Benutzer Diskussion:Alros002/Archiv

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
< Benutzer Diskussion:Alros002
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. August 2021 um 02:19 Uhr durch imported>TaxonBot(1824919) (Bot: 1 Abschnitt aus Benutzer Diskussion:Alros002 (ab Abschnitt Versteigererverordnung) archiviert).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Bibliographische Angaben

Sag mal, hast du einen Vertrag mit dem VS Verlag für Sozialwissenschaften? --blunt beef? 10:51, 5. Mai 2008 (CEST)

Leider nicht :-( Es ist jedoch zufälligerweise so, dass in diesem Verlag unlängst eine Aufsatzsammlung erschienen ist, in dem die formelle Gesetzgebung einiger EU-Mitgliedstaaten recht gemeinverständlich und gelungen dargestellt wird. Sicher ist die Angabe des Verlags durchaus etwas grenzwertig (Werbung!), ist aber offensichtlich bei Wikipedia und sogar schon in einigen Wissenschaften inzwischen die Regel. Schlimmer dürfte da womöglich das bibliographisch unübliche Nennen der ISBN sein, obwohl auch das bei Wikipedia eigentlich schon Standard ist. Allerdings kann sich dabei ja jede/r überlegen, ob das werbetechnisch evtl. doch nicht zu weit geht und bei Bedenken jemand anderem das Eintragen der ISBN überlassen --Alros002 16:15, 5. Mai 2008 (CEST)

Da bin ich ja beruhigt ;-) Mit der ISBN hab ich unter dem Gesichtspunkt noch gar nicht gesehen. Wahrscheinlich wird die angegeben, damit man schneller herausfinden kann ob das Buch überhaupt existiert. Die Vorlage:Literatur fordert auch in ihrer kurzen Variante die Angabe von ISBN und Verlag. Die Aufsatzsammlung hab ich sogar gekauft. Gruß --blunt beef? 17:35, 5. Mai 2008 (CEST)
Es ist sicher hilfreich, dass es die Vorlage:Literatur als grundsätzliche Orientierung gibt. Allerdings können (und soll(t)en) diese Vorlagen nicht immer alles leisten. Bei der Eigenwilligkeit vieler Literaturtitel kann es schlecht ein 100%ig einheitliches System für bibliographische Angaben geben. Im Zweifelsfall muss man wohl abwägen, ob der jeweilige Titel dem System angepasst oder eher das System zu Gunsten des Titels punktuell variiert werden sollte. Im Übrigen – ganz konservative Bibliographen akzeptieren zwar häufig nur Orts- und Jahresangabe, doch weil der Verlag einen entscheidenden, wenn auch kommerziellen Beitrag dazu leistet, dass ein Werk quasi ein Teil der Öffentlichkeit wird, kann man die Angabe des Verlags eigentlich fast immer vertreten. Aber diese Aufsatzsammlung gleich gekauft?! Im deutschsprachigen Raum gibt es für so etwas Bibliotheken, die das mit Steuergeldern erledigen ;-) Ciao --Alros002 16:59, 6. Mai 2008 (CEST)

Fundstellen

Hi Alros002, Du aktualisierst vielfach die letzten Änderungen in der Infobox Gesetz. Dabei ist mir aufgefallen, dass Du dabei eine ungebräuchliche Notation verwendest. Das Komma in "Artikel 1, Abs. 1" wird so normalerweise nicht verwendet (einfach ohne Komma). 217.83.13.134 21:36, 14. Feb. 2009 (CET)

Hi 217.83.13.134, da muss ich Dir durchaus zustimmen. Wenn ich das Komma gesetzt habe, hatte ich wahrscheinlich gerade eine schlechte Phase; oder es war in dem einkopierten Text enthalten und ich habe das unaufmerksamerweise nicht entfernt. Werde das beizeiten korrigieren. --Alros002 13:45, 15. Feb. 2009 (CET)

Ergänzungen Infobox in Apothekengesetz

Hallo Alros002, vielen Dank für Deine Ergänzungen im genannten Artikel. Kannst Du mir sagen, ob diese Informationen frei zugänglich im Internet zur Verfügung stehen? Bei Artikeln zu Rechtsquellen habe ich bei einigen Parametern in der Infobox Schwierigkeiten, diese auszufüllen und lasse sie dann meist notgedrungen leer. Danke + Gruß --Rapober 09:18, 24. Mär. 2009 (CET)

