wie du korrekt festgestellt hast), sondern um zeitnah durchzuführende Aktionen, gerade um dem Datenschutz so schnell wie möglich gerecht zu werden. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 14:52, 1. Jun. 2009 (CEST)
Danke für die sachliche Antwort und bitte entschuldige meine kleine Unflätigkeit. Dass die Chat-Abwesenheit ein Contra-Grund sein sollte, dem stimme ich trotzdem nicht zu. --...bR∪mMf∪ß... 20:59, 1. Jun. 2009 (CEST)
Ja, das ist auch keine rational korrekte (oder man nenne es: faire/dem Gesamtsachverhalt angemessene) Entscheidung. Dies ist mir aber bewusst. Hier habe ich mich dann aber dafür entschieden, als Hauptkriterium anzusetzen, wie erreichbar der Kandidat für mich ist; und ich denke, das ist legitim und auch nicht total abwegig. Dass man bezüglich der Entscheidung anderer Meinung sein kann, ist klar; dass ich meine Entscheidung und Meinung so begründe, sollte dennoch respektiert werden. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:13, 1. Jun. 2009 (CEST)

@DerHexer: Nein, ich nehme deine (wie auch andere) ablehnende Stimme ganz sicher nicht persönlich (habe ich mir vorher fest vorgenommen ;) ), zumal ich bei dieser Wahl eigentlich davon ausgehe, dass es keine Ablehnung sein kann (oder sein sollte), die auf persönliche Animositäten oder Erfahrungen zurückgehen kann (oder sollte). Der Hintergrund der Wahlentscheidung hier sollte IMHO ausschließlich mit den Erfahrungen mit den Edits oder den administrativen Entscheidungen der Kandidaten zusammen hängen - sowie mit den Anforderungen, die die Abstimmenden selbst aufgrund der eigenen Kriterien für den Zugang zu Oversight-Rechten aufstellen. Insofern: Ich kann deine Contra-Stimme nachvollziehen, aber ich teile die Einschätzung nicht, die dazu führt. Aus zwei Gründen:

  1. bedeutet regelmäßige und verlässliche Chat-Präsenz, wie du sie forderst, aus meiner Sicht, dass man kaum noch dazu kommen kann, am eigentlichen Kerngeschäft der Wikipedia (Projekt Enzyklopädie-Erstellung) teilzunehmen, wenn man nicht sein reales Leben zugunsten der Wikipedia weitgehend aufgeben möchte. Dazu bin ich tatsächlich nicht bereit. Wikipedia ist für mich ein Hobby, welches nicht das reale Leben mit Beruf und Familie in Frage stellen muss (und auch nicht darf). Und Wikipedia ist für mich ein Hobby, mit dem ich in erster Linie am Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie teilnehmen möchte, wie es sie bisher in dieser Form noch nicht gab. Oversight - wie andere erweiterte Nutzerrechte auch - hat lediglich dienende Funktionen einzunehmen, sollte nicht Hauptfunktion für die betroffenen Benutzer (die letztlich gewählten) werden.
  2. erfodert ein Oversight-"Fall" aus meiner Sicht (und da unterscheiden wir uns vermutlich grundlegend) gerade nicht eine urgent action, sondern ein sorgfältiges Abwägen der Vor- und Nachteile einer auch von Admins nicht mehr einsehbaren Versionslöschung, die die Transparenz der Versionsgeschichte von Artikeln oder Diskussionsseiten etc. verstellen wird. Auf Verletzungen des Datenschutzes von Benutzern wird auch jetzt schon idR schnell reagiert und gelöschte Seiten oder Versionen sind auch ohne Oversight nur sehr erfahrenen Benutzern über den Google-Cache zeitweise noch zugänglich. (nb: Dass Admins versehentlich solche Seiten mit schützenswerten Daten (oder schützenswerte Versionen solcher Seiten) wiederhergestellt hätten, ist mir nicht bekannt.)

