Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Karsten11

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Kleine Wahlrede auf den von mir vorgeschlagenen Kandidaten

Ich halte alle bisher nominierten Kandidaten für sehr geeignet, möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass aus atmosphärischen Gründen auch Nicht-Admins als Schiedsrichter wünschenswert wären. - Karsten11 ist seit über einem Jahr dabei und hat 8400/5200 Edits. Er zeichnet sich durch fleißige, kenntnisreiche und sachliche Artikelarbeit aus. Auf seiner Diskussionsseite (Aktuell, Archiv) herrscht ein freundlicher und konstruktiver Ton, auch wenn die Debatte mal rauh eröffnet wird . Während bei Adminwahlen immer erwartet wird, der Kandidat möge sich als ausgesprochenes Schlachtross erwiesen haben, halte ich das für einen Schiedsrichter für entbehrlich (obwohl ich Karsten auch das zutraue). Überdies schließe ich aus seinem Wikipedia-Auftritt auf ein gehöriges Maß an Lebens- und Berufserfahrung. - Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich nicht aufgrund verwandter Interessen oder Anschauungen plädiere, sondern weil ich ihn schlicht für einen guten Wikipedianer halte. - Da ich nicht selbst kandidiere, bitte ich auch die Kollegen, die eventuell für mich gestimmt hätten, zu erwägen, ob sie nicht Karsten11 quasi anstelle eines Admins besonders unterstützen möchten. - Gruß --Logo 15:18, 29. Apr. 2007 (CEST)

Fragen an die Kandidaten

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:08, 29. Apr. 2007 (CEST)

Ich möchte versuchen, die Fragen zu beantworten, bitte aber um Verständnis, dass ich die Reihenfolge ein wenig variiere, da ich meine persönlichen Erfahrungen und Kenntnisse hier einbauen möchte.

Ich bin beruflich Bänker. In der Bank in der ich arbeite, war ich einige Jahre lang verantwortlich für das Beschwerdemanagement. Mein Team und ich haben die an den Vorstand oder die Revision eingehenden Beschwerden der Kunden geprüft und beantwortet. Aufgrund des Missverhältnisses aus den 3 1/2 Leuten in meinem Team und einer Million Kunden (also potentiellen Beschwerdeführern) mussten wir versuchen, die Prozesse in der Bank so zu steuern, dass möglichst viele Fälle dezentral gelöst wurden. Hierzu sind aus meiner Erfahrung nach einige Dinge hilfreich, die zu Deiner Frage 1 gehören:

  • Möglichkeit der Verweigerung der Bearbeitung: Es gibt Dinge, bei denen das Schiedsgericht schlichtweg sagen muss: WP:BNS. Neben inhaltlichen Fragen (auch das Schiedsgericht würde Artikel immer in der falschen Version sperren), sind dies vor allem klare Sachverhalte. Ein Vandale ist ein Vandale und gehört gesperrt und nicht vor das Schiedsgericht. In einer Bank ist ein typischer Fall für diese Kategorie die Beschwerde über eine Kreditablehnung. Der Bankvorstand ist nicht die zweite Instanz der Kreditprüfung. Der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Möglichkeit, Fälle ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Dies hilft uns imho nicht. Wir brauchen
  • Klare Spielregeln: Wir haben (allgemeine) Regeln und Prinzipien. Diese müssen ausgelegt werden, um gelebt werden zu können. Eine neue Regel, die der Auslegung bedarf ist die neue Regel "Man kann sich an das Schiedsgericht wenden". Ich bin fest davon überzeugt, dass wir am Anfang erleben werden, dass Benutzer das gleiche machen, wie mein 7jähriger Sohn: Ausprobieren, wie weit man gehen kann. Es müssen sich daher schnell Regeln entwickeln,
  • Möglichkeit der Rückdelegation: Ein Anrufen des Schiedsgerichtes (genauso wie ein Beschwerdeschreiben des Kunden an den Vorstand) ist ein Eskalationsschritt. Diese Eskalation setzt imho voraus, dass vorher andere Schritte zur Konfliktlösung unternommen werden. Wenn nicht: Konsequent zurückverweisen. Wir haben z.B. bei Löschprüfungen die Regel, erst beim löschenden Admin nachzufragen. In der Praxis passiert das viel zu selten. Hier muss das Schiedsgericht deutlich machen, dass es nur letzte und nicht die erste Instanz ist. Dass klappt nur mit
  • Offener Kommunikation: Wenn klar ist, wie das Schiedsgericht "urteilt", werden viele Konflikte allein mit dem Hinweis auf die Existenz des Schiedsgerichts gelöst. In der Bank besteht die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann des Bankenverbandes zu wenden. Dieser hat zweimal jährlich ein gemeinsames Meeting mit den Beschwerdeverantwortliche der Banken abgehalten und diesen erklärt, wie seine Rechtsauffassung zu bestimmten Themen ist. Natürlich wurden Beschwerden zu diesen Themen dann gleich in diesem Sinne von der Bank selbst geregelt, so dass der Ombudsmann selbst keinen Spruch tätigen musste. Das wikipedia-Schiedsgericht muss die gleiche Offenheit herstellen. Dies kann durch eine entsprechende Aufbereitung und Darstellung der Prinzipien und Verfahren der Entscheidungsfindung sowie durch "Musterurteile" passieren.

