Diskussion:Plebiszit
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Falsche Definition
Da steht jetzt hier seit über einem Jahr eine, von einem unangemeldeten Benutzer eingebrachte Definition, die zwar professionell geschrieben ist, aber dennoch absolut abenteuerlich ist! Hat sich das denn nie jemand mal durchgelesen? Seit wann ist denn ein Plebiszit begrifflich enger als eine Volksabstimmung?! --Memorator 00:08, 7. Sep 2006 (CEST)
- Mir nicht ganz klar, was da gemeint ist. Für mich sind Plebiszit und Referendum weitgehend Synonym, nur dass aus historischen Gründen Plebiszit oft abwertend interpretiert wird (jedenfalls gilt dies in Frankreich für 'plébiscite' und davon abgeleitete Wörter). Ich schlage vor diese Beinahe-Synonymie für die Definition zu benützen.--UKe-CH 10:43, 26. Jul. 2007 (CEST)
- Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Referendum die gewählten Vertreter zunächst einmal Berechtigt sind und durch das Referendum das Recht an das Volk abgeben. Bei einem Plebiszit muss dies nicht so sein, der kann von vornherein so festgelegt sein, ohne dass gewählte Vertreter ein Recht haben, dass sie abgeben könnten. -- 80.109.212.110 12:12, 12. Jan. 2011 (CET)
Zitat zur lex Rubria
Unbrauchbar: "(Friedrich Carl von Savigny, Zeitschrift etc. Band ix S. 355)" Papinian 17:06, 24. Okt. 2006 (CEST)
sperrige formulierung
"deutschen Verfassungsväter (und -mütter)" klingt komisch naja der artikel muss eh überarbeitet werden!
- Der Begriff wird aber so verwendet. Was irritiert denn an diesem? -- 80.109.212.110 12:09, 12. Jan. 2011 (CET)
Plebiszit vs. Volksabstimmung
Plebiszit wird in Deutschland tatsächlich häufig so benutzt wie im artikel beschrieben. genauer differenziert ist damit aber eigentlich lediglich die Volksbefragung gemeint, also 'Abstimmungen von oben', die die Regierenden nach Belieben einsetzen können. Bruno Kaufmann: "Direkte Demokratie ist also nicht identisch mit Volksabstimmung oder plebiszitärer Demokratie, denn nicht alle Volksabstimmungsverfahren sind direktdemokratisch. Das Plebiszit ist in seiner Wirkung etwas ganz anderes als ein wirkliche Referendum. Direkte Demokratie ermächtigt die Bürgerinnen und Bürger, Plebiszite sind Machtinstrumente der Regierenden." (S. 21) Basler Schriften zur Europäischen Integration Nr. 75: Direkte Demokratie und europäische Integration: http://www.europa.unibas.ch/cms4/uploads/media/BS75_02.pdf
- Absolut richtig, Kollega. Plebiszite sind Volksbefragungen von oben, die für die Regierenden eigentlich verbindlich sind (was ihr als Volksbefrag. bezeichnet, sind Konsultativabstimmungen!). Sie waren auch in Frankreich bei mächtigen Staatsoberhäuptern/Patriarchen wie den beiden Napoleonen und bei de Gaulle beliebt, wobei sich allerdings nur der letztere in wirklich korrekten demokratischen Bahnen bewegte. Auch Sarkozy hat das Instrument immer noch zur Verfügung, wenn es drauf ankommt. In der Schweiz umgekehrt kann das Volk die Regierenden (mittels z.B. Volksinitiativen) zwingen, eine Volksabstimmung durchzuführen. Ich bin für eine klare Abgrenzung von Plebiszit und Volksabstimmung in diesem Artikel! --62.202.230.135 15:59, 15. Aug. 2009 (CEST)
Beispiele
Ich denke einige Beispiele könnten helfen. Grad aktuell war schließlich die Volksbefragung in Berlin zur Schließung des Flughafen Tempelhofs. Auch hier wurde das Plebiszit von der Regierung (in diesem Fall von der CDU) zur politischen Meinungsmache missbraucht!
