Gymnasiale Oberstufe

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Die gymnasiale Oberstufe (GOSt / GOS) im Bildungssystem Deutschlands umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen des Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums (auch: Fachgymnasiums) und der Gesamtschule und führt vom Realschulabschluss (mittlere Reife) zum Abitur (allgemeine Hochschulreife). Auch der schulische Anteil zum Erwerb des Fachabiturs kann in ihr absolviert werden.

Die beiden letzten Jahre der gymnasialen Oberstufe werden in Deutschland nach der Kultusministerkonferenz-Reform vom 7. Juli 1972 auch als reformierte Oberstufe oder Kollegstufe (Letztere in Bayern) bezeichnet. Sie löste die gymnasiale Oberstufe der Saarbrücker Rahmenvereinbarung von 1960 ab.

In der verkürzten Form des Gymnasiums (G8) umfasst die gymnasiale Oberstufe die Jahrgangsstufen 10 bis 12[1] oder (u. a. in Bayern und Sachsen) 11 und 12,[2][3] in der längeren Form (G9) die Jahrgangsstufen 11 bis 13.

Die Jahrgangsstufe 10 bzw. 11 wird in einigen Ländern als einjährige Einführungsphase (EF) angesehen, die größtenteils im Klassenverband stattfindet. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 bzw. 12 und 13 sind die zweijährige Qualifikationsphase (Q1 bzw. Q2, auch: Qualifizierungsphase), die im Kurssystem organisiert wird und an deren Ende eine abschließende Prüfung in vier oder fünf Fächern liegt.

Historische Entwicklung

In das von der Kultusministerkonferenz 1964 verabschiedete Hamburger Abkommen wurde erstmals eine Bestimmung aufgenommen, die den Ländern „pädagogische Versuche, die von der […] vereinbarten Grundstruktur des Abkommens abweichen“, ermöglichte.[4] Infolgedessen wurden in vielen Ländern Schulversuche durchgeführt, die sich (unter anderem) mit Veränderungen an der strukturellen und inhaltlichen Gestaltung der Oberstufe beschäftigten. Ein prominentes Beispiel ist das an der Halepaghen-Schule in Buxtehude in den späten 1960er Jahren entwickelte Buxtehuder Modell, das wesentliche Impulse für das Kurswahlsystem der reformierten Oberstufe setzte.

Seit der schrittweise vorgenommenen Einführung ab 1972 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) das Kurssystem mehrfach geändert. Von Anfang an bestanden Unterschiede zwischen den Ländern. So wurden die Leistungskurse zunächst dreifach, später doppelt gewichtet in die Bewertung eingebracht. Mathematik und Deutsch konnten teilweise, Geschichte völlig abgewählt werden. In Nordrhein-Westfalen genügte zeitweilig eine Fremdsprache, und eine Prüfung in Religion konnte die Naturwissenschaft ersetzen. Die letzten Reformen zielten auf eine Stärkung der breiten Grundbildung und verminderten die Abwahlmöglichkeiten. Kritik richtete sich zum Beispiel gegen die Beliebigkeit der Kurswahlen, gegen die fehlende Rücksicht auf Notwendigkeiten des späteren Studiums oder gegen den Verlust des Klassenverbandes als Sozialisationsinstanz.

So wurde 1995 entschieden, die „für die Studierfähigkeit der Abiturienten vorrangigen Kompetenzen in Deutsch, Mathematik und Fremdsprache durch entsprechende Beleg- und Einbringungsverpflichtungen zu stärken“.[5]

Das Kurssystem steht weiter unter starker Kritik. Es sei kompliziert und kostspielig, weil viele kleine Kurse zustande kommen. Es führe zu viel zu großer Spezialisierung in den Leistungskursen und Vorwegnahme von Universitäts­stoff. Es stelle durch fehlende Grundbildung keine wirkliche allgemeine Studierfähigkeit her. Dies äußere sich in hohen Abbrecherquoten der Studierenden und der Notwendigkeit, Schulstoff im Grundstudium nachzuholen.

