Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Vandalismusmeldung Chachapoya
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Zusatz zu meiner abschließenden Stellungnahme
Ergänzend zu meiner Schlussbemerkung auf der Seite Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Vandalismusmeldung Chachapoya (unter: 'Diskussion der Anfrage') möchte ich für mein Teil nur noch Folgendes hervorheben: Für bedauerlich, ja bedenklich halte ich es, dass sich die dort (unter: 'Anfrage wird abgelehnt von...', 1 bis 5) zeichnenden Mitglieder des Schiedsgerichts auf die Position zurückziehen, es handele sich im vorliegenden Streitfall um eine rein inhaltliche Auseinandersetzung. Damit wird augenscheinlich einer argumentativ gestützten und begründeten Klärung aus dem Weg gegangen, ob die wiederholte Löschung meines Beitrags regelgerecht erfolgt ist, und ob meine keineswegs an inhaltlichen Streitfragen orientierte Vandalismusmeldung zu Recht oder zu Unrecht 'abgeschmettert' wurde. In der Konsequenz wird dies, bzw. das nun zu erwartende Scheitern des Antrags zur Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens m.E. für die Zukunft genau jene, von mir befürchtete Rechtsunsicherheit in vergleichbaren Streitfällen bewirken, die willkürlichen Löschungen missliebiger Bereiche diverser Lemmata Tür und Tor öffnet.
Bezüglich der (unter: 'Anfrage wird abgelehnt von...') erfolgten Unterstellung des Schiedsgerichts-Mitglieds Alnilam, dass die vorgelegte "Anfrage m. E. hintergründig darauf abgezielt" habe, "dass das Prinzip keine Theoriefindung ausgehebelt werden soll...", stelle ich fest:
Es ist meiner Ansicht nach völlig unangebracht, hier das Prinzip 'keine Theoriefindung' ins Spiel zu bringen. Dies wäre nämlich nur dann begündet, hätte ich das Lemma 'Chachapoya' seinerzeit so umgebaut, dass die Giffhorn-Hypothese zur Grundlage der enzyklopädischen Darstellung von Genese und Entwicklung des Volkes der Chachapoya gemacht wird. Dies war eindeutig nicht der Fall! Ich bin davon überzeugt, dass ich weder im Rahmen meiner Arbeit an dem Lemma 'Chachapoya' (aber auch bei Erstellung und Bearbeitung anderer Lemmata) noch bei der Formulierung meiner Vandalismusmeldung vom 13. Juni 2014 sowie bezüglich meiner Auslassung zum erbetenen Schiedsgerichtsverfahren - siehe: Benutzer:Bernhard Beier (Problemschilderungen) - irgendeinen Anlass gegeben habe, der eine solche, letztlich unlautere Motive suggerierende Behauptung rechtfertigen könnte, gegen die ich mich mit aller Entschiedenheit verwahre - und die ich auch bezüglich der Motive des Kollegen Hans Giffhorn für 'an den Haaren herbeigezogen' halte. Mit freundlichen Grüßen -- Bernhard Beier (Diskussion) 16:27, 10. Jul. 2014 (CEST)