Hallo Rapober, leider sieht es mit der freien Zugänglichkeit oft nicht ganz so gut aus. Die meisten in Frage kommenden Portale, z. B. beck-online, sind in der Regel kostenpflichtig. Bei den tatsächlich frei zugänglichen Seiten scheint mir buzer.de noch am annehmbarsten zu sein. Allerdings findet sich da nur eine, wenn auch immerhin recht große Auswahl an Gesetzen und Verordnungen. Ein weiteres Problem ist, dass die Angaben dort – und übrigens auch auf einigen kostenpflichtigen Seiten – mitunter ebenfalls unvollständig oder sogar fehlerhaft sein können. Um wirklich sicher zu gehen, bleibt es also häufig nur, aufwendig im BGBl. selbst nachzuschlagen. Keine Ursache & Gruß --Alros002 19:36, 24. Mär. 2009 (CET)
Hallo Alros002, danke für die schnelle Rückmeldung. Schade, ich hatte schon gehofft es gibt eine leicht zugängliche Internetquelle die ich bisher übersehen habe. Viele Grüße --Rapober 22:00, 24. Mär. 2009 (CET)
Nochmal Hallo, um nicht zu skeptisch zu klingen – einige frei zugängliche Portale, vor allem halt buzer.de, sind grundsätzlich schon ganz brauchbar. Wie etwa auch beim Apothekengesetz finden sich dort oftmals genug Angaben, mit denen man eine Infobox zumindest beginnen kann. Das weitere muss man dann ggf. eben den Benutzern überlassen, die Zugang zu ergiebigeren Ressourcen haben, wie o. a. Gruß, --Alros002 17:39, 25. Mär. 2009 (CET)

Google Books

Hallo Alros, ich bin jetzt auf meiner Benutzerseite etwas näher auf die Google-Books-Thematik eingegangen. Weist Du wo dazu eine Diskussion läuft? Was alle Anmerkungen auf dieser ständig geleerten und vandalierten Benutzerdiskussionsseite betrifft, so mein Komentar: Das einzige Kriterium für die Wikipedia ist: "Wir schreiben eine Enzyklopädie". Alles andere liegt neben der Sache, ob man Benutzeredits respektiert oder nicht, ob und wie man Quellen angibt, oder nicht, ob ein Artikel zum Exzelent gebracht wird, oder nur ein Stub ist, wer der Autor ist und wer nur Mitautor, ist völlig zweitrangig. Entscheident ist immer, ob eine vernünftige Enzyklopädie dabei entsteht. Dazu gehört auch eine einigermassen einheitliche Struktur. Die Angabe von Literatur und Einzelnachweisen geht mehrheitlich nach der in WP:LIT beschriebenen Syntax, leider hält sich die Vorlage: Literatur nicht konsequent daran und spielt auch innerhalb der WP nur eine sehr untergeordnete Rolle, da sie kaum benutzt wird. Also bitte immer auf der Grundlage von WP:LIT und falls es da keine Antwort gibt, dann bitte in der WP umschauen, was üblich ist. Es wäre schon ein großer Gewinn, wenn sich jeder darüber eine Meinung bilden würde, was hier üblich ist (und nicht ständig alles neu erfinden). Die Meisten gehen nur nach ihrem höchst eigenen Gustus vor. So wird nie ein Enzyklopädie entstehen. In diesem Sinne freundliche Grüße.--Löschfix 13:03, 8. Apr. 2009 (CEST)

