Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Problem zwischen Hyperdieter und Lex parsimoniae

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Kurzkommentar

Das ist ein exponenzieller und potenzierter Missbrauch mehrerer Instanzen der Wikipedia. -jkb- 13:13, 22. Mär. 2013 (CET)

hinweise:

--Fröhlicher Türke (Diskussion) 13:40, 22. Mär. 2013 (CET)

Zuständigkeit des SG

Das hier thematisierte Problem (Auseinandersetzungen um Adminfunktionen) fällt gemäß Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? Abs. 2 in den Zuständigkeitsbereich des SG. --Lex parsimoniae (Diskussion) 13:59, 22. Mär. 2013 (CET)

Wenn du nur soweit liest bis es dir genehm ist dann ja aber wenn du weiter lesen würdest dann steht hier weiter: „Für bloße Feststellungsanträge ist das Schiedsgericht nicht zuständig.“ und daher keine Zuständigkeit des Schiedsgerichts meiner Meinung nach denn die Sperre ist bereits abgelaufen. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 14:04, 22. Mär. 2013 (CET)
Ich habe keine Aufhebung der Sperre beantragt. Der beantragte zeitweilige Entzug von erweiterten Rechten ist auch kein bloßer Feststellungsantrag. Bitte überdenke Deine Einschätzung noch einmal. --Lex parsimoniae (Diskussion) 14:10, 22. Mär. 2013 (CET)
<quetsch>Dein Lösungsvorschlag wäre zwar eine Option aber ist kein Argument zur Annahme der Anfrage. Das gebietet die logische Causalität. Da es ein reiner Feststellungsantrag ist, ist das Schiedsgericht nicht zuständig und das ist unabhängig von deinen Lösungsvorschlägen. Daher bleibe ich natürlich bei meiner Einschätzung. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 19:02, 23. Mär. 2013 (CET)
Habe ich diese logische Kausalität richtig verstanden? „Auseinandersetzungen um Adminfunktionen sind Feststellungsanträge? Und weil das Schiedsgericht für Feststellungsanträge nicht zuständig ist, werden Auseinandersetzungen um Adminfunktionen nicht angenommen?“ Wozu gibt es dann Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Wofür ist das Schiedsgericht zuständig? Abs. 2 (Auseinandersetzungen um Adminfunktionen)? Ist diese Regel dann nicht überflüssig, da sie niemals zur Anwendung kommen kann? --Lex parsimoniae (Diskussion) 20:55, 23. Mär. 2013 (CET)
@L.p.: Du hast ja schon in den bisherigen Instanzen aufgezeigt, dass du als einziger in der Lage bist, unser Regelwerk korrekt zu interpretieren. Alles Geisterfahrer hier. --HyDi Schreib' mir was! 14:19, 22. Mär. 2013 (CET)
wer sich seit august 2012 so tapfer für seine rechte einsetzt kennt sich eben aus. --Fröhlicher Türke (Diskussion) 14:22, 22. Mär. 2013 (CET)
@HyDi: Was heißt hier interpretieren? Habe ich jetzt eine Aufhebung der Sperre bzw. eine bloße Feststellung beantragt? Oder steht in meinen Lösungsvorschlägen: zeitweiliger Entzug der erweiterten Rechte? --Lex parsimoniae (Diskussion) 14:25, 22. Mär. 2013 (CET)
hallo Lex parsimoniae, für wie lange meinst denn sollte man dem admin die rechte entziehen? und wie lange sollte man dich für deine anhaltenden, ich nenne es mal querulantischen störaktionen, sperren? grüße --Fröhlicher Türke (Diskussion) 14:33, 22. Mär. 2013 (CET)
Sorry, das kann ich mit meiner bescheidenen Erfahrung nicht beurteilen. Die Dauer des zeitweiligen Entzugs der erweiterten Rechte liegt allein im Ermessen des SG. --Lex parsimoniae (Diskussion) 14:35, 22. Mär. 2013 (CET)