Wie sich dann das Schiedsgerichtsverfahren in die Landschaft der bestehenden Konfliktlösungsmöglichkeiten einfügt ist ein spannender Prozess, an dem ich gerne mitarbeiten möchte. Die Frage 3 nach dem "legitimen" Verfahren stellt sich für mich so abstrakt nicht. Die Legitimität entsteht durch Akzeptanz in der Community. Worin besteht die Akzeptanz der Relevanzkriterien oder der Tatsache, das es Admins gibt? Wir werden nach der Trial-Phase die Ergebnisse bewerten und uns eine Meinung bilden. Ich sage in aller Deutlichkeit: Das wird eine ergebnissoffene Diskussion. Schaffen wir keine Akzeptanz, dann stellen wir das Ding eben wieder ein. Wenn ich gewählt werde, werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten durch meine Arbeit für diese Akzeptanz in der Community werben. Voraussetzung für die Akzeptanz ist (und das ist Antwort auf Frage 4

  • Persönliche Integrität und absolute Neutralität der Mitglieder. Das erste ist imho bei allen Kandidaten gegeben, dass zweite müssen wir in unser Arbeit dann beweisen. Ein Instrument wird sicher sein, sich bei Bedarf als befangen zu erklären. Hierfür brauchen wir keine Regeln sondern ein ausgeprägtes Gefühl für Fairness und NPOV der zu Wählenden. Dies glaube ich mitzubringen. Ich lege mich aber nicht auf Regeln fest, die es erst noch zu erarbeiten gilt (z.B. jemand ist Befangen, wenn dies behauptet wird und mindesten ein Mitglied des Schiedsgerichts diese Befürchtung teilt).
  • Nochmals: Offene Kommunikation der Ergebnisse aber: Vertrauliche Diskussion der Sachverhalte. Das Schiedsgericht braucht einen vertraulichen Ort für seine interne Abstimmung.
  • Eine gute Mischung der Mitglieder. Jeder hat seinen fachlichen Hintergrund und es wäre schlimm, wenn wir nur Mediziner oder nur Juristen wählen würden.

Damit sind wir auch schon bei der Frage 5: Nein: Wir brauchen keine Befähigung zum Richteramt, den Nachweis von X Artikel oder ähnlichem. Ich hielte es aber schon für ein Argument für meine Wahlentscheidung, wenn ein Kandidat im rl Erfahrungen in der Mediation, Schlichtung oder in Schiedsverfahren hat.

