Wildkamera

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Eine Wildkamera in Tarnfarbe mit Blitzlicht, Bewegungssensor und Kameralinse

Als Wildkamera oder Tierbeobachtungskamera wird eine (heute meist digitale) Kamerafalle bezeichnet, die mit Bewegungssensoren und/oder Temperatursensoren ausgerüstet ist und für Aufnahmen von Wildtieren sorgen soll. Abhängig vom Einsatzzweck ist die Wildkamera entweder mit Blitzlicht oder mit Infrarotblitz ausgestattet.

Wildkameras werden auch als Überwachungskameras eingesetzt, wenn keine vollwertige CCTV-Anlage installiert werden soll.

Im Gegensatz zu einer Wildkamera werden sogenannte Crittercams am Tier selber befestigt, um dessen Bewegungen und Lebensraum zu studieren.

Geschichte der Wildkamera

Eine Wildkamera unterhalb des Lusens im Nationalpark Bayerischer Wald

Die Geschichte der Wildkamera startete mit den Aufnahmen der Wildtiere von George Shiras III im späten 19. Jahrhundert. Im Jahr 1906 veröffentlichte National Geographic die ersten Bilder, die auf seinen Materialien basierten.[1] Die ersten Kameras waren mit einem 35 mm-Kleinbildfilm für bis zu 36 Bildern ausgerüstet. Die Entwicklung der Wildkamera führte über den Infrarotblitz bis zur Übermittlung der Aufnahmen durch MMS oder E-Mail. Heute gehören digitale Wildkameras zum saisonalen Sortiment vieler Supermarktketten.

Eigenschaften der Wildkamera

Nachtaufnahme einer Katze durch eine Wildkamera
IR-Nachtaufnahme einer Katze durch eine Wildkamera
  • Der Radius der Aufnahme ist die Zone, in der die Kamera auslöst. Das bedeutet, dass eine Aufnahme gemacht wird, wenn in diesen Bereich ein Lebewesen eindringt oder eine andere Bewegung erfolgt. Die Reichweite variiert tagsüber zwischen fünf und 30 Metern und ist auch sehr stark von Umgebungseinflüssen wie Temperatur, Wetter, Lichtverhältnissen und der Art des Objekts abhängig. Nachts kommen Anzahl und Leistung der IR-LEDs hinzu, die den ausgeleuchteten Bereich und damit die Reichweite zusätzlich eingrenzen, die daher deutlich unter den tagsüber gemessenen Werten liegt.
  • Der Sensorwinkel, bei dem die Kamera ausgelöst wird, kann auf Werte von 10 bis 90° eingestellt werden.
  • Die Auslösezeit zeigt, wie schnell das Gerät ein Bild aufnimmt.
  • Da auf jedem Foto das Datum und die Uhrzeit abgebildet sind, weiß der Betrachter genau, welches Tier zu welcher Uhrzeit an der überwachten Stelle war.
  • Die Bildauflösung, also die Gesamtzahl der Bildpunkte, kann von 1 MP (1152 × 864 Pixel) bis 12 MP (4000 × 3000 Pixel) bei den neuesten Wildkameras gewählt werden.
  • Eine Videofunktion sowie Nachtaufnahmen mit aktiver Infrarotbeleuchtung gehören heute zum Standardumfang der meisten Modelle.
  • Neuere Geräte können auch eine Funk-Option aufweisen. Sie können die aufgenommenen Fotos über ein eingebautes SIM-Karten-Modul als MMS auf ein Mobiltelefon oder an eine E-Mail-Adresse versenden.

Rechtliche Zulässigkeit

In Deutschland ist der Wald in der Regel öffentlich zugänglich. Die Zulässigkeit der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume regelt § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes.[2] Die zuständigen Aufsichtsbehörden für Datenschutz der Länder, die sich mit der Frage befasst haben, entnehmen dieser Vorschrift, dass der private Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen Wäldern grundsätzlich unzulässig ist.[3] Zu wissenschaftlichen Zwecken können Ausnahmeregelungen beantragt werden.

Privatgelände, wie den eigenen Garten, darf der Besitzer überwachen. Aus Datenschutzgründen darf dabei kein öffentlicher Raum (Straße, Gehwege) mit überwacht/fotografiert werden. Auch müssen Besucher erkennbar darauf hingewiesen werden, so dass sie die Möglichkeit haben, sich gegen einen Besuch zu entscheiden, wenn sie nicht fotografiert werden wollen. Halböffentliche Wege, z. B. von der Straße zum Briefkasten oder zur Türklingel, die beispielsweise ein Postzusteller nicht vermeiden kann, müssen ebenfalls ausgespart bleiben.

Weblinks

Commons: Kamerafallen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. photography.nationalgeographic.com: Milestones in Wildlife Photography
  2. buzer.de: § 4 - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  3. Hessischer Datenschutzbeauftragter, 41. Tätigkeitsbericht 2012 (Memento vom 11. Januar 2014 im Internet Archive); Hessisches Umweltministerium, Merkblatt zum datenschutzkonformen Betrieb von Tierbeobachtungskameras vom Oktober 2012; Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Hinweise für den Einsatz von Wildkameras vom 3. Juni 2013 (Memento vom 11. Januar 2014 im Internet Archive); Landesdatenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 16. Oktober 2013 (Memento vom 11. Januar 2014 im Internet Archive); Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, 31. Tätigkeitsbericht 2012/2013, S. 157.