Wikiup:Urheberrechtsfragen/Archiv/2019/09
Ansichtskarten/Postkarten scannen und uploaden
Hallo, habe auf die Schnelle nichts gefunden; darf ich Ansichtskarten e. g. Postkarten einscannen und hochladen? Danke und VG --Salzburger Nockerl (Diskussion) 11:25, 10. Sep. 2019 (CEST)
- Hallo @Salzburger Nockerl:. Für Postkarten gilt nichts anderes wie für jedes andere Werk: wenn der Urheber der Abbildung (Fotograf bzw. Maler) seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, darfst du die Postkarte hochladen. Ggfs. beim Verlag nachfragen. Ansonsten bräuchte es eine Freigabeerklärung. Ausnahmen gibt es nur, wenn du nach erfolgloser Suche (die du belegen müsstest) eine Ansichtskarte gefunden hast, die nachgewiesen älter als 100 Jahre ist (z. B. durch Poststempel oder Aufdruck auf der Rückseite), dann wäre {{Bild-PD-alt-100}} möglich. --Quedel Disk 19:39, 10. Sep. 2019 (CEST)
- Danke. --Salzburger Nockerl (Diskussion) 19:36, 11. Sep. 2019 (CEST) :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Salzburger Nockerl (Diskussion) 19:36, 11. Sep. 2019 (CEST)
Datei:Robur LD3004 in Dreesden 2019.jpg
Guten Tag
Hähnel mein Name , ich muss feststellen das sie ein Bild mit Adresse und KFZ Kennzeichen von meinem Auto haben ohne das ich davon wusste und dadurch auch nicht genehmigt habe. es geht um das Bild " https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Robur_LD3004_in_Dreesden_2019.jpg "
erbitte um Löschung des Bildes MFG Bernd Hähnel (nicht signierter Beitrag von 2003:F6:AF39:9800:5025:11C0:F58C:7A53 (Diskussion)) 22:11, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Kennzeichen und vermutlich Adressschild wurden verpixelt. Damit keine persönliche Zuordnung mehr möglich. --Quedel Disk 09:34, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel Disk 09:34, 21. Sep. 2019 (CEST)
Gelöschte Innenansichten von Kirchen
Schönen guten Tag. Habe eben erst bemerkt, dass auf Commons wohl etliche Innenfotos aus Kirchen gelöscht wurden [1]. Nach der Löschdiskussion muss ich davon ausgehen, dass es zumindest teilweise Fotos des mittelalterlichen Altars usw. waren. Die Löschbegründung war, dass die Panoramafreiheit nicht in Innenräumen gelte. Das stimmt zwar. Ist die Panoramafreiheit nicht aber völlig gleichgültig, wenn die Hersteller der abgebildeten Kunstgegenstände schon mehr als 70 Jahre tot sind (wovon man bei einem spätmittelalterlichen Altar wohl ausgehen kann)? Oder haben die Bilder doch etwas gezeigt, was Schöpfungshöhe erreicht und wo die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist? Die Löschdiskussion kommt mir sehr seltsam vor. --2003:E4:5F19:7C0C:42B0:76FF:FE7B:15B2 14:36, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Da zeigt sich die Kompetenz von Commons: Ein Chinese nominiert zum Löschen, ein Südafrikaner kommentiert mit Hinweisen, die am Thema vorbeigehen, und ein Russe löscht dann. </Ironie>--Magnus (Diskussion) 14:45, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Commons ist inzwischen Wahnsinn, völliger Wahnsinn. Dort wird völlig ohne Verstand nach Bauchgefühl gelöscht. Und wenn man versucht, eine Fachmeinung einzubringen, wird man dumm angemacht. Ich boykottiere deshalb Commons seit einiger Zeit.