Ein Deadmin steht dem SG überhaupt nicht zu. Admins werden von der Community gewählt, das kann ein SG nicht überstimmen. 62.227.130.202 14:25, 23. Mär. 2013 (CET)
Lies mal Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Was kann das Schiedsgericht bestimmen?. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 14:47, 23. Mär. 2013 (CET)
Das hatte ich vorher extra gelesen. Dort steht:
6. Entzug des Adminstatus (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
7. Einschränkung der Adminrechte (z. B. Admin darf keine Benutzer sperren, keine Seiten löschen)
--Lex parsimoniae (Diskussion) 18:45, 23. Mär. 2013 (CET)
Stimmt. Jetzt musst du nur noch darlegen, worin der so schwerwiegende Missbrauch meiner Adminrechte bestanden haben soll, dass entsprechnde Sanktionen angezeigt sind. Die Kurzzeitsperre eines offenabr auf Kravall gebürsteten Benutzers wird eher selten so eingeordnete. Das SG könnte aber z.B. auch auf die Idee kommen, dass du gar nicht an enzyklopädischer Mitarbeit interssiert bist, sondern nur deinen POV in Artikeln unterbringen und nachdem das nicht geklappt hat das WP-Instrumentarium für Störaktionen missbrauchen möchtest. In diesem Fall wären die Punkte 1-3 einschlägig:
  1. Verwarnung von Benutzern
  2. Vollsperrung von Benutzern (zeitlich begrenzt oder unbeschränkt)
  3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
hierbei insbesondere Punkt 2. --HyDi Schreib' mir was! 17:32, 24. Mär. 2013 (CET)
Auch wenn das in den FAQs so steht, halt ich das nicht für legitim. Eine handvoll Benutzer können nicht die Wahl der Gemeinschaft einfach überstimmen. Für eine Abwahl bedarf es mehr. 62.227.133.198 19:00, 24. Mär. 2013 (CET)
Die FAQ beruhen auf den einschlägigen Meinungsbildern zum Schiedsgericht. HyDi und auch der Antragsteller haben hinsichtlich der durch das SG möglichen Maßnahmen nicht fehlzitiert. Ich möchte darum bitten, dies in diesem konkreten Fall so zu akzeptieren. Hier ist nicht der richtige Platz, um Änderungs- und Auslegungswunschvorstellungen zu den Meinungsbildern zum Schiedsgericht zu erörtern. --Alupus (Diskussion) 19:12, 24. Mär. 2013 (CET)
@Hyperdieter: Ich habe im konkreten Fall und auch sonst POV entfernt, bzw. es versucht... Verdreh hier bitte nicht die Tatsachen. Der POV steht u.a. wegen Deiner Parteinahme nach wie vor im Artikel. Beleg: Dritte Meinung hierzu läuft schon seit über 2 Wochen. Aber selbst wenn das stimmen würde, was Du da behauptest, (ich also den POV in den Artikel gebracht hätte, anstatt ihn zu entfernen bzw. durch einen Belege-Baustein darauf hinzuweisen) bist Du immer noch nicht berechtigt, mich aus reiner Antipathie – die Du nun deutlich zum Ausdruck gebracht hast – zu sperren.
Hier hat ein Admin seine Aufgabe völlig falsch verstanden und zwei regelkonforme Vandalismusmeldungen zum Anlass genommen, jemanden aus reiner Antipathie zu sperren. Ich bitte das Schiedsgericht, den Fall anzunehmen. --Lex parsimoniae (Diskussion) 20:17, 24. Mär. 2013 (CET)
"reine Antipathie"??? - Ich hatte vor der von mir bearbeiteten VM noch nie wissentlich was mit dir zu tun. Das, was ich gesehen hatte, fand ich nicht gut. (Und das, was du seitdem abgezogen hast, noch viel weniger. Nicht weil es gegen meine Person ging, sondern weil du sehr viel Energie anderer Mitarbeiter bindest). --HyDi Schreib' mir was! 00:21, 25. Mär. 2013 (CET)