Zweites Konzil von Nicäa
2. Konzil von Nicäa 24. September – 23. Oktober 787 Nicäa | |
Akzeptiert von | |
Einberufen von | Kaiserin Irene |
Präsidium | |
Teilnehmer | 350 Kleriker (2 päpstliche Legaten) |
Themen | |
Dokumente | |
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Das Zweite Konzil von Nicäa wurde von Kaiserin Irene im Jahr 787 in der Stadt Nicäa (heute İznik/Türkei) südöstlich von Konstantinopel einberufen. Es war ein ökumenisches Konzil, da außer orthodoxen Bischöfen auch Abgesandte der römisch-katholischen Kirche teilnahmen.
Lehre
Das Zweite Konzil von Nicäa erlaubte bzw. forderte im Bilderstreit die Verehrung, jedoch nicht die Anbetung von Ikonen, allerdings nur unter bestimmten Auflagen.
Unter Berufung auf die Tradition der Kirche definierte das Konzil:
„… sowohl die Gestalt des kostbaren und lebenschenkenden Kreuzes, wie auch verehrungswürdige heilige Bilder seien darzubieten, sowohl mit Farben gemalt als auch als Mosaiken wie aus jedem anderen passenden Material, in den heiligen Kirchen Gottes auf heiligen Gefäßen und Gewändern an Wänden und auf Tafeln, als nämlich das Bild unseres Herrn und Gottes und Heilands Jesus Christus wie auch unserer unbefleckten Herrin, der heiligen Gottesgebärerin, und der verehrungswürdigen Engel und aller heiligen und segenbringenden Männer.
Denn je öfter man sie in bildlicher Gestaltung sieht, desto mehr werden die, die sie betrachten, zur Erinnerung an deren Urbilder und zur Sehnsucht nach diesen angeregt, und dazu, ihnen Küsse und ehrende Gebete darzubringen. Nicht jedoch, ihnen wirkliche Anbetung zukommen zu lassen, im Sinne des Glaubens an sie, die nur dem göttlichen Wesen gebührt!
Die dem Bild dargebrachte Verehrung geht ja auf dessen Urbild über, und wer zu einem Bild hin betet, betet eigentlich zu dem, was darauf abgebildet ist.“
Hierin schloss sich das Konzil im Wesentlichen der Argumentation des Johannes von Damaskus an. Das ikonoklastische Konzil von Hiereia von 754 wurde für ungültig und zur „Pseudosynode“ erklärt.
Zum dogmatischen Teil der Beschlüsse gehören auch Bestimmungen über die Bischofswahl:
„… Kandidaten für das Bischofsamt müssen über Kenntnis des Psalters verfügen und sich in der Lage erweisen, biblische Texte auszulegen.
Jede Wahl eines Bischofs, Priesters oder Diakons durch weltliche Fürsten soll ungültig bleiben. […] Bischöfe müssen von allen Bischöfen einer Kirchenprovinz gewählt werden, bei äußeren Hinderungsgründen mindestens von drei anwesenden Bischöfen. Die Weihe soll vorgenommen werden, wenn die anderen brieflich ihr Einverständnis gegeben haben. Die Aufsicht darüber liegt beim jeweiligen Metropoliten.“
Weiterhin wurden zahlreiche disziplinarische Bestimmungen erlassen bzw. eingeschärft:
- gegen
- Simonie
- Kleiderluxus und Geldgier höherer Kleriker
- die Weihe von Kirchen ohne Reliquien
- die Duldung getaufter, aber in ihren alten Bräuchen verharrender Juden
- Mehrfachinkardination von Klerikern
- die Gründung von Kirchen ohne finanzielle Fundierung
- skandalerregende Gemeinschaft weiblicher und männlicher Ordensleute
- insbesondere Doppelklöster
- und zugunsten
- jährlicher Bischofskonferenzen auf der Ebene der Kirchenprovinzen
- der Einsetzung kirchlicher Finanzverwalter
- der Weihe von Lektoren durch Handauflegung durch einen Bischof oder Weihbischof
Rezeption in Ost und West
Das Konzil gilt in der Katholischen Kirche, in den Orthodoxen Kirchen sowie in der Altkatholischen Kirche als siebentes Ökumenisches Konzil. Die Ostkirchen feiern den Sonntag zwischen dem 11. und dem 17. Oktober als „Sonntag der Väter des siebenten Konzils von Nikäa“ und gedenken ihrer im Troparion mit den Worten: „Du hast unsere Väter wie Sterne auf Erden bestellt und durch sie uns alle zum wahren Glauben geführt.“ Im Protestantismus werden seine Beschlüsse sehr verschieden beurteilt, von grundsätzlicher Anerkennung bis hin zu offener Ablehnung.