- Zum beschriebenen Fall: Die Bilder einfach dann hier lokal hochladen. @ErwinMeier: Waren auf den Aufnahmen ausschließlich sehr alte Objekte zu sehen? -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 15:45, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Als Commons-Admin möchte ich das Projekt ein wenig verteidigen. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass die meisten Lösch- wie auch Behaltensentscheidungen gut begründet sind. Hier ist aber ein Fehler passiert. Dafür gibt es auf Commons genau wie hier eine Löschprüfung, an die sich Altsprachenfreund bereits erfolgreich gewandt hat, statt sich hier fruchtlos über den angeblichen "Wahnsinn" auf Commons zu beklagen. Genau wie hier braucht man auf Commons manchmal einen langen Atem, aber gute Argumente setzen sich durch. Die Bilder wurden im Rahmen dieser Löschprüfung bereits wiederhergestellt, allerdings zunächst "for discussion". Ich habe die Wiederherstellung unterstützt und denke, dass nun niemand mehr diese Bilder löschen will. Gestumblindi 14:41, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Danke sehr, besonders an Altsprachenfreund, Gestumblindi und Ankry! (für eventuelle spätere Leser: Archivlink zum Undeletion request)--2003:E4:5F19:7C0C:42B0:76FF:FE7B:15B2 21:08, 22. Sep. 2019 (CEST)
- Als Commons-Admin möchte ich das Projekt ein wenig verteidigen. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass die meisten Lösch- wie auch Behaltensentscheidungen gut begründet sind. Hier ist aber ein Fehler passiert. Dafür gibt es auf Commons genau wie hier eine Löschprüfung, an die sich Altsprachenfreund bereits erfolgreich gewandt hat, statt sich hier fruchtlos über den angeblichen "Wahnsinn" auf Commons zu beklagen. Genau wie hier braucht man auf Commons manchmal einen langen Atem, aber gute Argumente setzen sich durch. Die Bilder wurden im Rahmen dieser Löschprüfung bereits wiederhergestellt, allerdings zunächst "for discussion". Ich habe die Wiederherstellung unterstützt und denke, dass nun niemand mehr diese Bilder löschen will. Gestumblindi 14:41, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: 2003:E4:5F19:7C0C:42B0:76FF:FE7B:15B2 21:08, 22. Sep. 2019 (CEST)
Vereinslogo in Wikipedia bereitstellen
Hallo, der Deutsche Angelfischerverband hat noch kein Logo in der Wikipedia. Auf seiner Internetseite gibt es unter "Presse" das Logo zum Download, allerdings ohne Hinweise zur Lizenz. Was wird vom Verband benötigt, damit das Logo in die Wikipedia aufgenommen werden kann? Mit freundlichen Grüßen --Der.Angelfischer (Diskussion) 10:57, 11. Sep. 2019 (CEST)
- Hallo @Der.Angelfischer:. WIr brauchen eine Freigabeerklärung des Verbandes bzw. des Urhebers des Logos, unter welcher freien Lizenz das Logo gestellt werden soll. Da es hierbei allerdings auch anderen erlaubt ist, das Logo (gewerblich) zu nutzen, gibt es seltenst eine Freigabe für Logos. Auch das obige Logo wurde hier schon mehrfach gelöscht. --Quedel Disk 00:21, 12. Sep. 2019 (CEST)
Landkarte Karibik
Guten Morgen,
ich habe da mal eine Frage. Da das Thema Urheberrecht in Deutschland ganz groß geschrieben wird, würde ich gerne wissen ob es erlaubt ist (Privat ja/Gewerblich ist die Frage) sich über Eure Webpage eine Landkarte der Karibik runter zu laden und zu benutzten um ein Brettspiel herstellen zu dürfen?? Ich würde mich über eine Antwort freuen, da ich mir selber nicht ganz sicher bin was da angeht, hänge ich da ein wenig in der Schwebe.
MFG
Dirk Blech (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:1C9B:5800:1CB0:6C6:A0CE:51D8 (Diskussion) 08:36, 12. Sep. 2019 (CEST))
- Grundsätzlich können alle Inhalte der Wikipedia frei nachgenutzt werden, wenn (und das ist wichtig) bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Hierbei muss meistens die (Bild-)Autor und die zugehörige Lizenz (z.B. auf dem Brettspiel) angegeben werden. Wie genau das aussieht, kann man mit dem Lizenzhinweisgenerator herausfinden.
