Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Steschke

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Fragen an die Kandidaten

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:07, 29. Apr. 2007 (CEST)

Danke für die Fragen ;-)
  1. Ich denke, die Anrufung des Schiedsgerichts sollte die ultima ratio sein. Bewährte bestehende Verfahren können nach wie vor bestehen bleiben. Das Schiedsgericht hat selbst die Möglichkeit, Verfahren abzulehnen. Dazu gehören natürlich die formalen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, aber auch die materiellen Voraussetzungen, wie die Einschätzung des Schiedsgerichts, dass ein Antrag nicht offensichtlich von vornherein aussichtslos ist. Daher erwarte ich, dass die bisherigen - bewährten - Verfahren weiterhin ihre Berechtigung haben und nur in Fällen grundsätzlicher Bedeutung oder völlig unbefriedigender Ergebnisse anderer Verfahren eine Überprüfung durch das Schiedsgericht erforderlich ist.
  2. Ich habe mir zu Beginn der Debatte einzelne Verfahren in der enWP angeschaut, aber mit Sicherheit keinen vollständigen Überblick gewinnen können, der eine Präferenz für einen einzelnen Fall ergebe. Dazu ist mein Englisch auch zu schwach. Das de-Schiedsgericht wird mit Sicherheit keine deutsche Kopie der englischen Version werden. Dazu ist die Community hier viel zu unterschiedlich. Sicher ist es sinnvoll, sich in der en-Version zu informieren und sinnvolle Lösungen oder Lösungswege zu übernehmen. Wenn eine reine Kopie gewollt wäre, gäbe es nicht die Notwendigkeit eines Schiedsgerichts, denn dann könnte man die Entscheidungen auch quasi einem Gesetzbuch entsprechend ablesen und auf einen Schiedsspruch verzichten. So wird auch jedes Schiedsgericht in der jeweiligen Zusammensetzung eigene Schwerpunkte setzen, eigene Entscheidungen finden und auch eigene Fehler machen. Wir sind nur Menschen und das Schiedsgericht besteht aus solchen. Dabei ist gewollt, dass eigene Erfahrungen, Ansichten und Einsichten der Mitglieder in die Spruchfindung einfließen.
  3. Die sinnvollste Möglichkeit ist die eines Meinungsbildes. Alternativen sehe ich nicht. Wenn das erste Schiedsgericht seine Sache gut macht, und darin liegt in diesem Falle die besondere Verantwortung, dann werden die Wikipedianer der dauerhaften Einrichtung zustimmen. Entsprechend negativ wird das Meinungsbild ausgehen, wenn sich das konkrete Schiedsgericht während der Testphase nicht bewährt.
  4. Die Ablehnung eines Richters müsste schon grundsätzlich begründet sein. Es darf nicht die Situation eintreten, dass das Schiedsgericht beschlussunfähig wird, weil Mitglieder aus vorgeschobenen Befangenheitsgründen ausgeschlossen werden sollen. Im Zweifel müssen die Mitglieder über den Befangenheitsantrag nach Anhörung beider Seiten entscheiden. Wenn ein Fall zur Entscheidung kommt, in dem ich mich nicht unbefangen fühle, werde ich das von mir aus anzeigen und eine Mitarbeit ablehnen.
  5. Inhaltliche Fragen zur Artikelarbeit sind nicht die Aufgabe des Schiedsgerichts. Daher ist die gestellte Frage nicht zielführend. Außerdem gibt es sicher Autoren, die noch nie versucht haben, einen ihrer Artikel für eine Lesenswert- oder Exzellenzkandidatur vorzuschlagen, auch wenn der Artikel das Zeug dafür hätte. Die Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten ist auch wohl eher eine Frage der Wahlchancen eines Kandidaten, denn ein Qualifizierungsmerkmal.
  6. Ich sehe das Schiedsgericht gerade als Mittel, Endlosdiskussionen zu vermeiden. Gerade das formalisierte Verfahren unter einer eingegrenzten Zahl von berechtigten Teilnehmern, wird - so hoffe ich - ausufernde Diskussionen einschränken helfen.
--ST 19:58, 1. Mai 2007 (CEST)

Weitere Fragen

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:28, 29. Apr. 2007 (CEST)

Liebe RoswithaC, das sind sicher Idealvorstellungen für einen Kandidaten. Meine Antwort darauf ist bereits meine Kandidatur. Ich halte mich, gemessen an den Punkten, für überwiegend geeignet, diese Aufstellung zu erfüllen, sicher mit einigen Schwächen. Aber letztendlich soll das die Gemeinschaft der Wikipedianer entscheiden. --ST 20:06, 1. Mai 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:17, 5. Mai 2007 (CEST)


Politische Neutralität

Wie stehet Du zu einigen Contrastimmen die das gegen dich abschlägig erheben? Und wie würdest du dich verhalten wenn es zu einem Schiedspruch kommen muss, wo Deine persönlichen Überzeugungen tangiert werden? Kannst Du den nötigen Abstand klar gewinnen, und wenn ja wie? Und hattest Du das in anderen Situationen seinen es LK's, Artikeldiskus. etc. bewiesen? lg alexander72 13:38, 8. Mai 2007 (CEST)