Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Emkaer
Transparenz vs. Vertraulichkeit
Hallo Emkaer, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):
Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?
- Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
- Kommt auf den Einzelfall an
- Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben
Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Stefan64 12:16, 5. Mai 2010 (CEST)
- Vielen Dank für die Frage, und entschuldige bitte, dass ich Dich habe warten lassen; ich habe schlicht nicht bemerkt, dass jemand sich hier geäußert hat.
- Intuitive Antwort: 1.
- Überlegte Antwort: 2.
- Abwägung: Nehmen wir an, zwei SG-Mitglieder haben eine Liebesaffäre. Das geht die Community nichts an. Nehmen wir an, sie trennen sich im Streit (das halte ich für einen idealen [d.h. wahrscheinlich auch irrealen] Fall von Streit unter SG-Mitgliedern, mal abgesehen von Fällen wie Erbschaftsstreit, Rangstreit, Rechtsstreit). Das geht die Community auch nichts an. Privater Streit ist privat, bleibt privat, außer die Betroffenen zerren ihn selbst an die Öffentlichkeit.
- Eine öffentliche Angelegenheit ist ein "Streit unter den SG-Mitgliedern" nur, wenn es sich um einen Streit in ihrer Amtsfunktion handelt. Dabei geht es nicht primär um private Dinge, sondern eher um Auffassungen von Aufgaben und Abläufen des SG, Zielen der WP, Prioritäten im Amtsverständnis (Kompetenzstreit, Meinungsstreit, Prinzipienstreit). Private Dinge der Personen wie Weltsicht, Überzeugung, Selbstbild und Charakter sind jedoch bei solch einem Streit der Amtsträger ebenfalls involviert, denn sonst wäre es kein Streit (d.h. emotional bis erbittert), sondern eine Meinungsverschiedenheit, schlimmstenfalls ein Konflikt (d.h. verschiedene, tendenziell unvereinbare Ansichten). Weil private Dinge auch im Falle eines Streits von Schiedsrichtern betroffen sind, heißt es: Fingerspitzengefühl, Rücksichtnahme (gerade im Konflikt), Gelassenheit. Aus unterschiedlichen Auffassungen über Fragen, die das SG betreffen, ist keineswegs abzuleiten, dass Weltsicht, Überzeugung, Selbstbild oder Charakter einer der Konfliktparteien irgendwie verwerflich sind. Da muss man - gerade als Schiedsrichter - auch mal einen Schritt von seiner persönlichen Meinung, seinem persönlichen Ärger über das Gegenüber zurücktreten können. Man muss ja nicht mit den Mit-Schiedsrichtern befreundet sein, um sein Amt verantwortungsvoll auszufüllen. (Vielleicht ist es sogar von Nachteil, wenn die Schiedsrichter sich persönlich gut verstehen.) Man muss sich lediglich im Rahmen der üblichen Verfahren (und dass die noch nicht sehr eingespielt sind, ist tatsächlich ein Problem) seinen Aufgaben gemäß verhalten. Und wenn man die Schiedsrichter-Robe auszieht, ist man auch wieder nur einfacher Wikipedianer und darf sich notfalls auch mit anderen Autoren über Inhalte streiten und einen Editwar führen, solange man dazu keine Amtsrechte missbraucht.
- Zusammenfassung dieses Gedankenstroms: Emotionalen oder gar erbitterten Streit unter Schiedsrichtern sollte man tunlichst vermeiden; er ist auch gar nicht nötig. Unterschiedliche Ansichten über Schiedsgerichts-Abläufe, -Konzepte, -Rechte und -Pflichten sollte man öffentlich diskutieren. Denn bei der Amtsauffassung des Schiedsgerichtes hat letztlich die Community das letzte Wort. Und wenn ein Schiedsrichter meint, er könnte entscheiden, dass keine Artikel mehr zu sibirischen Schmetterlingsarten angelegt werden dürfen, dann sollte die Community die SG-Diskussion darüber verfolgen können, damit sie jenen anmaßenden Schiedsrichter nötigenfalls eines besseren belehren kann.
- Wenn zwei Schiedsrichter privat miteinander nicht auskommen, dann müssen sie entweder beide eine Vermittlung suchen, oder sie beschränken sich auf ihren "dienstlichen" Kontakt. (Und ich wünsche mir Admins, die ausfällig werdende Schiedsrichter auch mal mit einigen Stunden Sperre zum Nachdenken bewegen, auch wenn mir das eine große Herausforderung zu sein scheint.)
- Literatur zu meinem Öffentlichkeitsverständnis: Wer sich näher für die Frage der Öffentlichkeit interessiert, dem möchte ich folgende Textstelle ans Herz legen: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publicität verträgt, sind Unrecht.“ Immanuel Kant erläutert das ausführlich und mit Beispielen in seiner Schrift Zum ewigen Frieden, ab AA 8, 381. Das ist eine meiner Lieblingsstellen, weshalb die intuitive Antwort 1 lautete.
- Wie so oft dürften sich nun mehr Fragen stellen, als ich beantwortet habe. Aber ob und wie ich meine Prinzipien umsetzen kann, das seht Ihr nur, wenn Ihr mich ins Schiedsgericht wählt. Schöne Grüße --Emkaer 23:59, 6. Mai 2010 (CEST)
- Vielen Dank für die Frage, und entschuldige bitte, dass ich Dich habe warten lassen; ich habe schlicht nicht bemerkt, dass jemand sich hier geäußert hat.
Fragen
Hallo Emkaer,
ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.
- Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
- Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
- Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
- Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?
Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:55, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.