- Um welche Landkarte geht es denn? // Martin K. (Diskussion) 08:56, 12. Sep. 2019 (CEST)
Lied vom Kindsein
Hier gibt es Auszüge von Strophen eines 33 Jahre alten Liedes. Ist das so und in diesem Umfang urheberrechtlich bedenklich? Liebe Grüße, – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 10:51, 12. Sep. 2019 (CEST)
- Ich würde sagen: Nein, ist nicht bedenklich, da sich der Artikel wirklich ausführlich mit dem Gedicht auseinandersetzt. Somit gehe ich davon aus, dass die Nutzung dieser Zitate "in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist", wie es im deutschen und österreichischen Urheberrechtsgesetz heisst und auch in der Schweiz ähnlich festgelegt ist. Gestumblindi 12:36, 12. Sep. 2019 (CEST)
historische ausländische Zeitschriftenscans
Es geht um historische Zeitschriftenscans aus den Jahren 1926/27, die wohl von einer Uni gescannt worden. Laut Nutzungsbedingungen-FAQ werden „in der Regel“ gemeinfreie Werke gescannt, wobei es wohl auch unklare urheberrechtliche Scans gibt, da angegeben ist „Wenn keine Lizenz angegeben wird, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen“. Nun hat Translatio.Uni-Bonn (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch{{Wikipedia:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen/Vorlage|Translatio.Uni-Bonn}} ) einige dieser Werke hochgeladen:
- Datei:Ad-dunya al-musauwara Jahrgang 1 Ausgabe 2.jpg
- Datei:Al-balagh al-usbu'i Jahrgang 1 Ausgabe 8.jpg
- Datei:Hayat Jahrgang 1 Ausgabe 5 1926.jpg
Meine Versuche auf der Diskseite (siehe Benutzer_Diskussion:Translatio.Uni-Bonn#Problem mit Deiner Datei (24.07.2019)), führten zu keinem Erkenntnisgewinn. Daher die Frage nach dem urheberrechtlichen Status der Texte und Bilder. Nach üblichen Standards ist weder PD-alt-100 noch PD-alt-1923 erfüllt. --Quedel Disk 18:12, 4. Sep. 2019 (CEST)
- Schwierig. Ich würd da eher die Finger von lassen, wenn die Lebensdaten der Urheber bzw. die Urheber selbst nicht bekannt sind. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 18:55, 4. Sep. 2019 (CEST)
- MMn sin die beien ersten nach en:Template:PD-Egypt wohl gemeinfrei (Schutzfristenvergleich), aber nicht commonstauglich. Die dritte Datei ist türkischen Ursprungs und wäre nur gemeinfrei, falls anonym veröffentlicht. Das kann bei einer Zeitung nicht ohne weiteres beantwortet werden. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 00:54, 16. Sep. 2019 (CEST)
PD-USGov-NOAA über Bande?
Nachdem der Ausdruck "über Bande" derzeit in WP im Focus steht, habe ich eine UF über Bande. Gegenstand dieses Bildes des Associated-Press-Photographen en:Evan Vucci ist bildbeherrschend ein im Weißen Haus angefertigter Ausdruck einer Grafik, die zweifelsfrei PD-US-Gov-NOAA ist.
Kann ich von diesem Bild einen Ausschnitt anfertigen, der nur die Grafik umfaßt und unter PD-USGov-Lizenz hochladen? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 00:38, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Nein, das geht leider nicht. Die Grafik mag zwar gemeinfrei sein, nicht aber Vuccis fotografische Reproduktion davon. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 03:54, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Auf Commons würde es nach der dortigen Praxis wohl gehen (das ist wie mit den Fotos von gemeinfreien Gemälden, bei denen der dreidimensionale Rahmen abgeschnitten wird, um sie auf Commons nach USA-Recht für PD erklären zu können). Gestumblindi 22:50, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Dann dürfte diese Version von Trumps Fälschung auf Commons wohl noch besser gehen? (ZumVergleich: nicht von Trump gefälschtes Original). Und soll ich da beim Hochladen dazuschreiben, in etwa "It is believed that the AFP/Getty copyright mark does not apply since the image is a two-dimensional depiction of a map published by the National Hurricane Center and altered by an unnamed White House employee."? --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 22:33, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Ja, damit solltest du m.E. auf Commons durchkommen. Aber vielleicht möchte man dir dann verbieten, die Karte hier in der deutschen Wikipedia einzubinden ;-) (wg. möglichen Schutzes der Reproduktionsfotografie in Deutschland, der in den USA nicht gegeben ist). Gestumblindi 22:36, 18. Sep. 2019 (CEST)
Foto eines Verstorbenen
