Abitur in Schleswig-Holstein

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Das Abitur in Schleswig-Holstein wird am Ende der Qualifikationsphase und einer bestandenen Abiturprüfung vergeben.

Der Weg zum Abitur

Das Kurssystem (bis zum 31. Juli 2008)

Die „Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein“ vom 21. Dezember 1998 und die „Landesverordnung über die Abiturprüfung für die gymnasiale Oberstufe“ vom 14. Dezember 1999 traten mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft.[1][2][3]

Die Profiloberstufe (ab dem 1. August 2008)

Die bisherige Oberstufe mit Kurssystem wurde zum Schuljahr 2008/09 durch die sogenannte Profiloberstufe ersetzt. Das neue Prüfungsverfahren gilt für „Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe in Schleswig-Holstein“.[4] Die Profiloberstufe beginnt am Gymnasium ab der zehnten, in Gemeinschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe. Zunächst folgt eine einjährige Einführungsphase mit Wahl eines Profils, an die die zweijährige Qualifikationsphase anschließt. Dabei kann aus einem Pool von fünf Profilen („das naturwissenschaftliche, das sprachliche, das gesellschaftswissenschaftliche, das ästhetische und das sportliche“) gewählt werden. Die Abiturprüfung folgt im Anschluss an die Qualifikationsphase.[5][6]

In der Oberstufe ist für eine „breitere Allgemeinbildung“ die Belegung sogenannter Kernfächer verpflichtend. Das sind Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache.[6]

Zentralabitur

An den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen werden seit dem Schuljahr 2007/08 zentrale Arbeiten in den Leistungskursen der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Dänisch, Latein, Griechisch, Mathematik, Biologie, Physik und Chemie geschrieben.

Seit dem Schuljahr 2010/11 werden in der Abiturprüfung an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes Schleswig-Holstein „für die schriftlichen Prüfungen der Kernfächer Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Dänisch, Latein, Griechisch und Mathematik zentrale Aufgaben gestellt“.[7]

Die Bildungsminister der Länder „Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein“ haben sich geeinigt, ab dem Schuljahr 2013/2014 „gemeinsame Aufgaben beziehungsweise Aufgabenteile für das Abitur einzuführen“.[8]

Aufgabenerstellung

„Im Rotationsverfahren werden Fachschaften“ der Gymnasien und Gemeinschaftsschulen „beauftragt, Aufgabenvorschläge mit Erwartungshorizonten und Hinweisen für die Bewertung der Prüfungsarbeiten zu entwerfen“.[7]

Fachkommissionen des Bildungsministeriums stellen „aus diesem Aufgabenpool die Abiturprüfungsaufgaben für die regulären Prüfungstermine und die Nachschreibtermine“ zusammen.[7]

Aufgabendistribution

Die Aufgaben werden zentral per E-Mail im geschützten Landesnetz zur Verfügung gestellt und von den Schulen selbständig am Vortag ausgedruckt.

Ergebnisse

Kumulierte Landesergebnisse der letzten Jahre werden seit 2009 auf der Homepage des Bildungsportals Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Einzelnachweise

  1. Landesregierung Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO). § 25 Übergangs- und Schlussbestimmungen. In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. 2. Oktober 2007, abgerufen am 25. Juni 2013.
  2. Landesregierung Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein (Oberstufenverordnung - OVO). In: Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein. 17. Januar 1995, abgerufen am 25. Juni 2013.
  3. Landesregierung Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein (Oberstufenverordnung - OVO). In: Paragraf – Schulrecht für Schleswig-Holstein. 21. Dezember 1998, archiviert vom Original am 1. März 2013; abgerufen am 25. Juni 2013.
  4. Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: Die Abiturprüfung in der Profiloberstufe. (PDF; 277 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Bildungsportal Schleswig-Holstein. 1. Oktober 2010, ehemals im Original; abgerufen am 18. Juni 2013.@1@2Vorlage:Toter Link/www.schleswig-holstein.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)
  5. Landesregierung Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. 2. Oktober 2007, abgerufen am 25. Juni 2013.
  6. a b Ministerium für Bildung und Wissenschaft: Die Profiloberstufe. In: Bildungsportal Schleswig-Holstein. 2010, archiviert vom Original am 7. Juli 2013; abgerufen am 18. Juni 2013.
  7. a b c Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein - Referat 30: Zentralabitur ab 2011. In: Bildungsportal Schleswig-Holstein. 2007, archiviert vom Original am 4. Juli 2013; abgerufen am 18. Juni 2013.
  8. Ministerium für Bildung und Wissenschaft - Zentrale Abschlüsse: Zentralabitur. In: Bildungsportal Schleswig-Holstein. 2012, archiviert vom Original am 30. Juni 2013; abgerufen am 18. Juni 2013.