Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv/2010

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FYI

- letzter Satz. --78.42.75.200 18:21, 14. Jan. 2010 (CET)

Das SG ist an dem Fall dran, siehe SG-Protokolle. --Marcela Miniauge.gif 21:26, 14. Jan. 2010 (CET)

abgelehnt - angenommen

ist das hier im richtigen Feldchen? -jkb- 10:29, 16. Apr. 2010 (CEST)

Sieht im Diff komisch aus, auf der Seite aber anders. blunt. 10:31, 16. Apr. 2010 (CEST)
Oj. Jetzt kapiere ich das. Alles zurück :-) -jkb- 10:53, 16. Apr. 2010 (CEST)

Sperrung einer Anfragediskussion

War am 22. Oktober unter Benutzer Diskussion:Rosenkohl#Bitte gebeten worden:

"Es ist keine Gefahr im Verzuge. Und eine ausreichende Mehrheit bei 10 Schiedsrichtern für eine veröffentlichungsfähige Formulierung hinzubekommen, erzeugt ebenso regelmäßig wie überraschend eine gewisse Verzögerung. Es wäre wirklich schön, wenn Du darauf warten könntest, bevor Du mit Deiner Argumentation fortfährst."

Dies bezog sich wahrscheinlich auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Auskunftsersuchen Sperrender Admin S1 zu Angel54.

Ich bin auf dieser Anfragendiskussion in der Tat nicht mit meiner "Argumentation fortgefahren", bevor am Morgen des 23. Oktober auf der zugehörigen Anfragenseite eine Formulierung veröffentlicht worden war.

Es hat mich daher überrascht, daß am 27. Oktober die Anfragendiskussion vollgesperrt worden ist. Laut Auskunft auf Benutzer Diskussion:JD#Was verschafft die Ehre? geschah die Vollsperrung nach einer Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Fallseite schützen, bitte (erl.) mit der Anfragenbegründung:

"Grund: Fall ist abgeschlossen".

Für mich besteht ein Widerspruch zwischen einerseit der Aussage "Es ist keine Gefahr im Verzug" und der damit verknüpften Bitte mit meiner Argumentation abzuwarten, welcher ich effektiv auch nachgekommen bin, und andererseits der mit einem angeblichen "Abschluß" des Falles begründeten Seitensperre.

--Rosenkohl 00:08, 4. Nov. 2010 (CET)

Das Verfahren war so oder so abgeschlossen, die Sperrung der Anfragediskussion also nicht weit hergeholt. Das heißt ja nicht, dass nicht mehr darüber diskutiert werden darf. Zur Sache habe ich jetzt auf Benutzer_Diskussion:Pjacobi#Anfrage_zu_dem_SG-Verfahren_Angel54 etwas geschrieben. --Pjacobi 19:52, 4. Nov. 2010 (CET)
Wir haben sogar jahrealte SG-Anfragen, deren Diskussionsseite bis zum heutigen Tag niemals gesperrt wurde. Wieso jetzt ausgerechnet diese, bei der tatsächlich ein erheblicher Diskussionsbedarf bestand und besteht?
Genau dann, wenn offensichtlich ein besonderer Bedarf zur Diskussion besteht, wird genau diejenige Seite, die zu just diesem Zweck angelegt ist, gesperrt. Wenn Du selber schreibst, dass über diese Anfrage weiter diskutiert werden darf, wieso wird dann ausgerechnet die Diskussionsseite zu eben dieser Anfrage gesperrt? --Grip99 in memoriam Pauli 01:23, 5. Nov. 2010 (CET)

