Wolfskehlen

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Wolfskehlen
Stadt Riedstadt
Das Ortswappen bitte nur als Dateipfad angeben!Koordinaten: 49° 51′ 11″ N, 8° 30′ 2″ O
Höhe: 89 m ü. NHN
Fläche: 12,8 km²[1]
Einwohner: 4126 (31. Dez. 2018)[2]
Bevölkerungsdichte: 322 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1973
Eingemeindet nach: Goddelau-Wolfskehlen
Postleitzahl: 64560
Vorwahl: 06158

Wolfskehlen ist der nördlichste Stadtteil von Riedstadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau.

Geographie

Nördlich an die Wolfskehlener Gemarkung schließt sich der Groß-Gerauer Stadtteil Dornheim an, östlich die Stadt Griesheim im Kreis Darmstadt-Dieburg, im Süden der Riedstädter Stadtteil Goddelau und westlich Leeheim, ebenfalls ein Stadtteil Riedstadts.

Geschichte

Mittelalter

1002 wird Wolfskehlen in einer Urkunde erwähnt, mit der König Heinrich II. Bischof Burchard von Worms die Rechte im Forst Forehahi verlieh. In den folgenden Jahrhunderten wurde der Ortsnamen unter anderem in folgenden Schreibweisen wiedergegeben: Wolveskele (1252), Woluiskelen (1312), Wolffkeln (1344), Wlffßkellen (1458), Wolskeel (1579) und Wolffskehln (1613).[1]

Im Bereich des Ortes entstanden im 12. und 13. Jahrhundert zwei Burgen. Die Burg Alt-Wolfskehlen wurde vom Begründer des Geschlechts Ger(h)ardus von Wolfskehlen erbaut und bestand etwa bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Burg Neu-Wolfskehlen errichteten drei seiner jüngeren Söhne als Ganerbenburg. Sie wurde 1252 an den Erzbischof von Mainz verkauft und schon 1301 zerstört.[3]

Barbara von Wolfskehlen (1501–1545) (wohl die Tochter Hans von Wolfskehlen, Letzter seines Geschlechts) deren Mutter bereits aus dem Geschlecht der Freiherren von Gemmingen entstammte, heiratete im Jahr 1518 Eberhard von Gemmingen zu Bürg,[4] wodurch die Familie von Gemmingen in den Besitz des Patronatsrechts der Kirche in Wolfskehlen kam und dort die Reformation einführte.[5]

Die Rechte der Familie Wolfskehlen, sowie weitere Rechte, die hier die Herren von Cronberg hatten, kauften im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts die Grafen von Katzenelnbogen auf und ordneten sie ihrem Amt Dornberg zu.[6] 1457 heiratete Anna von Katzenelnbogen, Erbtochter Philipps des Älteren, Landgraf Heinrich III. von Hessen. Mit dem Tod Philipps 1479 fiel die Grafschaft Katzenelnbogen – und damit auch Wolfskehlen – an die Landgrafschaft Hessen.

Frühe Neuzeit

Bei der Teilung der Landgrafschaft Hessen unter den Erben des Landgrafen Philipp I. von Hessen 1567 gelangte Wolfskehlen an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.

Deren erster Regent, Landgraf Georg I., erwarb 1579 in einem Tauschgeschäft mit Kurmainz dessen verbliebene Rechte in Wolfskehlen.[6] Georg I. veranlasste auch, dass die von seinem Kanzler, Johann Kleinschmidt, zusammengestellte Sammlung Landrecht der Obergrafschaft Katzenelnbogen dort rechtsverbindlich wurde. Sie galt in Wolfskehlen als Partikularrecht, subsidiär ergänzt durch das Gemeine Recht, bis ans Ende des 19. Jahrhunderts.[7] Erst das Bürgerliche Gesetzbuch, das einheitlich im ganzen Deutschen Reich galt, setzte zum 1. Januar 1900 das alte Partikularrecht außer Kraft.