Auf den Trend zur Abkehr vom Kurssystem in einigen Bundesländern weist auch hin, dass in der Oberstufenvereinbarung der KMK in der Fassung von 2006 erstmals nicht mehr der Begriff des „Kurses“ verwendet wird. Des Weiteren wurde der Hinweis gestrichen, dass die gymnasiale Oberstufe „eine den individuellen Neigungen und Befähigungen der Schüler/innen entsprechende individuelle Schwerpunktsetzung“ ermöglichen solle. „Damit wird […] das Kurssystem […] zugunsten einer weitgehenden Rückkehr zum Unterricht im Klassenverband abgeschafft.“[6]

In allen Ländern wird daher die gymnasiale Oberstufe gegenwärtig weiter reformiert. Sie unterscheidet sich mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz inzwischen oftmals vom Modell der reformierten Oberstufe und bringt immer mehr länderspezifische Besonderheiten hervor, die eine bundesweite Vergleichbarkeit zunehmend infrage stellen. Einige Länder haben sich für die Einführung einer Profiloberstufe entschieden. Genauere Beschreibungen befinden sich beispielsweise im Artikel über das Abitur im jeweiligen Bundesland; siehe dazu Navigationsleiste Abitur in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Phasen

Einführungsphase

In der Einführungsphase (EF, Orientierungsstufe) vor dem Kurssystem kann noch im Klassenverband unterrichtet werden, besonders, wenn sie in der 10. Jahrgangsstufe liegt. Es kann auch eine Mischform aus Klassenunterricht und Kursen bestehen. Lediglich bestimmte Fächer können dann in Kursen gewählt werden; in einigen Bundesländern auch bereits Leistungskurse, um ihre Arbeitsweise kennenzulernen und unter Umständen noch einmal zu wechseln.

Qualifikationsphase

Die Qualifikationsphase (Q1 bzw. Q2, auch: Qualifizierungsphase) wird ausschließlich im Kurssystem unterrichtet. An die Stelle der Klassen treten Kurse in den Fächern, die von allen Schülern der gleichen Jahrgangsstufe gewählt werden können. Die Schüler wählen nach bestimmten Vorgaben aus drei Aufgabenfeldern (sprachlich-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich und mathematisch-naturwissenschaftlich) zwei (in manchen Bundesländern drei) Leistungskursfächer zu je vier oder fünf und etwa acht bis zehn Grundkursfächer zu je zwei, drei oder vier Wochenstunden. Für die Wahl gibt es Mindestverpflichtungen für Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften. Auch Sportunterricht ist obligatorisch.

Kurse können demnach nicht beliebig gewählt oder abgewählt werden. Möglich ist aber eine Schwerpunktbildung nach den individuellen Interessen und Begabungen. Dies dient einer breiteren Ausschöpfung der vorhandenen Begabungsreserven, um eine höhere Qualifikation der Gesellschaft zu erreichen. Es besteht auch kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Wahl von Leistungskursen und den späteren Studienmöglichkeiten. Die erreichte Hochschulzugangsberechtigung ist allgemein. Von den erworbenen Kenntnissen her besteht ein solcher Zusammenhang durchaus: Ohne beispielsweise qualifizierte Mathematikleistungen lassen sich viele Studiengänge nicht erfolgreich durchlaufen.

Innerhalb der Qualifikationsphase findet keine Versetzung statt. Die Schüler gelangen automatisch nach dem 11. bzw. 12. Jahrgang in den 12. beziehungsweise 13. Jahrgang. Einige Schüler treten aber freiwillig zurück, falls aufgrund von zu vielen Defizit-/Unterkursen (Kursen mit weniger als fünf Punkten) oder Fehlkursen (Kursen mit null Punkten) die Zulassung zur Abiturprüfung gefährdet sein sollte. Die Qualifikationsphase wird in vier (Kurs‑)Halbjahre oder Semester eingeteilt, wobei die Klassenstufe 11 bzw. 12 in das erste und zweite Halbjahr und die Klassenstufe 12 bzw. 13 in das dritte und vierte Halbjahr eingeteilt werden.