Hallo Löschfix, eine konkrete Diskussion zum Umgang mit Google-Books ist mir bisher nicht bekannt. Wie ich damals schon angedeutet habe, ist mir allerdings mehrmals der sehr unterschiedliche und daher wohl klärungsbedürftige Umgang mit Google-Books in der WP aufgefallen. Sofern sich nochmal Edit-Revert-Vorgänge o. Ä. in Sachen Google-Books finden, kann jetzt ja erfreulicherweise auf Deine Definition hingewiesen werden. Die ist übrigens völlig einleuchtend und sachgerecht. Somit schließt sie (wahrscheinlich) eine Lücke im WP-Regelwerk. Evtl. wäre noch zu ergänzen, dass Google-Books, wie andere Weblinks auch, offline gehen können und daher ein etwaiger Link darauf gelegentlich auf seine Aktualität überprüft werden sollte. Deine anderen Hinweise sind zwar eigentlich nicht neu, es schadet aber sicherlich nicht, sich die WP-Richtlinien immer wieder neu bewusst zu machen. Denn Unregelmäßigkeiten bei der Einheitlichkeit der Formatierung entstehen nicht immer nur durch Ignoranz oder Unkenntnis, sondern auch durch Unachtsamkeit oder Konzentrationsmangel. Wenn aber der Abgleich mit den entsprechenden WP:Richtlinien, z. B. eben mit WP:LIT, WP:Belege oder WP:Weblinks, quasi automatisiert wird, kann der Bearbeitungsaufwand für alle beteiligten Benutzer nun einmal geringer gehalten werden. Danke für den Besuch, Gruß --Alros002 15:42, 18. Apr. 2009 (CEST)

Sortierung

Hallo, ein kleiner Hinweis: Unter Sortierung bzw. Defaultsort sollten keine Umlaute stehen, ä wird z.B. durch a ersetzt, d.h. Fluglarmgesetz als Sortierparameter ist durchaus gewünscht..., --Pflastertreter 19:20, 14. Mai 2009 (CEST)

Hallo, ist schon klar, habe das bereits bemerkt. Es empfiehlt sich also wieder einmal nicht unbedingt, im Hintergrund irgendwelche Orthographie-Korrekturprogramme laufen zu lassen, ohne die vorgenommenen Änderungen noch einmal zu überprüfen. Gruß, --Alros002 15:32, 15. Mai 2009 (CEST)

Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen

Du hast im Artikel geschrieben, dass es am 11.05. eine Änderung gab. Hast Du einen Link auf diese Änderung ? --Zipferlak 19:29, 18. Mai 2009 (CEST)

Aber sicher habe ich den. Allerdings lässt die neue Oberfläche vom Bundeszeiger offenbar nur noch den Link auf die gesamte Ausgabe bzw. das Inhaltsverzeichnis des BGBl. zu, nicht mehr auf den einzelnen Rechtssatz, wie es früher einmal war. --Alros002 19:36, 18. Mai 2009 (CEST)
Habs gefunden, vielen Dank. Prima Arbeit, weiter so. --Zipferlak 19:39, 18. Mai 2009 (CEST)
Keine Ursache. Man tut halt, was man kann. --Alros002 19:43, 18. Mai 2009 (CEST)

Thx

Danke für deine - wichtige - Ergänzung im Artikel Schulgesetz NRW. -- Theophilus Berger 19:59, 10. Jul. 2010 (CEST)

Keine Ursache. -- Alros002 13:39, 12. Jul. 2010 (CEST)

Ingeborg Engelhardt

Hallo Alros 002. Zu einem fast 3 Jahre alten Edit von Dir habe ich auf Diskussion:Ingeborg Engelhardt eine Frage. Gruß, --Gereon K. 10:51, 11. Aug. 2010 (CEST)

Hallo Gereon K., soweit das anhand der Versionsgeschichte noch nachvollziehbar ist, habe ich die Angabe damals aus dem Kosch-Handbuch-Artikel von Georg H. Schlatter-Binswanger entnommen, der unter „Literatur” aufgeführt ist. Vermutlich geht daraus nicht eindeutig hervor, um welches Essen es sich genau handelt. Ich werde bei Gelegenheit noch einmal nachsehen. Sofern aber tatsächlich eine Verbindung zwischen Engelhardt und Essen (Oldenburg) besteht, mag das die wahrscheinlichere Möglichkeit sein. Gruß, -- Alros002 12:29, 11. Aug. 2010 (CEST)

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

Danke, dass Du die Gesetzesänderung in den Artikel eingetragen hast. Unverständlich ist mir aber, wie Du darauf kommst, das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz gehöre zum Verwaltungsrecht. Eine Rechtsmaterie namens "Bereinigungsrecht" gibt es nicht (der verlinkte Artikel beschäftigt sich auch nicht mit der Aufarbeitung zugunsten der Opfer). Ich habe diese Änderung deshalb revertiert. Grüße, Gert Lauken 13:23, 9. Dez. 2010 (CET)