Zusammengefasst: Es ist wichtig, dass Oversighter überhaupt verlässlich erreichbar sind; der Kanal, über den sie erreichbar sind, spielt dabei keine Rolle. Es ist wichtig, dass Oversighter innerhalb eines Tages erreichbar sind; sie müssen nicht innerhalb von Stunden oder gar Minuten erreichbar sein. IMHO. Gruß --Rax post 02:22, 7. Jun. 2009 (CEST)

Die Fragen unten schaffe ich heute Nacht nicht mehr; ich versuche morgen so früh wie möglich dran zu gehen. Gruß --Rax post 02:35, 7. Jun. 2009 (CEST)

Bitte um Deine Einschätzung bezüglich einiger Oversight-Fragestellungen

Hallo! Da ich auch noch Stimmen vergeben möchte, würden mich Deine Einschätzungen bezüglich einiger Oversight-Fragestellungen interessieren. Neben einem Ja-Nein ist für mich natürlich auch eine Differenzierte Betrachtung der Fragestellungen von Interesse, wenn Du magst.

Hallo Hei_ber, ich füge meine Anmerkungen kursiv zwischen die Fragen ein und signiere jeweils mit drei Tilden (also ohne Dat). Gruß --Rax post 14:53, 7. Jun. 2009 (CEST)
A Schutz der Privatsphäre
  1. Würdest Du beim Gewähren eines Oversights einen Unterschied machen, je nachdem ob es sich um einen regelmäßigen Mitarbeiter, einen gelegentlichen oder unter IP mitarbeitenden Benutzer oder einen gesperrten Benutzer handelt?
    AW: Nein, es geht bei Oversight nicht um das (virtuelle) Renommee, sondern darum, ob die Anfrage sachlich nachvollziehbar ist. Rax post
  2. Manchmal gibt es indirekte Outings, bei denen auf eine externe Website verwiesen wird und ein Hinweis gegeben wird, mit dem sich dann die Identität eines Benutzers erschließen lässt. Ein Beispiel wäre etwa der Link auf die dienstliche Homepage einer Person, verbunden mit der Behauptung, diese Person wäre ein bestimmter Benutzer auf Wikipedia. Dies wird dann noch unterlegt mit Hinweisen auf übereinstimmende Initialien oder Interessensgebiete. Wäre ein derartiger Edit für Dich oversightfähig, wenn der betroffene Benutzer darum bittet und den Zusammenhang plausibel macht?
    AW: Schwierig zu beantworten, weil es auf den tatsächlichen Fall ankommt:
    Eher nicht oversightfähig, wenn das indirekte Outing auf Recherchen im Zusammenhang allein mit den Wikipedia-Edits des betroffenen Benutzers zurück geht; es ist dann einfach eine Behauptung, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann. Wenn eine solche Behauptung (etwa als Verleumdung) dem betroffenen Benutzer als Wikipediamitarbeiter schadet, müssen andere Instrumente zu seinem Schutz greifen (etwa Accountblockaden).
    Eher oversightfähig dagegen, wenn die Informationen anderweitig bekannt wurden (etwa über missbrauchte Information aus persönlicher Bekanntschaft).
    Allgemein: Je detaillierter der Zusammenhang nachgewiesen wird, je mehr Informationen preisgegeben und plausibel verknüpft werden und je stärker ein Edit geeignet ist, einem Benutzer nicht nur innerhalb der WP-Community zu schaden, sondern auch in seinem realen Leben, desto eher sollte oversightet werden. Rax post
  3. Wieviel persönliche Information muss angegeben werden, damit ein Oversight gerechtfertigt ist? Reicht ein Vorname aus oder ein Nachname ohne Wohnort?