Ich habe mich hier nicht zur Sache geäußert, sondern zu dem Verfahren, wie vom Schiedsgericht zuerst Diskussionsbeiträge angenommen wurden, und vom Schiedgericht zum Anlaß für das in die Wege leiten einer Zusatzerklärung genommen wurde, ohne daß ich dies je beantragt oder darum gebeten hätte, oder darauf gefaßt gewesen wäre, wie ich dann auf meiner Benutzerseite erst "gebeten" wurde meine "Argumentation" zu unterbrechen, um sie nach Vorliegen der Zusatzerklärung fortzusetzen, wie mir auch noch ungebeten eine E-Mail zugeschickt worden ist (die ich nicht zur Kenntnis genommen habe), wie dann aber, nachdem ich tatsächlich meine Argumentation solange unterbrochen habe, just mit dem Vorliegen der letzten Signatur für die Zusatzerklärung für andere oder mich selbst durch Sperre der Anfragediskussion die Möglichkeit, die "Argumentation fortzusetzen" genommen wird, und anders kann die Sperre der Anfragediskussion m.E. nicht verstanden werden.

Warum ist die Anfragediskussion gesperrt worden, nachdem dort bislang diskutiert worden ist?

Inwiefern war das Verfahren zwischen der Entscheidung von Anfang August und der Zusatzerklärung von Ende Oktober weniger "so oder so abgeschlossen" als nach der Zusatzerklärung von Ende Oktober?

Wie sollten denn der Satz "Es ist keine Gefahr im Verzug" und die Bitte, mit der Argumentation nicht fortzufahren, solange die Zusatzerklärung noch nicht vorliegt, anderes verstanden werden, als daß nach der Zusatzerklärung bei Bedarf weiterdiskutiert werden darf oder soll?

Handelte es sich bei meiner "Argumentation" solange um eine erwünschte Mitarbeit, wie sie durch vorbringen neuer Hinweise und Argumente zur Zusatzerklärung des Schiedsgerichtes beigetragen hat; und darf eine Sperre der Seite, wo bisher mit der "Argumentation" begonnen worden ist, so daß dort jetzt nicht "fortgefahren" werden kann, darf so eine Sperre als Dank des Schiedsgerichtes für meine bisherige "Argumentation" aufgefasst werden?

Anders gefragt, erwartet das Schiedsgericht von mir, daß ich mich in Zukunft jemals wieder zu irgendeinem Fall äußere, falls ich zufällig meine, etwas beitragen zu können?

Gruß --Rosenkohl 21:53, 4. Nov. 2010 (CET)