- Eben aus dem Mißbrauchsgrunde wird auf BUndesebene auch keiner ZUgelassen. Da war man sich zu Zeiten der Herrenchiemseekonferenz einig. -- 80.109.212.110 11:50, 12. Jan. 2011 (CET)
Regionale Situation
Die Anmerkungen bezüglich Plebisziten in einzelnen Ländern sind nicht nur relativ überflüssig wenn es um die Definition geht sondern auch falsch und verwirrend, da viel zu pauschal. In Bayern beispielsweise sind Volks- und Bürgerentscheide viel stärker in der Verfassung verankert als in Österreich und sind dort auch ein starker Teil des politischen Lebens. Nicht erst seit Gestern sondern seit Bestehen der heutigen Bayerischen Verfassung (1946). Wie ganz richtig angemerkt wird, ist die Bundesrepublik eben eine Bundesrepublik (>"Bundesebene") und kein Zentralstaat. Die Länder sind nicht nur Verwaltungseinheiten sondern, ganz im Gegenteil, formen gemeinsam den Bund. Wenn, dann muß schlicht die Situation in einzelnen Ländern betrachtet werden. Pauschale Aussagen sind schlicht nicht möglich. Der Abschnitt sollte also entweder entsprechend umgearbeitet werden, oder gleich gestrichen. 84.155.113.103 21:10, 27. Jul. 2008 (CEST)
- Sie verwechseln aber hier den amerikanischen Förderalismusbegriff mit dem Deutschen. Letzterer sieht eigene Identitäten für Bund und Länder vor. Ersterer sieht die Länder als Formgebung für den Bund. Letzterer besagt lediglich, dass Gebot der Handlung auf unterster Ebene. Welche Länder es gibt ist in letzterem egal, so lange es welche gibt. Dies ist bei ersterem anders. -- 80.109.212.110 11:53, 12. Jan. 2011 (CET)
Abstimmungen im Grundgesetz
In der Einleitung wird formuliert, dass das Grundgesetz in Deutschland nur zwei Ausnahmen für Plebiszite zulässt. Ich denke, das ist nicht richtig und man sollte klarstellen, dass das Grundgesetzt ganz klar Plebiszite vorsieht:
GG Artikel 20 Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Klar, die gelebte Praxis ist eine andere, aber so eben vom GG nicht vorgesehen. (nicht signierter Beitrag von Archaeoraptor (Diskussion | Beiträge) 12:58, 4. Jun. 2009 (CEST))
- Der Wortlaut sollte hier nicht überdehnt werden. Dazu reicht ein einfacher Blick in einen gängigen Kommentar. -- 80.109.212.110 11:47, 12. Jan. 2011 (CET)
Warum kein Abschnitt vom napoleonischen Kaiserreich?
Es gibt eigene Abschnitte über Plebiszite vom Römischen Reich und der Weimarer Republik aber keins vom französischen Kaiserreich unter Napoleon? Warum? (nicht signierter Beitrag von 87.170.229.231 (Diskussion | Beiträge) 10:54, 19. Dez. 2009 (CET))
- Generell braucht der Artikel eine Überarbeitung. Ich wäre aber dagegen, einen Abschnitt über Plebiszite im (2.?) napoleonischen Kaiserreich hier einzufügen. Der Artikel soll ja eigentlich nur erklären, was ein Plebiszit ist. Aber ich finde hier (Zweites Kaiserreich#Innenpolitisches System) wäre ein solcher Abschnitt sehr gut untergebracht. Nach meinem Dafürhalten sollte auch der Abschnitt über die Weimarer Republik aus dem gleichen Grund rausgeschmissen/ausgelagert werden. Den Abschnitt über die Römische Republik finde ich ok, weil er die die Entstehungsgeschichte dieses Instruments beleuchtet. Gruß Lokiseinchef 13:04, 19. Dez. 2009 (CET)
- Beide Abschnitte sind sinnvoll. Aber hier sprengen sie den Artikel. Da wäre eine Auslagerung in Plebiszit (Deutschland) und Plebiszit (Frankreich) sinnvoll.Karsten11 14:09, 19. Dez. 2009 (CET)
- Das kann ich nur unterstützen. -- 80.109.212.110 11:49, 12. Jan. 2011 (CET)
- Beide Abschnitte sind sinnvoll. Aber hier sprengen sie den Artikel. Da wäre eine Auslagerung in Plebiszit (Deutschland) und Plebiszit (Frankreich) sinnvoll.Karsten11 14:09, 19. Dez. 2009 (CET)
Oder zum Russischen Putinreich ?
Die obige Anmerkung betr. Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 ist hilfreich. Das gehört behandelt. Der Begriff des Plebiszits als Akklamationsveranstaltung eines Diktators ist im übrigen schon länger bekannt und würde auf mehrere aktuellere Beispiele zutreffen. --88.217.123.126 08:08, 17. Mär. 2018 (CET)
Einleitung viel zu kompliziert
Die Einleitung enthält eine völlig unnötige Fallunterscheidung.
Ich würde sie folgendermaßen entschlacken:
Ein Plebiszit ist eine Abstimmung oder Befragung des Wahlvolkes über eine Sachfrage. Es ist damit ein wesentlicher Bestandteil der direkten Demokratie, und optionale Ergänzung einer repräsentativen Demokratie. Speziellere Begriffe sind Referendum, Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksentscheid, Bürgerentscheid, Volksbegehren und Bürgerbegehren.
Danach kann man dann das alles aufdröseln. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:41, 20. Mär. 2020 (CET)
- @Wiki-vr.mp: Die Fallunterscheidung ist von Dir. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:28, 20. Mär. 2020 (CET)
Marine Le Pen zum Thema "Volksabstimmung"
Kleiner Hinweis aus der aktuellen Lektüre:
"Le Pen will die Neuerung nämlich per Volksabstimmung absegnen lassen und in die Verfassung einschreiben. Damit der Pariser Verfassungshof das Vorhaben mit Verweis auf das Gleichheitsgebot nicht stoppen kann, will Le Pen vorgängig eine weitere Bestimmung in die Verfassung aufnehmen lassen: Der Conseil constitutionnel soll Volksabstimmungen in keinem Fall für verfassungswidrig erklären können." (cicero.de Bezahlversion -- Präsidentschaftswahlen in Frankreich. Macron liegt vorne, Le Pen gewinnt an Statur. STEFAN BRÄNDLE, 22. April 2022)
--Delabarquera (Diskussion) 22:51, 22. Apr. 2022 (CEST)