    AW: Die Veröffentlichung eines Namens allein rechtfertigt Oversight noch nicht. Sobald aber von einer solchen persönlichen Information von einer vorhandenen virtuellen auf eine vorhandene reale Identität rückgeschlossen werden kann, ist Oversight gerechtfertigt. (Aber auch dies nicht zwingend, es kommt natürlich darauf an, wie wiki-öffentlich der betroffene Benutzer selbst mit seinem Namen umgeht.) Rax post
  4. Ein angemeldeter Benutzer hat versehentlich abgemeldet als IP auf einer vielbesuchten Metaseite editiert. Dabei er hat den Zusammenhang zu seinem Benutzeraccount recht eindeutig hergestellt durch "Wie ich oben schon schrieb (Difflink)...". Aus der IP ist die Arbeitsstelle des Benutzers zu ersehen. Er bittet um Oversight, es sind aber zwischenzeitlich 30 Versionen hinzugekommen, die zu Oversighten wären. Führst Du den Oversight durch? Wäre das abhängig von der Anzahl der zu oversightenden Versionen?
    AW: irghs - Grenzfall. Auch hier kommt es auf die konkrete Situation und den Einzelfall an: Zunächst sollte eine "normale" schnelle Korrektur der Angaben (Nachsignierung des ersten oder inhaltliche Korrektur des zweiten Beitrags gefolgt von möglichst schneller Entfernung in die Versionsgeschichte) das Problem beheben können. Wenn der betroffene Benutzer aber glaubhaft machen kann, dass ihm der Zusammenhang darüber hinaus schadet, kann eine "normale" Versionslöschung sinnvoll sein: Es müssten anschließend die verlorenen Inhalte der folgenden Edits ggf. per copy'n paste wieder eingefügt werden unter deutlichem Hinweis auf die Aktion - so, wie es bisher schon üblich ist. Ob darüber hinaus eine Oversight-Aktion gerechtfertigt ist, hängt davon ab, ob ich zur Einschätzung komme, dass es dem betroffenen Benutzer schaden könnte, wenn Admins den Zusammenhang herstellen können, oder ob die Versionen versehentlich wiederhergestellt werden könnten. Ob oversightet wird, hängt aber prinzipiell nicht von der Zahl der betroffenen Versionen ab, sondern von der sachlichen Einschätzung zum Ausmaß des Problems. Rax post
B Transparenz
  1. Angenommen, Du entdeckst einen durchgeführten Oversight, der nicht im Pseudo-Logbuch steht. Würdest Du ihn - mit der gebotenen Anonymisierung nachtragen? Würdest Du dabei angeben, wer den Oversight durchgeführt hat?
    AW: Ja. Aber ich würde zunächst beim entsprechenden Oversighter nachfragen, warum er den Eintrag nicht gemacht hat, und ihn bitten, das selbst nachzutragen. Möglicherweise hat es sachliche Gründe, dass der Eintrag nicht drin steht, möglicherweise kann es auch sachliche Gründe geben, warum der Name dessen, der den Oversight durchgeführt hat, nicht genannt werden sollte. Rax post
  2. Angenommen Du entdeckst einen nach Deiner Einschätzung unberechtigten aber nicht missbräuchlichen Oversight im Logbuch (etwa die Entfernung eines Vornames in einer Diskussion, der aber schon an meheren Stellen im Wiki publiziert wurde). Würdest Du ihn wieder rückgängigmachen bzw. Dich in der internen Diskussion für ein Rückgängigmachen aussprechen?
    AW: Wenn meine Einschätzung wäre, wie du sie beschreibst, sähe ich das als Fehler an, wie sie eben vorkommen können - und sicher anfänglich auch vorkommen werden. Mir kommt das persönliche Rückgängigmachen eines solchen - IMHO marginalen - Fehlers auf den ersten Blick als Überreaktion (overrulen) vor. Allerdings sollten solche Fehler nicht gehäuft auftreten dürfen, und der entsprechende Oversighter sollte selbst dazu in der Lage sein, ihn zu korrigieren, wenn er darauf aufmerksam gemacht wird. Rax post
  3. Angenommen, Du entdeckst eine Oversight-Entfernung, die nach Deiner Überzeugung missbräuchlich eingesetzt wurde, etwa um die Fehlleistung eines angemeldeten Benutzers - wie etwa Sockenpuppenmissbrauch - unsichtbar zu machen. Würdest Du nach Rücksprache mit demjenigen, der den Edit "geoversightet" hat, der Community mitteilen, dass dieser Oversighter einen in Deinen Augen missbräuchlichen Oversight durchgeführt hat?
