Diskussion:Jürgen Harksen

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klasse wenn Teile wegeditiert werden OHNE jeglichen Kommentar.

Der obige Edit von Benutzer:Stony2005 bezieht sich offensichtlich auf diese von Stony für richtig gehaltene Version, als deren Qellen er mal pauschal verschiedene Tages- und Wochenzeitungen angegeben hat: Es kann sich nur um Boulevardpresse gehandelt haben: Die von Harksen beantragte Aussetzung des Strafrestes richtet sich nach § 454StPO. Voraussetzung ist danach nicht etwa gute Führung (dieser Begriff ist dem Stafvollstreckungsrecht fremd und wird nur von Laien und in der Boulevardberichterstattung verwendet), sondern befürwortende Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und der JVA und ein entsprechender Beschluß nicht etwa Bescheid des zuständigen Gerichts. Das zuständige Gericht ergibt sich aus § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO und ist somit das Landgericht Hamburg. Gegen dessen ablehnenden Beschluß ist allerdings nicht die Verfassungsbeschwerde gegeben, sondern die sofortige Beschwerde, über die das Oberlandesgericht Hamburg zu entscheiden hätte. Einer Verfassungsbeschwerde, ohne zuvor den Rechtsweg der Fachgerichtsbarkeit ausgeschöpft zu haben, wäre unzulässig. Aus diesen Gründen ist die so vehement von Benutzer:Stony2005 verteidigte Version nichts weiter als Unsinn auf Bildzeitungsniveau. --Lung (?) 17:14, 1. Mai 2007 (CEST) P.S.: Lieber Stony, noch ein Tipp für Deine Diskussionsseite: Es heißt nicht wider besseren Wissens, sondern wider besseres Wissen.

Na geht doch. Bin wie ich schon sagte für jede Hilfe dankbar. Übrigends hatte ich die Info NICHT aus der Bildzeitung die zudem grundsätzlich nicht zu meinen Informationsquellen gehört. Meines Erachtens sollten Admins wenigstens kurz begründen warum sie einen Beitrag löschen. Weiteren Dank für Ihre gramatische Hilfe. Werde es mir merken.

Im übrigen: Definieren Sie mir doch bitte Sachbezogen den Unterschied zwischen einem Strafgefangenen und einem Freigänger? (Ausser natürlich, dass der Freigänger die Haftanstalt verlassen kann.)

Im übrigen auch ein Tip von mir: Quellen schreibt man mit "u".;-) --Stony 18:26, 1. Mai 2007 (CEST)

Lieber --Lung Das war mir nun auch klar. Nur, warum ändern Sie den Satz 'Strafgefangene dürfen sich nicht ohne ausdrückliche Genehmigung in öffentlichen Medien darstellen.'? Auch ein Freigänger ist ein Strafgefangener, ob er nun Vollzugslockerung hat oder nicht, und die Aussage des Satzes trifft zumindestens so in Hamburg zu. Habe mich mit der Frage direkt an das Vollzugsamt Hamburg gewendet und genau diese Aussage erhalten. Warum also ändern Sie ihn, zumal in der Frage kein Unterschied gemacht wird. Gruß --Stony2005 14:07, 2. Mai 2007 (CEST)

Und wieder keine Antwort... Wie selbstgefällig muß man sein? --Stony2005 22:00, 4. Mai 2007 (CEST)

Dieter Bohlen....

...schweigt sich eigentlich gar nicht über die Höhe seines verlorenen Geldes aus. Auf Seite 195 seiner Biographie Nichts als die Wahrheit schreibt er im Kapitel "Jürgen Harksen - Oder: Der Felix Krull von Hamburg ", Zitat: (...)"So hatten sich nach und nach drei Millionen Mark von meinem Geld bei Harksen angesammelt, aber der Kerl kam und kam mit der Kohle nicht um die Ecke. Ich bin ein nervöser Mensch. Eins und eins sind zwei. Jetzt begannen meine Alarmsirenen doch zu schrillen. Ich rannte mit meinem Stapel Schecks zur Bank. Am Privatkundenschalter im ersten Stock schob ich sie über den Tresen, Der Herr dahinter guckte mich ein bisschen mitleidig an. Dann gab er sie mir gestempelt mit dem Vermerk »nicht akzeptiert« wieder zurück."(...) --62.111.84.131 09:24, 11. Jul. 2007 (CEST)

Soweit klar, dann ändere es doch im Artikel.--Stony2005 14:43, 11. Jul. 2007 (CEST)
Das passt aber trotzdem. In einem Artikel damals beim Prozess hiess es, dass Bohlen - im Gegensatz zu anderen - es irgendwie doch geschafft hatte, sein Geld zurückzubekommen. Allerdings finde ich den nicht mehr.
Hier [1][2] geht es um 1,5 Millionen Euro. Letzendlich ist nicht wirklich wichtig... der Mann ist ein Millionenbetrüger, das reicht eigentlich. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:12, 11. Jul. 2007 (CEST)
Nun, wenn tatsächlich gleich bekannt war, dass Bohlen 3 Mio DM /1,5€ verloren hat, müßte es schon geändert werden. Mir ist nur ein Interview mit Bohlen bekannt, wo er sich nicht zur Summe äußerte. Weiß jetzt aber leider auch nicht mehr wo. Muß eh mal nachforschen was aus der Prüfung wegen Dokumentarfilm vorm OLG HH geworden ist.--Stony2005 13:06, 14. Jul. 2007 (CEST)

Wirtschaftskrimineller

Ich meine, es sollte heißen "ehemaliger Wirtschaftskrimineller". "Wirtschaftskrimineller" allein erweckt den Eindruck, daß er auch heute noch illegale Geschäfte macht. Dafür gibt es aber keine Anhaltspunkte, und J.H. hat ein Recht auf Resozialisierung.

