Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2007/Umschattiger

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Hallo Umschattiger!

Du kandidierst fürs Schiedsgericht und bist derzeit nicht Admin auf der de-Wikipedia. Bist du bereit -im Fall deiner Wahl ins Schiedgericht- für die Zeit, der du dem Schiedsgericht angehörst, auf eine Kandidautur zum Admin zu verzichten? (Diese Frage bezieht sich auf die de-WP, deine Tätigkeit als Admin auf der als-WP erachte ich hierfür als unerheblich) --Sir Quickly 01:24, 8. Nov. 2007 (CET)

Hallo Sir Quickly
Wenn ich als Schiedsrichter gewählt werden sollte, werden mir automatisch die Adminrechte verliehen, damit ich u.a. gelöschte Seiten einsehen kann. Es kann sein, dass ich mit diesen Adminrechten auch mal die Funktion Zurücksetzen (statt Rückgängig) benutze, um offensichtlichen Vandalismus zu entfernen (z.B. wenn jemand den Artikeltext durch "xy ist schwul" oder so ersetzt). Ich werde die weiteren Adminfunktionen aber sicher nicht benutzen, also keine Seiten löschen, schützen, entschützen, LKs abarbeiten, Benutzer sperren/entsperren etc. Das werde ich nicht tun. Und ich werde auch nicht als Admin kandidieren - zumindest nicht für diese Wahlperiode (also bis Ende 2008). Für die Zeit danach möchte ich mich jetzt nicht festlegen, aber dann müsste ich ja eh wiedergewählt werden und kann neu gefragt werden. Für die jetzige Amtsperiode (bis Ende 2008) kann ich dir aber versichern, dass ich mich nicht zur Adminwahl stelle. Dies übrigens aus meiner Grundeinstellung heraus, dass auch normale Benutzer dem SG angehören sollten - und dann sollte dies auch nach der Wahl nicht ändern. --Der Umschattige talk to me 09:56, 8. Nov. 2007 (CET)

Wie würden Sie entscheiden?

Entsprechend Elians Probefall von der letzten Wahl diesmal von mir ein kleiner Probefall: Gesetzt den Fall, ein Benutzer bitte, da noch immer kein förmliches Entsperrverfahren vorliegt um seine Entsperrung nach Tag und Jahr nach seiner Sperrung. Vorgeworfen wurde dem Benutzer, er habe rechtliche Schritte gegen einen anderen Benutzer eingeleitet. Inzwischen seien diese Gerichtsverfahren aber von ihm beendet worden, er habe schon länger eingesehen, dass dies falsch war.

Wie würdest Du entscheiden bezüglich des seinerzeit sperrenden Admins und bezüglich der Benutzersperre?--Kriddl Disk... 06:40, 8. Nov. 2007 (CET)

Ich möchte zuerst grundsätzlich was zur Drohung mit rechtlichen Schritten sagen. Ich finde, hier ist zu differenzieren:
  • Absolut keine Toleranz kenne ich gegenüber Personen, die der Wikipedia/Wikimedia selbst, also den eingetragenen Vereinen, der Foundation etc. mit rechtlichen Schritten drohen, um eine Meinung durchzusetzen.
  • Ebenfalls absolut keine Toleranz kenne ich gegenüber Personen, die anderen Usern mit rechtlichen Schritten drohen, sofern es direkt um die Gestaltung / den Inhalt von Artikel geht. Auch hier geht es nicht an, andere User zu bedrohen, nur um den eigenen Standpunkt betreffend Artikelversion durchzudrücken.
  • Differenzierter sehe ich das im Metabereich (also Diskussionsseiten und WP-Namensraum). Tagtäglich beleigen dutzende Benutzer andere Benutzer, zum Teil massiv. Einige dieser Beleidigungen, aber nicht alle, werden durch Sperre mittels WP:VM geahndet. Sehr kritisch stehe ich z.B. den Misstrauensseiten und z.T. sogar regelrechten Internetprangern gegenüber. Auch bei den Löschkandidaten gehen die Wogen oft sehr hoch. Ich sah schon Seiten, in welchen anderen Personen offen das Begehen von schweren Straftaten unterstellt wurde und dieses Verhalten wurde dann nicht geahndet. Wenn in solchen Ausnahmesituationen ein Benutzer, der eben bereits auf in der Regel strafbare Weise angegriffen worden ist, im Gegenzug mit rechtlichen Schritten droht, sollte sich der andere nicht entschuldigen oder die strittige Passage (im Metabereich!) entfernen (milderes Mittel als der Gang vor Gericht), dann finde ich, muss man ganz genau hinschauen, ob in diesem seltenen, aber leider vorkommenden Fall, die rechtliche Drohung nicht doch nachvollziehbar war und ausnahmsweise keine oder eine geringere Sanktion als Dauersperre erfolgen sollte. Ich interpretiere "en:Wikipedia:No legal threats" so, als dass man in Bezug auf die Artikel nicht mit rechtlichen Schritten drohen darf. Das ist richtig. Wenn sich aber im Metabereich Benutzer zum Schaden eines anderen krass daneben benehmen, sehe ich nicht ein, wieso hier das Opfer auf seine elementaren Persönlichkeitsrechte verzichten soll, geht es ja nicht um einen Streit gegen die Wikipedia, sondern in der Wikipedia gegen einen anderen Benutzer. Das wäre sonst ja in etwa so, wie wenn ein Kino verlangen würde: "Ja, du darfst hier einen Film schauen, aber wenn dein Nachbar dich verhaut, darfst du gegen ihn keine Anzeige machen." Das funktioniert nicht. Zulässig wäre "... darfst du gegen uns als Kinobetreiber keine Anzeige machen." Und so verstehe ich "no legal threats". Wohlgemerkt, diese Position bezieht sich auf Ausnahmefälle und das will ich auch so verstanden wissen, aber es ist leider schon vorgekommen.
Doch nun zur eigentlichen Frage: Zuerst müsste ich mich natürlich einlesen und alle Details des Falls kennen. Für dieses fiktive Beispiel kann ich nur eine allgemeine Einschätzung abgeben (ich weiss übrigens schon, dass so eine Entsperrung im Moment pendent ist, aber ich habe echt keine Ahnung, um was es dort geht): Ich würde für die Aufhebung der Benutzersperre votieren. Den sperrenden Admin würde ich aber selbstverständlich nicht belangen, sondern wohl eher loben. Wie oben ausgeführt, in über 99% der Fälle ist die Drohung mit rechtlichen Schritten unzulässig. Wenn ein Admin dann sperrt - und zwar unbegrenzt - handelt er richtig. Wenn nun ein Benutzer mit rechtlichen Schritten gedroht hat und diese sogar eingeleitet, aber schlussendlich zurück gezogen hat, so ist die späte Einsicht löblich. Eines unserer zentralen Grundprinzipien ist WP:AGF. Und auch im realen Leben werden Straftaten nach einer Weile aus den Registern gelöscht, Schuldbetreibungen erscheinen nicht mehr auf den entsprechenden Auszügen etc. Sogar zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Schwerverbrecher haben eine reelle Chance, nach 15-25 Jahren vorzeitig entlassen zu werden. Jeder Benutzer hat eine 2. Chance - evtl. auch eine 3. - verdient, wenn er denn wirklich zur Vernunft gekommen ist. Ich plädiere hier für Nachsicht und für Grossherzigkeit. Die Rechtmässigkeit der Sperre sollte also bestätigt werden, aber dennoch - im Sinne einer Bewährung - aufgehoben werden. Ich würde ihm allerdings einen Bewährungshelfer zur Seite stellen, der die Edits des Benutzers eine Zeit lang kontrolliert. Verhält sich der entsperrte Benutzer korrekt, brauchts keinen Bewährungshelfer mehr und alles ist in Ordnung, wir haben einen guten (?) Mitautor wieder. Benimmt sich der Benutzer daneben, müsste das Schiedsgericht die Entsperrung widerrufen und der Benutzer würde wieder unbegrenzt gesperrt. --Der Umschattige talk to me 10:33, 8. Nov. 2007 (CET)

