Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/Hei ber

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SGO

Frage an den Kandidaten: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 08:00, 9. Nov. 2009 (CET)

Antwort

Ja, ich denke schon, das im Vorfeld festgelegte Verfahrensregeln die Zusammenarbeit und auch die Bearbeitung der Fälle erleichtern. Ich habe mehrfach von Schiedsrichtern gehört, dass immer wieder Fragen zu Verfahren, Vorgehensweisen und formalen Abläufen diskutiert wurden und diese Diskussion unverhältnismäßig viel Zeit gekostet hat. Auch das zerfallene Schiedsgericht scheint unter unklaren Regelungen gelitten zu haben. Diskussionen auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht zeigen, dass Dinge, die dem einen Schiedsgericht selbstverständlich waren in einem späteren völlig zur Disposition zu stehen scheinen. Auch gab es in der Vergangenheit Kommunikationsprobleme, die auch nach außen hin wirkten.

Ich stelle mir einen relativ festen Teil vor, in dem vermeintliche Selbstverständlichkeiten stehen und der eher unverändert bleibt und einen variableren Teil, der Details in den Abläufen regelt, soweit erforderlich und stärker von Wahlperiode zu Wahlperiode verändert wird.

Punkte, die in einer Geschäftsordnung geregelt werden sollten

  • Konkrete Regelungen zur Befangenheit, zum Verhalten als befangen erkannter Schiedsrichter
  • Festlegen des Umgangs mit vertraulichen und öffentlichen Informationen
  • Festlegen: Auf welchem Weg wird das Schiedsgericht erreicht, wer spricht für das Schiedsgericht und auf welchem Wege erfolgen Rückfragen oder Rückmeldungen des Schiedsgerichts an Beteiligte?
  • Wie ist mit zurückgezogenen Anträgen an das Schiedsgericht umzugehen?
  • Wie setzt sich das Schiedsgericht mit einem Fall auseinander (Anteil öffentlicher Verhandlung, interner Beratung)
  • Wie viele Schiedsrichter befassen sich mit einem Fall, stets nur 5 oder alle interessierten, ablehnende genauso wie annehmende etc.
  • Aufteilung der Fallseiten, Unterseiten etc. - dies kann aber auch durchaus so bleiben, wie bislang, wenn es zu keiner grundsätzlichen Neuausrichtung der Verfahrensabläufe kommt, wie sie Pjacobi, sebmol und auch ich propagieren.

Ich werde auch frühere Schiedsrichter bitten mitzuteilen, welche Punkte am häufigsten Diskutiert wurden, die einer vorherigen Regelung zugänglich sind.

Ich hoffe, dass ich die Frage zur Zufriedenheit beantwortet habe und bitte ggf. um Nachfragen, wenn noch Punkte offen geblieben sein sollten. --Hei_ber 01:24, 10. Nov. 2009 (CET)

