Übergewinnsteuer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Zufallsgewinnsteuer)
Rahmen zeitlicher Gültigkeit bestehender Übergewinnsteuer-Gesetze
Land 2021 2022 2023
Belgien
Deutschland
Griechenland tw. tw.
Italien tw. tw.
Rumänien tw. ganz ganz?
Spanien tw. ganz ganz?
Ungarn ganz ganz
Vereinigtes Königreich ganz
Vereinigte Staaten

Eine Übergewinnsteuer (englisch excess profits tax oder englisch windfall profit tax) ist eine Steuerart, die Gewinne von Unternehmen abschöpft, welche über einen definierten „Normalgewinn“ hinausgehen. Was als normaler Gewinn gilt, ist von der jeweiligen Ausgestaltung der Steuer abhängig. Teils wird auch von einer Zufallsgewinnsteuer gesprochen.

Allgemeines

In der Vergangenheit wurden Übergewinnsteuern zeitlich begrenzt in Krisenzeiten erhoben, insbesondere in Kriegs- bzw. Nachkriegszeiten oder Wirtschaftskrisen. Ziel ist es, diejenigen Unternehmen oder Branchen, denen die Krise wirtschaftliche Zusatzvorteile verschafft, stärker zu besteuern und damit an der gesellschaftlichen Bewältigung der Krise auch stärker finanziell zu beteiligen.[1] Aktuell wird in verschiedenen Ländern über die (Wieder-)Einführung einer solchen Steuer diskutiert oder sie wurde bereits eingeführt, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und insbesondere des Ukraine-Krieges zu begegnen.[2][3]

Begrifflichkeit

Der Übergewinn ist nicht – wie es begrifflich naheliegt – die Bemessungsgrundlage für die Übergewinnsteuer, sondern sie wird auf den Mehrgewinn erhoben, der gegenüber dem als „normal“ eingestuften Gewinn in einem der vorangegangenen Geschäftsjahre erwirtschaftet worden ist.[4]

In den Wirtschaftswissenschaften wird der Begriff „Übergewinn“ als Synonym für Residualgewinn verstanden. Dies ist der Gewinn, der über den Leistungsgewinn, der die Kapitalkosten eines Unternehmens abdeckt, hinausgeht. Negativ ausgedrückt ist Residualgewinn oder „Restgewinn“ der Teil des Gewinns, der nach Abzug der Kapitalkosten verbleibt. In der politischen Diskussion um eine Übergewinnsteuer geht es aber nicht darum, sondern um den zusätzlichen Gewinn, der Unternehmen durch externe Ereignisse (Krieg, Inflation, Anstieg des Ölpreises oder ähnliches) zufließt. Eine einheitliche Definition dieses „Übergewinns“ gibt es daher nicht. Die Bezeichnung eines solchen „Übergewinns“ in der Ökonomie lautet Marktlagengewinn (englisch Windfall Profit).

Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Beschorner weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in Krisenzeiten wie eine negative Untergewinnsteuer zu betrachten seien. Beispiele: Unternehmen wurden während der Weltfinanzkrise ab 2007 durch den Staat gestützt. Während der COVID-19-Pandemie gerieten Teile der Wirtschaft unverschuldet in Schwierigkeiten und wurde durch eine Vielzahl von Maßnahmen mit Kapital versorgt.[5]

Geschichte

Seit Einführung der modernen Einkommensteuer wurden in Krisenzeiten Profite aus diesen Krisen besonders besteuert oder deren Besteuerung diskutiert. Großbritannien erhob eine Excess Profits Tax anlässlich des Ersten Weltkrieges von 1915 bis 1921 mit Steuersätzen zwischen 50 % und 80 % der kriegsbedingten Mehrgewinne, und im Zweiten Weltkrieg erneut in Höhe von 60 %. In den USA wurde eine Excess Profits Tax von 1917 bis 1921 erhoben, mit Steuersätzen zwischen 20 % und 80 % des erzielten Übergewinns, und erneut 1940 bis 1945 mit Steuersätzen bis zu 95 %. Frankreich führte während des Ersten Weltkrieges eine Übergewinnsteuer ein, die für Geschäftsjahre ab 1914 galt, in Höhe von 50 % bis 80 % der Mehrbeträge, und ebenfalls von 1939 bis 1945. Gemeinsam war diesen weltkriegsbezogenen Formen der Übergewinnbesteuerung, dass sie nicht nur bestimmte Branchen trafen, z. B. die Rüstungsindustrie, sondern nahezu alle Unternehmen. Besteuert wurde der Mehrgewinn, der sich durch Vergleich mit dem „Normalgewinn“ des jeweiligen Unternehmens zu Friedenszeiten ergab oder durch Vergleich mit einer „Normalrendite“ auf das eingesetzte Kapital.[1]

Finanzielle Vorteile aus Krisen wurden auch durch andere Steuern ausgeglichen. So schöpfte die Hauszinssteuer einen Teil der Mehrerträge ab, die Immobilienbesitzer während der Hyperinflation in Deutschland 1923 erzielten. Nach der Ölkrise wurde in den 1980ern in den USA versucht, den Windfall Profit (Marktlagengewinn) der Ölfirmen über eine Zufallsgewinnsteuer abzuschöpfen.