Durch die Folgen des Dreißigjährigen Kriegs und die Pest starben fast alle Bewohner von Wolfskehlen. Erst im 18. Jahrhundert begann der Wiederaufbau.[5]

Neuzeit

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Wolfskehlen:

„Wolfskehlen (L. Bez. Dornberg) luth. Pfarrdorf; liegt 1 14 St. von Dornberg zwischen dem Rhein und dem Landbach und besteht aus 126 Häusern mit 833 Einw., die außer 2 Kath. und 1 Reform., 5 Mennoniten und 34 Juden lutherisch sind. Man findet eine schöne Kirche, eine sehr gut eingerichtete Industrieschule, ein bedeutendes Lager von Borden aller Art und Torfgräbereien, in welchen seit 1823 ein guter Torf gestochen wird. Nicht uninteressant ist im Hainfeld ein Hügel, der Herrnhölzerberg genannt, der durch einen verfallenen Graben vom sogenannten Vorhof getrennt wird. Auf diesem Hügel, der für römisch gehalten wird (römische Münzen wurden in diesem Felde schon gefunden) wurde früher ein Jahrgedächtniß gehalten. – Das Dorf, so wie der Pfarrsatz gehörte den Herrn von Wolfskehlen, deren Schloß an der Stelle stand, die jetzo noch die Hofstätte genannt wird. Die Cent Erfelden (gewöhnlich zum Holengalgen genannt), besaßen die Herrn von Wolfskehlen als ein katzenellenbogensches Lehen. Diese Familie, die 1368 und 1441 ihre Centgerichtsbarkeit und andere Güter nach und nach an die Grafen von Katzenellenbogen verkaufte, verlor sich endlich ganz aus der Gegend. Die der von Cronbergischen Familie hier zugestandene Güter und Gefälle erkaufte 1447 Graf Philipp von Katzenellenbogen, so wie Landgraf Georg I. im Jahr 1579 die mainzischen Rechte hier und in Stockstadt gegen die seinigen in Astheim und Dudenhofen eintauschte. Vor der Reformation hatte Wolfskehlen 3 Altäre, wovon aber nur 2 bepfründet waren. Im 30jährigen Kriege 1644 wurde das Dorf ganz abgebrannt.“[6]

1869 erhielt Wolfskehlen den ersten Bahnanschluss als die Riedbahn von Darmstadt über Goddelau nach Worms eröffnet wurde. 1879 erhielt Wolfskehlen einen zweiten Bahnanschluss, als dort der Streckenabschnitt von Goddelau nach Frankfurt-Goldstein der Bahnstrecke Mannheim–Frankfurt am Main in Betrieb ging. Ab da wandelte sich die bis dahin rein landwirtschaftlich geprägten Dorfstruktur. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm der Ort ca. 800 Heimatvertriebene und Flüchtlinge auf.

Gerichte und Verwaltung

Amts-System vor 1821

In Mittelalter und Früher Neuzeit waren auf unterster Ebene die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung im „Amt“ vereinigt, so auch im Amt Dornberg, das bis 1821 bestand und zu dem Wolfskehlen gehörte.

1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum Hessen. Hier lag Wolfskehlen in der Provinz Starkenburg. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1821 wurden die alten Ämter aufgelöst, für die Verwaltungsaufgaben auf der unteren Ebene Landratsbezirke und für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte geschaffen.[8]

Verwaltung nach 1821

Für die übergeordnete Verwaltung in Wolfskehlen war nun der Landratsbezirk Dornberg zuständig. 1832 wurden die Verwaltungseinheiten im Großherzogtum weiter vergrößert und Kreise geschaffen. Dadurch gelangte Wolfskehlen in den Kreis Groß-Gerau. Die Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums wurden am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt, was jedoch bereits am 12. Mai 1852 wieder rückgängig gemacht wurde. Dadurch gehörte Wolfskehlen zwischen 1848 und 1852 zum Regierungsbezirk Darmstadt, bevor wieder der Kreis Groß-Gerau für die übergeordnete Verwaltung zuständig war. Dort verblieb der Ort durch alle weiteren Verwaltungsreformen bis heute.[1]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich Wolfskehlen mit der Nachbargemeinde Goddelau am 1. Juli 1973 freiwillig zur neuen Gemeinde Goddelau-Wolfskehlen zusammen, bevor am 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz der Zusammenschluss mit den Nachbargemeinden Crumstadt, Erfelden und Leeheim zur neuen Gemeinde Riedstadt erfolgte.[9][10] Seitdem ist Goddelau größter Ortsteil und Sitz der Verwaltung von Riedstadt. Ortsbezirke nach der Hessischen Gemeindeordnung wurden nicht errichtet.