Noch ein Nachtrag: Diese Regelungen sollen durch das Schiedsgericht beschlossen werden, nicht durch ein Meinungsbild. --Hei_ber 01:44, 10. Nov. 2009 (CET)
Eine Nachfrage von mir, leider muss ich Dir hier schon einige Zusatzfragen zu deinem vorhergehenden Punkt stellen:
Welches Schiedsgericht entscheidet das jeweils für sich? Ein gerade gewähltes, alle halbe Jahre neu? Mit unterschiedlichen Positionen, bei der jeweils 5 neue Schiedsrichter einer beschlossenen SG-GO des vorherigen SG gegenübersteht? Das nenn ich dann mal Beschäftigungstherapie! Und dann kommt noch der unwahrscheinliche Fall, dass dann störenderweise noch ein Antrag zur Behandlung kommt, aber das SG ist nicht funktionsfähig, weil es sich nicht auf eine SG-GO geeinigt hat. Und der Antragsteller auch nicht in der Lage ist, einen Antrag auf Basis einer ihm bekannten SG-GO zu stellen. Und möchtest Du tatsächlich, dass ein SG die Befangenheitsregeln für sich selbst definiert - jedesmal neu? Eventuell mit Schiedsrichtern, welche diesem Begriff vielleicht gar keinen Inhalt geben können? Jedesmal Neuregelungen, welche Kommunikationswege für Antragsteller beschritten werden können/sollen? Jedesmal ein neues Procedere über den Umgang mit vertraulichen Informationen? Du weißt, dass Verfahrensabläufe auch Einfluß auf inhaltliche Ergebnisse haben können, und diese voneinander nicht immer getrennt werden könenn? Du weißt auch, dass dann - bei veränderter SG-GO es keine Referenzfälle, und deshalb auch keine Richtlinienkompetenz entstehen kann? Du kennst den Begriff Rechtssicherheit schon, oder? --Hubertl 12:32, 10. Nov. 2009 (CET)
Vielen Dank für Deine Nachfrage. Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Wenn ich von einer Geschäftsordnung spreche, so geht es mir um die Dokumentation der üblichen Selbstverständlichkeitungen und ggf. auch eine Darstellung der Abläufe. Ein jurisitsches Regelkonvolut, wie es S.Didam vorgeschlagen hat strebe ich nicht an. Damit dürfte das Schiedsgericht auch ohne beschlossene oder abgeänderte Geschäftsordnung weiter agieren, aber wenn etwas in der Geschäftsordnung beschlossen ist, so nicht dagegen.
Wie ich schon schrieb dürte ein Teil der Geschäftsordnung unstrittig sein und auch nicht regelmäßig geändert werden. Auch kann ich mir bei vielen Regelungen verschiedene Festlegungen vorstellen. Das entscheidende ist aber, dass Festlegungen getroffen sind, wenn ein Fall diskutiert wird. Wenn in jedem Fall zunächst wieder die Basics ausgehandelt werden müssen, so kostet das mehr Zeit, als wenn einmal das übliche Festgelegt wird.
Andere Dinge, wie konkrete Abläufe könnten von verschiedenen Schiedsgerichten unterschiedlich gehandhabt werden und zu Beginn eines Amtshalbjahres neu festgelegt werden. Derartiges ist bislang nicht besonders ausgeprägt passiert, obwohl z. B. Sebmol oder Gustavf schiedgerichtsintern Änderungen vorgeschlagen hatten. Wären diese Änderungen vom Schiedsgericht beschlossen worden, so hätten sich sich entsprechend auch in der Geschäftsordnung niedergeschlagen.
Ich möchte auch auf Pjacobis Antwort und Sebmols Antwort verweisen, deren Inhalt ich teile. --Hei_ber 22:37, 10. Nov. 2009 (CET)


The proof of the cake is the eating - hier ein Vorschlag, was in einer Geschäftsordnung stehen könnte (Anregungen, Kritik, Vorschläge willkommen)

  1. Schiedsrichter, die in einem Fall befangen sind, nehmen nicht an den Diskussionen aktiv oder passiv teil und sehen die zum Fall gehörenden Wikiseiten des Schiedsrichterwikis nicht ein.
  2. Schiedsgerichtsinterne Diskussionen sind vertraulich zu behandeln.
  3. Das Schiedsgericht wird ausschließlich über die Wikipedia-öffentlichen-Funktionsseiten unter WP:SGA angerufen. Alle den Fall betreffenden Informationen, Mitteilungen und Einreden sind ausschließlich dort zu anzuführen, mit einer Ausnahme: Informationen, die Persönlichkeitsrechte von Personen verletzen könnten oder die Privatsphäre und Anonymität von Personen betreffen sind, so für den Fall erforderlich, separat per e-mail an die Schiedsgerichtsmalingliste zu senden.
  4. Persönliche Kontaktaufnahme mit einzelnen Schiedsrichtern zu einem Fall ist unerwünscht ( /zulässig unter folgenden Bedingungen …)
  5. Werden Verfahrensbeteiligte unter Ausschluss der Öffentlichkeit kontaktiert, so ist dies vom Schiedsgericht informell zu beschließen. Die Kontakte sind zu dokumentieren, etwa durch CC von gesendeten E-Mails an die Schiedsgerichtsmailingliste.
  6. Das Schiedsgericht befindet über die Annahme und Ablehnung von Anträgen. Grundsätzlich ist nach Annahme des Falls die Mitarbeit und Zustimmung des Antragsstellers für das Verfahren nicht mehr erforderlich. Soll ein Antrag zurückgezogen werden, so entscheidet die Mehrheit der (am Fall beteiligten) Schiedsrichter, ob diesem Rückzugswunsch stattgegeben wird.
  7. Jeder Fall wird von 5-10 Schiedsrichtern behandelt.[Ich habe noch keine Vorstellung, wie das optimal zu lösen ist. Ich glaube dass bisher nur die Schiedsrichter einen Fall bearbeitet haben, die ihn auch angenommen haben. Ob das so sinnvoll ist würde ich gern erst einmal mit früheren Schiedsgerichten diskutieren.]


