Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Löschung des Artikels Till Kraemer

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Stellungnahme Port(u*o)s

Ich sehe mich in gewisser Weise als Beteiligten an, denn ich habe Benutzer:Till Kraemer den Instanzengang mit dem Schiedsgericht als letzter Alternative bei der Schließung der Löschprüfung [nahegelegt. Deshalb möchte ich dazu hier auf der Diskussionsseite kurz Stellung nehmen:

  1. Ich bin sehr wohl der Meinung, dass das Schiedsgericht auch Superlöschprüfung, wie sie von Minderbinder genannt wurde, sein kann. Das ergibt sich einfach aus der letzten Instanz, die es darstellt (abgesehen von Communityentscheiden).
  2. Ich bin aber mit den Mitgliedern des Schiedsgerichts, insesondere Henriette, der Meinung, dass der Instanzenweg hier (noch nicht ganz) ausgeschöpft ist, allerdings sehe ich in dem Vorschlag, einen Vermittlungsausschuss einzuberufen, wenig Sinn: Zwischen welchen Parteien sollte denn da was vermittelt werden?
  3. Ansonsten hatte ich aber (nach einer Überprüfung etwaigen Adminfehlverhaltens in einem AP, die ich dem Antragsteller aber nicht anraten würde, ich sehe dieses nämlich Fehlverhalten nicht) schon etwas gehofft, das Schiedsgericht würde hier seine Zuständigkeit (oder Nichtzuständigkeit) etwas aufdröseln; in dem Sinne, dass es (möglicherweise, und als meine Meinung bzw. Vorschlag) nur solche Fälle annimmt, bei denen eine Prüfung offensichtlich nicht oder offensichtlich falsch erfolgt ist (denn ich denke, auch solche Fälle kann es geben, bei denen ein AP dann erfolglos bliebe oder bleiben müsste).

Mein Wunsch ans Schiedsgericht wäre also gewesen, hier die eigenen Kompetenzen zu präzisieren, und insofern den Fall auch anzunehmen. Dass ich dem Antragsteller auch in diesem Falle kein für ihn günstiges Ergebnis voraussagen würde, soll nicht verschwiegen werden. Gruss --Port(u*o)s 13:19, 1. Jul. 2009 (CEST)

Ich unterstütze diese Position von Port(u*o)s. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass hier eine Unklarheit in der Kompetenz des Schiedsgerichts liegt. Einerseits soll es keine inhaltlichen Entscheidungen im ANR fällen (und eine Lösch- oder Behaltensentscheidung ist eine solche), andererseits soll es letztinstanzlich über den Einsatz von Adminfunktionen entscheiden (und die Löschung, Wiederherstellung oder auch die Behaltensentscheidung in einer Löschdiskussion sind solche).
Diese Spannung muss nicht in eine Aporie führen. Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens haben höhere Instanzen je nach Situation und Rechtslage zwei Möglichkeiten, den Entscheid einer untergeordneten Instanz zu kippen: Durch Fällen eines abweichenden Entscheides (bei uns hiesse das Overruling), aber auch durch Rückweisung an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. Im Falle von Auseinandersetzungen um die Adminfunktionen Löschung und Wiederherstellung wäre ersteres ein inhaltlicher Entscheid, letzteres aber nicht, d. h. das Schiedsgericht könnte so etwas wie "macht nochmals eine siebentägige Löschdiskussion, die dann ein bisher unbeteiligter Admin entscheidet" ohne Kompetenzüberschreitung beschliessen, denn das wäre eine Entscheidung über den Einsatz von Adminfunktionen, die keine inhaltliche Entscheidung darstellt. Adrian Suter 22:41, 1. Jul. 2009 (CEST)

Hinweis auf LP

Die LP mag nicht verlinkt sein, stattgefunden hat sie und der Antragsteller wurde von dort u.a. hierher verwiesen.[1] --Kriddl Kummerkasten 13:44, 1. Jul. 2009 (CEST)

Ist ja jetzt alles verlinkt. --Minderbinder 14:17, 1. Jul. 2009 (CEST)

Zur Anmerkung von Minderbinder

Zur Anmerkung von Benutzer:Minderbinder [2] : Wie ich auch schon in der Löschprüfung darauf hingewiesen habe, hat Minderbinder sehr wohl am 30.6 um 14:05 den Artikel im ANR gelöscht [3] weil dieser angeblich ein "Wiedergänger" sei. Der Artikel ist aber kein Wiedergänger da seit der letzten Löschung über zwei Jahre davor sowohl ein komplett neuer Artikel erstellt worden ist als auch aktuelle relevanzbegründende Inhalte hinzugekommen sind. Und dieser Artikel wurde von Nolispanmo erst wenige Minuten vorher um 13:47 aufgrund eines Entsperrwunsches erst wiederhergestellt und dann in den ANR verschoben. Wo kommen wir denn hin wenn ein an der Löschprüfung mitdiskutierender Administrator nach wenigen Minuten gleich wieder löscht was ein anderer Administrator wiederhergestellt hat? Wo kommen wir hin wenn aufgrund von Entsperrwünschen Artikel wiederhergestellt werden und wenige Minuten später bei laufender Löschprüfung gleich wieder gelöscht werden? Es ist also sehr wohl richtig wenn man behauptet Minderbinder habe mit dem (noch dazu falschen) Argument "Wiedergänger" schnellgelöscht. Wie Minderbinder hier auf die Idee kommt Till Kraemer habe hier "unvollständig und verfälschend" dargestellt ist mir ein Rätsel. Und dass die Löschprüfung innerhalb von ca. 11 Stunden beendet worden ist, ist auch so eine Sache. --Ilion 14:59, 1. Jul. 2009 (CEST)