Wer muss zustimmen, damit ich das Porträtfoto eines kürzlich Verstorbenen in Wikipedia verwenden kann?--Dhanyavaada (Diskussion) 16:25, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Der Fotograf. --2003:E7:BF12:17E1:8D84:7549:430B:E1EA 16:27, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Also nicht die Erben des Verstorbenen?--Dhanyavaada (Diskussion) 18:23, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Nein, es sei denn, einer der Erben wäre gleichzeitig der Fotograf und damit der Urheber. Das Urheberrecht endet in D erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. --2003:E7:BF12:17E1:8D84:7549:430B:E1EA 18:33, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Wikipedia:Bildrechte#Wer ist der Urheber/Rechteinhaber? --2003:E7:BF12:17E1:8D84:7549:430B:E1EA 18:36, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Alles klar. Vielen Dank!--Dhanyavaada (Diskussion) 18:41, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Keine Ursache. --2003:E7:BF12:17E1:8D84:7549:430B:E1EA 19:32, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Alles klar. Vielen Dank!--Dhanyavaada (Diskussion) 18:41, 18. Sep. 2019 (CEST)
- Also nicht die Erben des Verstorbenen?--Dhanyavaada (Diskussion) 18:23, 18. Sep. 2019 (CEST)
Ich nehm das erledigt mal kurz raus. Um die Frage von @Dhanyavaada: vollständig zu beantworten: urheberrechtlich muss der Fotograf zustimmen (oder die Erben des Fotografen). Im Persönlichkeitsrecht gilt jedoch auch (i.d.R. bei normalen "unbesonderen" Personen) 10 Jahre Post Mortem noch ein entsprechender Vorbehalt, das heißt hier müssten die Verwandten dem zustimmen. Dabei gilt wie bei lebenden Personen: bei Personen der Zeitgeschichte oder wenn sie einer Veröffentlichung der Aufnahme zugestimmt haben, braucht man unter Umständen nicht nachfragen. Freiwillige Lektüre wäre da Recht am eigenen Bild (Deutschland) und Postmortales Persönlichkeitsrecht. --Quedel Disk 21:51, 18. Sep. 2019 (CEST)
Bild aus enWP
Hallo, eine kurze Frage: Wenn ich die deWP-Bildrechte richtig interpretiere, ist dieses Foto in "unserer" Wikipedia gemäß PD:alt erst in 18 Jahren verwendbar, da es 1937, sprich vor 82 Jahren, veröffentlicht wurde? Sehe ich das richtig? Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 16:19, 19. Sep. 2019 (CEST)
- @Maddl79: Ja, ich sehe keine Möglichkeit, das hier zu verwenden. Obs jemanden auffällt, wenn das Bild von Commons hier eingebunden wäre, weiß ich gerade nicht. --Quedel Disk 16:22, 19. Sep. 2019 (CEST)
- Ist der Fotograf bekannt? -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 16:29, 19. Sep. 2019 (CEST)
- Dachte ich mir schon. Der Fotograf ist (mir) nicht bekannt, und auf Commons gibts das Bild nicht. Naja, müssen wir uns eben noch bissl gedulden. ;) Viele Grüße --Maddl79orschwerbleede! 16:50, 19. Sep. 2019 (CEST)
Lizenzierung von selbst fotografierten Logos auf Commons
(Von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hierher verschoben. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 04:09, 21. Sep. 2019 (CEST))
Servus Kollegen!
Ich habe folgende Frage. Ich schreibe momentan einen Artikel über ein bedeutendes kroatisches Transportunternehmen. Ich habe das Logo von dieser von einem Bus abfotografiert und möchte dieses auf Commons hochladen. Meine Frage ist, unter welche Lizenz darf ich es hochladen? Immerhin handelt es sich um ein "von mir erstelltes Werk", aber auch gleichzeitig um das geschützte Logo eines Unternehmens.
Freue mich auf rasche Antworten!
Gruß, Koreanovsky (Diskussion) 14:33, 20. Sep. 2019 (CEST)
- Gar nicht, sofern das Logo Schöpfungshöhe hat. Das sähe anders aus, wenn das Logo dauerhaft an einem Ort wäre (d.h. von der Firmenfassade abfotografiert). --Magnus (Diskussion) 14:50, 20. Sep. 2019 (CEST)
- @Tsungam: Dann wird es am besten sein, ein Bild mit dem Logo auf einem Fahrzeug hochzuladen? --Koreanovsky (Diskussion) 18:37, 20. Sep. 2019 (CEST)
Wenn Du das Foto in Korea aufgenommen hast, ist eine Veröffentlichung in Commons sowieso nicht erlaubt,siehe c:Commons:Freedom of panorama und speziell Datei:Freedom of Panorama world map.png (zuletzt Anfang 2017 aktualisiert). — Speravir – 20:14, 20. Sep. 2019 (CEST)Ich war ein wenig zu schnell mit dem Abschicken: Siehe auch c:Commons:Copyright rules by territory/South Korea.— Speravir – 20:16, 20. Sep. 2019 (CEST)- @Speravir: Kroatien ist nicht Korea. (commons:Commons:Urheberrechtsregeln nach Gebiet/Kroatien) --Atamari (Diskussion) 20:21, 20. Sep. 2019 (CEST)
- @Koreanovsky: Ich hab deine Frage auf die richtige Seite verschoben.