Nichts geschrieben habe ich zu der Frage der Seitengestaltung und den Arbeitsabläufen. Je nach Konstituierung des Schiedsgerichts würde mehr oder weniger beschrieben werden, wie das Schiedsgericht jetzt arbeitet. Bei Umsetzung der von Pjacobi, Sebmol oder auch mir gewünschten stärkeren Transparenz, vergleichbar mit dem Ablauf auf en.wikipedia.org, so würden hier natürlich weitere Seiten und Abläufe hinzukommen.

Manches könnte auch anders geregelt werden, auch hier wäre ich für Erfahrungsberichte der früheren Schiedsrichter dankbar - wichtig ist aber, das es überhaupt eine Regelung gibt um zu vermeiden, dass fallweise über Vorgehensweisen zu diskutieren ist. --Hei_ber 23:00, 10. Nov. 2009 (CET)

Kurzer Kommentar dazu: Wunderbar! Das beinhaltet all das, was ich ehemals unter Heranziehung diverser Gesetze zu diesem Thema (Oberstes GerichtshofGesetz) schon einmal aufgeschrieben habe. Ich finde die Differenzierung der Transparenz - die üblicherweise als gänzliche Transparenzforderung nach außen definiert wird - genau in dieser Form machbar. Ebenfalls das Zugangsprocedere für SR zur Kontaktaufnahme mit Antragparteien. Denn es sollte jedem SG überlassen sein, dies durchführen zu können, wenn es dem Verfahren dient. Interessant auch der Lösungsansatz bzgl. der Klagsrücknahme. Hier merkt man deutlich, dass im Gegensatz zu reinen Zivilrechtsverfahren in einer Obersten Instanz des Strafrechts (OGH) die Klagsrücknahme nicht so einfach ist. Und hier auch die Kompetenzmischung des SG in Straf- und Zivilrechtsangelegenheiten.
Es schwant mir, was Dich bewogen hat, die Sache dem SG zu überlassen und nicht dem reinen Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten. Und damit bekommt auch die Kontaktaufnahme durch Gustav eine besondere Bedeutung, denn sie kann ja - ich spekuliere einmal - zu einem Zeitpunkt erfolgt sein, als sich möglicherweise eine Tendenz zu einer gemeinsamen längeren Sperre herauskristalisierte und damit ev. Wlady durch die Rücknahme des Antrags dieser "Strafe" entgegenwirken wollte. --Hubertl 16:45, 11. Nov. 2009 (CET)

Es darf nicht sein, dass sich Fachleute immer wieder gegenüber engagierten "Privatforschern", Verschwörungstheoretikern etc. zu rechtfertigen haben.