- Entschuldige bitte, dass ich übers Wochenende nicht anwesend war. Hier meine Antworten:
- Im juristischen Sinne ist das SG insofern ein Gericht, als es Konflikte zwischen Konfliktparteien durch seine Entscheidung aufhebt. Das bedeutet: Der Streit besteht nicht weiter, und darf nicht weiter eskalieren. Die berechtigten Ansprüche der Beteiligten werden geschützt. Der Rechtsfrieden wird hergestellt. Das bedeutet, dass Benutzer (bildlich gesprochen) nicht mit Knüppeln aufeinander losgehen müssen (und nicht dürfen), um ihre Meinung durchzusetzen. Diesen Nutzen von ordentlichen Gerichten sollte auch das SG erfüllen können. Das alles bedeutet jedoch nicht, dass wir hier Amtsgericht spielen sollten. Wer mit seiner Forderung vor ein staatliches Gericht ziehen will, dem ist diese Option nicht zu nehmen. Es gab und gibt Wikipedia-bezogene Fälle vor staatlichen Gerichten. Jedoch scheint es mir, dass ein Zug vor ein staatliches Gericht in vielen Wikipedia-bezogenen Fällen nicht erfolgversprechend ist, und im Sinne der Kooperation im Projekt natürlich auch nicht wünschenswert. Außerdem verzichten wir hier aus gutem Grund auf zahlreiche Regeln staatlicher Gerichte, es gibt keine Anwälte, keine Instanzen, keine Gerichtskosten und auch keine Rechtschutzversicherung. Und letztlich könnte theoretisch die Community eine SG-Entscheidung per MB kippen; dass sie dazu keinen Anlass hat, dafür sollte das SG auch sorgen. Kurz: Das SG ist nicht nur ein Schiedsgericht, das nur mit Zustimmung aller Beteiligten tätig wird, sondern kann (im Dienste des Projekts) auch Entscheidungen treffen, wenn sich ein Betroffener weigert, sich dem SG zu unterwerfen.
- Kurz: Ich bin zufrieden, auch wenn die Bedeutung des SG von der üblichen Bedeutung des Wortes Schiedsgericht wie erläutert abweicht. Wie man das nennt, ist mir nicht so wichtig.
- Das SG ist keine Behörde, sondern besteht aus Freiwilligen (Laien), die auf faire Weise die richtige Entscheidung suchen. Wenn es tatsächlich so ist, dass für eine fundierte Entscheidung eine bestimmte Information von Bedeutung ist, sehe ich nicht, warum das SG auf die verzichten sollte, wenn ihre Erlangung nicht den Rechten der Beteiligten widerspricht. Da jeder Nutzer eine CU-Abfrage beantragen kann, kann es auch das SG - ob eine CU-Abfrage durchgeführt wird, hat das SG aber nicht zu entscheiden. Wenn das SG einen Zeugen befragen will, kann es das tun, auch wenn keine der Streitparteien den Zeugen vorgeschlagen hat. Kurz: Nein, keine Ermittlungsbehörde. Ja, eigene "Ermittlungen".
- Kurz: Ja, öffentliche Verhandlung. (In Ausnahmefällen sind mir Detailfragen vorstellbar, die nicht-öffentlich behandelt werden sollten.)
- Ich hoffe, das war verständlich und ist auch für viele Wikipedianer zustimmungsfähig. --Emkaer 12:09, 10. Mai 2010 (CEST)
- Entschuldige bitte, dass ich übers Wochenende nicht anwesend war. Hier meine Antworten:
Wahl-Kniffel
Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.
Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden?--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:50, 8. Mai 2010 (CEST)
- Vielen Dank für dieses hirnzermarternde Rätsel. Entschuldige, dass ich Dich so lange habe auf eine Antwort warten lassen.
- Vorüberlegungen: Es kommt hier nicht auf die Meinung der SG-Mitglieder an, ob der Artikel gelöscht gehört, daher ist es richtig, dass Du vom Inhaltlichen bereits abstrahiert hast.
- Entscheidend ist meiner Ansicht nach, welche Benutzer einen berechtigten Anspruch worauf besitzen. Das sollte vom SG festgestellt werden, um diesen Ansprüchen möglichst gerecht werden zu können. (Eine interessante Herausforderung an das SG wäre natürlich im konkreten Fall, dass die beteiligten Admins auch dem SG durch ihre Tätigkeit hier bekannt sind, die SG-Entscheidung aber ohne Ansehen der Person, also auch ohne Ansehen ihrer Leistungen für die und ihres Ansehens in der WP getroffen werden sollte.)
- Für die berechtigten Ansprüche der Beteiligten sind insbesondere die Begründungen entscheidend, die in den konkreten Admin-Entscheidungen vorgelegt wurden.
- SG-Entscheidungsmöglichkeit 1: Wenn Admin 1 und Admin 2 jeweils nach angemessener Diskussion und unter Berücksichtigung aller Argumente (auch wenn sie nicht allen gefolgt sind) eine Begründung geschrieben haben, die sich nach Auffassung des SG nachvollziehbar auf die Löschregeln der WP stützt, dann war die Löschfrage nach der Entscheidung von Admin 2 erledigt und hätte nur mit neuem Löschantrag und neuen Löschgründen wieder aufkommen dürfen.