Grund- und Leistungskurse

Grundkurse

Grundkurse (GK) vermitteln grundlegende wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen und führen in grundlegende Sachverhalte und Problemkomplexe eines Faches ein. Sie werden in der Regel in der Woche zwei, drei oder vier Stunden unterrichtet. In manchen Ländern, zum Beispiel Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, wurden die Begriffe Grund- und Leistungskurs abgeschafft. Grundkurse heißen jetzt Kurse mit/auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA); Leistungskurse werden nun als Kurse mit/auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) bezeichnet.

Leistungskurse

Leistungskurse (LK) fungieren in der Einführungsphase als Orientierungsfächer, erst in der Qualifikationsphase als wirkliche Leistungskurse. Die Orientierungsfächer in der Einführungsphase werden von den Schülern oftmals fälschlicherweise als Leistungskurse bezeichnet (es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel: Berufliches Gymnasium). Orientierungsfächer vermitteln erweiterte Kenntnisse und Einsichten in Inhalte, Theorien und Modelle der entsprechenden Fachwissenschaft. Auf die Fertigkeit im selbstständigen Umgang mit Arbeitsmitteln und -methoden sowie ihre Übertragung und Reflexion wurde ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Vom Grundsatz her lässt sich vieles auf andere Fächer übertragen. Leistungskurse werden in der Regel fünf Stunden in der Woche unterrichtet.

In vielen Bundesländern sind allerdings die Leistungskurse inzwischen abgeschafft und durch Fächer mit erhöhten Anforderungen (Abkürzung in Niedersachsen: eN4), die vier Stunden in der Woche unterrichtet werden, ersetzt worden. Dafür werden jetzt drei statt zwei Fächer gewählt, die auf erhöhtem Niveau unterrichtet werden.

Abiturprüfung und -note

Die Abiturprüfung wird in den Leistungskursen und zwei oder drei in einem begrenzten Rahmen wählbaren Grundkursen schriftlich oder mündlich absolviert. Dadurch muss man in den letzten Schuljahren deutliche Schwerpunkte setzen. Die Einzelbestimmungen unterscheiden sich je nach Land. Bis auf Rheinland-Pfalz führen alle Länder inzwischen ein zentrales Abitur durch oder haben es zumindest geplant.

In die Abiturnote fließen neben 22 Grundkurs-Halbjahresleistungen auch die acht Leistungskursnoten und die vier bis fünf Abiturprüfungsnoten ein. Die Durchschnittsnote hängt also von Leistungen ab, die im Zeitraum von zwei Jahren erbracht werden, und nicht nur von der Abschlussprüfung, die an ihr zu einem Drittel beteiligt ist.

Leistungsbewertung

In der gymnasialen Oberstufe bilden die Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen die Klausuren und sonstigen erbrachten Leistungen (Mitarbeit, Hausarbeiten und so weiter). Das bisherige Notensystem bis zur Mittelstufe mit den Schulnoten 1 bis 6 wird spätestens in der Qualifikationsphase durch ein Punktesystem (0 bis 15 Punkte) ersetzt, das den Noten von 1+ bis 6 entspricht und auf diese Weise detaillierte Zensuren ermöglicht. Die Punkte werden addiert und am Ende in die Durchschnittsnote umgesetzt. Der Sinn des Punktesystems liegt neben größerer Transparenz und Gerechtigkeit vor allem in der möglichen Verwendung der exakten Durchschnittsnote in Zulassungsverfahren der Hochschulen, um juristische Klagen abgewiesener Bewerber zu verhindern. Eine zu frühe Anwendung vor der gymnasialen Oberstufe ist dagegen unzulässig, da Zensuren bis zur 10. Jahrgangsstufe vor allem einen pädagogischen Sinn haben.