    AW: Ja. Ich hoffe, dass ein solcher Fall bei uns nicht eintreten würde, weiß aber, dass dies in der en:WP schon dikutiert wurde, also auch hier nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Genau einen solchen Fall auszuschließen durch die immer mögliche und gerechtfertigte gegenseitige Kontrolle der Oversighter, dient ja die Art dieser Wahl (mit der vorgegebenen Mindestzahl und dem Ausschluss von "Ämter"-Häufung). Rax post
  4. Ein regelmäßiger Wikipedia-Mitarbeiter hat einen anderen geoutet. Der Edit wurde berechtigeterweise durch Oversight entfernt. Würdest Du selbst Sanktionen gegenüber dem Outer durchführen oder die Tatsache, dass durch ihn ein Dritter geoutet wurde, öffentlich machen? Oder was wäre das angemessene Vorgehen?
    AW: Oversighter sollten - so wenig wie Checkuser-Berechtigte - nicht selbst die Konsequenzen (Sanktionen) aus ihren Aktionen ziehen. D.h. dass der Vorgang soweit möglich zu veröffentlichen ist (Pseudolog, eventuell Hinweis darauf); die Sanktionen sind Sache der Community bzw. der Admins in ihrem Auftrag. Rax post

Mir ist bewusst, dass diese Fragen alle nicht einfach zu beantworten sind, auch wenn einges davon in der Oversight-Policy generell behandelt ist. Um so mehr interessiert mich Deine Einschätzung zur Auslegung der Policy. Vielen Dank und beste Grüße --Hei_ber 11:12, 1. Jun. 2009 (CEST)

Danke für die Fragen, ich fand sie interessant zu beantworten, auch wenn es in meinem Fall eher so eine Art Glasperlenspiel war ;) Grüße --Rax post 15:32, 7. Jun. 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Antworten Was mich wirklich interessiert: Unter welchen Bedingungen kann es sinnvoll sein, dass derjenige, der den Oversight gemacht hat, nicht im Logbuch auftaucht? Mir fallen nur eher konstruierte Fälle ein, etwa, dass einem ansonsten inaktiven Oversighter eine Bitte auf die Diskussionsseite gesetzt wird, und dass durch die Logangabe, wer den Oversight gemacht hat dann jemand darauf schließen könnte, um welchen Edit es bei dem Oversight ging. Insofern ist Deine Offenheit gegenüber dem Weglassen des Oversighters natürlich nachvollziehbar, da es Fälle geben könnte.
Was aber gar nicht so selten vorkommt ist, dass gute "educated guesses" = detektivisches Raten über die echten Identitäten hinter Benutzernamen gemacht werden und auch veröffentlicht werden. Dies ist für den Betroffenen unangenehm, wenn der den Verdacht bestätigen muss, damit ihm geholfen wird. Aus der Versionslöschung bzw. dem Oversight wird dann gleichzeitig für diejenigen, die den Verdacht in die Welt gestreut hat, klar, dass er recht hatte, andererseits wird ohne die Entfernung leicht etwas "hängenbleiben" und könnte gegebenenfalls Nachteile im Realleben für den Betroffenen haben, wenn Google zu seinem echten Namen einen Wikipedia-Account ausspuckt, der z. B. <irgendwas umstrittenes>-Themen bearbeitet hat. Dagegen hilft der Revert, aber so manches Mal tauchen Dinge aus Versionsgeschichten wieder auf oder werden sogar gezielt darin gesucht. Darum sollte man meines Erachtens bei derartigen Outings grundsätzlich eine Versionslöschung durchführen, wenn andere Belange nicht besonders betroffen sind. Beim Oversight sollte man aus Transparenzgründen alledings genauer prüfen. --Hei_ber 21:57, 7. Jun. 2009 (CEST)
Hast Recht, mir fielen auch nur konstruierte Fälle ein, ich dachte dabei an sowas Entferntes wie, dass die Identität des Oversighters selbst bekannt ist und er Versionen mit ernstzunehmenden Gewaltdrohungen zu oversighten hätte - sehr entfernt, wie gesagt.
