Amtsgericht Neuhof

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Das Amtsgericht Neuhof (bis 1867 Justizamt Neuhof) war ein von 1822 bis 1943, als Zweigstelle bis 2004 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Neuhof (bei Fulda).

Geschichte

Im Zuge der mit Wirkung vom 1. Januar 1822 erfolgten Trennung von Justiz und Verwaltung im Kurfürstentum Hessen[1] wurde aus dem bisherigen Amt Neuhof, das bis dahin sowohl Verwaltungsbehörde als auch erstinstanzliches Gericht war, unter Abtretung der Orte Kerzell, Löschenrod und Ziegel an den Bezirk des neu geschaffenen Landgerichts Fulda das ausschließlich für die Rechtsprechung zuständige Justizamt Neuhof gebildet.[2] Der Bezirk des Justizamts setzte sich somit aus den Orten Neuhof, Büchenberg, Buchenrod, Döllbach, Dorfborn, Eichenried mit Veitsteinbach, Flieden, Hattenhof, Höf und Haid, Kauppen, Magdlos, Mittelkalbach, Niederkalbach, Rommerz, Rothemann, Rückers, Schweben, Stork, Tiefengruben, Weidenau und Zillbach zusammen.[3] Zum 1. Januar 1837 kam dann noch der Ort Hauswurz aus dem Bezirk des Justizamts Großenlüder dazu.[4]

Nach der preußischen Annexion Kurhessens (1866) wurde die Gerichtsverfassung neu geordnet, an die Stelle der bis dahin bestehenden Justizstellen traten Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz.[5] Im Zuge dessen wurde aus dem vorherigen Justizamt Neuhof das Amtsgericht Neuhof im Bezirk des Kreisgerichts Fulda.[6]

Mit Einführung des Gerichtsverfassungsgesetz am 1. Oktober 1879 erfolgte der Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Hanau[7], der Bezirk des Amtsgerichts Neuhof änderte sich dagegen nicht[8].

1943 wurde das Amtsgericht zur Zweigstelle des Amtsgerichts Fulda[9], welche bis zu ihrer Schließung für die Gemeinden Flieden, Kalbach und Neuhof in Grundbuch-, Register- sowie Nachlaßsachen, in Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts, bei Kirchenaustritten und als Beratungshilfe zuständig war. Zum 31. Mai 2004 wurde die Zweigstelle Neuhof des Amtsgerichts Fulda aufgelöst.[10] Seit der Schließung der Zweigstelle werden in den Räumen der Gemeindeverwaltung Neuhof einmal im Monat Gerichtstage abgehalten.[11]

Heute befindet sich das Gebäude nach Veräußerung in Privatbesitz und ist bewohnt.

Einzelnachweise

  1. Verordnung vom 29. Juni 1821, die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend (kurhessGS) 1821 S. 29–62http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510384~SZ%3D179~doppelseitig%3D~LT%3D%28%27%27kurhess%27%27GS%29%201821%20S.%26nbsp%3B29%E2%80%9362~PUR%3D
  2. Verordnung vom 30. August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend (kurhessGS) 1821 S. 75http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510384~SZ%3D221~doppelseitig%3D~LT%3D%28%27%27kurhess%27%27GS%29%201821%20S.%26nbsp%3B75~PUR%3D
  3. VIII) Amt Neuhofhttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11040894~SZ%3D376~doppelseitig%3D~LT%3D%27%27VIII%29%20Amt%20Neuhof%27%27~PUR%3D. In: Handbuch des kurhessischen Militair-, Hof- und Civil-Staats auf das Jahr 1821. Waisenhaus, Kassel, S. 150–151.
  4. Verordnung vom 5. November 1836, die Veränderung einiger Untergerichts- und Kreisamts-Bezirke betreffend (kurhessGS) S. 132–137http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10510390~SZ%3D456~doppelseitig%3D~LT%3D%28%27%27kurhess%27%27GS%29%20S.%26nbsp%3B132%E2%80%93137~PUR%3D 10510390/images/index.html?id=10510390&seite=456 (kurhessGS) S. 132–137
  5. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 (preußGS) 1867 S. 1085http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509576~SZ%3D207~doppelseitig%3D~LT%3D%28%27%27preu%C3%9F%27%27GS%29%201867%20S.%26nbsp%3B1085~PUR%3D
  6. Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte JMBl. S. 221http://vorlage_digitalisat.test/1%3D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%26nbsp%3B221~PUR%3D
  7. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (preußGS) 1878 S. 275
  8. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (preußGS) 1879 S. 541
  9. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  10. Dritte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Ändert GVBl. II 210–33; GVBl. II 210–86) vom 10. Oktober 2003. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2003 Nr. 16, S. 291, Artikel 1, Abs. 1 c) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 531 kB]). bezieht sich auf Anordnung über die Errichtung und Zuständigkeit von gerichtliche Zweigstellen (Ändert GVBl. II 210-33) vom 24. Mai 1974. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 18, S. 539 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,6 MB]).
  11. Gerichtstage der ehemaligen Zweigstellen. In: Website des Amtsgerichts Fulda. Abgerufen am 22. Februar 2018.

Weblinks

Koordinaten: 50° 27′ 11,5″ N, 9° 37′ 20,2″ O