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Gegenwart Teil 1

Staatsbürgerschaft
Kategorie:Staatsbürgerschaftsrecht

Abstammungsprinzip

Ius sanguinis (auch Jus sanguinis und vereinzelt ius sanguis; lat. ius sanguinis „Recht des Blutes“, auch als Blutrecht bezeichnet; vgl. Blutsverwandtschaft) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an Kinder verleiht, deren Eltern (oder mindestens ein Elternteil) selbst Staatsbürger dieses Staates sind. Es wird daher auch Abstammungsprinzip genannt.

Es gilt in den meisten Staaten allein oder in Verbindung mit dem Geburtsortsprinzip und kann nachrangig sein gegenüber ausschließenden Prinzipien wie der Vermeidung mehrfacher Staatsbürgerschaften (z. B. in China) oder früher weit verbreiteten und immer noch anzutreffenden Bedingungen an Geschlecht, Religion oder Ethnie.

Das insbesondere im angelsächsischen Rechtskreis herrschende Ius soli („Recht des Bodens“) ist ein anderes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und knüpft an den Geburtsort an. Es wird in manchen Staaten (z. B. Frankreich) neben dem Ius sanguinis oder in Ergänzung zu diesem praktiziert.

Geburtsortsprinzip

Ius soli (auch Jus soli oder selten ius terrae; lat. ius soli „Recht des Bodens“) bezeichnet das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden. Es wird daher auch als Geburtsortsprinzip (auch Geburtsort- oder Territorialprinzip) bezeichnet und knüpft die Rechtsfolgen an ein leicht verifizierbares Ereignis an. Das Ius soli ist in seiner Reinform streng, formal und einfach. Hierbei ist ohne Belang, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen. Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2010 gibt es das Geburtsortsprinzip in 30 Staaten. https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-10/usa-staatsbuergerrecht-reform-donald-trump

Das Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) ist ein anderes, meist parallel geltendes Prinzip des Staatsbürgerschaftserwerbs und an die Staatsbürgerschaft der Eltern gebunden.

Kategorie:Staatsbürgerschaftsrecht (Deutschland)

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Hans Globke und die Geschichtsklitterung in der deutschsprachigen wikipedia Adenauer-Ära

Hans Josef Maria Globke (* 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war Verwaltungsjurist im preußischen und im Reichsinnenministerium sowie Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassegesetze und Hauptverantwortlicher der judenfeindlichen Namensänderungsverordnung in der Zeit des Nationalsozialismus. Von 1953 bis 1963 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer war er Chef des Bundeskanzleramts.

Globke ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten vom „Dritten Reich“ zur frühen Bundesrepublik Deutschland. In der Adenauer-Ära war er als „graue Eminenz“ und engster Vertrauter des Kanzlers verantwortlich für Personalpolitik, Kabinettsarbeit, die Einrichtung und Kontrolle von BND und Verfassungsschutz sowie für Fragen der CDU-Parteiführung. Zu seinen Lebzeiten wurde sein Einsatz für die nationalsozialistische Diktatur nur teilweise bekannt. Im In- und Ausland immer wieder scharf angegriffen, wurde er von der Regierung, dem BND und der CIA aber immer geschützt.

jüngere Geschichte Teil 2

Der Bevölkerung kritische Kunstaktion
gegen die das völkische Spektrum bis Teile der CDU/CSU, "Junge Freiheit" etc Sturm liefen
siehe Presseschau

http://derbevoelkerung.de/

Für unser Land

Spätere Aufrufe „Für unser Land“

In Folge wurden im Jahr 1989 Aufrufe verfasst, die auf „Für unser Land“ fußten und den Ursprungstext abänderten.

November 1998 Horst Mahler "Veröffentlichung der "Flugschrift an die Deutschen, die es noch sein wollen, über die Lage ihres Volkes." Begründer der deutschen nationalen Bürgerbewegung "Für Unser Land". Die Bewegung ruft alle Deutschen auf, sich ihr anzuschließen, "Damit Deutschland deutsch bleibt..." http://www.hdg.de/lemo/biografie/horst-mahler.html

Gegenwart Teil 2

Ein Prozent für unser Land

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