Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Bubo bubo

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Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 21:28, 7. Mai 2007 (CEST)

Ein Urteil würde ich mir erst nach Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens erlauben wollen, da
- der Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt ist,
- das Schiedsgericht die Beteiligten nicht angehört hat,
- der Meinungsaustausch unter den Mitgliedern des Kollegialgerichts fehlt und
- Art und Angemessenheit möglicher Sanktionen noch nicht abgestimmt sind.
Gruß --Bubo 09:43, 8. Mai 2007 (CEST)

Wahltaktische Entscheidungen

Für alle unter 18, mit schwachem Magen oder Herzanfallneigungen sollte gesagt sein das ich mich einer ehrlicheren Sprache befleißigen werde:

  1. Die Wahl für bubo wird abhänghig gemacht von seiner Funktion als Admin. Ist irgendeiner dummdreisten, nörgelnden Natur hier mal aufgefallen, das Admins auch nur Nutzer sind. Mit zusätzlichen Rechten aber eben nur Nutzer. Schließt das einen Admin dann aus dem Kreise aus? Sind nur die erlauchten Nichtadmins berechtigt, gewählt zu werden?
  2. Was zum dreimal verfluchten Henker ist eine "wahltaktische Entscheidung". Das heißt übersetzt: "Ich bin blöd und habe keine Meinung." oder "Ich möchte jemand anderes haben aber nicht dich!" oder "Ich bin selbst besser du Arsch!" Kann man dann ankreuzen. Pro oder Kontra aber nicht so eine taktische Scheißbegründung, die derjenige eh nicht erklären kann. Über Taktik und Strategie gibt es Artikel die man mal lesen sollte, bevor man so einen Blödsinn schreibt.
  3. Da wollte ich nix zu sagen und tue es auch nicht aber es fällt sogar mir auf und ich habe Scheuklappen bei sowas!

Lieber bubo,

Vielleicht war das abträglich. Vielleicht war das zu schroff. Aber vielleicht war es mal wichtig einige Schichten Putz runterzukloppen bevor man an das Mauerwerk geht. Meine Stimme hast du jedenfalls. --Arne Hambsch 01:04, 18. Mai 2007 (CEST)

Nachtrag: Mit dem sinnvollen Satz: Kenn ich nicht. oder Ist mir unbekannt kann man auch super punkten und wenn es bei den Enthaltungen ist. Mensch wenn das eure einzige Begründung ist, dann haltet euch doch raus. Schon wieder und das morgens... *kopfschüttelnd* --Arne Hambsch 08:00, 18. Mai 2007 (CEST)
Die Meinung, dass ein Mitglied des Schiedsgerichts "in einigem Ansehen und Vertrauen" stehen sollte (frei nach Siebenpfeiffers Vorstellung eines Friedensrichters), ist durchaus vertretbar. Wenn man also jemanden nicht kennt und ihm daher nicht vertraut, ist ein Kontra m. E. kein Grund zum Kopfschütteln. :) Und im Gegensatz zu unkommentierten Kontras helfen dem Kandidaten ehrliche Begründungen wenigstens, mit den Stimmen richtig umzugehen. Grüße -- kh80 •?!• 15:34, 18. Mai 2007 (CEST)