Diskussion:Reinheitsgebot/Archiv/1

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Anschuldigung

Vor kurzem hat Benutzer:Thoemmi diese Änderung an dem Artikel vorgenommen. Ich hatte sie kurz darauf mit dem Kommentar Zurückgesetzt, die Änderung sah nach Urheberrechtverletzung aus und passte in seiner Form nicht in einen enzyklopädischen Artikel. zurückgenommen. Nun hat Thoemmi gerade den kompletten Artikel gelöscht und durch folgenden Text ersetzt:

Ich habe die ganze Seite mal aus Protest gelöscht. Ich finde es eine Unverschämtheit, das Leute wie MKI mit Kommentaren wie: "Zurückgesetzt, die Änderung sah nach Urheberrechtverletzung aus und passte in seiner Form nicht in einen enzyklopädischen Artikel." hier Zensur ausüben. Wenn MKI meint, daß hier eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann er es zur Diskussion stellen, aber nicht löschen. Das Urheberrecht liegt bei mir, ich habe den Artikel schon gegen Honorar in Fachzeitungen abgedruckt. Und ich habe bislang nur positive Reaktionen auf die fachliche Kompetenz des Textes erhalten. Wikpedia lebt von der gegenseitigen Toleranz und dem Respekt vor Beiträgen anderer. Leute, die sich hier als Oberlehrer aufführen, brauchen wir nicht! Gruß thoemmi

Hier kommt nun meine Antwort an Thoemmi:

Du wirfst mir allerhand vor und benutzt dazu selbst höchst zweifelhafte Methoden. Warum hast du den Artikel überschrieben und nicht diese Diskussionsseite oder meine Diskussionsseite für deinen Protest benutzt?

Zu deinen Anschuldigungen:

  • Der Auslöser, deinen Text wieder zu löschen, ist in keinster Weise ein Anzweifeln deiner fachlichen Kompetenz oder das Bedürfnis zur Zensur.
  • Folgendes findet sich rot umrahmt direkt unter dem Knopf zum Speichern einer Änderung: Wurde dieser Text bereits anderswo veröffentlicht, weise bitte auf der Diskussionsseite des Artikels darauf hin. Da ich den Text auch hier finden konnte und ich nicht davon ausgehen konnte, dass dieser Text und die vorgenommene Änderung auf die selbe Person zurückgehen, hielt ich eine Urheberrechtsverletzung für wahrscheinlich.
  • Der alles entscheidende Grund für das Löschen deines Beitrags war: Dein Text gehört in dieser Form niemals in einen enzyklopädischen Artikel, und ich glaube, dass eine überwältigende Mehrheit das genauso sieht. Ich habe nichts dagegen, wenn du deine Gedanken unter Wahrung eines neutralen Standpunkts in einem vernünftigen Unfang und in einem angemessenen - also nüchternen - Schreibstil in den Artikel einarbeitest.--MKI 21:13, 5. Apr 2005 (CEST)
Der Erklärung von MKI kann ich mich nur anschließen. Desweiteren ist es eine ziemliche Frechheit, anderen das Verändern des von dir eingestellten Textes quasi zu verbieten! Du redest hier von "gegenseitiger Toleranz" und verhälst dich genau gegensätzlich! -- Imladros 16:31, 18. Jan 2006 (CET)
Danke für deine späte Unterstützung! Benutzer:Thoemmi hat übrigens seitdem nichts mehr von sich hören lassen.--MKI 18:35, 18. Jan 2006 (CET)
Sieht auf den ersten Blick so aus. Ich habe allerdings den argen Verdacht, dass er hinter der IP 80.89.110.244 steckt; die hat das Essay heute wiederhergestellt mit dem Hinweis, es auf keinen Fall nachzubearbeiten! Benutzer:Jergen war so frei, diese Änderung komplett zu löschen... -- Imladros 18:45, 18. Jan 2006 (CET)
Alles klar, das hatte ich gar nicht mitbekommen. Danke für den Hinweis.--MKI 02:56, 19. Jan 2006 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

§9 BierStG ?

Im Artikel steht, dass das Reinheitsgebot seit 1952 vom BierStG §9 geregelt wird. In der Fassung von 1993 wird in §9 aber die Fälligkeit geregelt, Hinweise oder Vorschriften auf die Zutaten von Bier konnte ich nicht finden. Sollte das noch erwähnt werden dass Bundesgesetz dahingehend geändert wurde?

