Abitur in Hamburg

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Das Abitur in Hamburg wird am Ende der zweijährigen Studienstufe vergeben. Am Gymnasium umfasst diese die Jahrgangsstufen 11 und 12, an den Stadtteilschulen die Stufen 12 und 13.[1][2][3]

Studienstufe

Die Studienstufe umfasst zwei Schuljahre mit jeweils zwei Semestern (Halbjahre) in einem Schuljahr. Hier werden von den Schulen Profilbereiche zur Wahl gestellt, aus denen die Schüler einen wählen. Die Profilbereiche haben entweder einen sprachlichen, naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlichen, künstlerischen oder sportlichen Schwerpunkt und setzen sich immer aus den drei Kernfächern Deutsch, Mathe und einer Fremdsprache sowie einem oder zwei profilgebenden Fächern sowie zwei oder drei profilbegleitenden Fächern zusammen. In fast jedem Profil wird darüber hinaus noch ein Seminar eingerichtet, das besucht werden muss.

Belegungspflicht

Neben den drei Kernfächern und dem Seminar, sofern dieses im gewählten Profil eingerichtet wurde, sind folgende Fächer in der Studienstufe verpflichtend zu belegen:

  • Kunst, Musik oder Theater
  • Geschichte, Geographie oder Politik/Gesellschaft/Wirtschaft (PGW)
  • eine Naturwissenschaft
  • Sport

Abiturprüfungen

Schriftliche Prüfungen

Nach dem vierten Semester der Studienstufe finden die Abiturprüfungen statt. Drei Fächer werden schriftlich geprüft. Die schriftlichen Abiturprüfungen der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau dauern fünf Zeitstunden, während man für die Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau vier Stunden Zeit hat. In der Studienstufe belegt man drei Kernfächer, in der Regel zwei auf erhöhtem Niveau sowie eines auf grundlegendem Niveau. Mindestens eines der erhöhten Kernfächer sowie das profilgebende Fach müssen schriftlich geprüft werden.

Mündliche Prüfungen

Die vierte Prüfung erfolgt in der Regel als mündliche Prüfung, kann aber auch durch eine Präsentation ersetzt werden. Außerdem hat man die Möglichkeit, sich freiwillig in einer 5. Prüfung in Form einer Besonderen Lernleistung prüfen zu lassen.

Abiturnote

Die Abiturnote setzt sich aus den erreichten Leistungen während der Studienstufe und in den Abiturprüfungen zusammen.

Block I – Ergebnisse aus der Studienstufe

Mindestens 32 Semesterergebnisse müssen hier eingebracht werden. Darüber hinaus können beliebig viele weitere Ergebnisse, bis zu einer maximalen Anzahl von 40 Semesterergebnissen, eingebracht werden.[4] Mindestens 200 von maximal 600 möglichen Punkten müssen in diesem Block erreicht werden, um das Abitur zu bestehen.

Block II – Ergebnisse aus der Abiturprüfung

Alle Ergebnisse der Abiturprüfung gehen in Abiturnote ein und werden vierfach gewertet, sofern 5 Abiturprüfungen abgelegt wurden. Wenn auf die 5. Prüfung in Form der Besonderen Lernleistung verzichtet wurde, werden die vier Ergebnisse jeweils fünffach gewertet. Mindestens 100 von maximal 300 möglichen Punkten müssen in den Abiturprüfungen zum Bestehen erreicht werden.

Die Gesamtpunktzahl erhält man durch Addition beider Blöcke und rechnet diese anhand der Punktetabelle in die Abiturnote um.

Umrechnungstabelle für die Abiturdurchschnittsnote[5]
Punkte Punkte Punkte
300 4,0
301–318 3,9 481–498 2,9 661–678 1,9
319–336 3,8 499–516 2,8 679–696 1,8
337–354 3,7 517–534 2,7 697–714 1,7
355–372 3,6 535–552 2,6 715–732 1,6
373–390 3,5 553–570 2,5 733–750 1,5
391–408 3,4 571–588 2,4 751–768 1,4
409–426 3,3 589–606 2,3 769–786 1,3
427–444 3,2 607–624 2,2 787–804 1,2
445–462 3,1 625–642 2,1 805–822 1,1
463–480 3,0 643–660 2,0 823–900 1,0

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Studienstufe an allgemeinbildenden Schulen. Abgerufen am 7. Dezember 2017.
  2. Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH). Abgerufen am 7. Dezember 2017.
  3. Reiner Lehberger, Hans-Peter de Lorent: Schulen in Hamburg: Ein Führer durch Aufbau und Geschichte des Hamburger Schulwesens. Hamburg 2012, ISBN 978-3-921174-23-4, „Kapitel 3.6 Die Studienstufe an allgemeinbildenden Schulen“, S. 83–88 (Erstausgabe: Brunswiker & Reuter).
  4. hamburg.de Abiturberechnung
  5. Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i. d. F. vom 15. Februar 2018. Kultusministerkonferenz, abgerufen am 11. Mai 2019. S. 25, Anlage 4: Tabelle zur Errechnung der Abiturdurchschnittsnote (N) aus der Punktzahl des Gesamtergebnisses (E).