Es war zu spät für dieses konkreten Verfahren. Ob Du Dich nun beeilt hättest oder nicht. Es war und ist nicht zu spät, um daraus Folgen für die zukünftige SG-Arbeit zu ziehen. --Pjacobi 22:11, 4. Nov. 2010 (CET)
Was war "zu spät"? Wobei habe ich mich "nicht beeilt"?--Rosenkohl 22:25, 4. Nov. 2010 (CET)
Das am 15. Juli angelegte Verfahren war am 4. August (7. August, wenn man die strenggenommen nicht mehr relevante Unterschrift von Kriddl zählt) beendet worden. Deine erste Nachfrage war am 20. Oktober. --Pjacobi 22:57, 4. Nov. 2010 (CET)
Die Diskussion über die Entscheidung der Anfrage kann ja sowieso erst nach der Entscheidung stattfinden. Mag sein, dass das jetzt etwas spät kam. Aber der Fall ist ja nach wie vor virulent, denn das Problem angel54 ist ja beileibe nicht mit der Entscheidung gelöst worden. Die dubiose Urteilsbegründung stellt vielmehr selbst ein Manko dar, das den Respekt vor der Entscheidung des Schiedsgerichts und die Mithilfe bei der Durchsetzung dieser Entscheidung sicher nicht erhöht, vgl. [1].
Mir fehlt ehrlich gesagt die Phantasie, mir überhaupt irgendeine Aktion von angel54 ausmalen zu können, die eine derartige Geheimhaltung vor der Community rechtfertigen könnte. Selbst wenn er beispielsweise Atomiccocktail gedroht hätte, ihn irgendwie beruflich (z.B. über einen gemeinsamen Arbeitgeber), als Mitglied eines Vereins oder bzgl. der Offenlegung irgendwelcher intimer Tatsachen bloßstellen zu wollen, dann könnte man das wenigstens in dieser Allgemeinheit bekanntgeben, ohne damit irgendwelche persönlichkeitsrechtlich schützbaren Details preisgeben zu müssen.
Angel54 hat übrigens (falls er die IP tatsächlich war) selbst darum gebeten, dass seine Emails an das SG veröffentlicht werden, siehe [2].--Grip99 in memoriam Pauli 01:23, 5. Nov. 2010 (CET)
Natürlich kann über die Entscheidung zu jedem Zeitpunkt diskutiert werden. Und das die "Nachbereitung" zu einem SG-Antrag vielleicht besser in der Seitenstruktur der alten Anfrage passieren sollte, kam ja gerade bei Osika/Osika II zum Ausdruck. Nur ist die Sperrung der alten Seiten bisher das Übliche und auch den pragmatischen Sinn, dass diese (beim derzeitigen Vorgehen) nicht mehr sehr intensiv beobachtet werden.
Was mich persönlich nur etwas auf die Palme bringt, ist Unterton hier, dass ich durch mein "Es ist keine Gefahr im Verzuge" Rosenkohl böswillig getäuscht hätte, irgendeine Deadline zu verpassen. Das hätte doch nur der Fall sein können, wenn die Anfrage in dem Moment im Stadium des nahenden Abschlusses gewesen wäre!
Angel54 selbst kann natürlich, über Kommunikationskanäle die ih offenstehen, bekanntgeben, was er möchte -- nur finde ich es ausgesprochen schade, dass ihm jede Selbstreflektion abgeht, zu erkennen wie er seine Sache gegen die Wand gefahren hat.
--Pjacobi 07:50, 5. Nov. 2010 (CET)


Aus Deiner Darstellung
"Das am 15. Juli angelegte Verfahren war am 4. August (7. August, wenn man die strenggenommen nicht mehr relevante Unterschrift von Kriddl zählt) beendet worden. :::::::Deine erste Nachfrage war am 20. Oktober."
geht leider nicht hervor, daß es im dem angeblich am 7. August beendeten Verfahren am 23. Oktober noch eine Zusatzerklärung des Schiedsgerichtes gegeben hat. Oder ist die Zusatzerklärung kein Teil des Verfahrens?
Ich habe nicht das Gefühl, von Dir alleine getäuscht worden zu sein, sondern habe eher die Vermutung, daß die Versicherung, es sei keine Gefahr in Verzug (womit ja irgendetwas gemeint gewesen sein muß) und bitte, mit meiner Argumentation später fortzufahren vom 22. Oktober einerseits, nicht koordiniert und abgesprochen worden ist mit Port(u*o)s Antrag auf Seitensperre vom 27. Oktober andererseits, --Rosenkohl 11:42, 5. Nov. 2010 (CET)
Pjacobi, Du schreibst, die "Sperrung der alten Seiten" sei "bisher das Übliche". Das bezieht sich aber immer nur auf die betreffende Projektseite, um deren Sperrung es hier doch gar nicht geht. Es geht (siehe auch die Überschrift) um die zugehörige Diskussionsseite, und die wurde meines Wissen noch nie (jedenfalls nicht bei den 15 anderen Fällen aus dem Jahr 2010) gesperrt.
Zu angel54s Verhalten hinter den Kulissen und der Sperrwürdigkeit kann ich nichts Konkretes sagen, weil ich ja die Mails, die Dir zugänglich sind, selbst nicht kenne. Es geht mir nur darum, dass es nach meinem Eindruck das Schiedsgericht in diesem anscheinend auch von ihm selbst als grenzwertig betrachteten Fall trotz zweimaliger Gelegenheit (August und Oktober) nicht gelungen ist, eine möglichst gute Nachvollziehbarkeit der Entscheidung (natürlich immer nur im Rahmen der durch das Persönlichkeitsrecht gegebenen Beschränkungen) zu gewährleisten. Insoweit spricht die veröffentlichte Entscheidung vom August inklusive Kommentar vom Oktober m.E. nicht dafür, dass die von Euch laut Blunt praktizierte Herangehensweise tatsächlich die behauptete "Transparenz gegenüber der Gemeinschaft" bewirkt. Siehe auch [3]: "Zuletzt, wenn alle Teilaspekte entschieden worden sind, wird der Fall als beendet erklärt werden. Dazu gehört eine eindeutige Zusammenfassung der Teilergebnisse. Auch hier ist eine ausführliche Begründung der SR wünschenswert." Das SG tritt anscheinend von seinem Selbstverständnis her für bestmögliche Transparenz ein. Andererseits gab es aber wohl noch nie in der Geschichte des Schiedsgerichts einen Fall, in dem die Urteilsgründe dermaßen vor der Community verheimlicht wurden (und zudem noch zugleich zur "Höchststrafe" führten!).
Es müssen ja keine detaillierten E-Mail-Auszüge sein. Aber eine etwas genauere Beschreibung, in welche Richtung die sperrwürdigen Angriffe gingen, könnte man schon erwarten. --Grip99 in memoriam Pauli 01:17, 6. Nov. 2010 (CET)