Stimme zu. Die penetrante Entfernung der richtigen Ausdrucksweise, nämlich wirtschaftskrimineller Vergangenheit, bedeutet zudem üble Nachrede. Der Mann war mal kriminell. Zu behaupten, er sei es auch heute noch, ist einer Enzyklopädie unwürdig. Wenn das so weitergeht, braucht sich wikipedia nicht über zunehmende Negativpresse zu wundern. (nicht signierter Beitrag von Cornwells (Diskussion | Beiträge) 20:12, 27. Dez. 2009 (CET))

Den allgemeinen Begriff "Wirtschaftskrimineller" würde ich durch den eher zutreffenden Begriff "Finanzbetrüger" ersetzen. Die Ergänzung "ehemaliger" Wirtschaftskrimineller könnte durch "verurteilter" ersetzt werden. Es gibt auch keine "ehemaligen" Kriegsverbrecher (vgl Friedrich Flick)!--Karl 3 (Diskussion) 12:25, 14. Okt. 2015 (CEST)

Kein Widerspruch, daher geändert! --Karl 3 (Diskussion) 09:40, 20. Okt. 2015 (CEST)

Änderungen, die leider platzmässig nicht direkt beim Editieren begründbar sind...

Änderung 1:

"Selbst der Sänger [...]" in "Auch der Sänger [...]" :


Die Version "Selbst..." klingt, als ob gerade Udo Lindenberg, der nach allgemeiner Ansicht nicht sonderlich stark belichtet ist, niemals auf solche Angebote hätte hereinfallen können. Das neutrale "Auch..." mildert diese zwischenzeilige Andeutung ab. Weiter: Warum wird Udo Lindenberg hier aus unerfindlichen Gründen neben Dieter Bohlen namentlich erwähnt? Will man diesen Herren hier eins auswischen, sie bloßstellen? Das Erwähnen der Namen bringt KEINERLEI Mehrinformation, es hätte gereicht, "Prominente" einzusetzen!

Änderung 2:

"[...] zuvor zu kommen." in "[...] zu entgehen." :


"[...]einer Verhaftung zuvor zu kommen" klingt, als ob er sich hätte selbst zur Verhaftung stellen wollen (oder will jemand sogar sagen, er habe sich selbst verhaften wollen? Welches Deutsch wird hier geschrieben?), bevor er von Behörden gestellt worden wäre. Das, so nehme ich an, hatte er nicht vor und sollte hier wohl somit auch nicht ausgedrückt werden. "[...] einer Verhaftung zu entgehen" drückt vielmehr in korrektem deutsch aus, was gemeint ist.
(nicht signierter Beitrag von 93.133.165.106 (Diskussion | Beiträge) 00:48, 1. Jul 2009 (CEST))

22:13, 5. Dez. 2009 THausherr (schon mal von Chronologie ...)

1. Schon mal von Umgangsformen gehört, THausherr?

2. Chronologie kann ein sinnvolles Ordnungsprinzip sein, ist es aber nicht unter allen Umständen und schon gar nicht bei blind-schematischer Anwendung.

3. Die Vorversion hält sich durchaus an chronologische Ordnung, indem sie den von Harksen verursachten Betrugsschaden vor seiner Verhaftung 2002 nennt. Dass dabei als Quelle das naturgemäß erst später ergangene Urteil angeführt wird, ändert daran nichts.

4. Nach der vermeintlich chronologisch korrekten Version von THausherr hat das Gericht einen Betrugsschaden von 150 Millionen zum Nachteil von rund 300 Geschädigten festgestellt und "dafür" Freiheitsstrafe verhängt. Das ist falsch. Wie es richtig war, ist zutreffend und allgemein verständlich (wenn auch nicht für THausherr) in der Vorversion dargestellt. Das Gericht stellte einen Schaden von 150 Millionen fest, konnte aber - mit Rücksicht auf teilweise Verjährung und Vorbehalte bei der Auslieferung - nur wegen eines Schadens von rund 30 Millionen zum Nachteil von drei Gläubigern verurteilten. (nicht signierter Beitrag von 91.62.125.150 (Diskussion | Beiträge) 13:09, 13. Dez. 2009 (CET))

Nachname

wenn Harksen den Namen seiner zweiten Frau (Smith) angenommen hat wie im Artikel behauptet, sollte der Artikel dann nicht auch "Jürgen Smith" heißen? --Mettmann 22:58, 5. Jan. 2011 (CET)

Nein, damit wäre niemand gedient, weil Harksen schließlich unter diesem Namen bekannt wurde und es noch immer ist. Als Autor des Buches "Wie ich den Reichen ihr Geld abnahm. Die Karriere eines Hochstaplers" bedient er sich selbst nach wie vor des Namens Jürgen Harksen. --Vsop 23:19, 5. Jan. 2011 (CET)
dann sollte man doch trotzdem ganz oben schreiben (wenn auch nicht im Artikelnamen), dass er eigentlich Jürgen Smith heißt. --Mettmann 10:04, 6. Jan. 2011 (CET)