Was soll das bedeuten? Welche Regelungen willst Du unterschiedlich anwenden? --Arcy 12:59, 9. Nov. 2009 (CET)

Ich habe diesen Punkt zentral benannt, weil er zeigt welche Schwerpunkte ich setze und wo mein Bias liegt. Die hierbei zu betrachtenden Richtlinien sind WP:QA und WP:KTF. Ich halte unsere Richtlinien für ausreichend und geeignet, stelle aber fest, dass sie nicht immer konsequent angewandt werden. --Hei_ber 01:35, 10. Nov. 2009 (CET)
Und wieso sollen sich "Fachleute" nicht rechtfertigen müssen? --Arcy 15:18, 10. Nov. 2009 (CET)
Wahrscheinlich rührt Deine Frage auch daher, dass meine Aussage hier etwas verkürzt zitiert wurde. Ich schrieb:
Dabei sind aktive, kompetente und solide Autoren gegenüber nicht auf reputablen Quellen gestützt arbeitenden Benutzern zu schützen. Es darf nicht sein, dass sich Fachleute immer wieder gegenüber engagierten "Privatforschern", Verschwörungstheoretikern etc. zu rechtfertigen haben.
Mit anderen Worten: Wer quellenbasiert arbeitet und sich durch Auswahl reputabler Quellen und solide Arbeitsweise als kompetenter Fachmann ausweist soll nicht gezwungen sein immer wieder seine Beiträge gegenüber anderen Benutzern zu verteidigen, die ihrerseits ohne Quellen oder auf nicht reputable Quellen gestützt den Artikel verschlechtern wollen.
Ich selbst arbeite hauptsächlich in wenig umstrittenen Gebieten und bin kein Administrator, so dass aus meinen Benutzerbeiträgen nicht unbedingt hervorgeht, wofür ich im administrativen Bereich stehe. Wenn ich aber Handlungen von Administratoren zu beurteilen haben sollte, so werde ich diese hier genannte Präferenz, soweit im Rahmen der gültigen Richtlinien, auch meinem Urteil zugrunde legen. --Hei_ber 22:08, 10. Nov. 2009 (CET)
Noch eine Klarstellung: Selbstverständlich möchte ich mein Statement nicht so verstanden wissen, dass Fachleute qua - ohnehin kaum überprüfbarer - beruflicher Stellung von einer Plicht, ihre Edits zu begründen oder zu diskutieren entbunden werden, siehe auch den Fall Essjay auf en.wikipedia. Allerdings kann nicht erwartet werden, dass Autoren, die belegt arbeiten immer wieder belgte und fachlich unstrittige Aussagen mit "spontan" vorbeischauenden Diskutierern ohne Quellen erörten müssen. Beispiele sind die immer wieder auftauchenden Anzweifler der Relativitätstheorie, die Vertreter der "Zeitschrumpfung" etc. --Hei_ber 22:24, 10. Nov. 2009 (CET)

Konstruierter Fall

Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.

Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:16, 12. Nov. 2009 (CET)

Du weißt schon, dass ich mit der Beantwortung dieser Frage in einem Haufen künftiger Verfahren vor dem Schiedsgericht als befangen zu gelten habe? ;-)
Sebmol und Pjacobi haben die Frage, wie ich finde, gut beantwortet, Geos hat schön verschiedene Richtlinien benannt, die heranzuziehen wären. Widescreen hat, wie ich finde gut und differenziert herausgearbeitet, welche Fragestellungen bei einem solchen Fall zu betrachten sind.
Und jetzt the beef:(nach links gerückt)
  1. Verwarnung wg. KPA-Verstößen. Da sich Administratoren in der Regel auf den Schiedsgerichtsseiten zurückhalten wäre dieser Verstoß durch neutrale Formulierung, insbesondere Vermeidung von "Blockwart" etc. durch den Antragsteller heilbar. "Troll" und "Vandale" müssen als Wikipedia-Jargon vermutlich toleriert werden.
  2. Annahme: Offensichtlich ein Konflikt zwischen Benutzern vor, daher Annahme.
  3. Verfahrensbeteiligte anhören.
  4. Darstellung der einzelnen Verstöße. Die einzelnen Vorwürfe sind durch Difflinks zu belegen.
  5. Für die Prüfung wird ein wenig Zeit aufzuwenden sein. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit die Vorwürfe ungerechtfertigter Sperren und missbräuchlicher Schließung von WP:AP zutreffend sind und ob der Vorwurf des Arbeitens ohne Angabe reputabler Quellen zutrifft. Andere Dinge, wie WP:WAR lassen sich, wie ja schon bemerkt wurde, leichter feststellen. Wenn das Schiedsgericht mitzieht könnte diese Prüfung öffentlich auf entsprechenden Unterseiten erfolgen, ansonsten wohl im SG-Wiki oder per Mailingliste.
  6. Bewertung: Ohne Prüfung lässt sich an dieser Stelle natürlich kein Urteil formulieren. Widescreen hat das in seiner Antwort sehr schön beleuchtet.