Wie ist es nach Regeln möglich...?

...dass es mindestens 3 Schiedsrichter geben soll, im Falle eines Befangenheitsantrages durch einen Benutzer jedoch mindestens drei andere darüber entscheiden sollen? -- 94.220.231.201 20:44, 14. Nov. 2010 (CET)

Üblicherweise hat das Schiedsgericht 10 Mitglieder. Siehe Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht Oktober 2007#Woraus besteht das Schiedsgericht? --Anka Wau! 20:46, 14. Nov. 2010 (CET)
Ja, das ist richtig. Es ist genau genommen eine Korinthenkackerfrage, weil es sich nur um eine Fehlformulierung handelt, die in einem unwahrscheinlichen Falle der Mindestbesetzung zu einer Regellücke führen könnte;) --94.220.231.201 21:18, 14. Nov. 2010 (CET)
Ganz einfach: Wenn nur noch 3 da sind und mindestens einer ist befangen, kann die betreffende Anfrage eben nicht mehr bearbeitet werden. Dass das SG mit 3 Leuten nicht mehr voll arbeitsfähig ist, ist doch einsichtig. Anka Wau! 22:55, 14. Nov. 2010 (CET)

Wenn es mal weniger als 5 Schiedsrichter geben sollte, könnten gar keine Anfragen mehr angenommen werden, da stellte sich die Frage nach Befangenheit dann gar nicht erst mehr, dann müsste direkt nachgewählt werden, damit man noch das SG anrufen könnte:

Wo steht denn überhaupt, dass es mindestens 3 Schiedsrichter geben solle, wenn doch mindestens 5 immer benötigt werden, um Anfragen bearbeiten zu können? --Geitost 15:18, 22. Mai 2011 (CEST)