  • Sehe ich genauso. Das BierStG von 1993 geht überhaupt nicht auf den Inhalt des Bieres ein. Es handelt sich dabei um ein Steuergesetz, welches ausschließlich auch die Steuer regelt. Das hat nichts mit dem Reinheitsgebot ansich zu tun.
  • Ich habe den vormaligen Text zum Biersteuergesetz wieder hergestellt. Dieser Abschnitt mag zwar etwas juristisch sein, indessen war vor der Zusammenkürzung auf völlige Nebensächlichkeiten wie der Geschmack von tschechischen Bier klar ersichtlich, dass 1993 die steuerlichen Regelungen in das neue Biersteuergesetz übernommen worden sind und das Reinheitsgebot in § 9 allein als 'Rest' Vorläufiges Biergesetz überdauerte. Mir ist des weiteren nicht verständlich, warum MKI die EuGH-Rechtsprechung entfernt hat, beeinflusst sie die Rechtsentwicklung erheblich. Gleiches gilt für das Löschen der BVerwG-Rechtsprechung zum Brandenburger Bierkrieg. -- Stepsch 00:14, 27. Apr 2006 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

Ältestes Lebensmittelgesetz

Im Abschnitt zum bayrischen R.G. steht: "Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz"
den Satz empfinde ich als ziemlich unvollständig. Was war dann nach 1998? und gab es nicht auch vorher schon Lebensmittelgesetze? Ich finde diese Fragen bedürfen Klärung.--84.170.204.123 21:27, 11. Feb. 2007 (CET)

1998 wurde das Weißenseer Reinheitsgebot entdeckt. Diese Info fehlt, das Gebot selbst wird im Abschnitt Brauordnungen erwähnt. Allerdings stimme ich dir zu, der Artikel bedarf einer Überarbeitung. Hier findet sich leider viel Halbwissen, mag am Thema liegen ;-) --217.91.117.184 14:14, 21. Feb. 2007 (CET)

In dem Artikel steht: "Das erste deutsche Reinheitsgebot für Bier entstand 1434 im thüringischen Weißensee." Ein paar Zeilen weiter unten liest man z.B. in Nürnberg habe es bereits 1155 ein Reinheitsgebot gegeben. Könnte man das mal auf eine Linie bringen? Wo enstand denn nun das wirklich erste Reinheitsgebot? Es kann natürlich auch sein, dass man das so nicht in einem Satz sagen kann oder es sich nicht feststellen lässt. Dann sollte man das aber auch so sagen. Gamgee

der satz ist nicht enzyklopädie-tauglich, er müsste schon eine einschränkung beinhalten, wie etwa "…gesetz auf dem gebiet der heutigen bundesrepublik". ohne irgendwas gegoogelt zu haben, bin ich mir sicher, dass man bei den hochkulturen im zweistromland fündig wird, wenn es um das älteste gesetz oder die älteste verordnung geht.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

Fast 500 Jahre Geschichte

Im Artikel steht, dass das Reinheitsgebot eine fast 500jährige Geshichte hat. Was mich hier stört ist das Wörtchen "fast". Wenn die Jahreszahlen stimmen, dann hat doch das Reinheitsgebot eine über 500jährige Geschichte, oder verstehe ich hier irgendwas nicht richtig? --131.234.106.197 13:54, 9. Jan. 2008 (CET)

Wenn du als Ausgangsjahr das Jahr 1516 nimmst, auf das man das Reinheitsgebot allgemein datiert, dann passt das schon. :-) --88.130.127.31 01:29, 31. Jul. 2012 (CEST)
Da wird demnächst eine(!?) Megaparty fällig!
Gruß! Friedrich Hoffmann (Diskussion) 01:59, 15. Sep. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

Weblinks

Nach fünf Jahren mal wieder geschaut stelle ich fest, daß es genug Fanboys zu geben scheint, die dieses Reinheitsgebot lieber unkritisch verklären. Das erstaunt mich zwar in einer Enzyklopädie, aber sei es drum. Anstatt das jetzt wieder auszugraben (übrigens: in der Brauwirtschaft hat sich die Meinung hierzu längst gewandelt), verlinke ich dann der Einfachheit halber mal auf externe Seiten, die sich damit kritisch auseinandersetzen. --Bierfaß 18:30, 30. Mai 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

Justitia Civitatis Augustensis

Text zum Augsburger "Reinheitsgebot" in der Justitia Civitatis Augustensis von 1156

Nebenstehenden Text fand ich in der Speisekarte einer Augsburger Brauerei. Dazu folgende Fragen:

  1. Heißt es nun "Justitia Civitatis Augustensis" oder "Justitia Civitatis Augustensi"?
  2. Wo ist (im Web, wenn möglich) der Originaltext der Justitia Civitatis Augustensi, oder besser noch eine Übersetzung nach Deutsch, nachzulesen?
  3. Stimmt, was der zweite Satz in nebenstehendem Text behauptet?