- Fahrzeuge fallen auch unter die Panoramafreiheit (zumindest nach deutschem Recht), die Methode mit dem Bus funktioniert also durchaus.
- Für deine fotografische Reproduktion kannst du die Lizenz(en) wählen, die du möchtest. Das steht dir ganz frei.
- Für das Logo müsstest du zudem den Panoramafreiheits-Hinweis ergänzen (commons:Template:FoP, bzw. genauer in diesem Fall commons:Template:FoP-Croatia).
- Ich würde aber davon abraten, die Datei auf Commons zu veröffentlichen, und zwar aus zwei Gründen: 1. ist Commons ein vogelwildes Chaos, das von Leuten ohne Ahnung aber viel Meinung dominiert wird, weshalb dort vogelwild alles gelöscht wird, was irgendein Admin gerade aus einem Bauchgefühl heraus für löschwürdig befindet. 2. Commons richtet sich nach der Rechtslage im Herkunftsland, in diesem Fall Kroatien (bzw. Korea - wie es scheint hab ich offenbar verpasst, dass Korea Kroatien annektiert hat) und nach der Rechtslage in den USA. Nach beiden Rechtssystemen müsste die Datei also frei verwendbar sein. Kroatien ist kein Problem, das hat eine sehr weit ausgebaute Panoramafreiheit (commons:Commons:Freedom of panorama/Europe/de#Kroatien). In den USA hingegen greift Panoramafreiheit nur für architektonische Werke. Das Logo kann also nicht zweifelsfrei auf Commons genutzt werden. Lade die Datei besser hier lokal hoch, denn hier gilt die Rechtslage von Deutschland/Österreich/Schweiz und da haben wir mit der Panoramafreiheit kein Problem.
- Es gäbe aber doch zwei Möglichkeiten: Entweder das Logo ist sehr alt, bzw. genauer gesagt der Urheber ist seit mehr als 70 Jahren verstorben. Dann ist das kein Problem, das Logo wäre gemeinfrei. Oder Variante 2: Das Logo erreicht nicht die nötige Schöpfungshöhe. Das ist auf Commons aber auch wieder problematisch, weil die Schwelle für Schöpfungshöhe in den USA ziemlich niedrig ist (wie das in Kroatien ist weiß ich gerade nicht). Auch hier würde ich also wieder dazu raten, es hier lokal hochzuladen.
- Könntest du evtl. mal das Logo verlinken? Es findet sich ja vielleicht auch irgendwo im Internet? -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 04:09, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Servus @Chaddy:! Danke für deine Antwort! Bis jetzt habe ich nur dieses Bild bzw. einen Auschnitt davon den ich für den Artikel brauche, auf Commons hochgeladen. In diesem Fall muss ich aber nicht die Vorlage commons:Template:FoP-Croatia ergänzen, oder? Immerhin ist es ja nur ein Fahrzeug welches unter die Panoramafreiheit fällt?
- Das Logo ist auf dem Bus gut erkennbar, aber als Bilddatei kann man es auf der Website der Firma finden.
- Gruß! --Koreanovsky (Diskussion) 17:09, 21. Sep. 2019 (CEST)
- PS: Danke für das Verschieben der Frage! :) --Koreanovsky (Diskussion) 17:11, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Gruß! --Koreanovsky (Diskussion) 17:09, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Alles klar. Das ist kein Problem, das geht auch auf Commons durch, da ist das Logo ja sowieso nur Beiwerk. Die Vorlage brauchst du da also nicht.
- Da das Logo nur aus einfacher Schrift besteht kannst du es auch direkt als Bilddatei hochladen. Das sollte auch auf Commons gehen - wenn du sicher gehen willst lade es aber hier lokal hoch. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 20:15, 21. Sep. 2019 (CEST)
- @Chaddy: Ich danke dir! --Koreanovsky (Diskussion) 22:00, 21. Sep. 2019 (CEST)
Skizze für den Artikel Quantentopf
Hallo an alle, ich habe für den Artikel eine Skizze erstellt, basierend auf dem was ich in meinen Vorlesungen / den Lehrbüchern schon gesehen habe. Ich habe mich bei den Maßen explizit nicht an bestimmte vorlagen gehalten. Die Skalierung der Sprünge von und ist eigentlich materialabhängig, ich habe das einfach frei gewählt, da es ja eine Skizze sein soll. Allerdings gibt es diese Skizzen natürlich haufenweise, da sie wie gesagt in jedem Lehrbuch zu dem Thema auftauchen. Ich verlinke mal dieses Beispiel. Eine Suche nach Bildern mit dem Stichwort Quantum well liefert haufenweise ähnliche Skizzen.