erst wiederhergestellt - ist nicht ganz richtig, ich habe ihn nur verschoben. Grüße -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 15:03, 1. Jul. 2009 (CEST)
Ich habe durch die Löschung im ANR die Löschprüfung erst gestartet - davor war Kraemer der Meinung, durch ein Entsperren des Lemmas und Verschiebung durch einen Admin gäbe es einen positiven Relevanzbescheid. Dass dem nicht so ist, hat Nolispanmo unmissverständlich ausgedrückt, indem er beim Entsperren schrieb: Über die Relevanz mögen andere befinden. Ob die Relevanzbeurteilung auf LD oder LP stattfindet, ist im Ergebnis egal. In meinen Augen war und ist es ein Wiedergänger, weil nichts wesentliches hinzugekommen ist. Bitte lies mal meine Ausführungen in der LP. Dass die LP so schnell beendet wurde, hat nichts mit mir zu tun. --Minderbinder 15:27, 1. Jul. 2009 (CEST)
Hmm, kann ich nicht so feststellen. Die Löschprüfung begann um 10:40, 30. Jun. 2009 (CEST). Als an der Diskussion in der Löschprüfung beteiligter kannst du nicht die Löschprüfung beenden und somit schon gar nicht das vermeintliche Ergebnis der Löschprüfung vorwegnehmen. Du hättest in den BNR zurückverschieben können wenn du mit dem Artikel im ANR nicht leben kannst (selbst das hätte noch ein Geschmäckle, hat doch ein Administrator gerade erst dorthin geschoben), z. B. auch damit die angeblich fehlenden Quellen korrigiert/hinzugefügt werden können die erst in der Löschprüfungsentscheidung bemängelt worden sind. Das die LP von dir beendet wurde habe ich nicht behaupten wollen, auch wenn unter meiner gewählten Überschrift der Eindruck entstehen könnte. Sorry. --Ilion 15:58, 1. Jul. 2009 (CEST)

Ich würde dafür eintreten, in diesem doch sehr speziellen Fall, eine normale 7-tägige Löschdiskussion ausnahmsweise zuzulassen. --Hans Koberger 16:27, 1. Jul. 2009 (CEST)

Ilion, ich habe die Löschprüfung nicht auf erledigt gesetzt. In meinem ersten Beitrag um 14:09 habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt, indem ich schrieb Bleibt gelöscht. Was ich meinte war: Bleibt im ANR gelöscht, wird in der LP entschieden. Den Abschnitt habe ich nicht auf erl. gesetzt. Als dies ein Benutzer ohne Admin-Rechte nachholte, habe ich die Sache um 14:12 klargestellt. Dem Artikelersteller habe ich das auf meiner DS auch nochmal bestätigt. Um 15:11 stellte ich schließlich den Artikel im BNR zur Ansicht / zur Verbesserung wieder her. --Minderbinder 17:02, 1. Jul. 2009 (CEST)
Wie du selbst lesen kannst habe ich das auch gar nicht behauptet - hätte dir auch nicht zugestanden. Möchtest du um den heißen Brei herumreden? Du hast gelöscht, trotz Wiederherstellungs eines Admins, trotz laufender Löschprüfung an der du inhaltlich beteiligt warst. Was soll das und warum siehst du darin kein Problem? Es war kein Wiedergänger und ob die neuen Inhalte für einen Artikel und Relevanz ausreichen legst nicht du fest sondern die Löschprüfung. Und das wird doch hoffentlich bei der Wiederherstellung auch damit gemeint sein dass die Relevanz andere festlegen möchten und nicht das ein an der LP inhaltlich beteiliger Admin für sich selbst entscheidet dass gelöscht werden kann und auf die Knöpfe drückt. --Ilion 18:31, 1. Jul. 2009 (CEST)
Ich scheine mich missverständlich auszudrücken: ich war vorher nicht an der LP beteiligt. Aus meiner Sicht Wiedergänger, ab in die LP, die ich nicht entscheide. Dies ist mein letzer Beitrag hier, wenn das alles so dramatisch falsch war, möchte ich dich um die Eröffnung eines AP bitten. --Minderbinder 18:38, 1. Jul. 2009 (CEST)
Danke. jetzt habe auch ich es verstanden. Du hast also um 14:05 gelöscht und um 14:09 den ersten Beitrag auf der Löschprüfung hinterlassen. Ich verstehe zwar nicht warum du die Löschprüfung nicht beendest und dein Beitrag auf einen normalen Diskussionsbeitrag schließen lässt der mit "Ich bin gegen Wiederherstellung." endet, aber ich glaube das können wir uns sparen. Das Problem wurde ja in Beamtenmarnier woanders hingeschoben. Und wenn es nichts passenderes gibt für die Überprüfung einer Löschprüfung, Pech gehabt. Sauber. --Ilion 21:03, 1. Jul. 2009 (CEST)

Weiteres Vorgehen

Zum weiteren Vorgehen siehe [4] und [5]. --Minderbinder 14:54, 2. Jul. 2009 (CEST)