Zur Frage 2: Die Kategorie "Wikipedia Arbitration cases" beinhaltet 99 Fälle. Wenn die Erwartungshaltung sein soll, dass ich alle gelesen habe, muss ich diese enttäuschen. Sorry, aber Konfliktfälle "gefallen" mir nie. Dennoch möchte ich den Fall "Requests for arbitration/RJII v. Firebug" hervorheben. Der Fall hat sich (teilweise) "gelöst", da ein Konfliktpartner die wikipedia verlassen hat. Das ist genau das, was wir über das Instrument "Schiedsgericht" vermeiden sollten. Wir wollen niemanden von konstruktiver Arbeit ausschließen. Und vieles, was in Konflikten hochkommt ist letztlich ein Kommunikationsproblem. Wir haben ein ganz tolles Prinzip WP:AGF. Alle Menschen, die sich an das Schiedsgericht wenden, haben den Glauben an diesen guten Willen verloren. Im englischen gibt es ein Wortspiel: Assume kann man auteilen. Ass|U|Me. Dieser Vertrauen hat immer etwas mit You und Me zu tun. Und in letzter Instanz ist es am Schiedsgericht, durch klare Entscheidungen dieses Vertrauen wieder herzustellen, dann hat sich die Arbeit gelohnt.

Da gibt es noch die Frage 6. Metadiskussionen über Prinzipien, Organisation oder Verhalten sind keine Zeitverschwendung sondern eine notwendige Voraussetzung für Artikelarbeit. Wenn wir kein einheitliches Verständnis über Relevanzkriterien haben, verlieren wir in Löschdiskussionen mehr Zeit, als wir an Relevanzdiskussionen jemals hätten haben können.

Wenn das Schiedsgericht seine Arbeit gut macht, wird dies dazu führen, dass in den Artikeldiskussionen viele Nutzer sich vernünftig verhalten. Soviel Arbeitszeit, wie wir hier sparen können, kann ein Schiedsgericht gar nicht verbrauchen. PS: wikipedia hat viele gute Seiten. Aber das Metadiskussionen vermieden werden gehört nicht dazu. Bei mir sind 5 von 8 Postings im Artikelraum. Das ist der Preis der wikimethode, die ich gerne zahlen.Karsten11 18:48, 29. Apr. 2007 (CEST)

Weitere Fragen

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:39, 29. Apr. 2007 (CEST)

Zu Deinen Fragen:

  • Zeit: Ich glaube, dass lässt sich recht gut objektivieren. Ich bin eigentlich täglich dabei und investiere ordentlich Zeit. Ich kenne keinen Grund warum sich das ändern soll.
  • Real-Life Erfahrung: Wie oben beschrieben: Mehrjährige Erfahrung im Beschwerdemanagement. Dazu kommt noch eine Ausbildung als Assessor bei der EFQM und Mitwirkung als Assessor beim Ludwig-Erhard-Preis. Ich bin auch Mod in einem Forum ([1], gleicher Nick).
  • Vorurteilsfreiheit, Geduld, Freundlichkeit: Hier wird jeder sich natürlich im Selbstbild diese Eigenschaften zuschreiben. Ich mache die Tatsache, diese Punkte mitzubringen, an den anderen Benutzern fest, die mich auf meiner Benutzerdisk um Unterstützung in Konflikten bitten.Karsten11 19:16, 29. Apr. 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:21, 5. Mai 2007 (CEST) Bevor ich mir Gedanken über ein Urteil mache, erst einige Gedanken über zugrunde liegende Prinzipien und "Rechtsquellen":