--Neitram  19:30, 22. Okt. 2014 (CEST)

Zum Punkt 3.: Nein, der zweite Satz in nebenstehendem Text stimmt selbstverständlich nicht und ist, wie fast alles, was auf Speisekarten zum "Reinheitsgebot" steht, haarsträubender Unsinn. Hopfen hat sich als Bierzutat in Süddeutschland erst im 13. Jh. verbreitet. Das Augsburger Stadtrecht von 1156 wird im Artikel hier übrigens erwähnt. --Chimay (Diskussion) 19:49, 22. Okt. 2014 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

Tippfehler

Kurz vor Fußnote 6 müsste es statt Bauer eigentlich Bauern heißen. --POWillrich (23:16, 16. Mai 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Dort steht "Brauer" und das ist korrekt. --Hydro (Diskussion) 10:29, 17. Mai 2015 (CEST)
Ich halte Brauer auch für Korrekt. Der Satz behandelt (nmM) wie die Brauer (die Menschen, die Bier herstellen) auf Preisvorschriftren reagiert haben. --Flo Sorg (Diskussion) 13:27, 17. Mai 2015 (CEST)
Stimmt, ich hatte den Abschnitt falsch verstanden. --POWillrich (13:49, 25. Mai 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:59, 28. Feb. 2016 (CET)

Glyphosat

Das ist doch der Brüller! Pünktlich zur 500-Jahrfeier!! mit der Megaparty stellt das (sogar bayrische) Münchner Umweltinstitut fest, dass außer den Zutaten gem. Reinheitsgebot das Unkrautgift Glyphosat ebenfalls im Bier zu finden ist. Zum Wohle! mfG--Hopman44 (Diskussion) 20:50, 26. Feb. 2016 (CET)

Hier ist kein Forum, gelt?
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 19:57, 28. Feb. 2016 (CET)

Bayrisches Reinheitsgebot

Texte zum bayrischen Reinheitsgebot sind mit Texten auf http://www.bayrisch-bier.de identisch. Hast du die Erlaubnis, die hier zu veröffentlichen? -- Ben-Zin (falsch signierter Beitrag von Ben-Zin (Diskussion | Beiträge) 10:31, 19. Okt. 2002‎ (CEST))

So, ich habe den Teil endlich mal entfernt. Er ist noch über "Versionen" erreichbar, wer ihn also paraphrasieren will ... --Kurt Jansson 04:22, 24. Jan 2003 (CET)
überhaupt sollte der jeweilige Urtext nach Deutsches Reinheitsgebot (Wortlaut) ausgelagert werden und hier ein erklärender Text zu finden sein, imo --Martin (falsch signierter Beitrag von Martin Aggel (Diskussion | Beiträge) 12:57, 18. Jan. 2003‎)
Links zum Thema: http://rechtsgeschichte-life.jura.uni-sb.de/2001April.htm (nicht signierter Beitrag von Ulrich.fuchs (Diskussion | Beiträge) 00:20, 24. Jan. 2003 (CET)‎)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Maxus96 (Diskussion) 22:14, 24. Jan. 2017 (CET)

Eckpunkte

Ein paar wesentliche Eckpunkte, die hier unbedingt reinsollten, mal ins Blaue getippt:

  • Ab 1906 wenden alle Länder in Dtl das Reinheitsgebot an
  • Übernahme ins Recht der Weimarer republik (Auf Druck Bayerns?)
  • EuGH - Urteil vom 12. 3. 1987[38] zu § 10 BierStG:

War der Auslöser für die Abschaffung des deutschen Reinheitsgebots

  • Gilt / Galt in Schweiz und Norwegen??
  • Reinheitsgebot noch gültig für Biere, die in Dtl. gebraut und in Dtl. vertrieben werden? Wo steht das?

Uli (falsch signierter Beitrag von Ulrich.fuchs (Diskussion | Beiträge) 00:21, 24. Jan. 2003‎ (CET))

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Chauvinistische Grabenkämpfe?