- Wenn die Entscheidungen von Admin 1 und 2 also derart angemessen waren, dann ist bei Admin 3 völlig egal, wieviel Ansehen er genießt, welche Verdienste er errungen hat und ob er mit seiner Löschbegründung vielleicht sogar richtig liegt (weil dieser Punkt bis dahin noch gar nicht beachtet worden war, z.B. dass es den Artikel im Wesentlichen unter einem anderen Lemma bereits gab). Admin 3 hätte dann kein Overruling vornehmen dürfen, und was Admin 3 für inhaltlich richtig hält, ist egal, wenn er damit bewusst das übliche Verfahren verletzt (denn gerade das Löschverfahren ist ja deshalb so formalisiert, um im Verfahren die richtige Lösung zu finden). Das richtige Vorgehen für Admin 3 wäre (in meiner Konstruktion) gewesen, einen neuen Löschantrag zu stellen, und die neue Löschbegründung als solche herauszustellen. Ob die dann überzeugend ist, das wiederum müsste ein anderer Admin entscheiden. Ist Admin 3 uneinsichtig bezüglich der Einhaltung etablierter Verfahren und sinnvoller WP-Regeln, muss das SG auch mit ihm mögliche Konsequenzen diskutieren, angefangen von einer freiwilligen Admin-Pause.
- Der LP-Antragsteller hat in meinem Konstrukt zumindest ebenso falsch gehandelt wie Admin 3. Auch mit ihm sollten Konsequenzen erörtert werden, bei wiederholter LP-erledigt-Vermerk-Entfernung kommt auch eine begrenzte Benutzersperre in Betracht.
- Ein TempDeAdmin und eine Benutzersperre wären natürlich harte Entscheidungen, die nach Möglichkeit zu vermeiden wären.
- SG-Entscheidungsmöglichkeit 2: Nehmen wir andersherum an, dass Admin 1 und Admin 2 nur ganz kurz Behalten, guter Artikel geschrieben haben, dann kann man es für LP-Antragsteller und Admin 3 als angemessen betrachten, weder die LP für erledigt zu halten, noch die LP-Entscheidung durch Admin 2 für gültig. Allerdings wäre dann von Admin 3 eine ausführliche und nachvollziehbare Lösch-Entscheidung zu erwarten gewesen und (nehmen wir an, es gab sie) auch eine angemessene Reaktion auf seiner Benutzer-Diskussionsseite. (Weil diese angemessene Reaktion im geschilderten Fall fehlt, bin ich oben zunächst davon ausgegangen, dass Admin 3 recht unbegründet overruled hat.) In dem Fall hat das SG die Entscheidung von Admin 3 zu stützen und Admin 1 und 2 dazu aufzufordern, in kontroversen Fällen sorgfältigere Begründungen bei Löschentscheidungen vorzulegen. In ganz krassen Fällen, wenn Admin 1 und Admin 2 keinerlei Begründungen ihrer Behalten-Entscheidung vorgelegt haben, Admin 3 aber ausführlich und unter Berufung auf die Diskussionen und die Löschregeln begründet hat, könnte das SG vermutlich auch den Fall von Anfang an ablehnen, wenn davon auszugehen ist, dass dadurch die Angelegenheit erledigt ist und alle Beteiligten diesen Stand dann akzeptieren.
- Fazit: Um nochmal auf die berechtigten Ansprüche der beteiligten Benutzer zurück zu kommen: Die Ansprüche sind hier insbesondere die Einhaltung der üblichen Verfahren und die nachvollziehbare Begründung von Admin-Entscheidungen. Meine erste Vermutung im geschilderten Fall ist, wie erwähnt, dass Admin 3 und der LP-Antragsteller diesen Ansprüchen nicht gerecht geworden sind.
- Ich hoffe, das war jetzt nachvollziehbar und gemäß der üblichen Verfahren begründet. Das würde ich als SG-Mitglied nämlich auch leisten müssen. Schönen Gruß --Emkaer 12:52, 10. Mai 2010 (CEST)
Institution Schiedsgericht – was ist das?
Hallo Emkaer, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.
- Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
- Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
- Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
- Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
- Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
- noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
- Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
- Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
- Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
- Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?
Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.
So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:53, 8. Mai 2010 (CEST)
- Hallo Geitost! Verzeih mir, dass eine Antwort zwei Tage auf sich warten ließ!
- Ich habe mich oben unter "Fragen" bereits zu einigen hier angesprochenen Aspekten geäußert.
- In der Tat gehe ich davon aus, dass das WP-SG kein Schiedsgericht gemäß der Definition in den von Dir verlinkten Artikeln ist.
- Zu den Gründen: Schiedsgerichte sind eine Instanz, auf deren Anrufung sich die Beteiligten einigen, um nicht vor eine "höhere" Instanz, nämlich staatliche Gerichte, treten zu müssen (z.B. aus finanziellen Gründen, oder weil es i.d.R. schneller geht). Ich bin aber der Meinung, dass das WP-SG bereits die höchste Instanz zur WP-internen Konfliktbeilegung ist (wenn man von Community-Entscheidungen absieht, die in vielen Fällen als nicht angemessen für einen Benutzerkonflikt angesehen werden). Um ein Schiedsgericht im Sinne der Artikel handelt es sich eher bei Wikipedia:Vermittlungsausschuss.
- Daher muss das WP-SG auch dann Entscheidungen treffen können, wenn einer der Beteiligten gar nicht will, dass sich das SG mit ihnen befasst. Da das SG befugt ist, Sanktionen zu verhängen, ist es für jemanden, der wegen möglichen Fehlverhaltens Sanktionen befürchtet, sogar ganz logisch, dass er nicht will, dass das SG sich mit seinem Fall befasst. (Das gilt auch für zurückgezogene Anträge an das SG: Wenn es "schlecht läuft" möchte man vielleicht die SG-Verhandlung abbrechen, um SG-Sanktionen zu entgehen. Das sollte aus identischen Gründen jedoch nicht möglich sein.)