  • Welche Funktion hat das Vorschlagsrecht? Hier hilft ein Blick auf Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht April 2007: Jeder stimmberechtige Nutzer darf kandidieren. Ganz bewusst ist die Hürde hier niedrig gelegt worden (kein Admin notwendig etc.). Ziel der Kandidatensuche ist also, möglichst viele Kandidaten zu finden. Im Sinne dieser Regelung halte ich es für sinnvoll, für diesen Schritt sehr offen und großzügig durchzuführen. Ich würde daher anregen, hier Kandidaturen, die zweifelhaft sind nicht zu löschen sondern in der Diskussion als zweifelhaft zu kennzeichnen und ggf. durch Durchstreichen als ungültig zu erklären, statt eine Löschung vorzunehmen.
  • Konsequent bedeutet das, dass imho bis jetzt eine Kandidatur einer Sockenpuppe oder das Einstellen einer Kandidatur durch eine Sockenpuppe keinen Mißbrauch darstellt, da dem Ziel (viele Kandidaten zu bekommen) hier gedient wird. Dies gilt auch für den Fall, dass der Benutzer unter verschiedenen Accounts verschiedene Kandidaten vorschlägt. Denn: Er könnte auch mehrere Kandidaten unter dem einen Account vorschlagen. Ergebnis ist das gleiche. Ein Grenzfall wäre, wenn Sockenpuppe 1 Sockenpuppe 2 und vice versa vorschlägt. Der Mißbrauch wäre hier das suggerieren, er würde sich nicht selbst vorschlagen. Der Mißbrauch ist aber hier imho eine milde Form des Mißbrauchs.
  • Die eigentliche inhaltliche Bewertung erfolgt in der Suche nach Unterstützern und der anschliessenden Wahl. Wärend im ersten Schritt Sockenpuppen nicht mißbräuchlich agieren können, ist die Situation hier anders. Ein Nutzer, der bei in einer Abstimmung (oder als Unterstützer) mehrere Sockenpuppen verwendet, handelt nach Wikipedia:Umfragen/Wikipedia:Sockenpuppen/Wikipedia:Sockenpuppe mißbräuchlich. Soweit ist es hier aber ja nicht gekommen.
  • Ein imho problematischer Randaspekt ergibt sich imho aus der Sperrung der Beschwerdesocke. Dies ist gemäß Wikipedia:Sockenpuppe#Regeln_umgehen völlig korrekt erfolgt. Dennoch sollte das Prinzip des Rechtliches Gehörs sollte auch in der wikipedia gelten. Wenn also eine Nutzersperre diskutiert wird (und das ist ja legitim), so ist es imho sinnvoll, wenn dies von Seiten des Beschuldigten unter einer Beschwerdesocke (statt als IP) erfolgt. Voraussetzung ist natürlich, dass die Beschwerdesocke nur diese Beschwerde betreibt und nicht die bisherige "Arbeit" des gesperrten betreibt.
  • Vorgeschichte: Ein konkreter Konflikt sollte primär aufgrund der Sachlage des Falls diskutiert werden. Hier scheint mir aber der Umgang des Nutzers mit Sockenpuppen ein systematisches Handlungsmuster zu sein. Ich denke, dass die Forderung nach der Zusage auf einen Verzicht auf Sockenpuppenspiele des Nutzers hier nicht zu viel verlangt ist.
  • Zusammenfassung: Ich hätte mir hier ein weniger aufgeregtes Vorgehen und im konkreten Fall ein milderes Urteil vorgestellt. Eine klare Zusage des Nutzers, auf Sockenpuppenspiele künftig zu verzichten, verbunden mit der klaren Warnung einer sofortigen Sperre bei nächster Auffälligkeit hätte heir imho gereicht (soweit der Nutzer einem solchen Vorgehen zustimmen würde).Karsten11 10:20, 9. Mai 2007 (CEST)

Diskussionsstil

Einen Diskusssionsstil, wie ich ihn von Karsten11 im Zusammenhang verschiedener Diskussionsseiten rund um Bildungsthemen, Marxismus etc. kenne, wünsche ich mir sicherlich nicht im Schiedsgericht. Man kann auch nicht behaupten, dass dieser Stil Vermittlungs- oder Einfühlungsqualitäten zeigte. Vielleicht ist das bei anderen Themen anders ... mich bewegen meine Erfahrungen zum Contra. --Mautpreller 21:26, 8. Mai 2007 (CEST)