Bei deinem zweiten Ansatz verstehe ich grad nicht genau, auf welchen Punkt du dich beziehst, ich vermute mal, auf den letzten? Jedenfalls widerspricht deine Forderung (nach Versionslöschung etc) nicht meiner Idee dazu - denke ich ... --Rax post 22:38, 7. Jun. 2009 (CEST)
Danke für den Hinweis - das ein durchaus wichtiger Aspekt. Es könnte ja nötig werden, dass durch einen Oversight jemand geschützt wird, der gefährliche Gegner hat. Sollte vertiefend diskutiert werden!
Der 2. Teil bezieht sich auf A2, dort hattest Du in der Tat bei Allgemein genau die Abwägung gefordet und es einem Betroffenen auch zugesprochen, einen Ovesight zu bekommen, wenn er die Notwendigkeit darlegt. Ich hatte beim ersten Absatz das "in der Wikipedia schaden" gelesen und dann das "im wirkichen Schaden" dort vermisst. Ist dann aber in der Tat bei Allgemein enthalten. --Hei_ber 22:48, 7. Jun. 2009 (CEST)

Fragen von DerHexer

Auch mich interessierten ein paar Einschätzungen zu bestimmten Fällen. Die Aufteilung von Hei_ber gefällt mir so gut, dass ich sie einfach mal auf meine Fragen anwende.

Hallo DerHexer, auch hier: meine Anmerkungen kursiv reingequetscht (wie oben bei Hei_ber) und mit drei Tilden signiert. --Rax post 16:59, 7. Jun. 2009 (CEST)
A Schutz der Privatsphäre
  1. In einem Artikel wird eine E-Mail-Adresse der Form derhexer921(at).svganbieter.de ergänzt, in einem anderen <vorname>.<nachname>(at).svganbieter.de . a) Wie reagierst du auf die jeweilige Meldung? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst es entdecken würdest?
    AW: a) Reaktion auf erste Meldung: Revert des unenzyklopädischen Eintrags; Reaktion auf zweite Meldung: Oversight des Eintrags. b) im ersten Fall würde ich selbst revertieren, im zweiten Fall revertieren (+ ggf. weitere administrative Handlung, Artikelsperre oder Accountblockade zB.) und anschließend einen anderen Oversighter auf den Fall hinweisen und um Einschätzung und entsprechende Bearbeitung bitten. Rax post
  2. In einem Ortsartikel wird im Abschnitt Bildung unter/neben dem Namen einer Schule ergänzt: „unser Lehrer P. <Nachname> ist toll“. Diese Bearbeitung wird von einem Benutzer gesehen und dir gemeldet. a) Wie reagierst du? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst es finden würdest? c) Würde sich etwas ändern, wenn dort stünde „[…] ist pädophil/ein Idiot“?
    AW: a) Revert des unenzyklopädischen Eintrags (+ ggf. weitere Admin-Aktion); b) ebenso; c) wenn es mir als Oversighter gemeldet würde --> Oversight (dass zuvor immer schon der Eintrag revertiert wurde, versteht sich), wenn ich es selbst entdeckte --> Bitte an anderen Oversighter um Prüfung meiner Einschätzung (Oversight) und entspr. Reaktion. Rax post
  3. In einem Artikel über eine Firma ergänzt jemand folgenden Hinweis: „<Vorname Nachname, Adresse> wird am DD.MM.YYYY einen Anschlag auf den Firmensitz in <Ort> begehen“. a) Wie reagierst du auf die Meldung? b) Wie würdest du handeln, wenn du selbst darauf stoßen würdest?