- Die entscheidenden Vorteile des SGs sind doch, dass es unparteilich und in einem fairen Verfahren zu seiner Entscheidung gelangt. Deshalb sollten dem SG auch weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, als einem einzelnen Admin. Aber deshalb muss das SG auch darauf achten, seine Fairness und Unparteilichkeit aufrecht zu erhalten. Und dies kann es (nur?) dadurch demonstrieren, dass es öffentlich verhandelt.
- Ich halte es nicht für richtig, Sinn, Kompetenzen und Funktionen des WP-SGs aus dem Artikel Schiedsgericht (und Nebenartikeln) abzuleiten, da tatsächlich trotz Begriffsgleichheit ein großer Unterschied besteht. Mich stört dieses "Teekesselchen" nicht, da ich es gewohnt bin mit Äquivokationen und anderen Begriffsverwirrungen umzugehen. Aber ich würde mich auch nicht dagegen sträuben, das WP-SG auf den richtigen Begriff zu bringen (auch wenn ich das für schwierig halte).
- Konfliktlösung heißt für mich nicht, dass nachher alle glücklich sind, weil sie alle bekommen haben was sie wollten. Es bedeutet für mich, die berechtigen Ansprüche herauszufinden und gegen die unberechtigten Ansprüche durchzusetzen. Denn wenn das WP-SG das schafft, dann können nach einer Entscheidung alle glücklich sein, weil ihre berechtigten Ansprüche geschützt wurden und auch zukünftig geschützt werden. Das ist die Idee des Rechts.
- Zu den Detailfragen:
- Ja, ich habe Erfahrungen mit Schiedsverfahren, wenn auch mit solchen, nach denen der Weg zu staatlichen Gerichten immer noch offen steht (die sogar die Verjährung hemmen).
- Die Beteiligten sollten in ein SG-Verfahren einbezogen werden. Denn der beste Fall eines Ergebnisses ist doch ein Konsens zwischen allen Beteiligten, der dann i.d.R. auch den größten Nutzen für die WP darstellt. Daher wäre ein denkbares (und womöglich häufiger anzustrebendes) Ergebnis eines SG-Verfahrens eine Art Vergleich (Recht). Es sollte den Beteiligten auch klar sein, dass das SG Sanktionen verhängen kann, an Konflikten immer mehrere Parteien beteiligt sind, und daher ein Vergleich, nach dem das SG auf Sanktionen verzichtet, für beide Seiten vorteilhaft sein kann.
- "nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig"? Nein, nicht prinzipiell.
- "Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten"? Nein, siehe oben. Allerdings fällt die Tätigkeitsgrundlage des WP-SG in der Tat weg, wenn jemand sich an staatliche Gerichte wendet oder ernsthaft damit droht. Es macht auch keinen Sinn, jemanden wegen persönlicher Angriffe für drei Monate zu sperren, wenn bald darauf ein staatliches Gericht eine echte Strafe wegen Beleidigung verhängt. (Wenn es denjenigen frei spricht, macht eine WP-SG-Entscheidung ebensowenig Sinn.)
- "Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit"? Nein, öffentlich. In Ausnahmefällen Nicht-öffentliche Anteile. Aber erster Antrag und Entscheidung müssen öffentlich sein. (Siehe dazu die Stelle bei Kant in meinem ersten Beitrag auf dieser Seite.)
- Ich freue mich, dass es Dir nicht so wichtig ist, wie meine Antworten ausgefallen sind. Denn nach Deinen Formulierungen scheinen wir inhaltlich nicht der selben Ansicht zu sein. Daher hoffe ich, dass ich zumindest klar machen konnte, warum ich anderer Meinung bin. Schönen Gruß --Emkaer 13:35, 10. Mai 2010 (CEST)
Stimmbegründung
Lieber Emkaer,
ich muß zugeben, daß es mir in dieser Wahl recht schwer fällt, überhaupt ca. 5 Kandidaten zu finden, bei denen ich eindeutig "pro" sagen kann.
Bei Dir stellen mich die Antworten zufrieden. Reichen wird es wohl nicht, aber meine Prostimme hast Du.
Mein Haupt-Proargument für Dich ist Deine offensichtliche Unabhängigkeit - eine Eigenschaft, die mir durch reale Erfahrungen mit den letzten beiden Schiedsgerichten umso wichtiger geworden ist. Ist natürlich leider auch, gepaart mit vergleichsweise geringerer Bekanntheit, etwas das Stimmenpotential einschränkendes. (Wobei man vermutlich unbekannt sein darf, sofern man sich noch schnell zur Wahl vernetzen [lassen] kann.) Meinung revidiert, siehe Vorderseite! --Elop 19:56, 20. Mai 2010 (CEST)
In diesem Fadem gefallen mir Deine Beiträge natürlich. Obwohl mich da einige Beiträge fast "erschrecken", sieht die Realität wohl nicht erst seit dem letzten SG so aus, daß viele der meinungsführenden Wikipedianer nicht nach einem SG suchen, sondern nach einer Vernetzung ihrer "Interessenverbände".
Andere suchen hingegen nach einem "Richter", der ein besonderes Herz für sie hat oder zumindest ihre Vorlieben teilt.
Ich rase gerne, bin aber Antialkoholiker? Dann wähl ich natürlich einen Richter, der bei Temposündern mal ein Auge zudrückt, jedoch bei Alkohol im Straßenverkehr rigoros den Lappen einbehält.