Gleichzeitig kenne ich natürlich viele vergleichbare Fälle, in denen ich mir durchaus meine eigene Meinung gebildet habe. Insofern gebe ich - auch zur Unterhaltung des Publikums - gern eine allgemeine Einschätzung ab, die sich auf vergleichbares wie das geschilderte bezieht und die hier leichter fällt, weil alles so schön konstruiert ist ;-). Ich gehe dabei davon aus, dass das, was Du oben geschildert hast, alles - bis auf die Wortwahl - zutreffend angegeben wurde
Oft haben an einem Konflikt alle Beteiligten ihren Anteil. Das darf aber nicht dazu führen, dass Wikipedia "aus Gerechtigkeitsgründen" ein Konfliktherd erhalten bleibt. Letztlich wird man das Fehlverhalten von Gegnern nicht als Rechtfertigung für später erfolgte massiven Störungen unter IP und Socken heranziehen können. Haben Administratoren missbräuchlich gehandelt, so sind entsprechende Sanktionen zu verhängen. Davon unabhängig sehe ich in einem "Rachefeldzug" unter IP/Sockenpuppen eine schwere Verfehlung. Ob WP:VAND einschlägig ist, ist natürlich davon abhängig, ob auch der Artikelnamensraum betroffen ist bzw. wie subtil insgesamt vorgegangen wurde. Ansonsten dürfte WP:KPA einschlägig sein, nicht zuletzt auch WP:WQ. Sieht man sich die Richtlinen an - darauf möchtest Du wahrscheinlich hinaus - so wird man feststellen, dass wenig direkt dazu gesagt wird, ob es auf Portalseiten oder Diskussionsseiten von Portalen erlaubt ist, einfach ein bisschen Unfrieden zu stiften. Es folgt aber ganz zwanglos aus den genannten Richtlinien und WP:GP. Ich selbst habe hier einen Bias, da ich vergleichbare Störmanöver als Administrator in einem anderen Projekt einmal zu lange tatenlos mitangesehen habe. Die Schäden können immens sein, daher ist ein solches Verhalten nicht zu dulden. Wer bewusst Unfrieden stiftet, um des Störens Willen, aus Rache etc., der hat keinen Anspruch, damit davon zukommen. Das Schiedsgericht kann also ggf. feststellen, dass dem Benutzer Unrecht angetan wurde und die Fehler der Opponenten sanktionieren. Es sollte aber einen Account, der sich zu derartigen Störmanövern, die monatelang durchgezogen wurden, bekennt, nicht entsperren. Eine Ausnahme könnte ich nur erkennen, wenn der Account den Schaden, den er angerichtet hat, wieder gutmacht. Wie das aber hier aussehen könnte vermag ich nicht zu erkennen.

Fälle im echten virtuellen Leben sind natürlich meist komplizierter, selten bekommt man die "Fakten" so schön auf dem Präsentierteller. Insofern ist stets eine differenzierte Betrachtungsweise erforderlich. Einmalige Kurzschlüsse, ernsthafte Kritik sind anders zu betrachten als massive Störungen, wie hier geschildert. --Hei_ber 18:46, 12. Nov. 2009 (CET)

