Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2007/Stefan64

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Gewaltentrennung

Hallo Stefan64!

Du kandidierst fürs Schiedsgericht und bist derzeit Admin und Bürokrat auf der de-Wikipedia. Bist du bereit -im Fall deiner Wahl ins Schiedgericht- für die Zeit, der du dem Schiedsgericht angehörst, auf die Ausübung deiner Admin- und Bürkraten-Rechte zu verzichten? (Das meint nicht Lese-Rechte für die Ausübung der Schiedsrichteraufgabe, sondern die operativen Admin-Aufgaben) --Sir Quickly 01:05, 8. Nov. 2007 (CET)

Huch, ich bin Bürokrat? Das wäre mir neu ;-) Du verwechselst mich da wahrscheinlich mit Benutzer:Stefan Kühn. Aber jetzt zu Deiner Frage: Nein, ich würde auch im Fall einer Wahl normale Admin-Jobs übernehmen. Da gibts genügend Arbeit, und vieles sind Routinefälle, deren Abarbeitung unproblematisch ist. Übrigens möchte ich auch gern weiterhin an Artikeln mitarbeiten, soweit es meine Zeit erlaubt. Ich halte es jedoch für absolut selbstverständlich, dass ich nicht in SG-Verfahren mitentscheiden würde, bei denen ich in irgendeiner Weise befangen wäre. Gruß, Stefan64 12:48, 8. Nov. 2007 (CET)
Yep, sorry, hatte dich da tatsächlich mit Stefan Kühn verwechselt ;-) --Sir Quickly 20:41, 8. Nov. 2007 (CET)

Wie würden Sie entscheiden?

Entsprechend Elians Probefall von der letzten Wahl diesmal von mir ein kleiner Probefall: Gesetzt den Fall, ein Benutzer bitte, da noch immer kein förmliches Entsperrverfahren vorliegt um seine Entsperrung nach Tag und Jahr nach seiner Sperrung. Vorgeworfen wurde dem Benutzer, er habe rechtliche Schritte gegen einen anderen Benutzer eingeleitet. Inzwischen seien diese Gerichtsverfahren aber von ihm beendet worden, er habe schon länger eingesehen, dass dies falsch war.

Wie würdest Du entscheiden bezüglich des seinerzeit sperrenden Admins und bezüglich der Benutzersperre?--Kriddl Disk... 06:36, 8. Nov. 2007 (CET)

Hallo Kriddl, möchtest Du damit testen, ob ich mit diesem Fall vertraut bin? Dann lautet die Antwort: Ja, und ich halte die getroffene Entscheidung für richtig. Gruß, Stefan64 16:00, 8. Nov. 2007 (CET)

Nein, der Fall ist nur daran angelehnt und an zwei möglicherweise entscheidenden Stellen abgewandelt (z.B. Admin- statt Comunity-Entscheidung). Aber auch für Dich die Erweiterung:
Ursache für das Verfahren war eine dieser in gegenseitige KPA-Verstöße gipfelnden Artikeldiskussionen. Das gerichtliche Verfahren endete laut dem Antragsteller mit einem Vergleich. Die Gegenseite äußert sich nicht, sondern hat die WP inzwischen verlassen. Der Admin geht aber auch ansonsten von einem Diskutieraccount aus. Der Antragsteller hat sich mittlerweile größtenteils konstruktiv als IP beteiligt.--Kriddl Disk... 08:45, 9. Nov. 2007 (CET)

Wenn es sich um die Entscheidung eines einzelnen Admins handelt, fällt die letztinstanzliche Prüfung in den Zuständigkeitsbereich des Schiedsgerichts. Der Fall wäre daher, sofern er halbwegs nachvollziehbar begründet ist, zur Beratung anzunehmen. Zunächst wäre dann zu prüfen, ob die Sperre ermessensfehlerhaft war, die Sperre deswegen zwingend aufzuheben und womöglich sogar der sperrende Admin zu sanktionieren wäre. Das ist im vorliegenden Fall zu verneinen. Drohen mit rechtlichen Schritten ist in WP:KPA ausdrücklich als legitimer Sperrgrund genannt, für die tatsächliche Umsetzung gilt das natürlich umso mehr. Dies halte ich übrigens persönlich auch für völlig richtig. Streitigkeiten innerhalb der Wikipedia sollten nicht ins Real Life getragen werden. Dabei ist es mir eigentlich egal, ob man jemanden wegen persönlicher Differenzen vor ein ordentliches Gericht zerrt, Telefonterror veranstaltet oder ihm beim Wikipedia-Stammtisch eine Bierflasche über den Schädel zieht. Wer so handelt, hat grundlegende Prinzipien der Zusammenarbeit offensichtlich nicht verstanden. Die Aufhebung einer Sperre, die innerhalb der Community nicht kontrovers war und längere Zeit Bestand hatte, kann demnach nur in Betracht kommen, wenn der Sperrgrund nicht mehr gegeben ist. Im vorliegenden Fall sollte es also hinreichend wahrscheinlich sein, dass der Benutzer künftig keine eklatanten Verstösse dieser Art mehr begehen wird. Das ist eine Ermessensentscheidung, die nicht anhand der wenigen in der Fallbeschreibung genannten Fakten getroffen werden kann. Je schwerer der zugrundeliegende Vorfall wiegt, desto höhere Anforderungen würde ich an den Vortrag des Antragstellers stellen. Ein blosses Lippenbekenntnis würde mir wohl nicht reichen, wohingegen nachweislich konstruktive Mitarbeit als IP schon ein Argument sein könnte. In diesem Fall würde ich aber dazu tendieren, eine Entsperrung mit konkreten Auflagen zu verbinden. Gruß, Stefan64 23:28, 13. Nov. 2007 (CET) P.S. Sorry, dass die Beantwortung der Frage etwas gedauert hat, ich war in den letzten Tagen leider verhindert. Was die anderen Kandidaten geantwortet haben, habe ich mir fairnesshalber nicht angeschaut.