Hallo Gert Lauken, rechtssystematisch gesehen, zählt das StrRehaG tatsächlich nicht zum Strafverfahrensrecht, selbst wenn für das gerichtliche Verfahren nach dem StrRehaG die Bezirks- bzw. Landgerichte zuständig sind (§ 8) und dafür GVG und StPO entsprechend gelten (§ 15). Vielmehr hat der Gesetzgeber das StrRehaG im FNA A des BGBl. unter der Ziffer 253-1 eingeordnet, also im Sachgebiet Verwaltungsrecht (Ziffer 2) und im Besonderen im Sachgebiet „Bereinigung von DDR-Unrecht” (Ziffer 25), daher Bereinigungsrecht – obwohl die Verlinkung schon ein Kompromiss ist. Dieser systematische Spezialfall ergibt sich durch die besondere historische Dimension der Rehabilitierung, die der Gesetzgeber nicht als Angelegenheit des normalen Strafverfahrensrecht (FNA-Ziffer 312) versteht. Ähnlich verhält es sich mit dem sozialrechtlichen Bezug des StrRehaG. Dieser ist sicher gegeben, wenn z. B. § 21 StrRehaG das BVG als Instrument für die „Beschädigtenversorgung” bestimmt. Das StrRehaG selbst ist jedoch keine sozialrechtliche Rechtsquelle im engeren Sinne, wie die im FNA unter Ziffer 8 eingegliederten Gesetze und Verordnungen. Grüße, Alros002 19:04, 9. Dez. 2010 (CET)
Danke für Deine ausführliche Antwort, der ich allerdings nicht zustimmen kann. Maßgeblich für die rechtssystematische Qualifizierung der Vorschrift ist nicht der förmliche, von irgendeiner Behörde vorgenommene Fundstellennachweis im BGBl., sondern ihr tatsächlicher, auf den Willen des Gesetzgebers zurückgehender Rechtscharakter. Und danach ist es so, dass die strafrechtliche Rehabilitierung als strafrechtliches Rechtsbehelfsverfahren eigener Art, das in erster Linie der Beseitigung eines strafrechtlichen Unrechtsvorwurfs dient, ausgestaltet ist (Bruns/Tappert/Schröder, StrRehaG, 1993, Vor § 7 Rdnr. 1; Löwe/Rosenberg, StPO/GVG – Großkommentar, 25. Aufl. 1997, Vor § 359 Rn. 182), für das zudem besondere Strafkammern der Landgerichte zuständig sind. Damit gehört der entsprechende Teil zum Strafverfahrensrecht. Neben dem StrRehaG gibt es für das Verwaltungsunrecht das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsrecht – das ist Verwaltungsrecht.
Die Normen in §§ 16ff. StrRehaG sind wiederum dem Sozialrecht zugehörig (Bruns/Tappert/Schröder, § 16 Rdnr. 2). Das sieht auch der Gesetzgeber so, indem er etwa die jüngste Änderung des Gesetzes (die nicht dessen strafverfahrensrechtlichen Teil betraf) dem Recht der Sozialen Sicherung zuordnet [1]. Grüße, Gert Lauken 00:49, 10. Dez. 2010 (CET)
Hallo, wo wir schon einmal dabei sind – es gibt auch noch ein „Berufliches Rehabilitierungsgesetz” (BerRehaG) ;-) Aber danke für die Antwort. Das Schrifttum hättest Du nicht bemühen müssen, da, wie bereits gesagt, der vornehmlich strafverfahrens- und sozialrechtliche Inhalt des StrRehaG offensichtlich ist. Allerdings dürfte der förmliche, von irgendeiner Behörde vorgenommene Fundstellennachweis im BGBl. grundsätzlich nicht weniger dem Willen des Gesetzgebers entsprechen als der Rechtscharakter der Vorschrift. Letztlich bewegt man sich hier nicht mehr im NPOV-Bereich. Sich in Zweifelsfällen nach dem FNA zu richten, ist, enzyklopädisch betrachtet, prinzipiell sicher nicht so schlecht. Denn die Rechtsmaterie(n) vorrangig anhand von im Gesetz enthaltender Regelungen zu bestimmen, öffnet oftmals ein Fass ohne Boden; so greift z. B. das StrRehaG tatsächlich auch in das Verwaltungsrecht ein (etwa § 25a (Datenschutz)). Im Übrigen erscheint mir neben Strafverfahrensrecht als Rechtsmaterie Soziales Entschädigungsrecht treffender als Sozialrecht (bei den relativ speziellen Tatbeständen sehr vage), auch wenn der entsprechende Artikel (noch) nicht sehr ausführlich ist. Gruß, Alros002 17:15, 10. Dez. 2010 (CET)