Ich bin mir etwas unsicher, ob ich hiermit gegen die Urheberrechte verstoße, habe aber die Grafik trotzdem schon einmal hochgeladen… Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. PS.: Falls ich beim Hochladen Mist gebaut habe bitte ich um Entschuldigung, das war mein erstes Bild für Wikipedia. Viele Grüße --Amateur-Wikipedianer (Diskussion) 20:26, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Du hast keine Urheberrechte verletzt, mit der Datei ist eigentlich alles in Ordnung. Was du allerdings noch tun musst, ist einen Lizenzbaustein einzutragen. Da es dein eigenes Werk ist, kannst du die Lizenz frei wählen. Ich würde aber dazu tendieren, der Datei die Schöpfungshöhe abzusprechen (dass es haufenweise ähnliche Skizzen gibt zeigt, dass man das Thema in diesem Rahmen kaum anders darstellen kann; es gibt also kaum Spielraum für persönliche Schöpfung). Da wäre dann Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe der richtige Baustein. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 21:57, 21. Sep. 2019 (CEST)
- Vielen Dank, @Chaddy:, ich habe den Baustein Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe eingetragen. Viele Grüße--Amateur-Wikipedianer (Diskussion)
Freie Werknutzung (§ 24 UrhG) vs. freie Lizenzen
Hallo. Aufgrund des Bildes Datei:Strand der Aphrodite metoo - Erotikonografie-2018.jpg (vom Künstler selbst hochgeladen) stellt sich die Frage nach freien Lizenz und die Vereinbarkeit unserer Wikipedia-Regeln vs. Freie Werknutzung nach § 24 Urhg. Zwar darf der Künstler diese Presseausschnitte und fremden Lichtbildwerke für seine Kunst benutzen und auch verwerten, aber gilt dies noch für die Verwendbarkeit von Ausschnitten und Änderungen? Unter Benutzer_Diskussion:Reinhard_Kraasch/Archiv/2019#Freie Werknutzung (§ 24 UrhG) vs. freie Lizenzen gab es bereits eine Mini-Diskussion. Meine wichtigsten Argumente mal hier wiedergegeben:
„Hallo, du hattest bei Datei:Strand der Aphrodite metoo - Erotikonografie-2018.jpg mit Verweis auf §24 UrhG […] die DÜP entfernt, was für das Werk und der Benutzung der Zeitung in diesem Werk an sich auch tatsächlich zutreffen könnte […]. Jedoch sehe ich es - wie ich es damals in der Begründung schon angab - problematisch an, dass Werk hier unter einer freien Lizenz zu stellen, welches ja auch bedeutet, dass auch Bearbeitungen und Ausschnitte davon unter einer freien Lizenz stünden. Das wäre jedoch nicht der Fall, da nur das Werk als ganzes Werk bestünde und bei z. B. Beschneidung auf einen Zeitungsartikel die freie Werknutzung nicht mehr gegeben wäre und damit auch sämtliche Lizenzrechte erlöschen würden. Während bei Aufnahmen der Panoramafreiheit ja lediglich ein Änderungsverbot besteht, wäre hier sogar ein Zuschnittverbot zusätzlich mit gegeben. Daher sehe ich es als problematisch an zu sagen, das Werk steht unter einer freien Lizenz, wenn lediglich die 1:1 unveränderte Wiedergabe (wenn man mal von pixelmäßigen Größenänderungen absieht) frei ist, alle anderen freien Anforderungen an unsere Lizenzen jedoch (Ausschnitte, Bearbeitungen etc.) verwehrt sind. Für Panoramafreiheit und Recht am eigenen Bild haben wir ja projektübergreifend entsprechende Ausnahmeregelungen von der freien Lizenz her, hierfür jedoch m.W.n. nicht. Soweit meine Meinung und Gedanken als Nicht-Jurist dazu. […]“
--Quedel Disk 16:30, 23. Sep. 2019 (CEST)
- Und im weiteren wurde hier auch durch das Bild eher nur ein Lichtbild geschaffen, ein "selbständiges Werk" aber wohl kaum. Habitator terrae 21:14, 23. Sep. 2019 (CEST)
Lizenz für Humbug?