Erwägenswert wäre bei alledem, vielleicht ganz auf einvernehmliche Regeln zu verzichten und nur Spontan-Regelbestimmer zu wählen ...
Aber was schreib' ich hier? Die Kandidaturdiskussionen liest eh kein Schwein ...
LieGrü und alles Gute weiterhin, --Elop 18:07, 11. Mai 2010 (CEST)
- Herzlichen Dank Elop, für diese freundlichen Worte!
- Wenn man 2x darüber nachdenkt, steckt noch tieferer Sinn in ihnen als eine bloße Begründung Deines Votums.
- In der Tat ist es nämlich so, dass die Kriterien, nach denen in dieser Wahl (und anderen) entschieden wird, nicht ein wünschenswertes, aber unrealistisches Optimum an Informiertheit und bewusster Entscheidung darstellen. Es ist ganz natürlich, dass man unter den Bedingungen der Wikipedia Leute wählt, (1) die man persönlich kennt, (2) die zum eigenen Netzwerk (Club, Bekannte von Bekannten usw.) gehören, oder (3) deren punktuelle Interessen man teilt. In der Politik ist es ja ebenfalls so, dass Leute gewählt werden, nicht weil sie die den eigenen Vorstellungen eines guten Staates am besten verwirklichen könnten, sondern z.B. weil sie (lokal) im Bierzelt immer so nett sind, (regional) zur "richtigen" Gruppe oder Partei gehören, oder (national) im Fernsehen eine gute Figur machen. Glücklicherweise ist Wahlpropaganda für WP-SG-Wahlen noch nicht verbreitet, sonst würden auch solche Aspekte in Betracht kommen.
- Aber mit diesen Worten will ich kein Wähler-Bashing betreiben, sondern betrachte das als ganz natürlichen Zustand, der aus der Begrenztheit der Informationen erwächst, die uns zur Entscheidung zur Verfügung stehen. Theoretisch könnte man natürlich alle Beiträge der Bewerber für ein Amt durchsehen und sich daraus eine Meinung bilden - aber wer will das schon. (Meine Skepsis bezüglich der Rationalität von Wahlentscheidungen ist übrigens der wichtigste Grund, warum ich selbst mir sehr schwer tue, meine Stimme hier abzugeben. Aber ich kann mich ja auch als Kandidat raushalten.)
- Dass Wahlentscheidungen nicht nur auf Grund von Kriterien getroffen werden, die rational rechtfertigbar sind, ist das Grundgesetz der Demokratie - solange sie von Menschen gemacht wird. Aber da ich ein überzeugter Demokrat (und ein überzeugter Mensch) bin, besitze ich die Gewissheit, dass das Ergebnis dieser Wahl das beste sein wird, das den Wikipedianern möglich ist, und auch das sein wird, das ihnen entspricht. Demokratie erzeugt ja nicht objektiv optimale Ergebnisse, sondern unter konkreten Bedingungen bestmögliche.
- In diesem Sinne gräme ich mich nicht, wenn ich nicht ins SG gewählt werde. Wichtiger ist mir die Überzeugung, dass man mich wählen würde, wenn ansonsten nur unvertretbare Kandidaten zur Wahl stünden (so ähnlich schreibst Du es ja auch). Und zu diesem Zweck bin ich ja auch angetreten: Wenn man ohnehin das geringste Übel wählt, bin ich durch meine Kandidatur sicher, dass es nicht schlimmer sein kann als mich zu wählen ;-)
- Schöne Grüße, und toitoitoi für den weiteren Wahlerfolg --Emkaer 21:26, 11. Mai 2010 (CEST)
- Interessante Ideen äußerst du da. Insbesondere auch den Absatz eins drüber fand ich sehr überzeugend, ehrlich gestanden. Ich bin eigentlich nunmehr der Meinung, dass die unterschiedlichen Ansichten möglicherweise doch nicht ganz so unterschiedlich sind – damit meine ich auch die anderen, die ich bislang so gelesen habe mit ein paar ganz wenigen Ausnahmen – und auch, dass das bald gewählte SG ein gut zusammengesetztes sein wird, selbst wenn du nicht drin vertreten bist. Nun hab ich dich ja vertrauensvoll bereits vorher gewählt, bedaure es jedoch ausdrücklich, dass das SG nicht noch ein zusätzliches Plätzchen für dich übrig hat und verstehe das Ergebnis hier auch gar nicht, immerhin bist du ja nicht grad ein unerfahrener Wikipedianer. Vielleicht klappt's ja beim näxten Mal. Viele Grüße vom Stammwähler ;-) Vielleicht schlag ich dich ja auch beim nächsten Mal vor, da ich dich tatsächlich für sehr geeignet halte. ;-) --Geitost 20:47, 17. Mai 2010 (CEST)
- Tja, danke schön. Wie's aussieht kann ich mir die seltene Ehre zuschreiben, in der täglichen Auswertung an einem Tag weniger Stimmen gehabt zu haben als am Vortag. Vielleicht musst Du Dir das bis zur nächsten Wahl nochmal überlegen, ob Du mich tatsächlich für geeignet hältst, nachdem meine heute formulierten Positionen einigen übel aufgestoßen sind.
- Nett wäre aber, wenn Du nochmal für mich präzisieren könntest, was Du mit "den Absatz eins drüber" meintest. Hier werden ja leider auch Absätze gestrichen.
- Schönen Gruß --Emkaer 20:45, 20. Mai 2010 (CEST)
- Sicher ist es immer etwas merkwürdig, eine Stimme gegeben und wieder entzogen zu bekommen.