Gerichtsreformen

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen der beiden oberen Instanzen neu organisiert. Die Ämter blieben die erste Instanz der Rechtsprechung in Zivilsachen. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz für Zivilsachen eingerichtet. Zuständig war es erstinstanzlich auch für standesherrliche Familienrechtssachen und Strafsachen. Ihm übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Verwaltungsreform von 1821 wurden im Großherzogtum Hessen auch auf unterster Ebene Gerichte geschaffen, die von der Verwaltung unabhängig waren.[8] Für Wolfskehlen war nun das Landgericht Großgerau zuständig.[1] Mit der Reichsjustizreform und Wirkung vom 1. Oktober 1879 wurde es vom Amtsgericht Groß-Gerau ersetzt.

Übersicht: Territoriale Zugehörigkeit

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Wolfskehlen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][11][12]

Einwohnerentwicklung

• 1629: 136 Hausgesesse[1]
• 1791: 528 Einwohner[14]
• 1800: 677 Einwohner[15]
• 1806: 700 Einwohner, 112 Häuser[13]
• 1829: 833 Einwohner, 126 Häuser[6]
• 1867: 1014 Einwohner, 149 Häuser[16]
Wolfskehlen: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2018
Jahr  Einwohner
1791
  
528
1800
  
677
1806
  
700
1829
  
833
1834
  
840
1840
  
939
1846
  
1.065
1852
  
1.176
1858
  
1.062
1864
  
1.051
1871
  
1.030
1875
  
1.099
1885
  
1.068
1895
  
1.054
1905
  
1.139
1910
  
1.223
1925
  
1.251
1939
  
1.353
1946
  
1.899
1950
  
2.046
1956
  
2.112
1961
  
2.145
1967
  
2.544
1970
  
2.574
1980
  
?
1990
  
?
2001
  
4.293
2011
  
4.035
2015
  
4.112
2018
  
4.126
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; nach 1970: Stadt Riedstadt: (webarchiv)[17][2]; Zensus 2011[18]

Religionszugehörigkeit

• 1829: 794 lutheranische (= 95,32 %), ein reformierter (= 0,12 %), 5 mennonitische (= 0,60 %), 34 jüdische (= 4,08 %) und 2 katholische (= 0,24 %) Einwohner[6]
• 1961: 1675 evangelische (= 78,09 %), 450 (= 20,98 %) römisch-katholische Einwohner[1]

Politik

Wappen

Blasonierung: „In Rot ein steigender, blau bewehrter silberner Wolf, der von einer schräglinken silbernen Wolfsangel durchbohrt ist.“[19]
Wappenbegründung: Dieses Bild steht in dem um 1600 entstandenen, erstmals 1625 nachweisbaren Gerichtssiegel, während ein späteres Siegel in weitergehender Symbolisierung des Begriffs „Wolf“ nur eine von zwei Sternen begleitete Wolfsangel enthält. Die blaue Bewehrung spielt auf den Löwen der Grafen von Katzenelnbogen an, die im 14. und 15. Jahrhundert die Rechte im Dorf der Herren von Wolfskehlen, die hier ihren Stammsitz hatten, und das Centgericht erwarben. Durch Silber und Rot wird ein Hinweis auf Hessen erzielt, da der Landgraf 1479 das Erbe der Katzenelnbogener antrat und seitdem Wolfskehlen hessisch blieb.

Das Wappen wurde 1927 durch das Ministerium des Innern des Volksstaats Hessen verliehen.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

  • 2016 hat Wolfskehlen an der alle 2 Jahre stattfindenden Aktion "Der Kreis rollt" teilgenommen. Viele Vereine und Institutionen beteiligten sich mit Ständen und Ausstellungen.[20][21]

Naturdenkmale

Mit den beiden Objekten Nr. 048 Eiche auf dem Kirchplatz und 065 Linde „Am alten Bahnhof“ hat Wolfskehlen zwei eingetragene Naturdenkmale.

Verkehr

Der Haltepunkt Riedstadt-Wolfskehlen liegt an der Bahnstrecke Mannheim–Frankfurt am Main („Riedbahn“) und wird von der Linie S7 der S-Bahn Rhein-Main bedient.