SGB XII

Frage zum Verweis auf das BGBl im neuen Eintrag ("letzte Änderung"): Diese Änderung ist im BGBl nicht aufzufinden. Sind diese Angaben wirklich korrekt? Und: Was wurde denn da geändert? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:35, 28. Jun. 2011 (CEST)

Nachtrag:
Ich habe die Änderung inzwischen anderweitig gefunden.
Der Eintrag in der Box lautet: (BGBl. I S. 1202, 1210 f.)
Dieser Eintrag sollte so gestaltet sein, dass man ihn bei Google unverändert einsetzen kann und an das gewünschte Ziel kommt, was jetzt nicht funktioniert.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 18:23, 28. Jun. 2011 (CEST)
SGB XII? Hmm, die Angaben zur letzten Änderung des SGB XI (!) folgen denen im BGBl. I Nr. 32 vom 28. Juni 2011. Die Formatierung ist nach den für die Infobox seit langem üblichen Kriterien erfolgt. Inwiefern bzw. ob überhaupt die Google-Suche für Formatierungen in der WP von Bedeutung ist, sollte ggf. im Portal:Recht, auf den Hilfe- oder den Projektseiten oder mit den Administratoren geklärt werden. Gruß, -- Alros002 12:35, 29. Jun. 2011 (CEST)

Bundesbeihilfeverordnung

Hallo Alros002, erst einmal vielen Dank, dass du in der Infobox die neuesten Änderungen nachgetragen hast! Es tut gut, einen so treuen und fleißigen BGBl-Leser und Wikipedia-Autor in einer Person zu haben. Andernfalls wären die Infoboxen vermutlich hoffnungslos veraltet.

Eine Frage habe ich aber: Warum hast du in der Infobox Zeilenumbrüche eingefügt? Dies war früher üblich, mittlerweile bricht die Vorlage den Text selbst um, sodass <br /> nicht mehr notwendig ist. Oder etwa doch?! Ich bin verwirrt … Gruß --Haschen nach Wind 11:40, 31. Jul. 2011 (CEST)