Na ja, es ist halt eine Korinthenkackerfrage, denn nachdem fünf übriggebliebenen Richter den Antrag ordnungsgemäß angenommen haben, haben zwei unbefangene von ihnen die Wikipedia verlassen, und "so blieben nur noch drei"... Aber wie gesagt, wenn wir auch innerhalb von WP Reglements für solche Fälle einbauen, dann kommen wir über die Verabschiedung von den Relements nicht hinaus. Anträge bleiben dann sowieso liegen, ob jemand befangen ist oder nicht. -jkb- 15:23, 22. Mai 2011 (CEST)
Bei weniger als fünf Schiedsrichtern, egal ob der Fall bereits angenommen wurde oder nicht, ist da SG nicht mehr arbeitsfähig. In diesem Fall muss, nach meinem Verständis und egal ob es Mai oder November ist, für den Rest der regulären Amtszeit der aussgeschiedenen SRs nachgewählt werden. Generell würde ich es in bestimmten Fällen, wenn nach dem dauerhaften Ausscheidens eines SR, aus welchen Gründen auch immer, beim Abweichen nach unten von der Mindestanzahl an SR von zehn, eine Nachwahl für angebracht um die Arbeitsfähigkeit des SG nicht zu gefährden. --Codc 16:07, 22. Mai 2011 (CEST)
Nach den geltenden Regeln ist das ein Problem, nach den (hoffentlich) baldmöglichst auszuarbeitenden wird das hoffentlich keines mehr sein... --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 16:38, 22. Mai 2011 (CEST)

Diese Befangenheitsantragsgeschichten sind leider von der Community nicht wirklich genau festgelegt worden und boten Raum für Interpretationen. Es geht im Prinzip darum, wer Verfahrensbeteiligter ist. Eigentlich sollte das klar sein, aber da haben schon ein paar Leute wirklich ziemlich unverantwortlich herumgeackert.

Grundsätzlich ist jeder Verfahrensbeteiligter, der von einem Antragsteller als Antragsgegner genannnt wird. Somit ist diese Person Partei. Aber nur diese Personen, keine anderen! Den diese Personen sind auch Gegenstand von möglichen Sanktionen. Alle anderen Personen, die nicht Teil des Antrags sind, können sich nach Aufforderung des Schiedsgerichts oder des Antragstellers zwar äußern, sind aber nie Partei. Somit ist auch klargestellt, dass der Kreis derer, welche einen Befangenheitsantrag stellen dürfen, ausschließlich die Parteien, niemals jedoch die Zeugen sind! Es wird sinnvoll sein, dass jedem Antragsteller geraten wird - schon verfahrensökonomisch - beim Antrag genau zu trennen. In die Personen, gegen welche er eine Sanktion begehrt - oder wogegen er vorgehen möchte- , und die anderen, welche den Status eines Zeugen haben. Je weniger Parteien es in einem Verfahren gibt, desto klarer werden die Abläufe. Und wenn es wenig Parteien gibt, dann gibt es auch wenig Befangenheitsanträge. Es ist aber klar,d ass schon im Vorfeld kein Schiedsrichter sich eines Falles annehmen wird, bei dem die Gefahr einer Befangenheit möglich ist. Das weiß im Grunde jeder Schiedsrichter selbst.

Auch wenn es nicht explizit geregelt ist (die Wortwahl ist sehr unsauber und lässt Raum für Interpretationen), aber im ersten Meinungsbild ist genau das hier nachzulesen. Ich würde empfehlen, das in eine interne Verfahrensordnung einfließen zu lassen, denn das wurde dem Schiedsgericht explizit überantwortet. Wortwörtlich heißt es: Es gibt beim Start des Schiedsgerichts (2007 sic!) keine weiteren Verfahrensregeln, da die Mitglieder für sich ausarbeiten müssen, was sinnvoll ist und was nicht. --Hubertl 16:50, 22. Mai 2011 (CEST)