- Ist mir auch schon bei dieser Wahl passiert. Mitten in der Nacht wurden 2 sehr früh abgegebene Voten (welche also offenbar aus der Beobachtung der letzten 6 Monate resultiert hatten) zurück gezogen, ohne daß ich einen Anhaltspunkt dafür hatte, woher der Sinneswandel käme.
- Dem gegenüber sind Stimmen, die man nie hatte, keiner so großen Überlegung wert.
- Von meinen Stimmen bei dieser Wahl hatte keine zuvor festgestanden. Hätten Kandidaten zur Wahl gestanden, die zu 100% meine Unterstützung gehabt hätten, hätte ich auch nicht kandidiert.
- Was diesen Edit anbelangt:
- >>Ich bin ganz Deiner Meinung, dass Du auch eine Meinung haben darfst. Ob die allerdings besser ist als LHs, wenn sie ganz ähnlich vorgeht und die Realität ganz ähnlich beurteilt, bezweifle ich. Zur Qualifizierung des Begriffs "Hetzkampagne" als "dümmliche, grund- und bodenlose" empfehle ich den entsprechenden Artikel, einschließich des 2. Absatzes seiner Einleitung.
- Etwas als ehrverletztend zu empfinden, was nicht ehrverletzend gemeint ist, kann man machen, es nützt nur nichts (animus iniurandi). (...)<< Emkaer 18:17, 20. Mai 2010 (CEST)
- Mich erschüttert die Unkenntnis und mangelnde Sensibilität dieses Edits.
- Völlig ersichtlich ist Hardenacke nicht nur zur Wahlbeeinflussung, sondern auch zum Zwecke der Ehrverletzung mit Dreck beworfen worden. Allein schon der Verweis auf das Thiazi-Forum, was angeblich ein Neu-user "beim Googeln" gefunden hat, ist unterste Schublade.
- Dann werden ihm inhaltlich höchst zweifelhafte Difflinks zu Äußerungen von höchst problematischen Benutzern vorgehalten, die Hardenacke zu einem völlig anderen Zeitpunkt in einem völlig anderen Kontext verteidigt hat, als wären es Hardenackes Äußerungen oder welche, die er je auch nur implizit unterstützt hätte.
- Wo, bitteschön, geht Hardenacke "ähnlich vor" wie LH?
- Bei der letzten Wahl - wo H. nicht kandidiert hatte - gab es mindestens 3 Kandidaten, die Hardenacke ganz sicher keinesfalls im SG hatte sehen wollen. Dort gab es nichts zu beobachten, was mit der hiesigen Hetzkampagne - die auch meiner Ansicht nach eine solche darstellt - (oder mit der vor einem Jahr oder der bei H.s AK) auch nur vergleichbar wäre.
- Das SG hat u.a., soweit möglich, die Aufgabe sicherzustellen, daß die Wikipedianer anständig miteinander umgehen. Dabei halte ich ein gewisses Maß an Empathiefähigkeit für ein Muß, genau wie ein gutes sachliches Einschätzungsvermögen. Und beides vermisse ich in dem o.g. Edit.
- Dem gegenüber hat z.B. Hei ber - zu dessen Wahl ich mich auch erst in deren Verlauf entschlossen hatte - die o.g. Eigenschaften inzwischen unter Beweis gestellt, weshalb er nunmehr "mein" Kandidat ist (und ich ihn in kommenden Wahlen schon vorab wählen würde).
- Letzten Endes wird keins meiner Voten wahlentscheidend sein. Man sehe sie also als Rückmeldungen an die Kandidaten, die ich in ausgeschriebener Form verständlich zu machen suche. Und die bestehen natürlich nie zu 100% aus Schwarz oder Weiß. --Elop 15:35, 21. Mai 2010 (CEST)
- Hi Elop! Die Stimmen sind ja alle nicht in Stein gemeißelt. Das ist eine Besonderheit dieses Wahlverfahrens, die auch Probleme mit sich bringt und bei geheimer Wahl nicht durchführbar wäre. Zu Deiner Frage:
- Meine Bewertung muss sich von Deiner unterscheiden, da ich die Ehrverletzungsabsicht nicht sehen kann. Wenn man sie hier feststellte, meine ich, dass im ganzen Polit-Zirkus ständig Beleidigungsklagen durchkommen müssten. Das mag natürlich an meiner Unkenntnis oder mangelnden Sensibilität liegen.
- Da ich keine Ehrverletzungsabsicht sehe, kann ich feststellen, dass die Ähnlichkeit der Meinungsäußerungen von LH und HN darin besteht, die Gegenseite für böse zu erklären. Wie LH das macht, dürfte Dir klar sein; HNs ähnliche Meinung in dem Posting, das meinem von Dir zitierten vorausging, ist ja etwa die unnütze Radikalisierung des Vorwurfs der Hetzkampagne durch die Adjektive "dümmliche, grund- und bodenlose", die aber im Begriff Hetzkampagne bereits enthalten sind. Ebenso im selben Posting die "Verhöhnung aller [Stasi-Opfer]" als absurder Vorwurf, während der deutlich gemäßigtere und sinnvollere Vorwurf doch "Verharmlosung des MfS" gewesen wäre. Durch "Verhöhnung" unterstellt er dem Gegner unnötig Bösartigkeit. Das dritte Ähnlichkeits-Moment ist, dass HN, der anfangs besonnen reagiert hatte (wie er auch selbst schrieb), später immer weiter auf der Angelegenheit herumritt, dabei seine Äußerungen radikalisierte und solche wie die oben genannten übertriebenen Schimpftiraden auch nach Sperrung LHs und Entfernung seiner Signatur vortrug.