Kanones und andere Teile der Akten des Konzils wurden noch im 9. Jahrhundert in kanonische Sammlungen aufgenommen. Weite Verbreitung im Osten erlangen sie unter anderem über die Synagoga des Johannes Scholasticus und das Syntagma XIV titulorum.[1]
Die Rezeption in der Westkirche begann mit einer fehlerhaften Übersetzung der Beschlüsse im Auftrag von Papst Hadrian I., die zu einer heftigen Ablehnung durch Karl den Großen und die Theologen des Frankenreichs führten. Insbesondere schien das Konzil (ausweislich der ersten Übersetzung) die Bilderverehrung zu fordern, was die fränkischen Theologen scharf ablehnten. Das führte zur Verurteilung der Bilderverehrung auf der Synode von Frankfurt 794. Die im Auftrag Karls erstellten Libri Carolini stellten die wichtigsten Kritikpunkte zusammen, teilweise unter überspitzer Wiedergabe der (angeblichen) Beschlüsse von Nicäa. Anastasius Bibliothecarius fertigte daraufhin eine zweite, bessere Übersetzung an, die sich im Westen verbreitete. Ab dem späten 11. Jahrhundert wurden die Beschlüsse von 787 dann verstärkt in lateinische Kanonessammlungen aufgenommen.[2] Ungefähr zur gleichen Zeit überliefert Deusdedit eine Fassung einer Eidesformel für den päpstlichen Elekten aus dem Liber diurnus, in der das zweite Konzil von Nicäa unter den „sieben heiligen und universellen Konzilien“ aufgezählt wird, die zu halten der künftige Papst eidlich bekräftigen muss.[3] In die gedruckten Sammlungen der Beschlüsse der ökumenischen Konzilien wurde Nicäa II allerdings zuerst nicht aufgenommen; dies geschah erst mit der sogenannte editio Romana, die sowohl die lateinische als auch die griechische Fassung der Kanones enthält, wobei letztere stillschweigend an die Übersetzung des Anastasius Bibliothecarius angepasst wurde.[4]
Einzelnachweise
- ↑ Erich Lamberz: Einleitung. In: idem (Hrsg.): Concilium Universale Nicaenum Secundum 1 (= Acta conciliorum oecumenicorum. Series Secunda: Concilium Universale Constantinopolitanum Tertium. Volumen III. Pars 1). de Gruyter, Berlin 2008, S. VII–LXX, XXX–XXXII, doi:10.1515/9783110913231.
- ↑ Erich Lamberz: Die Überlieferung und Rezeption des VII. Ökumenischen Konzils (787) in Rom und im lateinischen Westen. In: Roma fra Oriente e Occidente: 19–24 aprile 2001 (= Settimane di studio del Centro italiano di studi sull'alto medioevo. Band 49). Band 2. Presso la sede del Centro, Spoleto 2002, ISBN 88-7988-048-9, S. 1053–1099, 1087–1092.
- ↑ Victor Wolf von Glanvell (Hrsg.): Die Kanonessammlung des Kardinals Deusdedit, I. Die Kanonessammlung selbst. Schöningh, Paderborn 1905, S. 236 (archive.org [abgerufen am 31. Juli 2022]).
- ↑ Erich Lamberz: Einleitung. In: idem (Hrsg.): Concilium Universale Nicaenum Secundum 1. de Gruyter, Berlin 2008, S. VII–LXX, LVIII, doi:10.1515/9783110913231.
Editionen und Übersetzungen
- Kritische Edition durch Erich Lamberz:
- Erich Lamberz (Hrsg.): Concilium Universale Nicaenum Secundum. Pars 1: Concilii Actiones I-III (= Acta conciliorum oecumenicorum. Series Secunda. Volumen III. Pars 1). de Gruyter, Berlin, Boston 2013, ISBN 978-3-11-091323-1, doi:10.1515/9783110913231 (degruyter.com [abgerufen am 10. Mai 2022]).
