Abitur in Sachsen-Anhalt

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Die gymnasiale Oberstufe in Sachsen-Anhalt ist mit dem Schuljahr 2019/20 neu geregelt: Leistungs- und Grundkurse sind in der 11. Jahrgangsstufe wieder eingeführt worden.[1]

Das bisherige System gilt nur noch für die auslaufende 12. Jahrgangsstufe (13. im Fachgymnasium). Darin bestand ein System von (vierstündigen) Kernfächern, (vierstündigen) Profilfächern und (zweistündigen) Wahlpflichtfächern. Im Folgenden wird auf die Bestimmungen der Qualifikationsphase (nicht der Einführungsphase) näher eingegangen.

Fächer

Zwischen einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich wie z. B. in Baden-Württemberg wird in Sachsen-Anhalt nicht eigens unterschieden; Biologie gilt demnach genauso viel wie Astronomie.

Es wird eine Einteilung der Fächer in verschiedene Aufgabenfelder vorgenommen:

  • sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Latein, Griechisch, Spanisch, Italienisch, weitere Fremdsprachen, Kunsterziehung, Musik
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Sozialkunde, Geschichte, Geographie, Philosophie, Psychologie, Rechtskunde, Wirtschaftslehre, Religionsunterricht, Ethikunterricht
  • mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik, Technik, Astronomie
  • ohne Zuordnung: Sport

Belegungsverpflichtungen

Im Umfang von vier Wochenstunden müssen folgende Kernfächer belegt werden:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Geschichte

Im Umfang von vier Wochenstunden müssen folgende Profilfächer belegt werden:

  • eine Fremdsprache
  • eine Naturwissenschaft
  • eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft

Im Umfang von zwei/vier Wochenstunden müssen folgende Wahlpflichtfächer belegt werden:

  • Kunsterziehung oder Musik (2 Wochenstunden)
  • Geographie oder Sozialkunde (2 Wochenstunden)
  • Religionslehre oder Ethik (2 Wochenstunden)
  • Sport oder ein Ersatzfach (ärztliches Attest benötigt) (2 Wochenstunden)
  • Fremdsprache oder Naturwissenschaft (je 4 Wochenstunden) oder ein oder zwei weitere Wahlpflichtfächer (2 Wochenstunden, Naturwissenschaften sind auch 2-stündig möglich, diese können jedoch nicht geprüft werden)

Die Wochenstundenzahl liegt bei dieser Pflichtbelegung bei 34 bzw. 36 in der Kursstufe, bei 34 jedoch in der Vorkursstufe.

Abiturprüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst vier Fächer; von diesen werden zwei auf erhöhtem Anforderungsniveau (1. und 2. Prüfungsfach) und zwei auf grundlegendem Anforderungsniveau geprüft (3. und 4. Prüfungsfach). Vor dem Schuljahr 2016/2017 galt folgende Regelung:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Profil-Fremdsprache
  • Profil-Naturwissenschaft oder Geschichte

Das 1. und 2. Prüfungsfach ist aus diesen vier Fächern beliebig wählbar, wobei aus der Gruppe Fremdsprache, Naturwissenschaft, Geschichte nur ein Fach vertreten sein darf.

In den Fächern Deutsch und Mathematik sind also zwangsläufig Abiturprüfungen abzulegen, sofern diese nicht durch Einbringen einer besonderen Lernleistung umgangen werden können.

Für das Schuljahr 2016/2017 wurden die Regelungen so angepasst, dass man Deutsch, Mathematik oder die Profil-Fremdsprache durch ein anderes 4-stündiges, prüfbares Fach ersetzen kann (z. B. eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft).

Das (5.) mündliche Prüfungsfach ist frei wählbar, solange gewährleistet ist, dass die fünf Prüfungsfächer die drei Aufgabenbereiche abdecken.

Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen und die Ermittlung der Gesamtqualifikation orientieren sich am bundeseinheitlichen System. Bedingt durch die Besonderheiten der Oberstufenstruktur in Sachsen-Anhalt sind dabei folgende Anpassungen zu beachten:

  • Es müssen mindestens 36 Kurshalbjahre eingebracht werden, davon unter anderem:
    • vier Halbjahre in Deutsch
    • vier Halbjahre in Mathematik
    • vier Halbjahre in Geschichte
    • vier Halbjahre in einer Profil-Fremdsprache
    • vier Halbjahre in einer Profil-Naturwissenschaft
    • zwei Halbjahre in Kunsterziehung oder Musik
    • Alle Halbjahre der Abiturprüfungsfächer, sofern sie nicht schon in den obigen einzubringenden Halbjahren inbegriffen sind
    • weitere beliebige Kurshalbjahre bis zur Erreichung der Zahl von 36
  • Den beiden abzurechnenden Leistungskursen entsprechen in Sachsen-Anhalt das 1. und 2. schriftliche Prüfungsfach.
  • Die Leistungen der Abiturprüfung werden vierfach abgerechnet; findet in einem Fach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt, werden die Teilergebnisse im Verhältnis 2:1 gewichtet.

Die eingebrachten Leistungen werden in zwei Leistungsblöcken I und II eingeteilt. In den Block I werden die oben genannten 36 Kurshalbjahre (Das 1. und 2. Prüfungsfach können dabei doppelt gezählt werden) eingeordnet. Die vierfach abgerechneten Leistungen der Abiturprüfungen werden dem Block II zugewiesen (20 Leistungen).

Weblinks

Einzelbelege

  1. Bildungsministerium Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung. Abgerufen am 17. August 2019.