Die folgende Tabelle gilt in allen Bundesländern mit Ausnahme von nur einer minimalen Abweichung in Hessen:

Punkte Note in Worten Note (mit Tendenz) Rohpunkte Notendefinition Bemerkung
15 sehr gut 1+ 95 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
14 10 90 %
13 1− 85 %
12 gut 2+ 80 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
11 20 75 %
10 2− 70 %
9 befriedigend 3+ 65 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
8 30 60 %
7 3− 55 %
6 ausreichend 4+ 50 % Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 40 45 %
4 schwach ausreichend1 4− 39 % Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.1 defizitärer Bereich
3 mangelhaft 5+ 33 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
2 50 27 %
1 5− 20 %
0 ungenügend 60 00 % Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. nicht belegt

1 = Entgegen der offiziellen Definition der Note „schwach ausreichend“ gilt ein Kurs mit dieser Benotung nicht als bestanden; die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht.


Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn mindestens die Durchschnittsnote 4,0 erreicht wird. Dazu werden in jedem Kurs fünf Punkte benötigt. Kursnoten unter fünf Punkten können durch mehr Notenpunkte in anderen Kursen ausgeglichen werden, doch je nach Land darf nur eine begrenzte Zahl an Unterkursen (Kurse mit einem bis zu vier Punkten) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Je nach Land liegt die Höchstzahl bei vier bis sechs im Grundkursbereich sowie bei drei im Leistungskursbereich. Ein Kurs mit null Punkten („ungenügend“) gilt als „nicht belegt“ und kann nicht eingebracht werden. Dies kann bei verpflichtenden Grundkursen zu einem Nichtbestehen des Abiturs führen. In der Einführungsphase ist man bei zwei nicht belegten Kursen beziehungsweise mangelhaften Leistungen im Versetzungszeugnis gezwungen, die Klasse zu wiederholen. Das Abitur kann man nicht mit mehr als zwei Unterkursen im Leistungskursbereich oder sechs Unterkursen im Grundkursbereich aus den zwei Jahren der Kursphase bestehen. Weitere Bezeichnungen für einen Kurs mit null Punkten: Unterkurs, Fehlkurs, Defizit, Ausfall oder Minderleistung.

Die Punkte, die in den Kurshalbjahren gesammelt werden, werden zu der Gesamtqualifikation zusammengerechnet. Aus dieser Gesamtpunktzahl wird eine Durchschnittsnote errechnet. Per Konvention ist festgelegt, dass der Schnitt dabei nicht besser als 1,0 sein kann, auch wenn rechnerisch die 15 Punkte 0,66 entsprächen.

Für die Umrechnung in eine Durchschnittsnote werden die erreichten Punkte durch die Anzahl der Wertungen dividiert. Beim Abitur sind dies 168 und beim Fachabitur 57. Um anschließend die Durchschnittsnote zu errechnen, geht man davon aus, dass eine glatte 1 der Note 1,0 entspricht, eine glatte 2 der Note 2,0 und so weiter. Eine 1+ entspricht dann einer 0,66. Um eine solche Note zu erzielen, zieht man die errechnete Durchschnittspunktzahl von 5,66 ab. Daraus ergibt sich folgende Formel:

bzw. für das Fachabitur:

Die Note wird nach der ersten Stelle nach dem Komma abgeschnitten. Es wird nicht gerundet. Die Notenwerte von 0,9 bis hinunter zu 0,6 entsprechen 1,0.

Durchschnittsnote im Abitur

Die Durchschnittsnote im Abitur berechnet sich je nach der Einbringungsverpflichtung in den verschiedenen Ländern anhand von verschiedenen Formeln und Notenskalen.