Hallo auch, die Vorlage bricht den Text zwar selbst um, indem sie sich an ihrer längsten Zeile orientiert; sie formatiert den Text aber normalerweise nicht nach den wp-üblichen Kriterien, wie z. B. nach denen der WP:DK. Ein Umbruch innerhalb von Daten und ebenso innerhalb von Fundstellenangaben wirkt oft unübersichtlich. Im Interesse der besseren Lesbarkeit sollten daher auch Datum und Fundstelle besser nicht in einer beliebig umgebrochenen Zeile platziert werden. Außerdem sollte das „Hilfsmittel Infobox” im Verhältnis zum Haupttext nicht zu breit sein, weshalb einzelne Zeilen, insbesondere die zu „Titel”, nicht zu lang geraten sollten. Gruß und noch viel Freude -- Alros002 14:05, 4. Aug. 2011 (CEST)
Hallo Alros002, ich war ein paar Tage jenseits von Tastatur und Maus, deshalb melde ich mich erst jetzt wieder und pfusche in deinem Archiv herum. ;-) Deine Ausführungen zu den Datumskonventionen kann ich nachvollziehen, damit hast du natürlich recht. Als problematisch empfinde ich jedoch diese Neuformatierung:
      | Titel=Verordnung über Beihilfe in<br />Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen 
Die harten Leerzeichen halte ich nicht für notwendig: Sie erschweren die Lesbarkeit des Quelltextes. Ihren Vorteil (Verhinderung eines Zeilenumbruchs) können sie nicht ausspielen, denn was spricht dagegen, dass genau an diesen Stellen ein Zeilenumbruch erfolgt? (Tut er sowieso nicht.)
Der erzwungene Zeilenumbruch ist ebenfalls nicht notwendig, da die Vorlage ja von sich aus einen Umbruch vornimmt, so denn eine bestimmte Textlänge überschritten wird. Wenn du der Meinung bist (und das lese ich aus deinem Beitrag vom 4. August), dass die Infobox insgesamt nicht zu breit sein sollte, so kann man darüber sicher diskutieren. Ich empfinde es aber nicht als glücklich, wenn du eine Infobox, die du nicht für 100&ig gelungen hältst, durch eigene Formatierungen im Quelltext quasi „aushebelst“. Wäre es nicht sinnvoller, die Vorlage selbst zu ändern?
Viele Grüße aus Hannover --Haschen nach Wind 17:15, 31. Aug. 2011 (CEST)
Hallo Haschen nach Wind, letztlich reden wir hier über Spitzfindigkeiten, die man immer so und so sehen kann. Da es aber wichtig für Dich zu sein scheint, habe ich die Steuerzeichen im Titel entfernt. Es ging mir zuvor darum, den Term „Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle[n]” nicht auseinanderzureißen; das meinte ich mit „besserer Lesbarkeit”.
Zum Übrigen: Dass die Infobox insgesamt nicht zu breit sein sollte, ist nicht meine Idee; das wird seit langem in den Erläuterungen verlangt, nicht nur in denen zur „Infobox Gesetz”. Klar sind Steuerzeichen im Quelltext nicht unbedingt vorteilhaft, wie man weiß. In Sonderfällen, etwa bei den Infoboxen, können sie aber durchaus einmal hilfreich bei der Textgestaltung sein, sofern es der Ansehnlichkeit des Artikels förderlich ist. Durch das Ändern von Vorlagen, die eigentlich ganz gut funktionieren, entstehen häufig andere, neue Probleme. Daher sollte so etwas sehr genau überlegt werden und an entsprechender Stelle zur Diskussion gestellt werden. Schöner Gruß -- Alros002 15:07, 1. Sep. 2011 (CEST)
Vielen Dank für deine Antwort. Ich sehe es so, dass die Vorlagen auf einem Konsens der Community beruhen. Durch die Verwendung von Steuerzeichen – und sei es auch nur in Sonderfällen, wie du schreibst – wird diese Konsensentscheidung entwertet. Das finde ich nicht so schön. Nebenbei: Es ist mir eigentlich völlig egal, wie breit oder schmal der Infokasten ist. Nur einheitlich sollte es eben sein. Viele Grüße, --Haschen nach Wind 11:36, 10. Sep. 2011 (CEST)
Hmm, das sehe ich gar nicht anders. Ein Konflikt, der nicht durch das Zusammenspiel von Gewohnheit und Konsens abgedeckt ist, sollte das hier eigentlich nicht sein. Die Hinweise zu den Steuerzeichen im Quelltext sind nach meinem Eindruck vor allem auf den Artikeltext bezogen. Es spricht sicher nichts dagegen, diese Vorgaben grundsätzlich auch bei den Vorlagen zu beachten, zumal es explizite Richtlinien für Steuerzeichen in Vorlagen bzw. einen speziellen Konsens darüber nicht zu geben scheint – oder doch?! Es ist allerdings in der WP nicht unüblich, in Infoboxen oder bei bestimmten Schreibweisen schon einmal mit Steuerzeichen zu formatieren. In manchen Fällen, wie bei der WP:SVZ, wird das sogar empfohlen. Es ist auch daran zu denken, dass es bei ganz unbündig dargestellten Informationen in Vorlagen zu Schwierigkeiten mit der Barrierefreiheit kommen kann (ich kann das beurteilen). Außerdem kann es browserabhängige Unterschiede bei der Darstellung der Infoboxen geben. Einen ähnlichen Zweifelsfall haben wir übrigens bei kursiven Gesetzestiteln im ANR. Streng nach WP:WGAA müssten die eigentlich schon kursiv sein, viele WP:BEN handhaben es aber eben so – vor allem bei einem bereits bestehenden, verlinkbaren Lemma – einen Gesetzestitel im ANR nicht kursiv zu formatieren. Da du den Artikel Bundesbeihilfeverordnung verfasst und ursprünglich formatiert hast, entscheide du nun, welche Formatierung die geeignetere ist. Die Steuerzeichen aus den übrigen Zeilen habe ich vorläufig entfernt. Schöner Gruß -- Alros002 15:42, 13. Sep. 2011 (CEST)