- Erich Lamberz (Hrsg.): Concilium Universale Nicaenum Secundum. Pars 2: Concilii Actiones IV-V (= Acta conciliorum oecumenicorum. Series Secunda. Volumen III. Pars 1). de Gruyter, Berlin, Boston 2012, ISBN 978-3-11-027280-2, doi:10.1515/9783110272802 (degruyter.com [abgerufen am 10. Mai 2022]).
- Erich Lamberz (Hrsg.): Concilium Universale Nicaenum Secundum. Pars 3: Concilii Actiones VI-VII (= Acta conciliorum oecumenicorum. Series Secunda. Volumen III. Pars 1). de Gruyter, Berlin, Boston 2016, ISBN 978-3-11-041184-3, doi:10.1515/9783110411843 (degruyter.com [abgerufen am 10. Mai 2022]).
- Concilium Nicaenum II. In: Giuseppe Alberigo, Giuseppe A. Dossetti, Péricles-Pierre Joannou, Claudio Leonardi, Paulo Prodi (Hrsg.): Conciliorum Oecumenicorum Decreta. 3. Auflage. Istituto per le scienze religiose, Bologna 1973, S. 131–156 (archive.org [abgerufen am 10. Mai 2022]).
- Zweites Konzil von Nizäa - 787. In: Josef Wohlmuth (Hrsg.): Konzilien des ersten Jahrtausends. Vom Konzil von Nizäa (325) bis zum Vierten Konzil von Konstantinopel (869/70) (= Dekrete der ökumenischen Konzilien. Band 1). 3. Auflage. Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 2002, S. 132–156. [Griechischer und lateinischer Text nach der Ausgabe von Alberigo et al. von 1973, deutsche Übersetzung auf Basis des griechischen Textes unter Berücksichtigung dreier Handschriften.]
- Richard Price: The Acts of the Second Council of Nicaea (787) (= Translated Text for Historians. Band 68). Liverpool University Press, Liverpool 2018, ISBN 978-1-80207-102-3. [Englische Übersetzung auf Basis der kritischen Edition.]
Literatur
- Hans Georg Thümmel, Die Konzilien zur Bilderfrage im 8. und 9. Jahrhundert: Das 7. Ökumenische Konzil in Nikaia 787. Paderborn u. a. 2005.
- Johannes Bernhard Uphus: Der Horos des Zweiten Konzils von Nizäa 787. Interpretation und Kommentar auf der Grundlage der Konzilsakten mit besonderer Berücksichtigung der Bilderfrage. (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2004.
- Panayotis A. Yannopoulos: Vom Zweiten Konzil von Konstantinopel (553) zum Zweiten Konzil von Nicaea (786–787). In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Wiesbaden 1998, S. 161–168.
- Erich Lamberz: Die Bischofslisten des VII. Ökumenischen Konzils (Nicaenum II). Bayerische Akademie der Wissenschaften, Phil.-hist. Klasse, Abhandlungen N.F. 124, München 2004.
- Erich Lamberz: Die Akten des Nicaenum II in der kanonistischen Überlieferung. In: Christian Gastgeber (Hrsg.): Quellen zur byzantinischen Rechtspraxis: Aspekte der Textüberlieferung, Paläographie und Diplomatik. Akten des internationalen Symposiums, Wien, 5.–7.11.2007. Wien 2010, ISBN 978-3-7001-6679-5.
- Erich Lamberz: Die Überlieferung und Rezeption des VII. Ökumenischen Konzils (787) in Rom und im lateinischen Westen. In: Roma fra Oriente e Occidente: 19–24 aprile 2001 (= Settimane di studio del Centro italiano di studi sull'alto medioevo. Band 49). Band 2. Presso la sede del Centro, Spoleto 2002, ISBN 88-7988-048-9, S. 1053–1099.
- Antonio Calisi, I Difensori Dell’icona: La Partecipazione Dei Vescovi Dell’Italia Meridionale Al Concilio Di Nicea II 787, Createspace Independent Pub 2017, ISBN 978-1-978401-09-9