(Von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia hierher verschoben. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 01:35, 27. Sep. 2019 (CEST)
Hallo. - Hier wird ohne Credits eine Statistik-Grafik aus dem Hansard abgebildet. Können wir das auch nutzen? - Gruß --Logo 00:54, 27. Sep. 2019 (CEST)
- Sehr schön auch die beigefügte illustrierte Ansicht von London in 1750 (Photo: Getty). --Stobaios 01:02, 27. Sep. 2019 (CEST)
- @Stobaios: Die ist problemlos nutzbar. Laut dieser Quelle ist sie von 1754 und damit längst gemeinfrei (frech, dass Getty Images trotzdem eine stolze Summe Geld mit einem gemeinfreien Werk verdienen will - aber sowas ist ja nichts Neues).
- @Logograph: Diese Grafik ist nicht schützbar, es ist ja eine rein maschinell, automatisiert erstellte Visualisierung statistischer Daten. Probleme könnte es aber mit dem Schutz von Datenbankwerken geben, deshalb würde ich nicht empfehlen, diese Grafiken systematisch hochzuladen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Weder die Grafiken, noch die Daten sind schützbar, wohl aber die Zusammenstellung dieser Daten als Datenbank. Einzelne Teile dieser Datenbank zu übernehmen ist also kein Problem. -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 01:35, 27. Sep. 2019 (CEST)
- Vielen Dank soweit. Ich bin ein DAU in diesen Dingen. --Logo 08:12, 27. Sep. 2019 (CEST)
Prüfung Bildrechte
Bitte prüfen, ob die Abb. in folgenden Dateien für WP nutzbar sind:
Danke--Chillibilli (Diskussion) 15:51, 24. Sep. 2019 (CEST)
- Ja; wenn ich das richtig deute, steht die Abb. laut 2. Quelle unter CC-BY. --Túrelio (Diskussion) 15:22, 27. Sep. 2019 (CEST)
Geschütztes Logo oder gemeinfrei?
Hallo! Ist dieses Bild ein geschütztes Logo? Eigentlich ja nicht, denn ein Kompass kann jeder Depp zeichnen. Jene bei Stockphoto sehen doch auch so ähnlich aus.
Ich frage hier nur mal sicherheitshalber. LG --Quotenbanane (Diskussion) 18:32, 8. Sep. 2019 (CEST)
Offenbar ist es ja nicht identisch mit den Stockphotos. Das Ding ist zwar nicht besonders originell, aber sicher unter dem Schutz der sog. "kleinen Münze" des Urheberrechts. Auch wenn es keine eingetragene Marke zu sein scheint, besser Finger weg. Wenn es so einfach ist, das zu zeichnen, dann zeichne den Kompass selbst. Sieht dann sowieso besser aus. Wenn nicht, suche bei Sammlungen, die Rechte für Wikipedia kostenlos einräumen. --Lapp (Diskussion) 20:42, 30. Sep. 2019 (CEST)
Urheberrecht bei Interpretationen
Mal als Beispiel... https://www.youtube.com/watch?v=P9Ke0ZO_-0Q&t=237s - natürlich ist in diesem Beispiel klar, daß sich Udo Jürgens und Otto "irgendwie" darüber geeinigt haben. Oder doch nicht? Das soll nur ein Beispiel sein. Otto verwendet Texte und Musik von Udo Jürgens. Allerdings ist das, was er dort vorträgt, schon deutlich über der Schöpfungshöhe, er hat neue Werke erschaffen. Wer besitzt nun die Urheberrechte? Wenn ich ein Foto mache, das vom Bild der Marilyn Monroe über der U-Bahn inspiriert ist, kann ich das überhaupt unter freier Lizenz veröffentlichen? Die kreative Idee hatte ja damals der Regisseur oder Kameramann oder sonstwer. Das Bild File:Bremen, Loriotplatz, Parkbank mit Sitzfigur nach Loriot (2).jpg ist zweifellos als frei zulässig aber mußte sich der Künstler eine Genehmigung/Lizenz holen? Wie ist das bei der Steinlaus mit der ersten Zeichnung? Was, wenn ein begabter Zeichner aus einem unfreien Foto eine Zeichnung macht, um einen unbebilderten Artikel zu bebildern? "So ungefähr sahen Picassos blaue Pferde aus"? --84.148.149.9 23:35, 29. Sep. 2019 (CEST)