    AW: a) Oversight (+ wenn Eintrag unter IP stattfand --> Anzeige / wenn Eintrag durch angemeldeten Benutzer --> Hinweis an anderen Admin mit Bitte um Benutzersperre, ggf. Diskussion weiterer Sanktionen (CU für Anzeige)); b) Meldung an anderen Oversighter mit Bitte um entsprechende Reaktion wie a). Rax post
  4. Ein Artikel wurde auf Nachfrage im Supportteam aufgrund von WP:BIO gelöscht, da der Klarname von einem Pseudonym angegeben wurde. Der abarbeitende Administrator war leider etwas nachlässig und hat in der Zusammenfassung folgendes nicht entfernt: „<Pseudonym> (eigentlich <Vorname Nachname> geb. DD.MM.YYYY …“. a) Unter welchen Bedingungen würdest du den Logbucheintrag oversighten? b) Was wäre, wenn du der abarbeitende Administrator gewesen wärest? Würdest du selbst deinen Fehler korrigieren?
    AW: a) Oversight, wenn der Klarname nicht anderweitig öffentlich bekannt ist. b) Ja, würde selbst korrigieren, wenn's keiner zuvor machte (und Asche auf mein Haupt kippen). Rax post
  5. Die Wikimedia Foundation Inc. beauftragt dich, eine Verleumdung zu oversighten. Du selbst findest bzw. nach Absprache mit deinen künftigen Kollegen findet ihr, dass der Kommentar nicht verleumdend ist. Wie reagierst du/ihr?
    AW: Wenn der Rechtsberater der Foundation den Oversight anweist, sehe ich keinen Spielraum für Diskussionen. Allenfalls könnte man nachträglich um genauere Erläuterung bitten, in extremen Zweifelsfällen auch kräftig streiten, durchgeführt werden muss die Aktion aber. Wer mit der Konstruktion so nicht einverstanden ist, sollte nicht Oversighter sein. Rax post
  6. Ein Scherzkeks meint, seine (sinnvollen) Änderungen durch Zusammenfassungen mit Links auf nimp[dot]org zu verschandeln. a) Wäre es in diesem Falle angebracht, die Zusammenfassung zu verstecken, um Schaden an den Rechnern der Wikipedianutzer und -autoren zu reduzieren? Vielleicht ja so, dass auch Administratoren dies noch sehen können? b) Wie steht ihr überhaupt dazu, das RevisionDelete-Feature auch so zu nutzen, dass nicht nur noch ihr die Änderung sehen könnt? Kann das sinnvoll sein? Wenn ja, wo?
    AW: a) ist kein Oversightfall, aber einer für schnellste Benutzersperre. b) kann sinnvoll sein, wenn berechtigte Zweifel am Oversightvorgang auftreten. Wenn Oversight sehr restriktiv, eng beschränkt auf die in der Policy vorgegebenen Bereiche eingesetzt wird, wird dies kaum der Fall sein, sollte das Feature aber andere Bedeutung bekommen (etwa die von dir genannte, die Rechner von Wikipedia-Nutzern zu schützen), dann bedeutete das eine grundlegende Ausweitung des Einsatzbereichs des Features, und dann müsste auch die Frage der Kontrolle ganz anders und neu diskutiert werden. Rax post
  7. Ein Benutzer meldet sich unter folgendem Namen an: a) „Sparkasse <Ort Telefonnummer>“; b) ein anderer schreibt „DerHexer wohnt in Berlin, <Straße >“; c) ein dritter „DerHexer = Martin <Nachname>“; d) ein vierter „DerHexer onaniert beim Scheissen.“; e) ein fünfter „DerHexer = Keith Abbott“ (also ein Bezug, der falsch ist [auch wenn ein Vandalenwiki meint, dass ich so heiße]); f) ein sechster „Killing jews is fun“. Wie würdest du jeweils reagieren, wenn ein beliebiger Benutzer dies meldet?
