Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2008/Januar
Vorlage:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archivvorlage
Frage: Ausschluss eines Meinungsbildes durch Schiedsgerichtsentscheidung
Schliesst eine Entscheidung eines Schiedsgerichtes das Anlegen eines Meinungsbild aus ? Ist das tatsächlich so ? GLGermann 17:30, 27. Jan. 2008 (CET)
Kompetenzüberschreitung durch das Schiedsgericht
Ich darf darauf hinweisen, dass das Schiedsgericht lediglich zur Klärung von Konflikten zwischen Benutzern zuständig ist (Wikipedia:Schiedsgericht). In seinem jüngsten Fall hatte es zu entscheiden, ob die differenzierenden Wertungen bzw. Kommentierungen auf GLGermanns und Reiner Stoppoks Misstrauensliste mit den Richtlinien des Vertrauensnetzes vereinbar sind. Nicht befugt war das Schiedsgericht dagegen, die Richtlinien über das Vertrauensnetz selbst zu ändern; dafür wäre ein Meinungsbild erforderlich gewesen und nicht das Votum von 7 Leuten, die für ganz andere Aufgaben bestellt wurden. Damit wurden die Richtlinien über das Vertrauensnetz nicht wirksam geändert. Ich beantrage daher Wikipedia:Vertrauensnetz auf die Version 26. Januar 2008, 18:39 Uhr, zurückzusetzen und die von Seewolf unrechtmäßig gelöschten Misstrauenslisten umgehend wiederherzustellen.--Dr. Meierhofer 20:26, 27. Jan. 2008 (CET)
- Wenn DAS kein Konflikt zwischen Benutzern ist, dann zeige mir, WAS einer ist. --TheK? 20:28, 27. Jan. 2008 (CET) P.S. Troll dich
- Wir haben die Richtlinien für das Vertrauensnetz nicht geändert. Schon in der ersten Version wurde davon abgeraten, selbige anzulegen. Sie passen auch nicht in den Zweck, den das Vertrauensnetz erfüllen sollte. Wir haben lediglich klargestellt, wie die bestehenden Richtlinien auf diesen Fall anzuwenden sind, was genau in unseren Aufgabenbereich gehört. sebmol ? ! 20:30, 27. Jan. 2008 (CET)
- Ich sage es Dir auch hier gern noch einmal, lieber Sebmol: entweder Du stellst meine letzte Version meiner Vertrauensseite wieder her (s. Versionsgeschichte), oder Du lässt sie gesperrt. --Reiner Stoppok 22:11, 27. Jan. 2008 (CET)
Aufforderung zum Rücktritt des Schiedsgerichts
Falls dieser Diskussionsbeitrag des Wiederwahlbefürworters Dr. Meierhofer der Grund für seine Dauersperre sein soll, fordere ich hiermit das Schiedsgericht zum Rücktritt auf. --Reiner Stoppok 21:56, 27. Jan. 2008 (CET)
- Das Schiedsgericht hat den Benutzer nicht gesperrt, das Schiedsgericht sperrt grundsätzlich keine Benutzer. Warum sollte das Schiedsgericht für eine von einem Admin getätigte Sperre verantwortlich gemacht werden? sebmol ? ! 22:01, 27. Jan. 2008 (CET)
- Das Schiedsgericht hat sich m.E. auch dafür einzusetzen, dass Leute, die hier auftauchen, geschützt sind. Wenn es einer Sperre zusieht, so wie hier, ist das quasi eine unterlassene Hilfeleistung. --Reiner Stoppok 22:04, 27. Jan. 2008 (CET)
- Das ist eine gewagte Interpretation, das SG ist nicht der Kindergärtnerstab des Projekts. -- Tobnu 22:06, 27. Jan. 2008 (CET)
- Das Schiedsgericht hat sich m.E. auch dafür einzusetzen, dass Leute, die hier auftauchen, geschützt sind. Wenn es einer Sperre zusieht, so wie hier, ist das quasi eine unterlassene Hilfeleistung. --Reiner Stoppok 22:04, 27. Jan. 2008 (CET)
- Drüben in den unteren Regionen, bei den sonstigen Admins (WP:AN), wird dieser Ausschluss nämlich gerade gefeiert. --Reiner Stoppok 22:06, 27. Jan. 2008 (CET)
Jeder ist für seine Beiträge selbst verantwortlich, egal, wo sie geschrieben werden. Genauso entscheiden Admins eigenverantwortlich über Sperren. Mit dem Schiedsgericht hat das alles nichts zu tun. Und deshalb bitte ich, die Diskussion hier zu beenden. --Streifengrasmaus 22:10, 27. Jan. 2008 (CET)
- Hier hat ein Hinweis auf Kompetenzüberschreitung des Schiedgerichts zu einer Dauersperre geführt. Das ist keine Bagatelle. --Reiner Stoppok 22:13, 27. Jan. 2008 (CET)
- Möchte das Schiedsgericht vielleicht jemand anderem antworten auf das, was Dr. Meierhofer so treffend formuliert hat? --Reiner Stoppok 22:18, 27. Jan. 2008 (CET) PS: Oder übergibt es das Handlangern?