Zum Leidwesen der Bayern wurde das älteste Reinheitsgebot in Thüringen gefunden, es ist ganze 182 Jahre älter als das bis dahin älteste Reinheitsgebot, das in Bayern erlassen wurde. Was soll denn dieser Satz? Das bayerische Reinheitsgebot ist natürlich nicht das älteste Lebensmittelgesetz, das Thüringer ist es auch nicht. Verordnungen dieses Charakters hat es in Hülle und Fülle gegeben, auch schon etliche Zeit davor (Wenn ich mich recht erinnere, habe ich vor kurzen etwas vom 13. Jahrhundert gesehen, weiß aber leider nicht mehr genau wo). Das Reinheitsgebot dagegen ist das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz, wobei auch hier großzügig darüber hinwegsehen wird, dass es im Lauf der Zeit mehrmals nicht unwesentlich angepasst wurde. Davon abgesehen waren die Regelungen vorher eigentlich immer auf eine einzige Stadt beschränkt gewesen. Das Reinheitsgebot von 1516 dagegen galt mit einem Schlag in gleicher Weise in einer ganzen Region.

Ich würde stark vorschlagen, dass dieser Satz enzyklopädietauglicher gemacht wird.--MKI 00:10, 3. Nov 2004 (CET)

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Nürnberg 1293 oder 1393

Stammt das Biergesetz aus Nürnberg aus dem Jahr 1293 oder 1393? Auf Google sind beide Varianten in ähnlichem Umfang vertreten, die 1393er Varianen scheinen aber alle von der selben Quelle kopiert zu sein. Darum habe ich jetzt 1293 in den Artikel eingetragen, aber die Angabe ist natürlich nicht gesichert. Ich möchte das einerseits hier dokumentieren und andererseits darum bitten, dass vielleicht jemand, der die Möglichkeit dazu hat, verlässliche Dokumente nachliefert und das Datum gegebenenfalls auf 1393 ändert.--MKI 14:48, 28. Mär 2005 (CEST)

Es stammt von damals

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Diskussion

Ich habe mir erlaubt, einen neuen Abschnitt "Diskussion" einzuführen, der mir hoffentlich möglichst neutral gelungen ist. Außerdem will mir nicht einleuchten, was an dem anonym gelöschten Weblink zu Ron Pattinsons relativ verbreitetem und bekanntem Text unseriös sein soll. Falls es dazu eine plausible Gegenmeinung gibt, wäre die vielleicht mal ganz angebracht in diesem Abschnitt hier. --Bierfaß 16:19, 20. Apr 2006 (CEST)

Was soll das? Den ganzen Absatz Diskussion ohne Angabe von Gründen einfach wieder zu entfernen? Dazu darf man wohl wirklich eine vorangehende Erörterung erwarten?! --Bierfaß 08:49, 27. Apr 2006 (CEST)

Der Abschnitt über PVPP-Stabilisierung ist so nicht zutreffend. Der Verfasser hat offenbar nur geringes Wissen über die Bierstabilisierung. Es ist unverantwortlich, dem interessierten Laien einen angeblichen PVPP-Gehalt des Bieres einzureden. Roland

Eigentlich mangels Signatur keine Antwort wert, aber sei es drum. Wer bist du, der du diesen Gehalt abstreitest? Schon mal Bier in einem Labor untersucht? Wäre zumindest mal interessant, denn ansonsten ist deine Aussage mindestens genau so unverantwortlich wie die, die du kritisierst... --Bierfaß 18:35, 30. Mai 2011 (CEST)
Es ist an sich eine löbliche Intention, die Ausschlachtung des Gebotes in der Werbung kritisch zu hinterfragen und dies auch hier in Wikipedia sehen zu wollen. Aber dieser Abschnitt ist ein gründlich missglückter Meinungs-Essay, auch mit Fehlern und Selbstwidersprüchen. 1516 kannte man etwa noch keine Unterscheidung in ober- und untergärige Biere. Zum ersatzlosen Streichen gibt es wohl keine Alternative. --KnightMove 07:28, 14. Mär. 2010 (CET)
Wo siehst du da den Widerspruch? Natürlich kannte man die nicht. Aber darum ging es in dem Abschnitt auch gar nicht, sondern um die Nachteile, die sich aus diesem, wie aus jedem "amtlichen Gütesiegel" nun mal ergeben. Siehe Zusatzstoffverordnung bei Brot oder Molkereiprodukten. Über die Form mag man ja streiten, aber wenn du einen kritikfreien Artikel sinnvoller findest als einen mit einer verbesserungswürdigen Kritik, dann hat mindestens einer hier irgendwas grundlegend falsch verstanden. --Bierfaß 18:35, 30. Mai 2011 (CEST)