erstmal: ack Capaci34, muss ausgearbeitet werden, anderswo. Und dann am Rande dies: die Regelung kann nie alle befriedigen. Vor etwa zwei/drei Wochen war hier eine SP, wo der Antragsteller es ablehnte, dass sie von beteiligten = befangenen Admins abgearbeitet wird; bei seinem Sperrlog war aber davon auszugehen, dass es wohl keine solche Admins gibt. Will sagen: es reicht nicht, wenn jemand als befangen bezeichnet wird, dann vielleicht auch noch dadurch, dass eine der Parteien alle SG-Richter als beteiligte Personen anführt. Wie im RL kann so ein Antrag auch abgelehnt werden. -jkb- 17:09, 22. Mai 2011 (CEST)
Berührungspunkte bleiben bei manchen Problembenutzern einfach nicht aus. ACK dafür dass ein Befangenheitsantrag auch begründet abgelehnt werden kann. --Codc 17:26, 22. Mai 2011 (CEST)
Na ja, die Frage ist ja, was direkt und was indirekt beteiligt bedeutet? Der Antragsteller wird im Normalfall diejenigen benennen, die er für direkt beteiligt hält. Aber laut Festlegung im ursprünglichen MB sollen sich ja auch die indirekt beteiligten Schiedsrichter nicht an der Entscheidungsfindung beteiligen:
  • „Nur Mitglieder des Schiedsgerichts, die nicht am Fall selbst direkt oder indirekt beteiligt sind, dürfen an der Entscheidungsfindung teilnehmen.“
Das sind mMn schon auch alle, die den Antragsteller in der jüngeren Zeit (z.B. im Jahr davor) vor der Sperre, die verhandelt werden soll, mal selbst gesperrt haben. Durch diese indirekte Beteiligung müssen sie aber am Verfahren aber nicht auch direkt beteiligt sein und nicht vom Antragsteller als Beteiligte explizit benannt werden. Dies gilt ja nun explizit fürs SG als oberste Instanz (wenn man mal vom BSV absieht); bei der SP und auf VM ist so was nicht festgelegt, somit ist da nicht erforderlich, dass jedes Mal ein anderer Admin die Sperre ausspricht oder die Sperrprüfung vornimmt. Gerade die SGler sollen aber nun mal per definitionem auch nicht indirekt beteiligt sein, bei solchen vorherigen Sperren sind sie das aber natürlich.
Von "befangen" ist im Übrigen im MB gar nichts zu finden, dort geht es nur um direkte und indirekte Beteiligung; insofern wäre im Grund nur zu prüfen, ob evtl. eine solche vorliegt, nicht aber, ob der Schiedsrichter "befangen" ist; diese Bezeichnung wurde wohl erst später irgendwie eingeführt und ist durch die MBs überhaupt nicht gedeckt. --Geitost 18:14, 22. Mai 2011 (CEST)
Erlaubt ein paar Antworten von einem aktiven Mitglied des SG.
Zunächst zur Ausgangsfrage: Jeder Schiedsrichter kann sich selbst als befangen erklären, das kam bei den letzten Fällen wiederholt vor, wenn er denkt, dass er direkt oder indirekt am Verfahren beteiligt ist. Der Antragsteller oder Antragsgegner kann einen Schiedsrichter für befangen erklären. Ist der betreffende Schiedsrichter anderer Meinung, wird dies nur wirksam, wenn mindestens drei der anderen die Befangenheit bestätigen. Das ist in dieser Form im letzten halben Jahr nicht vorgekommen. Dieses Vorgehen ist so weit ich weiß nicht durch das MB geregelt, sondern wurde vom SG selbst als Verfahrensregel so festgelegt.
Wenn der Fall eintreten sollte, dass so viele Schiedsrichter befangen sind, dass die Mindestzahl von fünf den Fall annehmenden Schiedsrichtern nicht erreicht werden kann, dann kann der Fall eben vom Schiedsgericht nicht behandelt werden. Da das SG meist auch mehrere Nicht-Admins umfasst, dürfte es aber recht unwahrscheinlich sein, dass das mal vorkommt, was Verfahren bezüglich Benutzersperren betrifft, für andere mögliche Fälle halte ich es für noch unwahrscheinlicher.