nichtamtlich

Hallo Alros002, du hast hier und in anderen Artikeln den Zusatz (nicht amtlich) durch nichtamtl. ersetzt. Ich halte das aus drei Gründen für nicht so gelungen: Erstens sollten die Klammern beibehalten werden, um zu verdeutlich, dass es sich bei nicht amtlich um eine redaktionelle Anmerkung handelt. Bei den Artikel zum europäischen Sekundärrecht ist die Klammer in der Infobox übrigens bereits verankert, siehe z. B. Richtlinie 2006/54/EG. Zweitens halte ich die abgekürzte Schreibweise für nicht notwendig, man spart drei Zeichen zu Gunsten eines Punktes. Das lohnt irgendwie nicht. Drittens empfiehlt der Duden die getrennte Schreibweise, also nicht amtlich, siehe hier. Kurz, ich würde deine Änderung gerne meinerseits wieder ändern, möchte dies aber nicht ohne Rücksprache tun. --Forevermore (Diskussion) 19:48, 3. Apr. 2012 (CEST)

Hallo Forevermore, sehr freundlich, das mit der Rücksprache. Duden-Empfehlung und -Alternativschreibweise kenne ich bereits. Juristisch verbreiteter ist anscheinend bisher noch „nichtamtlich”, z. B. bei BMJ/Juris, wie hier. Die Frage ist, ob für solche ganz kleinen Zusatzangaben nicht so wenig Zeichen wie möglich verwendet werden sollten (daher „nichtamtl.”). Als redaktionelle Anmerkung sollte das Ganze eigentlich schon durch „small” erkennbar sein. „Small” und Klammern – ist das nicht irgendwie redundant? Wenn du aber von ′deiner′ Schreibweise restlos überzeugt bist, kannst du das von mir aus wieder ändern. Grundsätzlich bin ich übrigens dafür, mit diesen Kleinangaben sparsam umzugehen. Nicht hinter jede Abkürzung, die vielleicht nicht zusammen mit der Rechtsquelle herausgegeben wurde, brauch ein „nicht amtlich”. Ansonsten wären auch BGB, ZPO, StGB, StPO usw. „nicht amtlich”. -- Alros002 (Diskussion) 22:13, 10. Apr. 2012 (CEST)
Hallo, ich denke in der Hauptsache sollte deutlich werden, was es bedeuten soll und das ist bei beiden Varianten gegeben. Daher ist es doch gehüpft wie gesprungen. Das BMJ ist sich übrigens selbst nicht ganz sicher, hier hat es auf einer Seite beide Schreibweisen. Ich glaube (gefühlt) nach der "neuen" deutschen Rechtschreibung, ist Getrenntschreibung insgesamt häufiger angesagt. --91.64.0.7 23:44, 10. Apr. 2012 (CEST)
StGB ist keine amtliche Abkürzung? Erschreck mich bitte nicht so! ;-) Im Bundesgesetzblatt I 1998, 3324 vom 19.11.1998 wurde das Strafgesetzbuch amtlich bekanntgemacht. Dort wird StGB als amtliche Abkürzung verwendet. BGB, ZPO usw. habe ich nicht nachgeschaut, aber ich denke, da ist es ebenso. --Forevermore (Diskussion) 19:09, 19. Apr. 2012 (CEST)
Mit der vermeintlichen Amtlichkeit von Abkürzungen ist es meist nicht weit her. Neubekanntmachungen werden gelegentlich mit einer Abkürzung herausgegeben, auch wenn die bei der ursprünglichen Verkündung fehlte und ohne dass zwischenzeitlich eine entsprechende Änderungsvorschrift ergangen wäre. Umgekehrt werden manchmal ursprünglich vorhandene Abkürzungen in Neubekanntmachungen sogar gar nicht mehr berücksichtigt. BGB und StPO wurden zuletzt tatsächlich mitherausgegeben, ZPO allerdings (bisher) nicht. Sofern du übrigens die o. g. Sache ändern willst und auch davon überzeugt bist, habe ich – wie gesagt – nichts Grundsätzliches dagegen. -- Alros002 (Diskussion) 17:58, 20. Apr. 2012 (CEST)