- Die Absicht dahinter, so kann man annehmen, ist gleichermaßen die Beeinflussung der Wahl im eigenen Sinne. (Dazu muss man anmerken, dass m.E. keine der Konfliktparteien kühl kalkuliert hat, sondern - wie so oft - die Radikalisierung mit dem Hochkochen der Gemüter erfolgt ist.)
- Aus diesen Überlegungen kann man evtl. noch eines schlussfolgern: Du schreibst: "Das SG hat u.a., soweit möglich, die Aufgabe sicherzustellen, daß die Wikipedianer anständig miteinander umgehen." Meiner Ansicht nach kann Zweck und Vorgehensweise dabei nicht sein, den "Täter" zu identifizieren und zu sperren. Dafür gibt es Admins, die das in der Regel zielsicher übernehmen (so auch in diesem Fall). Im SG muss es darum gehen, die Grundlagen der gemeinsamen Tätigkeit hier zu bewahren - was unter anderem bedeutet, sich nicht selbst im Ton zu vergreifen, weil andere es tun, oder selbst aggressiv vorzugehen, weil andere es tun. Das SG sollte daher ausgleichend wirken und nicht skandalisierend oder eskalierend. Die von Dir geforderte Empathie kann nicht bedeuten, dass das SG, wenn es versteht, warum sich jemand aufregt, ihn in dieser Aufregung unterstützt oder sie zu einer guten Konfliktlösungsstrategie erklärt. Eine Konfliktlösung erwächst nämlich nicht aus Aufgeregtheit; aus ihr erwächst nur Skandalisierung, Radikalisierung und Konfrontation. Die mögen im Wahlkampf nützlich sein (wie beide Seiten gezeigt haben), im SG sind sie es nicht (wie die vergangenen SGs gezeigt haben).
- In diesem Sinne: Vielen Dank für Deine Rückmeldung! Auch nicht wahlentscheidende Voten helfen ja durchaus, die eigene Position zu klären. --Emkaer 19:43, 21. Mai 2010 (CEST)
- Letzten Endes wird keins meiner Voten wahlentscheidend sein. Man sehe sie also als Rückmeldungen an die Kandidaten, die ich in ausgeschriebener Form verständlich zu machen suche. Und die bestehen natürlich nie zu 100% aus Schwarz oder Weiß. --Elop 15:35, 21. Mai 2010 (CEST)
- Tach Emka,
- meine wesentlichen Punkte sind u.a.:
- Wir wählen hier nicht eine Bundes- oder Landesregierung. Erstens sind wir freiwillig Wikipedianer, zweitens ist die Kooperation untereinander für alle Wikipedianer ein Gebot.
- Insbesondere ist der jeweilige Kandidat kein Prominenter und hat auch keinerlei Parteiapparat, um sich wirksam zu schützen. Und er hat natürlich auch nicht das dicke Fell eines Berufspolitikers.
- In einer politischen Wahl bekommt nicht jeder das Mikro, der es spontan an sich reißt. In Politikerrunden im Fernsehen werden Politiker verschiedener Richtungen, aber vergleichbarer Bedeutung geladen. Wenn da z.B. ein so verdienstvoller Politiker wie Willi Brandt sagt, Geißler sei "der schlimmste Hetzer seit Goebbels", beschädigt er in erster Linie sich selber.
Dem gegenüber wird der unbekannte Querulant von nebenan mit IQ 80, der Schröder gerne zum Nazi erklären würde, gar nicht eingeladen.
Völlig Analoges gilt für andere Medien. Die SZ hätte die Mittel, den letzten Stuß zu verbreiten. Aber dann wäre sie fortan nicht mehr die angesehene Zeitung.
- Ich bin ja unverdächtig, jemals Helmut Kohl in einer Wahl unterstützt zu haben, aber wenn er, nachdem er ein ungeborenes Küken an die Birne bekommen hat, wütend spontan versucht, sich den Hirni zu krallen, dann stellt er sich nicht auf eine Stufe mit diesem (was er höchstens täte, würfe er seinerseits auf Wahlveranstaltungen politischer Gegner mit prä-gefiederten Freunden).
- In analoger Weise erwarte ich von HN nicht, daß er, wenn er derart übel angegangen wird, derart "relaxed" bleibt, wie Du es als Zaungast ja kannst. Spielt auch keine Rolle fürs SG, da in Fällen, in denen es um einen SR geht, dieser ja eh nicht als solcher mitwirkt. Und auch in einem Fall, in dem es um LH ginge, würde ja HN wegen möglicher Befangenheit nicht mitmischen.
- Ist natürlich, nebenbei bemerkt, wieder ein Argument für eine Höchst-Kontrazahl (z.B. 50 oder 2/3-Quote) - denn wer 100 "Gegner" hätte, wäre u.U. in 50% aller SG-Fälle befangen ....
- In analoger Weise erwarte ich von HN nicht, daß er, wenn er derart übel angegangen wird, derart "relaxed" bleibt, wie Du es als Zaungast ja kannst. Spielt auch keine Rolle fürs SG, da in Fällen, in denen es um einen SR geht, dieser ja eh nicht als solcher mitwirkt. Und auch in einem Fall, in dem es um LH ginge, würde ja HN wegen möglicher Befangenheit nicht mitmischen.
