Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Aufhebung der Sperre vom Benutzer: Ungereimt

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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Aufhebung der Sperre vom Benutzer: Ungereimt zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Fachliteratur

Die Änderung am Artikel Haus der Weisheit [1], die Grundlage für diese Anfrage ist, erfolgte nicht anhand der Fachliteratur, sondern war abkopiert aus der englischen Wikipedia. Die Literaturstellen stimmen im Übrigen mit dem von Ungereimt angegebenen Inhalten überhaupt nicht überein. Die Bücher sind online einsehbar. Außerdem steht es im Widerspruch zum EI-Artikel von Dominique Sourdel, dass die Institution von Harun Ar-Raschid gegründet worden sei. Offensichtlich beruht diese Anfrage von Anfang an auf einer Unwahrheit. Es wurde keine Fachliteratur konsultiert, sondern abkopiert. Sieht man sich das Zustandekommen der Fußnote in der englischen WP an und vergleicht das mit dem jetzigen Zustand mit derselben Fußnote, überkommt einem Kopfschütteln [2]. Vor allem, wenn man bedenkt, dass auf den angegebenen Seiten überhaupt nichts steht, was den Artikelinhalt bestätigt. Meiner Meinung nach war es ungewollter Vandalismus von Benutzer:Ungereimt, der allerdings von "Fachliteratur" spricht, die er nicht einmal aufgeschlagen hat, sonst hätte er gemerkt, dass da nichts dergleichen steht. Ja das Haus der Weisheit nicht einmal vorkommt. [3] Koenraad 16:09, 10. Mai 2015 (CEST)

[ nicht fallbezogene und daher nicht sachdienliche Äußerungen von 24.134.216.39 entfernt ] --Plani (Diskussion) 11:35, 11. Mai 2015 (CEST)

Annahme des Falls

Als Leser möchte ich einen klitzekleinen Zweifel anmelden, ob das Schiedsgericht sich nicht etwas verfrüht, bzw. schon dieser Sache annimmt,anzunehmen gedenkt. Wäre es nicht erst Sache eines Adminproblems, administrative Entscheidungen zu hinterfragen? Als versuchte Problemlösung wurde dieser Schritt jedenfalls ausgelassen. Gruß--2A02:8108:1340:1C50:8401:A170:AAD5:8F18 09:53, 17. Mai 2015 (CEST)

Nein. Die Eröffnung bzw. der Abschluss eines Adminproblems ist keine Voraussetzung zur Stellung einer Anfrage. Siehe ansonsten auch Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Anfrageerstellung. Grüße --H O P 10:01, 17. Mai 2015 (CEST)

Hallo HOPflaume. Aber sinnvoll vielleicht, bevor das Schiedsgericht aufgeschreckt wird.  ;-) Gruß--2A02:8108:1340:1C50:8401:A170:AAD5:8F18 10:05, 17. Mai 2015 (CEST)

Im Einzelfall mag das zutreffen, aus Sicht des Betroffenen. Für das SG oder dessen Entscheidungsfindung aber wohl weniger entscheidend. Grüße --H O P 10:13, 17. Mai 2015 (CEST)


Dieser Abschnitt kann archiviert werden. H O P 10:13, 17. Mai 2015 (CEST)

Ich bitte freundlichst darum, diesen Abschnitt noch nicht zu archivieren, damit das, was Schiedsrichter Plani vorderseitig schreibt, nachvollziehbar bleibt. Freundlicher Gruß--2A02:8108:1340:1C50:3D5B:F54:4F:9BC4 16:00, 18. Mai 2015 (CEST)

Hier ist keine Archivierung in ein separates Archiv vorgesehen. Letztlich ändert es aber auch nichts, ein AP ist keine Voraussetzung für eine SG-Anfrage. --H O P 17:05, 18. Mai 2015 (CEST)

Werter HOPflaume. Ich habe Deine Antwort verstanden. Frohes Schaffen noch und Gruß--2A02:8108:1340:1C50:3D5B:F54:4F:9BC4 18:01, 18. Mai 2015 (CEST)