Übergewinnbesteuerung seit 2021

Europäische Union

Zur gemeinsamen europäischen Bewältigung der durch den Ukraine-Krieg mitverursachten Energiekrise in den Jahren 2021/2022 stellte die EU-Kommission im März 2022 den REPowerEU-Plan vor. Er enthält Leitlinien, die den Mitgliedsländern ausdrücklich eine bis zum Ende Juni 2022 befristete Besteuerung „übermäßiger Erlöse“ aus der Stromerzeugung erlauben.[6] Die Steuereinnahmen sollen an die Strom-Endverbraucher umverteilt werden, ohne eine effiziente Preisbildung zu beeinträchtigen.[7]

Belgien

Für Belgien wurde die Einführung einer Übergewinnsteuer für Energiekonzerne angekündigt.[8]

Griechenland

Griechenland führte im Mai 2022 eine einmalige Sonderabgabe für Stromerzeuger ein. Der Übergewinn wird berechnet, indem die Gewinne im Zeitraum Oktober 2021 bis Juni 2022 dem Vorjahresgewinnen gegenübergestellt werden. Der Steuersatz beträgt 90 %. Es soll ein Aufkommen bis zu 400 Mio. Euro erzielt werden.[7]

Italien

Für Italien wurde im März 2022 eine sogenannte „Außerordentliche Solidaritätsabgabe“ für den Besteuerungszeitraum Oktober 2021 bis April 2022 rückwirkend eingeführt. Technisch handelt es sich um eine „Über-Umsatzsteuer“, da der zusätzliche Umsatz im Vergleich zum Vorjahr besteuert wird. Sie gilt für Unternehmen der Energiebranche und beträgt 25 % des Mehrumsatzes, sofern dieser bestimmte Grenzen übersteigt. Ursprünglich waren 10 % vorgesehen. Es wird mit Steuereinnahmen von rund 10 Mrd. Euro gerechnet.[9][7]

Rumänien

Rumänien erhebt seit 2021 von Stromerzeugern eine Sondersteuer, begrenzt bis zum Jahr 2023. Besteuert werden die Einnahmen der Stromhersteller, die über einem Referenzpreis liegen, mit einem Steuersatz von 80 %.[7]

Spanien

In Spanien wurde bereits 2021 eine Sonderabgabe für bestimmte Stromerzeuger eingeführt[7] und infolge des Ukraine-Krieges eine Übergewinnsteuer für 2022 und 2023. Banken zahlen 4,8 Prozent und die großen Energieunternehmen 1,2 Prozent zusätzlich auf ihre Umsätze.[10] Der Staat plant mit Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 3,5 Milliarden Euro. Die Regierung plant das Geld in Bildung und kostenlose Fahrkarten für Nahverkehrszüge und Regionalzüge zu investieren.[11]

Ungarn

Ungarn führte per Dekret im Juni 2022 Sondersteuern ein für Banken, Versicherungen, Energie-, Handels-, Telekommunikations- und Pharmaunternehmen sowie Fluggesellschaften, gültig für die Jahre 2022 und 2023. Bemessungsgrundlage und Steuersatz sind branchenweise verschieden. In den beiden Steuerjahren sollen insgesamt 4,5 Mrd. Euro erzielt werden.[7]

Vereinigtes Königreich

Großbritannien hat am 26. Mai 2022 eine Zusatzsteuer (Energy Profits Levy) für in Großbritannien tätige Öl- und Gaskonzerne angekündigt und in der Folge auch eingeführt.[12][13] Der Steuersatz beträgt 25 %; er wird nicht auf den Übergewinn angewendet, sondern als Zusatzsteuer auf den regulär ertragsteuerpflichtigen Unternehmensgewinn, bis die Energiepreise auf ein normales Niveau gefallen sind, längstens jedoch bis 2025. Es wird mit einem Aufkommen von 5 Mrd. Pfund pro Jahr gerechnet.[7]