    AW: (ich verstehe die Frage so, dass es immer um die Anmeldung unter diesen Benutzernamen geht) a) hideusername; b) oversight; c) oversight; d) hideusername; e) oversight; f) hideusername. (BS natürlich in allen Fällen.) Rax post
  8. Nun ist ein mich verleumdender Benutzername einmal aufgetaucht und ich bat darum, ihn verstecken zu lassen. Der Bitte wurde nachgekommen. Alle zwei Tage tauchen jetzt Benutzernamen ähnlichen Kalibers auf. Muss ich mich jedesmal erneut an dich wenden, um ihn entfernen zu lassen? Interpretierst du meine (einmal gestellte) Bitte als dauerhaft? Erbittest du eine dauerhafte Oversight„erlaubnis“ bei mir?
    AW: Ich interpretiere diese Bitte natürlich als dauerhaft; einer Extra-Erlaubnis zur Entfernung beleidigender Benutzernamen bedarf es IMHO nicht. Rax post
  9. a) Würdest du beleidigende Benutzernamen nur dann verstecken, wenn die betroffene Person (egal, ob Wikipedianer oder externe Personen) darum bittet? b) Was siehst du als beispielhaft oversightwürdige Beleidigung an?
    AW: a) Beleidigende Benutzernamen verstoßen gegen die Grundprinzipien der Wikipedia; sie zu verstecken bedarf es keiner Bitte des Beleidigten. b) Du hast oben selbst einige Beispiele genannt; ich glaube, das ist beispielhaft genug. Rax post
B Transparenz
  1. Einem Steward ist bei seiner Beobachtung der neuen SUL-Accounts ein Account aufgefallen, der persönliche Informationen enthält und hat diesen global gelockt und versteckt, er geht er durch die einzelnen Projekte, in denen der Account angemeldet war, und versteckt den Benutzernamen auch lokal. Er tut dies auch in der deutschsprachigen Wikipedia. a) Trägst du diese Aktion im Pseudologbuch nach? Wirst du speziell erwähnen, dass bzw. welcher Steward dies getan hat? b) Erachtest du es überhaupt als richtig, dass er in einem Wiki, in dem es ja auch lokale Berechtigte gibt, einen Benutzernamen versteckt? c) Was tust du, wenn du seine Aktion als nicht richtig empfindest; was, wenn ein Steward mit Heimatprojekt „dewiki“ die Aktion durchgeführt hätte?
    AW: a) ja zu beiden Fragen, eigentlich sollte der entsprechende Steward dies allerdings selbst tun, weil er ja die lokale Policy beim Einsatz seiner Rechte zu beachten hat; b) ich erachte es als unnötig, weil es ja genau dazu die lokalen Berechtigungen gibt, im Übrigen gilt IMHO sinnvollerweise hier dieser Hinweis (3. Absatz), dass Stewards nur in Notfällen in Wikis Rechte einsetzen sollten, in denen es lokal Benutzer mit solchen Rechten gibt; c) zur ersten Frage: Ich würde ihn unter Hinweis auf die lokale Policy (vgl. hier) darum bitten, zukünftig die lokalen Oversighter zu informieren und ihnen den Job zu überlassen. Zur zweiten Frage: Dasselbe, ich gehe im Übrigen davon aus, dass Stewards in ihrem Heimatwiki grundsätzlich große Vorsicht walten lassen und nur in extremen Ausnahmefällen tätig werden, für die sie dann sicher gute Gründe haben (analog dazu, dass Stewards nicht für die Vergabe von Nutzerrechten im Heimatwiki zuständig sind, wenn es dort Bürokraten gibt). Rax post
  2. Laut Policy darf ein Steward in der deutschsprachigen Wikipedia unter anderem bei Nichterreichbarkeit der lokalen Oversights deren Funktion ausüben. Wie legst du in diesem Falle die Policy aus? Ab wann gilt ein Oversight als für dich nicht erreichbar? Ab wann dürfte ein Steward die Aktion durchführen, ohne dass du dich danach beschweren (oder zumindest wundern) würdest?