- Auf den betreffenden Beitrag wurde oben bereits geantwortet. Dort kann auch nachgefragt werden. --Streifengrasmaus 22:22, 27. Jan. 2008 (CET)
- Hallo RS, nun bleib mal bitte sachlich - verdeckte Beleidigungen die unter der Gürtellinie platziert sind, müssen sich die Mitglieder des SG nicht gefallen lassen. -- SVL ☺ Vermittlung? 22:24, 27. Jan. 2008 (CET)
Reiner, frag den verantwortlichen Admin, wende dich, wenn da nichts kommt, an Wikipedia:Administratoren/Probleme. Wir sind hier nicht die Oberaufsicht, wir behandeln nur Fälle, die in anderen Instanzen nicht zu klären waren und uns per Antrag vorgelegt werden. Rainer Z ... 01:07, 28. Jan. 2008 (CET) PS: Warum forderst du das Schiedsgericht zum Rücktritt auf? Wegen einer Sperre von zwei Stunden, die es nicht initiiert hat?
- Ist natürlich ein bisschen blöd, daß er den Fall nicht dem Schiedsgericht übergeben kann … --Henriette 02:49, 28. Jan. 2008 (CET)
Kompetenz ueberschritten
Das hier sehe ich als klare Kompetenzueberschreitung. Das ist ein Fall fuer einen Community-Entscheid, nix fuer's Schiedsgericht. Nebenbei waere ich gerne darueber informirt worden, als Unterhalter einer solchen Seite bin ich ja direkt betroffen und ausserdem habe ich ne ganz dezidierte Meinung dazu. Fossa?! ± 18:25, 30. Jan. 2008 (CET)
- An wie vielen Stellen soll das denn bitte noch diskutiert werden? --Felix fragen! 18:27, 30. Jan. 2008 (CET)
- Beim nächsten Mal schicken wir dir eine schriftliche Einladung. Und: Wenn du ein MB willst, dann mach eins. --Streifengrasmaus 18:30, 30. Jan. 2008 (CET)
- Es ist wirklich hübsch, wie regelmäßig je nach Interessenlage die Kompetenz des Schiedsgerichts ausgelegt wird. Hatten wir da noch irgendwas nicht? Sind wir jetzt Obermuftis oder Einzelfallentscheidungsempfehler? Oder vielleicht irgendwas dazwischen? Rainer Z ... 19:52, 30. Jan. 2008 (CET)
- vielleicht sind die Kompetenzen auch nicht klar genug definiert und/oder dargestellt. Mir fiel nur gerade bei der suche nach den Kompetenzen in Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ auf, dass zwar Wikipedia:Richtlinien als entscheidungsbasis genannt werden, zugleich meinungsbilder ausdrücklich als nicht bindend bezeichnet werden. - da fragt sich der ungeübte leser; wo kommen die richtlinien denn her? :oD - Ich hoffe kein nicht bindendes meinungsbild wurde in eine Richtlinie aufgenommen die als entscheidungsbasis herhalten könnte :oD .. interessant ist, dass das "löschen von seiten" nicht in #Was kann das Schiedsgericht bestimmen? genannt wird. es rettet ggf. das schöne allumfassende unter anderem ...Sicherlich Post 20:13, 30. Jan. 2008 (CET)
- Es ist wirklich hübsch, wie regelmäßig je nach Interessenlage die Kompetenz des Schiedsgerichts ausgelegt wird. Hatten wir da noch irgendwas nicht? Sind wir jetzt Obermuftis oder Einzelfallentscheidungsempfehler? Oder vielleicht irgendwas dazwischen? Rainer Z ... 19:52, 30. Jan. 2008 (CET)
Wer stellt denn nun den LA auf Benutzer:Fossa/Misstrauen? --Asthma 20:01, 30. Jan. 2008 (CET)