Vereinigte Staaten

Ein Gesetzentwurf der Demokraten aus dem Jahr 2022 schlägt für in den USA hergestelltes oder importiertes Öl eine zusätzliche Verbrauchssteuer von 50 % auf den Preisunterschied zwischen dem aktuellen Quartalspreis und dem durchschnittlichen Preis der Jahre 2015 bis 2019 vor.[14]

Diskussion

International

Laut Antonio Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, machten die größten Energiekonzerne der Welt im ersten Quartal 2022 Gewinne in Höhe von 100 Milliarden US-Dollar. Guterres nannte dies unmoralisch und forderte die Regierungen auf, die „exzessiven“ Gewinne zu besteuern. Er sprach ferner von „grotesker Gier, welche die Ärmsten und Verletzlichsten strafe, während unser gemeinsames Haus, die Erde, zerstört“ werde.[15]

Eine Arbeitsgruppe um den Wirtschaftswissenschaftler Gabriel Zucman schlug 2022 die Erhebung einer Gewinnsteuer auf Basis der Marktkapitalisierung von Unternehmen vor. Hierdurch seien entsprechende Gewinne leichter und international nachvollziehbar als bei bisherigen Vorschlägen.[16]

Deutschland

Während der COVID-19-Pandemie in Deutschland wurde ab 2021 über die Einführung einer Übergewinnsteuer diskutiert. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages kommen zu dem Schluss, dass eine Übergewinnsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist, weil der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat, der nur vom Willkürverbot begrenzt wird.[1][17] Nach einer repräsentativen Umfrage befürwortet eine Dreiviertelmehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung die Einführung einer Übergewinnsteuer.[18] Das Bundesland Bremen hat im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine am 10. Juni 2022 einen Entschließungsantrag für die Einführung einer Übergewinnsteuer in den Deutschen Bundesrat eingebracht.[19] Im Bundesrat fand der Antrag von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zur Einführung einer Übergewinnsteuer am 8. Juli 2022 keine Mehrheit.[20] Auch der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat einen entsprechenden Antrag der Linken am 22. Juni 2022 abgelehnt.[21]

Der Steuerrechtler Hanno Kube von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg sagt, „[d]ass einige, in diesem Fall die Mineralölkonzerne, in der Krise extrem hohe Profite einstreichen, ist ein ökonomisches und politisches Problem“. Die Besteuerung von Übergewinnen stuft er jedoch als verfassungsrechtlich problematisch ein und sieht den „Weg über das Kartellrecht“ als den richtigen Weg an.[22] Die Volkswirtschaftlerin Veronika Grimm von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg warnte, dass Unternehmen nicht mehr in riskante Aktivitäten investieren könnten, wenn bei Erfolg eine allgemeine Gewinnabschöpfung drohe. Auch sie verweist auf das Wettbewerbsrecht und Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung.[23] DIW-Präsident Marcel Fratzscher spricht sich für eine Übergewinnsteuer auf Umsätze der Energiekonzerne aus, die „leistungslose Gewinne“ seien.[24] Einer Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung und des Netzwerks Steuergerechtigkeit zufolge wären mit einer Übergewinnsteuer in Deutschland Einnahmen in Höhe von 30 bis 100 Milliarden Euro pro Jahr möglich. Die Autoren schlagen vor, eine nationale Übergewinnsteuer als kurzfristige Maßnahme für Mineralölkonzerne und Stromproduzenten nach dem Vorbild nationaler Digitalsteuern auszugestalten. Sie schreiben, dass zentrale Argumente gegen eine Übergewinnsteuer „eine ideologisch und verteilungspolitisch motivierte Verteidigung des Status quo“ seien. Langfristig solle auf eine „allgemeingültige, international abgestimmte Übergewinnsteuer“ hingewirkt werden.[25][26]

Wolfgang Stieler (Technology Review) sieht die Innovationsfähigkeit Deutschlands durch eine Übergewinnsteuer nicht in Gefahr.[27] Die zuvor erschienene Stellungnahme des Beirats des Bundesfinanzministeriums[28] ignoriere die durch Ökonomen wie Mariana Mazzucato vorgenommene Differenzierung zwischen Wertschöpfung und „Wertabschöpfung“.[29]