    AW: "Nichterreichbarkeit" eines lokalen Oversighters bedeutet aus meiner Sicht, dass alle lokalen Oversighter gleichzeitig im Urlaub oder gleichzeitig inaktiv sein müssten - das halte ich bei 3 bis 5 Oversightern zunächst mal für ausgeschlossen. Prinzipiell also eher restriktiv: Wenn es lokale Oversighter gibt, gibt es keinen Anlass mehr für Steward-Oversight-Aktivitäten (natürlich immer noch abgesehen von irgendwelchen extremen Notfällen, die es immer geben kann, die sich aber dann auch sicher gut nachvollziehen lassen). Rax post
  3. Nun ist das neue Interface ja noch nicht ganz perfekt: Wenn man ein Löschlogbuch bereinigt, wird unter Special:Log/suppress nicht angegeben, welchen Artikel das betraf, sondern nur das Löschlogbuch verlinkt (siehe bugzilla:18335). a) Wie wirst du im Pseudologbuch dies markieren? b) Wirst du überhaupt den Ort angeben, an dem geoversightet wurde; bzw. wann würdest du dies tun? Wann wäre dies nicht sinnvoll?
    AW: ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich die Frage ohne Erfahrung mit dem Interface gut beantworten kann, aber ich versuche mal: a) der Ort sollte IMHO angegeben sein; b) ja, immer; c) Ausnahmen: 1. wenn der Ort wiederum genauere Rückschlüsse auf die Art des Vorgangs selbst zulässt, die vermieden werden sollen, 2. wenn mehrfach derselbe Ort betroffen wäre, der aus irgendeinem Grund durch den Logeintrag selbst erst attraktiv geworden sein könnte. Rax post
  4. a) Wie sollen deine Kollegen einen Fall nachvollziehen können, der ausschließlich an deine E-Mail-Adresse angetragen wurde? b) Wäre eine Mailingliste bei pipermail vielleicht anzuregen? Dann eine rein interne (also wie eine Art privater Chat zur Diskussion kritischer Anträge), oder von außen erreichbare, an die auch Anfragen gesendet werden können? Dazu bräuchte man dann aber einen Listenadministrator; dieser sollte natürlich gewählter Oversight sein. Könntest du dir vorstellen, so etwas zu übernehmen? Besitzt du die technischen Kenntnisse dazu? c) Oder erscheint dir ein OTRS-Zugang zu einer für euch eingerichteten E-Mail-Adresse sinnvoller? Sollten dann alle Oversights OTRS-Zugriff darauf erhalten?
    Ich denke, diese Fragen lassen sich besser im Anschluss an die Wahl von den letztlich Gewählten lösen; große Probleme, praktikable Lösungen schnell zu finden, sehe ich da eigentlich nicht. Rax post

Die Fälle sind teilweise recht komplex, dennoch sind sie so (oder so ähnlich) schon vorgekommen und können auch wiederkommen. Dementsprechend interessiert mich deine Auslegung der jeweiligen Fälle (es muss natürlich nicht alles auf einmal beantwortet werden), vielleicht bietet sich ja wirklich ein direkter Kommentar unter der jeweiligen Frage an. Liebe Grüße und vielen Dank für das Beantworten der Fragen, —DerHexer (Disk.Bew.) 15:49, 1. Jun. 2009 (CEST)

puh - Menge Glasperlen für heute - I did my best ;) Grüße --Rax post 18:23, 7. Jun. 2009 (CEST)
Da das Ende der Wahl nahe rückt, habe ich eine Auswertung der bisherigen Antworten auf Benutzer:DerHexer/Fragen zur Oversightwahl durchgeführt und kommentiert. Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 21:33, 6. Jun. 2009 (CEST)
Fazit: Schade, dass du die Fragen so spät gestellt hast, dass ich keine Gelegenheit mehr finden konnte, sie vor meinem Urlaub zu bearbeiten - und schade, dass du deine Zusammenfassung schon vor Ende meines Urlaubs (und Ende der Wahl) veröffentlicht hast, so kann ich kaum behaupten, sie gar nicht zur Kenntnis genommen zu haben ;) behaupte ich aber trotzdem :P Gruß --Rax post 18:23, 7. Jun. 2009 (CEST)