Linie Verlauf Takt
Datei:Frankfurt S7.svg Riedstadt-Goddelau – Riedstadt-Wolfskehlen – Groß Gerau-Dornheim – Groß Gerau-Dornberg – Mörfelden – Walldorf (Hess) – Zeppelinheim – Frankfurt am Main Stadion – Frankfurt-Niederrad – Frankfurt (Main) Hbf 21/39 min (Riedstadt−Frankfurt)
30 min (Frankfurt−Riedstadt)
RE 70 Main-Neckar-Ried-Express:
Frankfurt (Main) Hbf – Frankfurt-Niederrad – Frankfurt am Main Stadion – Zeppelinheim – Walldorf (Hessen) – Mörfelden – Groß Gerau-Dornberg – Groß Gerau-Dornheim – Riedstadt-Wolfskehlen – Riedstadt-Goddelau – Stockstadt (Rhein) – Biebesheim – Gernsheim – Groß-Rohrheim – Biblis – Bobstadt – Bürstadt – Lampertheim – Mannheim-Waldhof – Mannheim-Luzenberg – Mannheim-Neckarstadt – Mannheim-Handelshafen – Mannheim Hbf
Stand: Fahrplanwechsel Dezember 2021
einzelne Züge

Der ehemalige Bahnhof Wolfskehlen lag an der Bahnstrecke Darmstadt–Worms. Zum 1. August 1926 wurde dort der Güterverkehr eingestellt.[22]

Wolfskehlen liegt an der Bundesstraße 44 Mannheim-Frankfurt und an der Bundesstraße 26, die von Aschaffenburg über Darmstadt durch Griesheim nach Oppenheim führt.

Persönlichkeiten

Geboren in Wolfskehlen

Weblinks

Commons: Wolfskehlen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die drei hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen aufgelöst.
  2. Am 1. Juli 1973: Zusammenschluss mit Goddelau zur neuen Gemeinde Goddelau-Wolfskehlen.
  3. Am 1. Januar 1977: Eingliederung in die neue Gemeinde Riedstadt.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h Wolfskehlen, Landkreis Groß-Gerau. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 2. November 2016). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Daten / Statistiken. In: Webauftritt. Stadt Riedstadt, archiviert vom Original; abgerufen im April 2019.
  3. Neue Burg Wolfskehlen, Landkreis Groß-Gerau. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 22. Januar 2014). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. Jahr der Hochzeit 1518 nach W.v.Hueck: Stammfolge des Geschlechts der Freiherren von Gemmingen (1966) und A. u. H. Schüßler: Treschklingen – Vom ritterschaftlichen Kraichgaudorf zum Stadtteil von Bad Rappenau (2004), darin Biografie S. 44: „Eberhard von Gemmingen zu Bürg“
  5. a b Stadtteil Wolfskehlen. In: Webauftritt. Stadt Riedstadt, abgerufen im März 2020.
  6. a b c d e Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg. Band 1. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt Oktober 1829, OCLC 312528080, S. 265 f. (Online bei google books).
  7. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 108f. und beiliegende Karte.
  8. a b Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (404) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  9. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Groß-Gerau (GVBl. II 314–32) vom 26. Juli 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 22, S. 314, § 7 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,5 MB]).
  10. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 366.
  11. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: treemagic.org.
  12. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 1. Großherzoglicher Staatsverlag, Darmstadt 1862, DNB 013163434, OCLC 894925483, S. 43 ff. (Online bei google books).
  13. a b Verzeichnis der Ämter, Orte, Häuser, Einwohnerzahl. (1806)HStAD Bestand E 8 A Nr. 352/4. In: Archivinformationssystem Hessen (Arcinsys Hessen), Stand: 6. Februar 1806.
  14. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 121 (Online in der HathiTrust digital library).
  15. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 121 (Online in der HathiTrust digital library).
  16. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 96 (Online bei google books).
  17. Daten / Statistiken. In: Webauftritt. Stadt Riedstadt, archiviert vom Original; abgerufen im April 2019.
  18. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt;
  19. Klemens Stadler: Deutsche Wappen Bundesrepublik Deutschland. Die Gemeindewappen des Landes Hessen. Band 3. Angelsachsen-Verlag, Bremen 1967, S. 95.
  20. Autofrei ging‘s „Quer durchs Ried“ – Die dritte Auflage von „Der Kreis rollt“ war ein voller Erfolg. Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, 29. Mai 2016, abgerufen am 16. September 2019.
  21. Landrat und Sportkreis präsentieren autofreien Sonntag – Quer durchs Ried rollen. FNP, 16. April 2016, abgerufen am 4. Dezember 2018.
  22. Reichsbahndirektion in Mainz (Hg.): Amtsblatt der Reichsbahndirektion in Mainz vom 17. Juli 1926, Nr. 32. Bekanntmachung Nr. 550, S. 290.
  23.  Info: Bitte auf Vorlage:HessBib umstellen, um auch nach 2015 erfasste Literatur zu selektieren!