Siehe auch

Literatur

  • Dieter Brümmerhoff: Besteuerung von Übergewinnen. Wirtschaftsdienst, ISSN 0043-6275, Verlag Weltarchiv, Hamburg 1975, Vol. 55, Iss. 6, S. 298–302.
  • Anita Wells: Legislative History of Excess Profits Taxation in the The United States in World Wars I and II. National Tax Journal, Vol. 4, Nr. 3, September 1951.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Übergewinnsteuer – historische Hintergründe, aktuelle Diskussion und rechtliche Fragen. (28 Seiten PDF) 21. März 2021, abgerufen am 14. Juni 2022.
  2. Christoph Sackmann: Unmoralische Profite? Das müssen Sie zur Idee der Übergewinnsteuer wissen. Abgerufen am 8. Juli 2022.
  3. mdr.de: Übergewinnsteuer: SPD erwägt neue Steuer auf Kriegsgewinne | MDR.DE. Abgerufen am 6. Juni 2022.
  4. Verlag Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1990, S. 824
  5. Thomas Beschorner: Übergewinnsteuer: Die faulen Früchte der Krise. Die Zeit, 25. September 2022, abgerufen am 22. September 2022.
  6. Europäische Kommission: ANHANG der MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN. (3 Seiten PDF) In: eur-lex.europa.eu. Abgerufen am 12. Juni 2022.
  7. a b c d e f g Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Übergewinnsteuern in Europa – Neue Regelungen und Pläne für die Abschöpfung von Übergewinnen. (17 Seiten PDF) 16. Juni 2022, abgerufen am 8. August 2022.
  8. Spanien und Belgien planen Übergewinnsteuer für Energiekonzerne. Abgerufen am 2. August 2022.
  9. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Neue Übergewinnsteuer in Italien – Außerordentliche Solidaritätsabgabe der Energieunternehmen. (10 Seiten PDF) 13. April 2022, abgerufen am 8. August 2022.
  10. Ignacio Fariza, Hugo Gutiérrez: Energéticas y bancos lucharán en los tribunales para esquivar los nuevos impuestos. 29. Juli 2022, abgerufen am 3. August 2022 (spanisch).
  11. Spanien schöpft Übergewinne von Energiekonzernen und Banken ab. Abgerufen am 3. August 2022 (österreichisches Deutsch).
  12. gov.uk: Energy Profits Levy Factsheet. Abgerufen am 12. Juni 2022 (englisch).
  13. gov.uk: Millions of most vulnerable households will receive £1,200 of help with cost of living. Abgerufen am 12. Juni 2022 (englisch).
  14. congress.gov: S.3802 – Big Oil Windfall Profits Tax Act. Abgerufen am 12. Juni 2022 (englisch).
  15. UN chief criticizes `grotesque greed' of oil companies. 3. August 2022, abgerufen am 4. August 2022 (englisch).
  16. Manon Francois, Carlos Oliveira, Bluebery Planterose, Gabriel Zucman: A Modern Excess Profit Tax. EU Tax Observatory Working Paper No. 5. EUTAX Oberservatory, September 2022.
  17. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Verfassungsmäßigkeit einer Übergewinnsteuer nach italienischem Modell. (PDF) 22. Juli 2022, abgerufen am 2. August 2022.
  18. Alexander Eydlin: Anhänger aller Parteien befürworten Übergewinnsteuer. Abgerufen am 4. August 2022.
  19. Vera Wolfskämpf: Bundesrat befasst sich mit Übergewinnsteuer. Abgerufen am 12. Juni 2022.
  20. §219a, BAföG, NATO – was entschieden wurde. tagesschau.de, 8. Juli 2022
  21. Hans-Jürgen Leersch: Finanzausschuss lehnt Übergewinnsteuer ab. Abgerufen am 2. August 2022.
  22. Max Borowski: Steuerrechtsexperte Hanno Kube – Übergewinnsteuer wäre ein „verheerendes Signal“. In: ntv.de. 25. Juni 2022, abgerufen am 6. August 2022.
  23. Debatte um Übergewinnsteuer – Ökonomin Grimm: Das wäre willkürlich und kontraproduktiv. In: Deutschlandfunk. 10. Juni 2022, abgerufen am 6. August 2022.
  24. Claus Hulverscheidt: Übergewinnsteuer: Ganz so einfach ist es nicht. Abgerufen am 4. August 2022.
  25. Studie berechnet bis zu 100 Milliarden Euro im Jahr durch Übergewinnsteuer. Abgerufen am 16. August 2022.
  26. Kriegsgewinne besteuern – Rosa-Luxemburg-Stiftung. Abgerufen am 16. August 2022 (deutsch).
  27. Kommentar: Die Übergewinnsteuer würde Innovationen nicht ausbremsen. In: heise online. 22. August 2022, abgerufen am 23. August 2022.
  28. Übergewinnsteuer. Stellungnahme 03/2022 vom 25. Juli 2022. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium der Finanzen, 25. Juli 2022 (bundesfinanzministerium.de [PDF]).
  29. Mariana Mazzucato: Wertschöpfung statt Wertabschöpfung. Für eine Ökonomie der Hoffnung. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. Nr. 8, 2022, S. 89–99 (blaetter.de).