Zum Vorschlag einer Nachwahl: Eine solche schon anzusetzen, wenn die Mitgliederzahl unter 10 sinkt, halte ich für übertrieben. Gerade um das zu vermeiden, ist die Mitgliederzahl des Gremiums ja deutlich höher als die Mindestzahl der für ein Verfahren notwendigen Schiedsrichter. Aktuell sind wir seit dem Tod von Geos nur neun, und so sehr er uns als Person fehlt, die reine Verminderung der Anzahl hat unsere Arbeit nicht behindert. Anders sähe es aus, wenn die Anzahl auf sieben oder sechs sinken würde, dann würde eine Befangenheit und ein kranker oder urlaubender Schiedsrichter die Arbeit bereits ausbremsen. Andererseits wäre die Organisation einer außerplanmäßigen Nachwahl vermutlich so aufwendig, dass das Warten auf den regulären Termin einfacher wäre. -- Perrak (Disk) 20:51, 22. Mai 2011 (CEST)
Zur Befangenheit: Den Begriff halte ich für wesentlich schwammiger als den der direkten bzw. indirekten "Beteiligung". Wenn das SG sich selbst die Verfahrensregel gegeben hat, könnte es ja auch drüber nachdenken, sie so abzuändern, dass es klarer würde, was "befangen" überhaupt bedeuten soll, bzw. einfach den Begriff wieder in den ursprünglichen zurückzuändern. Ich denke, das würde helfen, die Problematik "befangen" auf eine sachlichere Ebene zurückzubekommen. Der Begriff "beteiligt" wurde im MB wohl nicht ohne Grund eigentlich gewählt, von "befangen" war ja nicht mal bei den vielen Abstimmenden die Rede. Und es bräuchte dafür nicht mal ein MB, da es ja eigentlich eh so gedacht war. :-) --Geitost 17:07, 23. Mai 2011 (CEST)
Solange es keine Definition gibt, was eine indirekte Beteiligung ist, ist der Begriff "Befangenheit" wesentlich interessanter. Beteiligung an einer Diskussion durch einen Schiedsrichter, bei der einer der Beteiligten dann später als Antragsgegner auftaucht, ist absolut nicht zwingend mit einer Befangenheit des Schiedsrichters verbunden. Befangenheit beschreibt ein Beziehungsverhältnis - negativ wie positiv - welches objektiv für jeden aus der Lebenserfahrung heraus erkennbar ist. Im rechtlichen Sinn wird das strenger gehandhabt, so reichen Gründe allein aus, dass eine Befangenheit angenommen wird, das muss objektiv nicht belegt werden. Der Begriff der indirekten Beteiligung ist problematisch, denn wie weit muss/darf man gehen? Das Mittel der Wahl ist ein funktionierendes, mit allen Schiedsrichtern agierendes Gremium, bei dem es immer ausreichend Ersatzschiedsrichter gibt. Und was am allerwichtigsten ist: Wer ist überhaupt antragsberechtigt, einen Schiedsrichter für befangen zu erklären! Dieser Teil ist ziemlich offen. Es ist schon passiert, dass jemand, der eine Stellungnahme abgegeben hat aber sonst mit dem Fall nichts zu tun hatte, einen Befangenheitsantrag gestellt hat. Oder, als ein im Amt befindlicher Schiedsrichter selbst Gegenstand einer Anfrage war, dieser gleich als allererstes feststellte, wer gegen ihn überhaupt das Verfahren führen darf. Noch bevor sich überhaupt einer dazu gemeldet hat. Sowas gabt natürlich auch.--Hubertl 18:12, 23. Mai 2011 (CEST)