Geht es um diesen Abschnitt? Was hat es nun mit dem Einsatz von Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) auf sich? Nemissimo RSX 16:11, 27. Apr. 2010 (CEST)

Komische Auffassung einer Enzyklopädie. Die Tatsache, dass es auch kritische Stimmen gibt, wird ausgeblendet, anstatt sie zumindest neutral zu beleuchten? Oder glaubt ihr ernsthaft, dass alle[tm] Brauer in diesem Land dieses Reinheitsgebot angesichts der dramatischen Marktlage immer noch unreflektiert lobpreisen? Das tut inzwischen nicht mal mehr der DBB, der 2011 erstmals zaghaft anmerkte, dass ein bisschen mehr Freiheit der Brauwirtschaft unter Umständen gut täte...und das will schon was heißen. Naja, wie dem auch sei, ist nun fünf Jahre her; ich habe jetzt der Einfachheit halber mal zwei kritische Weblinks hinzugefügt. Wir sind ja zum Glück noch nicht bei der Lobbypädia hier und brauchen hoffentlich auch keinen NPOV-Baustein hier. --Bierfaß 18:30, 30. Mai 2011 (CEST)

Wenn du den Artikel verbessern willst, wäre es nett gewesen, wenn du statt draufloszuschwallern Nemissimos Frage beantwortet hättest. So schwer ist das doch nicht, oder? --88.130.127.31 01:32, 31. Jul. 2012 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Maxus96 (Diskussion) 22:14, 24. Jan. 2017 (CET)

Der letzte Satz der neuhochdeutschen Fassung

Ich möchte in der polnischen Wikipedia etwas mehr zum Reinheitsgebot schreiben und habe eine Frage: Wo ist in der Originalfassung aus 1516 der letzte Satz der neuhochdeutschen Fassung zu lesen? Das betreffende Fragment: Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem die Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land verschieden sind, zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie solches am Schluss über den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt ist. --Skitof 00:25, 30. Mär. 2010 (CEST)

Ich habe da mal eine Quelle eingearbeitet. --S⁂ 17:36, 27. Apr. 2010 (CEST)
Meinst du diesen Text aus der Fußnote 1? Das ist doch keine glaubwürdige Quelle. Das ist nur Übersetzung, Originalfassung fehlt. (nicht signierter Beitrag von Skitof (Diskussion | Beiträge) 23:31, 6. Mai 2010 (CEST))
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Aktuelle Situation

Ich habe eben das Biersteuergesetz von 2009 (http://bundesrecht.juris.de/bierstg_2009/__10.html) durchsucht. Einen Hinweis auf das Reinheitsgebot habe ich, im Wiederspruch zum Artikel, jedoch nicht gefunden. Nun stellt sich mir die Frage, wo das Reinheitsgebot verankert ist. -- 91.62.126.216 19:09, 5. Apr. 2011 (CEST)

Das ist im Abschnitt "Aktuelle Rechtslage" im Artikel erklärt :-). Die Regelungen zu Inhaltsstoffen stehen jetzt im Vorläufigen Biergesetz (VorlBierG). Sleske 09:01, 9. Apr. 2011 (CEST)

Den Abschnitt über ein nicht näher belegtes Urteil aus dem Jahr 2007, nach dem "das Reinheitsgebot wegen Diskriminierungsklage für Deutsche Brauer gefallen" sei, habe ich ersetzt und bitte herzlichst, dazu eine Quelle anzugeben. Ich behaupte mal, daß ein solches Urteil weite mediale Kreise gezogen hätte und halte die gelöschte Aussage zumindest in der gemachten Form mit Verlaub für (wenn auch wünschenswerten) Mumpitz. --Bierfaß 18:14, 30. Mai 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Maxus96 (Diskussion) 22:14, 24. Jan. 2017 (CET)

Codex Hammurapi

Ich habe die Änderung rückgängig gemacht: wenn CH, da ist höchstens 108 relevant oder was hat die Todesstrafe für den Wirt, in dessen Kneipe sich Verräter getroffen haben (109), mit dem Reinheitsgebot zu tun? "108: If a tavern-keeper does not accept corn according to gross weight in payment of drink, but takes money, and the price of the drink is less than that of the corn, she shall be convicted and thrown into the water." Aber CH ist immer wieder ein Genuß zu lesen. --Toytoy (Diskussion) 08:40, 22. Sep. 2013 (CEST)

