Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Sachkundiger-Revi
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@Sachkundiger-Revi, abschließend zu deiner Anmerkung von der Vorderseite: "Der empirische Beweis dafür, dass Krds Einschätzung (problemlos Neuanfang möglich) mit der Realität kollidiert.".
Solange eine SG-Anfrage läuft, darfst du als infinit gesperrter Benutzer nur auf den entsprechenden SG-Seiten schreiben, nirgendwo sonst. Einen weiteren Account anzulegen und irgendwo anders zu editieren, ist eine Sperrumgehung. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 14:32, 25. Mär. 2013 (CET)
- "Solange eine SG-Anfrage läuft," - jetzt ist es also möglich? Ich habe meine Zweifel. Abgesehen davon, Krd schrieb auch, dass es sofort möglich wäre, einen neuen Account anzulegen und regelkonfrom zu arbeiten. Sei's drum...--Aus Alt mach Neu (Diskussion) 14:58, 25. Mär. 2013 (CET)
- Meldest du dich unter einem Namen an, der eine Verbindung zu deinen Vorgängerkonten nahelegt, oder editierst du in einer Art und Weise bzw. in den Bereichen, die zu deiner infiniten Sperre geführt haben, wirst du wohl als Sperrumgehungsaccount identifiziert werden und selbstverständlich wieder gesperrt. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 15:04, 25. Mär. 2013 (CET)
- ...und genau deswegen habe ich den SG-Antrag formuliert. Die Zuständigkeit des SG ergibt sich aus seiner Funktion als letzte Instanz und Versuche zur Konfliktlösung kann man als infinit gesperrter Benutzer schlecht unternehmen (deswegen ersatzweise der Vorschlag zur Selbstverpflichtung). Wie auch immer - dann eben alles wie gehabt.--125x+73y (Diskussion) 15:37, 25. Mär. 2013 (CET)
- Meldest du dich unter einem Namen an, der eine Verbindung zu deinen Vorgängerkonten nahelegt, oder editierst du in einer Art und Weise bzw. in den Bereichen, die zu deiner infiniten Sperre geführt haben, wirst du wohl als Sperrumgehungsaccount identifiziert werden und selbstverständlich wieder gesperrt. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 15:04, 25. Mär. 2013 (CET)