Wikiup Diskussion:Qualitätssicherung/5. März 2006
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Der Hinweis ist bestimmt richtig, der Verweis auf das Betriebsverfassungsgesetz sollte eingearbeitet werden, aber vielleicht kann man ihn ja als Grundgerüst erst einmal stehen lassen, da er m.E. nichts Unrichtiges oder Unsachliches enthält