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Lebensmittelgesetz

Es galt bis 1998 als das älteste Lebensmittelgesetz

Das hört sich so an, wie wenn 1998 ein neues Lebensmittelgesetz verabschiedet wurde, das das älteste war..könnte diesen Satz mal jemand erklärn? --217.94.218.126 17:52, 25. Jul. 2008 (CEST)

Es ist die älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift (erzählt fast jeder Professor in seiner Vorlesung) auch wenn Benutzer:Potarator mich ständig revertiert. [2] [3] Gruß Matthias 07:34, 21. Nov. 2017 (CET)
Du willst jetzt nicht allen Ernstes über diesen Quatsch diskutieren? Abgesehen davon, dass "das Reinheitsgebot", wenn du damit die Regelung von 1516 meinst, gerade mal 35 Jahre bestand hatte und es viele überlieferte Bierrezepte bekannter bayrischer Brauer aus dem 18. und 19. Jahrhundert gibt, welche Dutzende weiterer Zutaten enthielten, gilt dieses "Gesetz" auch heute nicht. So darf ein Bier heute mehr kosten als einen bzw. zwei Pfennige und darüber hinaus darf z.B. auch Weizen verbraut werden. Heutige bayrische Biere enthalten darüber hinaus auch noch ganz andere Zutaten. Aber davon abgesehen fällt mir spontan das jüdische oder islamische Schweinefleischverbot ein, das ca. 2000 Jahre älter ist, als die bayrische Landesordnung von 1516 und für die Anhänger dieser Religionen bis heute gilt und in mehreren islamischen Ländern bis heute gesetzlich geregelt ist. --Potarator (Diskussion) 08:02, 21. Nov. 2017 (CET)

Benutzer:Matthias M., bitte unterlasse endlich, diesen Quatsch in die Einleitung zu schreiben. In die Einleitung gehört eine Zusammenfassung des Artikelinhaltes. Aus dem Artikel geht genau das Gegenteil von dem hervor, was du in die Einleitung schreiben willst. --Potarator (Diskussion) 08:14, 21. Nov. 2017 (CET)

@Potarator: Bitte bleibe sachlich. Begriffe wie Quatsch oder Unsinn sind absolut unnötig. Vielleicht hast du einen konkreten Vorschlag, wie man die Information in passender Weise im Artikel unterbringen könnte. --Leyo 11:20, 21. Nov. 2017 (CET)
"Quatsch" trifft es sehr passend, wenn Werbeaussagen der Brauwirtschaft, welche historisch völlig haltlos sind, unkritisch in die Einleitung geschrieben werden. Im Artikel wird das Ganze ja bereits sachlich und wissenschaftlich belegt dargestellt. Wieso ausgerechnet dieses unwichtige Detail noch zusätzlich in die Einleitung soll, ist mir schleierhaft. --Potarator (Diskussion) 11:45, 21. Nov. 2017 (CET)
http://www.reinheitsgebot.de/startseite/ ist ja schon unter den WP:Weblinks vorhanden. Wir können auch meinetwegen kritische Berichterstattung von den öffentlich rechtlichen Fischköppen als Einzelnachweis einfügen. Gruß Matthias 19:02, 21. Nov. 2017 (CET)
Ich habe stattdessen den Teil "heutige Rechtslage" ein bisschen formal aufgebessert. Gruß Matthias 10:34, 12. Jan. 2018 (CET)
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"Einer der größten PR-Mythen in der Lebensmittelbranche"

Vgl. Brauereien - Eine Kiste Bier für 2,99 Euro, unter SPON. Könnte bitte mal jemand einen belegten Abschnitt bauen aus dem hervorgeht was heute tatsächlich alles erlaubt ist? 18:20, 14. Jan. 2010 (CET) Nemissimo 酒?!? RSX

Zitat aus obigen Artikel:

"Dem deutschen Reinheitsgebot - einem der größten PR-Mythen in der Lebensmittelbranche - widersprechen solche Praktiken nicht. Diverse Bierverordnungen haben das Gebot von 1516 ohnehin völlig aufgeweicht. Neben Wasser, Malz, Hopfen und Hefe sind heute chemische Hilfsstoffe beim Brauen zugelassen. Aus Gründen der Farbe darf manchem Bier auch Zuckercouleur zugesetzt werden."