Formel zur Berechnung des Notendurchschnitts

Beispiel

12 Punkte (2+) in Mathematik, 11 Punkte (2) in Deutsch, 10 Punkte (2−) in Englisch:

Die gymnasiale Oberstufe in anderen Ländern

Österreich

In Österreich beginnt die AHS-Oberstufe (AHS: allgemeinbildende höhere Schule), die der deutschen gymnasialen Oberstufe entspricht, ab der 5. Klasse (9. Schulstufe). Im Allgemeinen wird ab der 9. Schulstufe eine weitere Fremdsprache – oft Latein, Französisch oder Italienisch, seltener Altgriechisch, Russisch, Spanisch oder eine Nachbarsprache – unterrichtet. Für die 6. Klasse (10. Schulstufe) müssen Wahlpflichtgegenstände festgelegt werden. Abhängig von schulautonomen Regelungen sind dies mindestens zwischen sechs und acht Wochenstunden zusätzlich, auf drei Jahre aufgeteilt. Dabei wird zwischen vertiefenden und erweiternden Wahlpflichtgegenständen unterschieden. Unter erweiternd werden alle Fächer verstanden, die ansonsten nicht unterrichtet werden, vor allem Sprachen, aber auch Informatik. Vertiefende Wahlpflichtgegenstände werden zusätzlich zum normalen Unterricht in diesem Fach unterrichtet und sind für die Matura von Bedeutung. Eine Maturaprüfung muss in einem vertiefenden Wahlpflichtgegenstand, fächerübergreifend (etwa Englisch und Geschichte), ergänzend (in Kombination mit einer Fremdsprache oder Informatik oder über ein einjähriges Wahlpflichtfach) oder über eine eigene Fachbereichsarbeit abgelegt werden.

Für die 7. Klasse (11. Schulstufe) ist zwischen Musikerziehung und bildnerischer Erziehung sowie darstellender Geometrie, dem naturwissenschaftlichen Zweig (verstärkter Unterricht in Biologie, Physik und Chemie) und einer eventuellen schulautonomen Alternative zu wählen. Darstellende Geometrie oder Physik und Biologie sind Schularbeitsfächer. Wie bei jedem Auswählen von alternativen Gegenständen müssen sich genügend Schüler für die Eröffnung eines Zweiges melden.

Schweiz

In der Schweiz entspricht die deutsche gymnasiale Oberstufe ungefähr der zweiten Hälfte des (üblicherweise) vierjährigen Kurzzeitgymnasiums (9. bis 12. Schuljahr). Eine klare Abtrennung zwischen den zwei Hälften ist in vielen Schulen jedoch nicht ersichtlich, besonders bei Schulsystemen, in denen die Schüler bereits beim Eintritt in die 9. Klasse ein Schwerpunktfach wählen. Der Aufbau des Schweizer Bildungssystems variiert stark von Kanton zu Kanton.

Liechtenstein

Das Liechtensteinische Gymnasium in Liechtenstein ist mit der deutschen gymnasialen Oberstufe gleichzusetzen. Sie umfasst vier Jahre (Klassen 9–12). Die Gesamtzahl der Stunden in der Oberstufe beträgt 140. Die Schüler werden pro Schuljahr in 35 Stunden in der Woche unterrichtet. Es werden fünf verschiedene Profile angeboten. Pro Profil gibt es mindestens zwei Profilfächer, von denen eines mit einer deutlich höheren Wochenstundenzahl unterrichtet wird. Der Unterricht setzt sich aus einer Reihe von Grundlagenfächern, die für alle Schüler gleich sind (im ersten und zweiten Jahr 29, im dritten und vierten Jahr 26 Wochenstunden), zusammen, nämlich aus mehreren Profilfächern abhängig vom gewählten Profil (sechs beziehungsweise fünf Wochenstunden) sowie aus Wahlpflichtkursen im dritten und vierten Jahr, die der Spezialisierung durch die Profile entgegenwirken soll (vier Wochenstunden). Für alle Schüler ist die Belegung mehrerer Grundlagenfächer Pflicht. Einige Fächer werden nur in einzelnen Klassenstufen unterrichtet.

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Oberstufe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW+%C2%A7+8&psml=bsbawueprod.psml&max=true
  2. http://www.gymnasium.bayern.de/gymnasialnetz/oberstufe/grundlagen/lehrplan/
  3. http://www.schule.sachsen.de/2839.htm
  4. Definition des Gymnasiums siehe § 4 Abs. 2 Hamburger Abkommen (Memento vom 15. Oktober 2012 im Internet Archive)
  5. Zur Geschichte der KMK. Auf: kmk.org.
  6. Hans-Werner Fuchs: Die gymnasiale Oberstufe: Grundlinien ihrer historischen Entwicklung. In: Josef Keuffer, Maria Kublitz-Kramer: Was braucht die Oberstufe? Diagnose, Förderung und selbstständiges Lernen. Beltz 2008, S. 43–44.