AMVV

Hallo Alros, den Link zu Juris habe ich wieder entfernt. Die Anlage 1 ist seit einigen Jahren falsch, d.h. es wurde sehr wahrscheinlich übersehen. Wenigstens Artikel 1 Nr. 4 lit. i V. v. 18.07.2007 (BGBl. I S. 1427) ist nicht enthalten. Der vorhandene Link zum bfarm ist dagegen korrekt. --91.64.1.131 19:45, 31. Mai 2012 (CEST)

Danke

Hallo, ich möchte dir herzlich Dank sagen für deine aufopferungsvolle Detailarbeit an der Info-Box von Beschäftigungsverfahrensverordnung. Die Fehler hätten mir eigentlich selbst auffallen müssen – danke, dass du das bereinigt hast :-) Viele Grüße --Opihuck 19:54, 15. Nov. 2012 (CET)

Keine Ursache. Ich würde auch nicht unbedingt von Fehlern, sondern eher von Unvollständigkeiten sprechen. Kleine Anregung: Bei Gelegenheit vielleicht einen Artikel zur im Text bereits erwähnten Beschäftigungsverordnung nachlegen ;-) Gruß --Alros002 (Diskussion) 12:18, 16. Nov. 2012 (CET)
Steht schon hier auf der Liste. --Opihuck 16:37, 16. Nov. 2012 (CET)

Sozialistengesetz

Meiner Meinung nach gab es damals keine Verwaltungsgerichte. Die Anklagen erfolgten vor den „Amtsgerichten“ und zwar als Strafrecht.--WhoisWhoME (Diskussion) 16:47, 4. Dez. 2012 (CET)

Klar gab es damals noch keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Frage ist, ob man die Rechtsmaterie allein über die Zuständigkeit der (damals bestehenden) Gerichtsbarkeit bestimmen sollte. Das ist nicht unbedingt üblich und würde auch nur den nebenstrafrechtlichen Vorschriften der §§ 17 ff. gerecht. Der materielle Regelungsgehalt des Sozialistengesetzes hat aber einen unverkennbaren polizei- und ordnungsrechtlichen Schwerpunkt. Zum Begriff des Polizei- und Ordnungsrechts im 19. Jahrhundert findet sich hier ein bisschen. Leider sind die Artikel zu Polizeirecht und Ordnungsrecht ganz auf heutige Verhältnisse zugeschnitten, daher der (vorläufige) Kompromiss „Besonderes Verwaltungsrecht”. --Alros002 (Diskussion) 12:50, 5. Dez. 2012 (CET)

Infektionsschutzgesetz

Danke für die Aktualisierung. Allerdings: ich brech zusammen - die Veröffentlichung des Seeaufgabengesetzes streicht im IfSG einen Paragraphen, der dort nicht mal vor einem Monat hineingekommen ist. :-O --Wt-n (Diskussion) 20:04, 24. Apr. 2013 (CEST)

Keine Ursache wegen der Aktualisierung. Wenn es ansonsten um § 71 IfSG geht – der fällt zwar ab 1. August weg, ist aber schon seit 2000 im IfSG enthalten. Vor ca. einem Monat wurde allerdings § 73 IfSG geändert. Vielleicht verlesen? :-/ --Alros002 (Diskussion) 11:26, 25. Apr. 2013 (CEST)
Öhm - ja. *schäm* Zu meiner Entschuldigung: den 71er habe ich noch nie gebraucht. Gruß --Wt-n (Diskussion) 13:11, 25. Apr. 2013 (CEST)

Infobox Gesetz

Hallo, trägst du weiterhin Daten zu Gesetzesänderungen in Artikeln in die Vorlage:Infobox Gesetz ein? Dann möchte ich dich auf die Diskussion dazu unter Portal_Diskussion:Recht#Änderungen_an_der_Vorlage:Infobox_Gesetz und die dort verlinkten Seiten aufmerksam machen und zur Diskussion einladen. Beste Grüße --DiRit 23:13, 2. Jan. 2014 (CET)

Danke für den Hinweis und die Einladung zur Diskussion. Ich hatte in jüngster Vergangenheit nicht mehr die Zeit, Daten in die Infoboxen einzutragen. Ich werde aber versuchen, mich an der Diskussion zu beteiligen. Gruß --Alros002 (Diskussion) 10:10, 9. Jan. 2014 (CET)

Versteigererverordnung

Hallo Alros002!

Die von dir stark überarbeitete Seite Versteigererverordnung wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 13:13, 15. Apr. 2021 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)