Ich habe darüber hinaus gehört, das nicht deklarationspflichtige Hilfsstoffe, z.B. zur Klärung eingesetzt werden. Gibt es zu diesem heiklen Thema wirklich keine näheren Informationen? Nemissimo RSX 16:06, 27. Apr. 2010 (CEST)

Guckst Du: § 1 BierStG. Und dann der Verweisen folgen. Macht extrem Spaß. --S⁂ 17:46, 27. Apr. 2010 (CEST)

Im § 3 ZZulV gibt es im 2. Abschnitt folgenden Hinweis: "Zusatzstoffe nach Absatz 1 (Farbstoffe) sind nicht für die Herstellung von Bier zugelassen, das unter der Bezeichnung "nach deutschem Reinheitsgebot gebraut" oder gleichsinnigen Angaben in den Verkehr gebracht wird." --46.5.146.25 22:53, 24. Nov. 2013 (CET)

Habe die ZZulV eingefügt. Der Rest wird bereits behandelt. Gruß Matthias 11:27, 12. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Matthias 11:27, 12. Jan. 2018 (CET)

TGL 7764 - Reinheitsgebot der DDR

Spannend an dem Punkt waere vielleicht noch eine Ausarbeitung der Lage in der DDR.

Und zwar zwang die Rohstoffknappheit die DDR zur Einfuehrung der "TGL 7764", die allerlei zusaetzliche Stoffer erlaubte. Diese Richtlinie wurde erst zur Wende wieder aufgehoben. Informationen zu dem Thema sind im Internet leicht zu finden. Aber vielleicht sollte jemand schreiben der ein wenig 'Vom Fach' ist.

62.206.217.68 14:28, 23. Apr. 2007 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Matthias 09:44, 13. Jan. 2018 (CET)

Reinheitsgebot und EU

Das EU-Recht kennt die Existenz regionaler Spezialitäten bei Speisen und Getränken, und bei diesen sind Sonderrechte erlaubt. Soweit ich weiß, ist Bier in Deutschland eine solche Spezialität, und auf dieser Grundlage wurde auch das Reinheitsgebot wieder in Kraft gesetzt. Das fehlt im Artikel ganz. -- ZZ 15:11, 19. Feb. 2008 (CET)

Der Satz "Bier nach „Deutschem Reinheitsgebot“ wird als „traditionelles Lebensmittel“ geschützt. ist nicht belegt und laut EU-Seite falsch. Die offizielle Seite dazu ist bei der EU hier zu finden: http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm und dort ist das Reinheitsgebot nicht aufgelistet. In der dort verlinkten DOORS-Datenbank kann man gezielt suchen. Lebensmittel die dort eingetragen sind kann man übrigens auch hier finden: http://en.wikipedia.org/wiki/Category:German_products_with_protected_designation_of_origin -- Christian Jog 20:38, 19. Nov 2010 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.226.210.51 (Diskussion) )

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Etymologie des Ortsnamen Pilsen

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so Recht, was die Etymologie des Ortsnamen der Stadt Pilsen für eine Relevanz für diesen Artikel hier haben soll, insbesondere da diese höchst umstritten ist. Pollmer, der in diesem Absatz zitiert wird, schreibt hierzu, dass der Ortsname wohl eher auf das tschechische Wort plzni (nützlich, angenehm) zurückgeht [4]. Aber selbst wenn der Ortsname der Stadt Pilsen tatsächlich sich von Bilsenkraut herleiten würde, wie es Rätsch im angegebenen Beleg behauptet, so ist die Aussage im Artikel, dass der Name Bilsenkraut sich von der Bierproduktionsstadt Pilsen ableite, unsinnig. Erstens behauptet Rätsch dass der Name der Stadt auf das Bilsenkraut zurückgeht und nicht, dass der Name der Pflanze auf die Stadt Pilsen zurückgeht. Und außerdem wird hier mit der Bezeichnung „Bierproduktionsstadt“ dem Leser suggeriert, dass das heute allgemein bekannte Bier „Pils“ etwas mit dem Bilsenkraut zu tun hätte. Bier nach Pilsner Brauart gibt es jedoch erst seit 1842 und hat mit mittelalterlichen Bilsenkrautbieren rein gar nichts zu tun. Ich entferne daher diese unsinnige Aussage. --Potarator (Diskussion) 00:43, 27. Aug. 2015 (CEST)