Hi Hei_ber! Also zunächst mal ein großer Dank, daß Du so ausführlich und auch noch schnell geantwortet hast. Ehrlich gestanden hatte ich bei diesem Konstrukt irgendwann ab dem dritten Absatz eine echt diabolische Freude daran es möglichst knifflig zu machen – was nicht mal schwer war ;) Überhaupt bin ich beeindruckt von der Vielfältigkeit der von allen gefundenen Lösungswege: Ich wüßte nicht mal, welchen ich am Besten finde (geschweige denn selber gewählt hätte). Deine Antwort ist schön strukturiert und das Vorgehen finde ich vorbildhaft: Aus so einer Analyse wird man Dir ganz sicher niemals einen Befangenheitsvorwurf häkeln ;)
Übrigens wollte ich, auch wenn das einige angenommen haben, tatsächlich auf nichts Spezielles hinaus: Mich hat wirklich interessiert wie die einzelnen Leute sowas angehen und auf welche Punkte sie ihr Augenmerk richten. Interessant finde ich bei Dir, daß Du Dir auch Gedanken um das Vorgehen der Opponenten und deren eventueller Sanktion machst – das ist nicht unbedingt üblich ;) Besten Dank also für die Antwort auf diese wirklich nicht einfache Rätselfrage! --Henriette 23:04, 12. Nov. 2009 (CET)
In der Regel ist auch eine Sanktion der Oponenten nicht erforderlich. Administratoren haben einen gewissen Ermessensspielraum und viele Beschwerden über "Adminwillkür" erfolgen aus Unkenntnis der Regeln. Dennoch muss natürlich geprüft werden, ob in dem genannten Portal möglicherweise eine hermetische Arbeitsgruppe geschaffen wurde, die eine kooperative, gemeinsame Arbeit erschwert.
Eine weitere möglicherweise nötig gewordene Maßnahme fiel mir noch einen Tag später ein: Falls es in dem Bereich des Portals weiterhin zu Störungen durch Sockenpuppen und IPs kommt, so ist über Maßnahmen zum Schutz der dortigen Mitarbeiter nachzudenken. Beispiel: Eine der Probation auf enwiki Vergleichbare Maßnahme , die es z. B. verbietet, an betroffenen Artikeln Änderungen ohne Quellenangaben durchzuführen oder die besagt, dass Ausfälle (WP:KPA, WP:WQ) auf Portalseiten mit sofortigen administrativen Handlungen beantwortet werden, auch bei vermeintlichen Neueinsteigern. --Hei_ber 08:43, 13. Nov. 2009 (CET)
Ah … das ist sehr weitgehend gedacht und umsichtig. Nur berührt es natürlich nicht mehr das Ansinnen von A und es liegt es auch nicht in der Gewalt in des SG solche Maßnahmen selber durchzuführen. Und wäre ich A, dann würde ich euch das ziemlich übelnehmen, wenn ihr mir weitere Trollereien quasi unterstellen würdet – warum sonst, so würde ich als A fragen, sind auf einmal solche Schutzmaßnahmen nötig? ;) Ich habe eben gerade in meiner Antwort auf blunts Lösung schon den Punkt angesprochen, wieweit das SG sich stur an den Antrag halten sollte oder vielleicht auch darüberhinaus denken sollte: Vielleicht magst Du dich dort auch mal äußern? Das berührt nämlich für mich eine nicht ganz unwichtige Frage, die in der Vergangenheit schon mehrfach zu langen Diskussionen unter den Schiedsrichtern geführt hat. Gruß --Henriette 11:16, 15. Nov. 2009 (CET)
Das finde ich sehr spannend, denn ich bin auf der Suche nach Fragen, die unabhängig vom konkreten Fall zu Diskussionen im Schiedsgericht führen. Es könnte Sinn ergeben, diese Fragen auch unabhängig vom Fall zu diskutieren und, so sich halbwegs ein Konsens ergibt, diesen auch zu dokumentieren.
Zur Frage, ob eine derartige Behandlung des Umfeldes in der Gewalt des Schiedsgerichts liegt habe ich eine von der Deinen differierende Auffassung. Das zweite Meinungsbild [1] sieht die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zunächst so: Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“. Es geht also um die Lösung von Konflikten, und nicht um de bewertung Administrativer Entscheidungen oder angemessene Sanktionen. Es steht dem Schiedsgericht deshalb nach meiner Auslegung frei, für die Konfliktlösung auch Aspekte eines Falls zu betrachten, die nicht vorgetragen oder beantragt wurden, mit dem Fall aber unmittelbar zu tun haben. Wir haben ja derzeit kein Gerichtssystem mit "Staatsanwalt" und "Verteidiger" und es ist nicht davon auszugehen, dass alle Beteiligten des Verfahrens alle Aspekte des Falles stets angemessen und umfassend darlegen. Darum hat es sich das Schiedsgericht in der Vergangenheit auch nicht nehmen lassen, zu einem Fall selbst zu recherchieren und hat sich nicht auf die vorgebrachten "Beweise" nebst Difflinks beschränkt.