Na ja, wer an einer Diskussion beteiligt ist, die anschließend umstritten genug ist, um beim SG behandelt zu werden, der ist eben beteiligt. Da spielt es dann keine Rolle mehr, ob er befangen ist oder nicht, denn laut MB dürfen beteiligte Schiedsrichter sowieso nicht teilnehmen, ganz unabhängig von einer möglichen Befangenheit. Also geht man doch mit der Befangenheit noch weiter als vorgegeben. Und bei "befangen" müsste man ja schon Gedanken lesen können, denn da geht es ja um die Motivation eines Schiedsrichters und nicht darum, ob er in welcher Form auch immer vorher beteiligt war, was sicher einfacher herauszufinden ist als die Motivation, die dem Handeln zu Grunde liegt. Das sieht man dann ja auch an der Praxis, dass man eben nicht so einfach Befangenheit jeweils bestimmen kann und dass da Befangenheitsanträge gestellt werden, die aus der Luft gegriffen scheinen und bereits erfolgen, wenn Nachfragen zu den Fakten gestellt werden, und die mit einer vorherigen Beteiligung in welcher Form auch immer nichts mehr zu tun haben. Also die Befangenheit halte ich für wesentlich problematischer festzustellen als eine Beteiligung. --Geitost 00:35, 24. Mai 2011 (CEST)
Schwieriger festzustellen - vielleicht ja. Aber die Befangenheit ist es numa, die entscheidend ist.
Wenn ein User von 30 Admins schon gesperrt wurde, sind wahrscheinlich nicht alle 30 befangen, obwohl ja alle 30 am Sperrlog "beteiligt" sind.
Warum sollte ein SR, der frühzeitig - also früher als überhaupt erwogen wurde, das SG zu beauftragen - nach Lösungen mitzusuchen hilft, auto-befangen sein?
Damit könnte dann ein ein späteres SG-Verfahren Anstrebender alle SR, die ihm von deren "Richtung" nicht passen sollten, im Voraus kicken, indem er unauffällig mit denen in Kontakt träte.
Befangen betrifft ganz klar das bereits bestehende personelle Verhältnis und ist nachweispflichtig, sofern sie bestritten wird. Zumal wir bei "prominenten" Themengebieten eh fast alle "betroffen" sind.
Dir gegenüber befangen wäre ich vielleicht, wenn ich jüngst gesagt hätte "Geitost kann man eh nicht ernst nehmen/ist Kommunist/ist in der Wikipedia falsch", aber nicht durch bloßes Widersprechen in der Sache - auch, wenn das Letztere den Fall mehr oder weniger betreffen sollte. --Elop 01:37, 24. Mai 2011 (CEST)
Genau. Ob man es so oder so nennt, eine Anfrageseite könnte voll unproblematisch die gesamten Richter kippen, weil man sich irgendwie gegenseitig auf den Schlips getreten hat - das muss nicht gleich Sperre sein, es gibt auch spitzfindige Interpretationen. Und das geht eben nicht. Man könnte das dann auch auf SP oder CU übertragen, und der Troll hat dann die freie Bahn. -jkb- 01:44, 24. Mai 2011 (CEST)
Wenn der Antragsteller das gesamte SG kippt, wäre das nicht so schlimm, dann scheitert seine Anfrage halt einfach mangels Schiedsrichter ;-) Umgekehrt sollte es die "Gegenseite" natürlich nicht zu einfach haben. -- Perrak (Disk) 02:54, 24. Mai 2011 (CEST)

Wäre es nicht sinnvoller, die Diskussion über Punkte, die man am Schiedsgericht regeln oder verbessern will, irgendwo zentral zu führen und nicht versteckt auf verschiedenen, teilweise etwas abgelegenen Seiten? Eine solche Seite sollte, damit man sich nicht zu sehr in Einzelproblemen verzettelt, als umfassende Projektdiskussionsseite etwas weiter angelegt werden und Raum bieten sowohl für a) übergreifende allgemeine Überlegungen zum Schiedsgericht und seinen Verfahrensgrundsätzen, b) eventuell auch zu Fragen, ob manche organisatorischen Abläufe, die sich im Vorfeld des SG bewegen wie zB Sperrprüfung, im Zusammenhang damit überdacht und modifiziert werden sollten, und c) Einzelfragen des Verfahrens. --DiRit 12:23, 24. Mai 2011 (CEST)

Dem würde ich unbedingt zustimmen. --Hosse Talk 12:59, 24. Mai 2011 (CEST)