O.K. entwickeln wir den bewusst fiktiven Fall ein wenig: Sagen wir es ging um gegenseitige Verstöße gegen KPA in einer Artikeldiskussion. Der gesperrte Benutzer hatte zwischendurch sich als IP größtenteils konstruktiv beteiligt, der seinerzeit sperrende Admin nimmt Stellung, dass er den Benutzer aber trotzdem als Berufsdiskutanten sieht, der so oder so gesperrt worden wäre. Das gerichtliche Verfahren wurde nach Mitteilung des gesperrten Benutzers einvernehmlich per Vergleich beendet; der andere Benutzer ist allerdings nicht in der Lage sich zu äußern, da er von WP:RTL Gebrauch gemacht hat.--Kriddl Disk... 10:42, 8. Nov. 2007 (CET)

Die Zuordnung von Beiträgen unter IP zu einem Benutzer ist notorisch fehlerbehaftet. Das spricht also nur bedingt für (oder theoretisch auch gegen) den Gesuchsteller. Damaliger Sperrgrund war "droht mit rechtlichen Schritten" und nicht "Diskutiertroll" (ums mal plakativ auszusprechen). Dass ein Vergleich geschlossen worden ist (wobei ich das dann gerne überprüfen würde), deutet tendenziell darauf hin, dass schon etwas im Busch war, das nicht zulässig war. Im Sinne einer 2. Chance ist der Benutzer trotzdem zu entsperren und unter Beobachtung zu setzen. Wenn er dann als Diskutiertroll auffällt: Nur zu, sperren - das machen wir mit allen Diskutiertrollen so. Vor meinem definitiven Entscheid würde ich aber versuchen, mit dem anderen Benutzer (der die Wikipedia verlassen hat) Kontakt aufzunehmen um seine Sicht der Dinge kennen zu lernen. Der Gesuchsteller hatte ja eine gerichtliche Auseinandersetzung, kennt daher auch Realnamen und Anschrift. Dann kann das SG z.B. einen Brief schreiben (richtig altmodisch ;)). Je nachdem, was dort rauskommt, müsste ich vielleicht sagen, nein, keine Entsperrng. Tendenziell bleibe ich aber dabei: 2. Chance, Entsperrung unter strenger Beobachtung. Das ist das Los von WP:AGF. Damit fällt man oft auf die Schnauze, aber ich finde, dieses Risiko muss man um derenhalben eingehen, die das Vertrauen nicht missbrauchen. --Der Umschattige talk to me 11:01, 8. Nov. 2007 (CET)

Nach- und Nachnachtrag (ich gebs zu, mittlerweile habe ich die spannende Antwort von Achates gelesen ;)):

  • Eine Entsperrung durch das Schiedsgericht kommt nur in Frage, wenn ein Admin gesperrt hat. Erfolgt die Sperre durch ein Benutzersperrverfahren (also mit MB), benötigt es ein Entsperrverfahren. Das SG sollte sich nicht ohne Not über Communityentscheide hinwegsetzen.
  • Ganz generell frage auch ich mich, wieso jemand unbedingt mit dem vorbelasteten alten Benutzernamen weitereditieren will. Mit neuem Nick gäbs viel weniger Probleme. Die Stimmberechtigung ist ja schnell erreicht. --Der Umschattige talk to me 11:12, 8. Nov. 2007 (CET)