Weil es um die Lösung von Konflikten geht, ist das Schiedsgericht auch nicht auf die Lösungen beschränkt, die im Antrag vom Antragssteller aufgeschrieben wurden, sondern es wird eine eigene, dem Fall angemessene Lösung finden. Es ist insofern die vom Antragsteller gewählte Benennung: "A's Problem mit B" durch das Schiedsgericht zu lesen als: "Problem zwischen A und B". Damit kann es auch passieren, dass auch das Vorgehen des Antragsstellers selbst vom Schiedsgericht beurteilt wird. Wäre dies nicht so, so müsste in einem Konflikt die Gegenpartei ggf. einen Gegenantrag stellen, es gäbe dann zwei Verfahren oder ein Verfahren mit verschiedenen Anträgen. Dieses wiederum bedürfte dann meines Erachtens eines nicht unbeträchtlichen bürokratischen Apparates und spezialisierter Gerichtsbeteiligter, wie "Verteidiger", die dann ggf. einen Gegenantrag stellen oder eine "Gegenklage" aufmachen. Auch haben wir in dem Sinne kein "kodifiziertes Recht", das es ermöglichte, zu einem Verstoß ohne Betachtung der Gesamtumstände eine passende Sanktion zu bestimmen. Wenn man jetzt also ein Gegenverfahren aufmachte (etwa: die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen A wegen massiven Sockenpuppenmissbrauchs), dann müssten diese Verfahren voneinander "unabhängig" geführt werden, nähmen aber aufeinander Bezug. Das hielte ich aber für Verschwendung von Ressourcen. Insofern muss A als Antragssteller es sich gefallen lassen, dass auch seine Handlungen im Konflikt betrachtet werden und von ihm nicht benannte Konfliktlösungsformen und -Mittel vom Schiedsgericht verfügt werden, die ihn auch unter Umständen selbst betreffen.
Spannend ist nun die Frage, inwiefern das Schiedsgericht eine Artikel-probation verhängen kann, also beispielsweise eine Sperre von Artikeln für Benutzer, die keine Quellen angeben. Das Meinungsbild ermöglicht dem Schiedsgericht:
3. Teilsperre und Verhängung von Auflagen (z. B. Benutzer darf innerhalb eines Sachgebiets keine Artikel bearbeiten, nicht an bestimmten Verfahren teilnehmen, keine Löschanträge stellen oder keine Vandalen melden)
Dies bezieht sich aufgrund des Kontextes auf Benutzer. Im Sinne einer Auslegung hielte ich es jedoch für legitim, diese Maßnahmen auch für nicht-registriete Benutzer und deren Sockenpuppen anzuwenden. Da man erfahrungsgemäß Sockenpuppen und IPs nicht immer einen Hauptaccount zuordnen kann und ein Checkuser-Antrag oft einen unverhältnismäßigen Eingriff in Datenschutzbelange bedeutete können derartige Sanktionen nur sinnvoll verhängt werden, wenn sie artikel- bzw. themenbezogen ausgesprochen werden. Damit gelten sie für alle Benutzer, die sich ähnlich wie der infragestehende verhalten. Ähnliches wird bereits in bestimmten Themenbereichen praktiziert, allerdings ist dies umstritten und auch wenig transparent dokumentiert, vgl. Wikipedia:Administratoren/Notizen/Archiv/2009/02#Unbesehen_sperren.3F]. Dort wird sehr schön das Dilemma beleuchtet, das entsteht, wenn Artikelbearbeiter unter Generalverdacht gestellt werden. In einem Fall, wie dem von Dir konstruierten, bei dem eine massive Störung eines Wikipedia-Arbeitsbereiches erfolgt, und in dem die Störung direkt dem vor das Schiedsgericht gebrachten Fall zuzuordnen ist, scheint mir eine solche probation jedoch als angemessen. Die Alternative, die ja auch bereits gelebt wird, bestünde darin, dass Administratoren, die sich in einen Fall besonders eingearbeitet haben, die Überwachung des Bereiches übernehmen. Hier ist allerdings der ganze Vorgang intransparent, weswegen ich in einer vom Schiedsgericht verhängten probation, also Artikelbezogene verhängte Auflagen für Benutzer, ein besseres Mittel sehe. Zumal oft ja kein Administrator die Zeit hat, sich die genauen Hintergründe eines Vandalismus anzusehen und damit oft nicht erkannt wird, wenn bestimmte Vandalismus-Muster einen Arbeitsbereich massiv stören. Im Beispiel war es ja offenbar auch so, dass das Vergraulen eines Portalmitarbeiters durch administrative Maßnahmen nicht verhindert wurde bzw. nicht verhindert werden konnte. ::::Genau für derartige Problematiken ist das Schiedsgericht geschaffen worden: Als eine Instanz, die sich ausführlich und abseits des Tagesgeschäfts mit Konflikten auseinandersetzen kann. --Hei_ber 14:07, 15. Nov. 2009 (CET)