- Ist das eine Frage mit Wikipedia-Bezug? Allgemeine Fragen zum Urheberrecht ohne Bezug zur Wikipedia beantwortet dir gerne jeder Rechtsanwalt. Bei Musikwerken besteht die Besonderheit, dass GEMA-Mitglieder automatisch eine Erlaubnis erteilen, Coverversionen zu spielen. Ob es sich um eine Cover-Version handelt oder um eine Bearbeitung (Urheberrecht) oder eine Freie Benutzung muss man in jedem Einzelfall ansehen. Denn dann gelten sehr unterschiedliche Regeln. Eine Parodie wird dabei nochmal etwas anders zu betrachten sein, als ein sonstiger Bezug. Grüße --h-stt !? 16:02, 30. Sep. 2019 (CEST)
Blue port
Wegen der Aktualität (und vielleicht auch etwas grundlegenden Bedeutung) wollte ich auf (meinen) LA für die Blue-port (Hamburg)-Fotos auf Commons hinweisen: c:Commons:Deletion requests/File:Blue Port Hamburg 2014.jpg. --Túrelio (Diskussion) 12:05, 14. Sep. 2019 (CEST)
Magento
Hi - kann dieses Bild ohne Probleme auf die commons geladen werden? --Calle Cool (Diskussion) 12:43, 30. Sep. 2019 (CEST)
- Eher ja. Aber Garantien kann dir in Sachen Commons niemand geben. Grüße --h-stt !? 16:02, 30. Sep. 2019 (CEST)
- Danke für die Einschätzung --Calle Cool (Diskussion) 09:18, 1. Okt. 2019 (CEST)
Prüfung Urheberrecht
Hallo, liegt bei der Fotografie dieses Titelcovers wirklich keine Urheberrechtsverletzung vor. Die Anbringung der CC-by-sa-4.0 wäre dann gleich noch falscher. Würde mich freuen, wenn sich das mal jemand anschauen würde, das Foto liegt auf Commons. Danke sehr, – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 15:15, 25. Sep. 2019 (CEST)
→ Notiz: Aeggy – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 15:19, 25. Sep. 2019 (CEST)
- Weiß man genaueres über die Fotografie? Wann ist sie entstanden? Wer hat sie erstellt? -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 17:05, 25. Sep. 2019 (CEST)
- Die CC-by-sa/4.0 ist nicht falscher, denn diese bezieht sich hierbei lediglich auf das Lichtbild, nicht auf das Buch oder dessen Cover. --Quedel Disk 19:09, 25. Sep. 2019 (CEST)
- @Chaddy: Du meinst jetzt das Foto im Foto, denke ich. Nun, da das Buch aus den 70ern ist und der Fotograf des Fotos im Foto zunächst unbekannt, kann díeser Upload auf Commons aus Urhebberrechtsgründen nicht bleiben. Das ist meine Meinung, – Doc Taxon • Disk. • Wikiliebe?! • 19:16, 25. Sep. 2019 (CEST)
- Die CC-by-sa/4.0 ist nicht falscher, denn diese bezieht sich hierbei lediglich auf das Lichtbild, nicht auf das Buch oder dessen Cover. --Quedel Disk 19:09, 25. Sep. 2019 (CEST)
- Ja, ich meinte das Foto auf dem Buchcover. Da müsste sich der Fotograf doch ermitteln lassen, womöglich ist er auch im Buch selbst vermerkt. Hat wer Zugriff auf dieses Buch? -- Chaddy · D Datei:VfB Eichstaett Logo.png 20:41, 25. Sep. 2019 (CEST)
Grieben_Reiseführer aus dem Grieben-Verlag gibt es wohl nicht mehr, der Verlag existiert nicht mehr. Man könnte also nicht im Verlagsprogramm nachschauen. Bei aktuellen Werken kann man oft auf die Werbung des Verlags zurückgreifen. -- Lapp (Diskussion) 09:18, 1. Okt. 2019 (CEST)
- Moin, ich habe die die Titelseite des Griebens fotografiert, um das Lemma Grieben Reiseführer zu bebildern. Das Buch liegt mir vor, Band 245 der Reihe, letzte Auflage 1975, Verlag Karl Thiemig AG München. Gibt es nicht mehr. Titelbild: Im Paznauntal (Foto:Schneiders/Bavaria). Im Lemma habe ich das Foto wg Urheberrechtsverletzung ausgetauscht, damit kann es hier eigentlich auch gelöscht werden. Gruß --Aeggy (Diskussion) 19:32, 6. Okt. 2019 (CEST)