- Ob HN mit seiner (verspäteten) wütenden Reaktion die Wahl beeinflussen wollte, darüber kann man nur spekulieren. Ich würde spontan vermuten, daß das eine untergeordnete Rolle gespielt haben dürfte. Eine Rufschädigung wiegt m.E. schwerer als eine Wahlniederlage.
- Ich selber glaube dessen ungeachtet, daß die Kampagne das Zahlenergebnis nicht nennenswert beeinflußt hat. Die taktischen Pros für Cat (oder für einen anderen Kandidaten mit theoretisch weniger explizitem Pro - Heiber hatte ja eh HNs Pro-Potential bei weniger Kontrapotential) wären auch so gekommen.
- Ich halte Skandalisierung, Radikalisierung und Konfrontation im Wahlkampf um ein Gremium wie das SG nicht für nützlich. Sie bringen auch - anders als bei politischen wahlen - nicht einmal Stimmen.
- Wir wählen hier nicht eine Bundes- oder Landesregierung. Erstens sind wir freiwillig Wikipedianer, zweitens ist die Kooperation untereinander für alle Wikipedianer ein Gebot.
- LieGrü --Elop 14:24, 22. Mai 2010 (CEST)
Ich habe mich nicht als Zaungast verstanden. Und besonders relaxed war ich auch nicht. Die von Dir vorgebrachten Vergleiche hinken sicher ebenso wie mein Vergleich mit der großen Politik. Unangemessen finde ich dabei die Anspielung "der unbekannte Querulant von nebenan mit IQ 80, der Schröder gerne zum Nazi erklären würde," wobei ich einfach mal im Sinne von AGF davon ausgehe, dass die naheliegende Assoziation nicht intendiert war.
Zum Schluss die Frage: Gibt es, mit etwas Abstand gesehen, wirklich einen Schaden am Ruf von HN? (Gab es einen bei Geißler durch Brandt, oder bei Kohl durch das Ei?)
Und was ist eigentlich die beste Art und Weise, damit umzugehen, wenn man unberechtigterweise in die rechtsextreme Ecke gestellt wird?
Vielleicht bringt Pfingsten ja die Erleuchtung. Schönen Gruß --Emkaer 01:16, 23. Mai 2010 (CEST)
- Da ich nochmal zu später Stunde online bin:
- Beim "unbekannten Querulanten von nebenan mit IQ 80" hatte ich von meiner Seite aus nichts "Naheliegendes" assoziiert. Ich wollte darauf Wert legen, daß derjenige als Person halt weder bedeutend noch interessant sei. Damit wollte ich die fiktive Person z.B. von Fanatikern wie RAFlern differenziert wissen, die trotz mancher/vieler abwegiger Schlüsse durchaus über Intelligenz und "Bedeutung" verfügen und möglichenfalls wohl auch in eine Runde mit höheren Politikern eingeladen würden. Aus der entgegengesetzten Richtung hatte Friedrich Küppersbusch auch mal Jörg Haider eingeladen. (In der WG, in der ich damals wohnte, stieß das übrinx auf Proteste - "wie kann man dem ein "Forum" geben" ...)
- Zur weiteren Frage:
- HN hat in jedem Falle Schaden genommen - mindestens deshalb, weil er nicht weiß, was hängen geblieben ist. Also selbst dann, wenn die Wikipedianer allesamt die Beschuldigungen für Humbug halten würden ...
- Kohl und Geißler dem gegenüber nicht.
- Was die beste Art und Weise ist, damit umzugehen, wenn man unberechtigterweise in die rechtsextreme Ecke gestellt wird?
- Ich glaube man selber kann wenig machen und macht am besten auch so wenig wie möglich.
- Im Zweifel ist wohl Offensive besser als Empörung. Klappt aber auch nur, wenn man sich nicht getroffen fühlen kann, womit ich meine, daß man es für ausgeschlossen hält, daß der Andere damit durch kommen könnte.
- Hier auf Wikipedia ist schon einigen Benutzern abwegigerweise und aus rein opportunistischen Motiven eine Zugehörigkeit in jene Richtung suggeriert worden.
- Meiner Ansicht nach sind da vor allem Dritte am Zuge. Wer wider besseren Wissens aus rein opportunistischen Gründen jemanden in die rechte Ecke zu drängen sucht, ist zu ächten. Dazu kann der Beschuldigte aber oft nicht viel beitragen - vor allem dann, wenn er entsprechend bestürzt und empört ist.
- Für mich ist im Zweifel so etwas wie "Zivilcourage" die Lösung - genau wie bei "normaler" Diskriminierung.
- Der Diskriminierte hat eine schlechte Ausgangsposition, wenn er versuchen will darzulegen, daß er "trotz" seiner Hautfarbe oder Herkunft gleichwertig ist.
- Der hinzu kommende nicht Diskriminierte kann dem gegenüber das ganz implizit als Selbstverständlichkeit darstellen und gleichzeitig klarstellen, daß selbstverständlich hirnlose Diskriminierer mitnichten ethisch "gleichwertig" sind.
- LieGrü ... --Elop 02:12, 23. Mai 2010 (CEST)
- Interessanter Gedanke! Vielleicht sollte man tatsächlich WP-Vertrauensleute für spezifische Vorwürfe ernennen. Hautfarbe und Geschlecht erscheint mir hier allerdings weniger einschlägig als verschiedene POV-Vorwürfe. Der Vertrauensmensch für Unternehmens-POV könnte dann quasi die standardisierte Dritte Meinung abgeben, wenn sich jemand unberechtigt als Unternehmens-POVer behandelt fühlt.
- Schönen Gruß --Emkaer 19:28, 23. Mai 2010 (CEST)