Regelungen zum Schiedsgericht

Weil mir die Idee mit dem "fiktiven Fall" eigentlich recht gut gefällt, möchte ich allen Kandidaten ebenfalls eine hypothetische Frage stellen: Angenommen, Du könntest je eine bindende Regel zum Verhalten der Schiedsrichter und zum Verhalten der Konfliktparteien festlegen - was wäre der Wortlaut dieser beiden Regeln? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:51, 13. Nov. 2009 (CET)

Antwort

Das Problem ist ja, dass wir etliche bindende Regeln bei de.wikipedia haben, die leider nicht immer eingehalten werden (darum - und weil manchmal die gängige Praxis schwierig in Worte zu gießen ist - heißen die Regeln wahrscheinlich auch Richtlinien). Weil Richtlinien verletzt werden haben wir ja Administratoren und das Schiedsgericht. Aber ich will Deine Frage gern eingrenzen auf die Arbeitsweise des Schiedsgerichts. O

Offengestanden finde ich die Regelungen ausreichend. Das, was ich mir als Änderungen wünsche - nämlich größere Transparenz der Verfahren, klarere und ggf. weiterreichende Urteile zur Lösung von Konflikten zwischen Benutzern - lässt sich auch ohne Richtlinienänderung umsetzen. Wünschen würde ich mir natürlich, dass dies innerhalb des Schiedsgerichts durchgesetzt wird.

Ich möchte aber für das Schiedsgericht keine erweiterten Kompetenzen, wie etwa das Festlegen neuer Regeln oder die Entscheidungsbefugnis für inhaltliche Fragen in Artikeln.

Was ich begrüßen würde wäre die Möglichkeit, ausgewiesene Experten als Gutachter hinzuzuziehen, um bestimmte Fragen zu klären. So könnten solche Gutachter beispielsweise untersuchen, inwiefern die Quellenangaben eines Kontrahenten mangelhaft waren. Dabei geht es dann nicht um die inhaltliche Richtigkeit des Artikels, sondern ob die Richtlinie WP:QA verletzt wurde. Dies dürfte das Schiedsgericht in vielen Fällen selbst gut entscheiden können, aber bei bestimmten Themengebieten blicke ich selbst nicht durch und wäre auf Beurteilungen Dritter angewiesen. Für auch Community-abhängige Fragen, wie Relevanzfragen allerdings ist auch eine Expertenkommission nicht geeignet, wie die Erfahrung gezeigt hat. --Hei_ber 09:48, 14. Nov. 2009 (CET)