Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2007/Tinz
Gewaltentrennung
- Ich würde als Schiedsrichter darauf verzichten, Benutzer zu (ent)sperren (abgesehen von gewöhnlichen Vandalen). Ansonsten sehe ich nicht, was dagegen spräche, Adminrechte weiter einzusetzen. Insbesondere das Löschkandidatenabarbeiten, das bei mir in der letzten Zeit etwas zu kurz gekommen ist, würde ich weitermachen, da sehe ich kaum Konflikte und wenn man doch mal involviert sein sollte, ist man eben befangen und die übrigen Schiedsrichter entscheiden. --Tinz 01:35, 8. Nov. 2007 (CET)
- Ok, damit ist meine Standartfrage in dieser Hinsicht beantwortet. --Sir Quickly 01:41, 8. Nov. 2007 (CET)
Wie würden Sie entscheiden?
Entsprechend Elians Probefall von der letzten Wahl diesmal von mir ein kleiner Probefall: Gesetzt den Fall, ein Benutzer bitte, da noch immer kein förmliches Entsperrverfahren vorliegt um seine Entsperrung nach Tag und Jahr nach seiner Sperrung. Vorgeworfen wurde dem Benutzer, er habe rechtliche Schritte gegen einen anderen Benutzer eingeleitet. Inzwischen seien diese Gerichtsverfahren aber von ihm beendet worden, er habe schon länger eingesehen, dass dies falsch war.
Wie würdest Du entscheiden bezüglich des seinerzeit sperrenden Admins und bezüglich der Benutzersperre?--Kriddl Disk... 06:40, 8. Nov. 2007 (CET)
- Also zunächst einmal ist es nicht verboten, rechtliche Schritte gegen andere Benutzer einzuleiten sondern das Recht jedes Benutzers. Sperrwürdig ist es aus gutem Grund nur, dies in die Wikipedia zu bringen bzw. als Drohmittel einzusetzen, was gemäß Deiner Beschreibung nicht passiert ist. Also würde ich den Fall annehmen und mich für eine Entsperrung aussprechen - falls die Sperre durch einen einzelnen Admin geschehen war. (siehe auch Fall Mutti wo der Kläger natürlich nicht gesperrt wurde). Andererseits macht Deine Beschreibung des Falles nicht viel Sinn, denn in einem solchen Fall hätte ein unbeteiligter Admin idealerweise gar nicht von der Klage erfahren (wie z.B. ich beim Mutter-Erde-Verfahren).
- Bei Sperren, die durch ein Sperrverfahren ausgesprochen wurden, liegt der Fall ganz anders, dazu muss ich etwas grundsätzlicher werden. Da fast alle Probleme Der Wikipedia auch durch allgemeines Diskutieren/Abstimmung angegangen werden können wie früher, was dann je nach Fall mehr oder weniger funktioniert, ist das SG für mich vor allem eine Institution, die dafür da ist, der Community Zeit und Nerven zu sparen.
- Das geschieht dadurch, dass es aufwändige Verfahren, die regelmäßig zu öden Diskussionen ausarten, ersetzt. Hierzu gehören auch Benutzersperrverfahren, die für mich (auch wenn einige Mitglieder des letzten SGs das anders sahen) unbedingt in den Kompetenzbereich des SG gehören. Gerade der absurde Fall Gravenreuth mit ellenlanger Diskussion für eine Minisperre hat die Nachteile von Benutzersperrungen gezeigt (intelligente Lösungen, wie ihm das Bearbeiten des Heise-Artikels zu untersagen, wurden nicht einmal wirklich in Betracht gezogen), in anderen Verfahren brauchte jeder Abstimmende unverhältnismäßig viel Zeit, um sich in das Problem einzulesen und zu einer Entscheidung zu kommen, und in der Praxis schauen dann viele nur darauf, wie diejenigen, die sie sympathisch finden, abgestimmt haben anstatt selbst alle Belege durchzuarbeiten.
- Auf diese Möglichkeit, der Community zukünftige Verfahren abzunehmen, sollte das SG deshalb nicht verzichten, andersherum sollte es aber nicht die Macht haben, Entscheidungen, die die Community in der Vergangenheit nach langen Diskussionen/Abstimmungen gefällt hat (siehe Fall Czyborra), zurückzunehmen weil ein Communityentscheid ebenso wie ein ein SG-Beschluss letze Instanz ist.
- Also zusammenfassend: Wenn eine infinite Sperre durch ein reguläres Benutzersperrverfahren beschlossen wurde, würde ich mich für eine Ablehnung aussprechen, egal was ich persönlich von der Sperre halte, neue Verfahren würde ich annehmen wollen und ggf. auch für eine infinite Sperre plädieren. --Tinz 11:06, 8. Nov. 2007 (CET)
Hier die auch anderen Kandidaten gestellte Erweiterung/Konkretisierung des hypothetischen Falls:
Ursache für das Verfahren war eine dieser in gegenseitige KPA-Verstöße gipfelnden Artikeldiskussionen. Das gerichtliche Verfahren endete laut dem Antragsteller mit einem Vergleich. Die Gegenseite äußert sich nicht, sondern hat die WP inzwischen verlassen. Der Admin geht aber auch ansonsten von einem Diskutieraccount aus. Der Antragsteller hat sich mittlerweile größtenteils konstruktiv als IP beteiligt.--Kriddl Disk... 08:56, 9. Nov. 2007 (CET)
P.S.: Interessante Überlegungen zu dem Fall.
- Das sind jetzt irgendwie nicht die Informationen, auf die es mir ankommen würde. Die Frage die sich das SG stellen muss, ist, ob die Sperrung für das Verhalten innerhalb der Wikipedia gerechtfertigt war - z.B. ob es wirklich ein reiner Diskutieraccount ist oder nicht. Ob Wikipedia-Benutzer sich in ihrer Freizeit gegenseitig verklagen und mit welchem Ergebnis, ist für die Entscheidung über eine Sperraufhebung irrelevant, solange die Sache aus der WP herausgehalten wird. --Tinz 17:47, 9. Nov. 2007 (CET)