Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Stullkowski

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Fragen von RoswithaC

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 00:39, 30. Apr. 2007 (CEST)

Diesen Kriterienkatalog kann ich als Forderung an Kandidaten unterschreiben. Was meine Person angeht:
  • Ich wohne zwar noch nicht in der Wikipedia, bin mir aber doch ziemlich sicher, daß ich die nötige Zeit aufbringen würde. (Nachtrag von meiner kleinen Selbstvorstellung: Ich wünsche mir, daß das Schiedsgericht nicht auf Teufel komm raus jedes Problem der Wikipedia an sich zieht oder wegen jeder Kleinigkeit angerufen wird, sondern die allerletzte Instanz ist. Nur unter dieser Vorraussetzung kann ich dafür garantieren, die nötige Zeit aufzubringen.)
  • Ich habe schon oft kommunikative und Managementaufgaben in größeren Gruppen übernommen (bei Musikgruppen, Fußballmannschaften, Onlineforen, einem Hausprojekt).
  • In der WP habe ich mich bewußt jeder Cliquenzugehörigkeit enthalten, selbst bei harmlosen oder humoristischen Verbindungen. Insgesamt hege ich über mich das Vorurteil, weitgehend vorurteilsfrei zu sein.
  • Zwei oder dreimal ist mir bislang in der WP wirklich der Kragen geplatzt. Dagegen ist wohl kaum einer, der sich in Diskussionen einmischt, völlig gefeit – an den Rand des Nervenzusammenbruchs hat mich die Wikipedia bislang aber nicht geführt (nur einmal war ich so richtig genervt). „Plaudereien“ sind nicht meine Sache, daß die WP kein Forum ist, gehört zu meinen Leitsätzen.
--Stullkowski 01:12, 30. Apr. 2007 (CEST)

Fragen von Mathias Schindler

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 09:02, 1. Mai 2007 (CEST)

Einige der Fragen habe ich ja schon oben bzw. bei meiner kleinen Selbstvorstellung beantwortet. Im einzelnen nochmal:
  1. Zitat von meiner Kandidatur-Selbstvorstellung: Ich wünsche mir, daß das Schiedsgericht nicht auf Teufel komm raus jedes Problem der Wikipedia an sich zieht oder wegen jeder Kleinigkeit angerufen wird, sondern die allerletzte Instanz ist.
  2. Die Verfahren von anderen wp-Projekten kenne ich ehrlich gesagt nur oberflächlich. Wenn ich im Schiedsgericht sitzen sollte, werde ich mich natürlich intensiver damit beschäftigen, gleichzeitig bin ich aber auch der Meinung, daß die deutsche WP eigene Vorgehensweisen entwickeln und zunächst einmal jeden Fall als Einzelfall angehen muß (von Erfahrungen zu lernen kann natürlich nicht schaden).
  3. Steht das Verfahren nicht schon fest? Nach Ablauf bzw. kurz vor Ende des ersten halben Jahres soll es doch ein neues Meinungsbild geben, das das Schiedsgericht entweder dauerhaft einrichtet oder eben nicht.
  4. Jein. Wenn z.B. ein Störer pauschal behauptet, das ganze Schiedsgericht sei für ihn nicht bindend oder wolle ihn nur mobben, dann wäre das für mich kein Grund, eine solche "Ablehnung" ernst zu nehmen. Wenn es aber z.B. um einen Editwar geht, in dem ich vorher schon Partei ergriffen habe oder sogar einer der Autoren bin, ist es selbstverständlich, sich herauszuhalten.
  5. Ja, sollten sie. Ich habe vor einiger Zeit mal meine persönlichen Kriterien für Adminwahlen formuliert, die in etwa auch hier gelten. Für das Schiedsgericht treten natürlich v.a. die Aspekte im kommunikativen Bereich innerhalb der WP in den Vordergrund. Ich baue darauf, daß niemand gewählt wird, nur weil er das formale Mindestkriterium von 400 Artikelbearbeitungen aufweist. Aber seine Stimme kann natürlich jeder begründen, wie er will.
  6. Du meinst die zehn Schiedsrichter? Da das Schiedsgericht mMn nicht jedes Problem an sich ziehen oder übernahmen sollte, das auch auf anderem Weg geklärt werden kann, hoffe ich, daß die Mitarbeit nicht zu einem Fulltimejob mit rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst ausartet. Die übrige Gemeinde sollte durch das Schiedsgericht sowieso entlastet werden, was die Beschäftigung jenseits der Artikelarbeit angeht. Das ist ja einer der Gründe für die Einrichtung.
--Stullkowski 14:17, 1. Mai 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:23, 5. Mai 2007 (CEST)

Sollte ein solcher Benutzer, eindeutig eine sechs Monate lang inaktive Sockenpuppe, das Schiedsgericht anrufen, wäre das Verfahren nach meinen Vorstellungen äußerst kurz: Bestätigung der Sperre und Schließung der Diskussion. Gewöhnlich gehe ich von AGF aus. In einem solchen Fall sind die Indizien aber absolut ausreichend, um gegen diesen Benutzer vorzugehen, da eindeutig eine Sockenpuppe herangezogen worden ist, um zu stören, irgendetwas zu beweisen, andere Benutzer zu Aktionen zu provozieren, die man dann wieder kritisieren kann. Auf jeden Fall ist deutlich zu erkennen, daß keinerlei Wille hinter der Aktion steckt, irgend etwas produktives zu diesem Verfahren beizutragen, im Gegenteil, der Wille, destruktiv zu wirken ist eindeutig. Auch der Aktionismus, 400 Edits voll zu bekommen ist für sich genommen zwar kein Vergehen, fügt sich aber in das Gesamtbild ein. Bei mir könnte Benutzer:Aasen deshalb nicht mit Unterstützung rechnen. Stullkowski 14:40, 5. Mai 2007 (CEST)
P.S.: Falls das falsch verstanden wird: Vor dem Schiedsgericht wäre der Fall kurz. Ich gehe bei diesem hypothetischen Fall davon aus, daß vorher eine umfangreiche Beweisaufnahme bei einer möglichen Adminbeschwerde stattgefunden hätte (denn eine sofortige Anrufung der letzten Instanz Schiedsgericht wäre mMn gar nicht zulässig) und daß dabei nichts neues herausgekommen, die Indizien aber bestehen geblieben wären und das Schiedsgericht keine neuen Beweise für oder gegen den Nutzer hätte. Stullkowski 14:54, 5. Mai 2007 (CEST)