Danke für die zweite etymologische Erklärung des Ortsnamen Pilsen (leider steht hierzu gar nichts im Artikel Pilsen selbst!). Zu den (möglichen) Zusammenhaengen Bilsenkraut, Bierbrauen, Pilsen... wie wäre es mit der deutlich abgescwächten Variante: "...Bilsenkraut. Die Verbindung von Bierbrauen und Bilsenhraut ist laut Raetsch in einigen Ortsnamen abgebildet, unter anderem "Pilsen" (obwohl diese Etymologische Deutung umstritten ist[1]), womit das "Pilsner Kraut" damit ironischerweise dem häufigsten nicht-Bilsenkraut enthaltenden Bier, dem Pilsner, sein Namen gab." gruesse Shaddim (Diskussion) 09:39, 27. Aug. 2015 (CEST)
Im Archiv der Diskussionsseite zum Artikel Pilsen habe ich soeben diese acht Jahre alte Diskussion gefunden. Weshalb diese Infos nicht in den Artikel eingearbeitet wurden, verstehe ich auch nicht. Ich persönlich halte die Herleitung des Ortsnamen der Stadt Pilsen von Bilsenkraut für extrem unwahrscheinlich und dass Pilsen heute viele Menschen mit Bier assozieren, ist rein zufällig. Wenn nicht zufällig ein eher mittelmäßiger bayrischer Brauer im 19. Jh für gerade mal drei Jahre in Pilsen gearbeitet hätte und dort die in Bayern bereits seit Jahrhunderten bekannte untergärige Braumethode popularisiert hätte und diese dann rein zufällig als Pilsner Bier international bekannt wurde (obwohl diese ursprünglich aus der Oberpfalz stammt), dann würde heute kein Mensch Pilsen mit Bier in Verbindung bringen. Aber es ist zugegeben eine weit verbreitete Anekdote, dass sich Pilsner Bier etymologisch indirekt von Bilsenkraut herleiten ließe. Insofern kann dies von mir aus im Artikel erwähnt werden. Ich würde aber nicht namentlich auf Rätsch verweisen, weil diese Anekdote nicht auf ihn zurückgeht, sondern anscheinend bereits seit den 1930er Jahren herumgeistert. In diesem Zusammenhang würde ich auch gleich vorschlagen, die im Artikel bereits vorhandenen Erwähnungen von Rätsch und Pollmer zu entfernen. Ich persönlich schätze Rätsch und Pollmer sehr und habe jeweils mehrere Bücher von diesen beiden Autoren. Aber gerade deshalb bin ich mir auch bewusst, dass die beiden zwar äußerst interessante Bücher schreiben, diese aber mit zahlreichen Anekdoten aufhübschen, was ihrem Ruf als Wissenschaftler nicht gerade zuträglich ist. Deshalb kann hier gut auf die Erwähnung der Namen der beiden Autoren verzichtet werden, da niemand ernsthaft bestreitet, dass früher dem Bier oft psychoaktive Pflanzen wie Bilsenkraut beigefügt wurden und dass es über die Jahrhunderte hinweg zahlreiche Gesetze gab (so auch die, die heute als "Reinheitsgebot" verklärt werden), die dies zu verhindern versuchten und sehr oft wurde dabei Bilsenkraut namentlich erwähnt [5]. --Potarator (Diskussion) 17:37, 27. Aug. 2015 (CEST)
Ja, die Situation ist undurchsichtig und häufig diskutiert. Quellen sollten natuerlich verwendet werden wenn verfügbar, auch für auch möglicherweise fehlerhafte volkseymologische erklärungen. In diese Richtung sollte die Erklärung zugespitzt werden denke ich. gruesse Shaddim (Diskussion) 19:53, 28. Aug. 2015 (CEST)
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Einleitung

Diese Änderung halte ich für keine Verbesserung der Einleitung. Es wird eben nicht auf gesamte Gesetze Bezug genommen, sondern lediglich auf einzelne darin enthaltener Textpassagen. Die bayrische Landesordnung von 1516 war eben eine Landesordnung. Und diese befasste sich nur völlig nebensächlich mit Bier. Außerdem ist nicht nachvollziehbar, weshalb die bayrische Landesordnung als Beispiel gelöscht wurde. Die darin enthaltene Textpassage ist das, was landläufig als "Reinheitsgebot" bezeichnet wird. Jahrzehnte lang hat sich die Brauindustrie auf diese Landesordnung gestützt, wenn von "Reinheitsgebot" die Rede war. Dass der Brauwirtschaft der genaue Gesetzestext Jahrzehnte lang unbekannt war und dieser völlig falsch wiedergegeben wurde (z.B. Malz statt Gerste), sollte als Bonmot im Artikel unbedingt erwähnt werden. Erst seit den späten 1980er Jahren wird zum Teil auch auf andere Verordnungen Bezug genommen. Aber auch heute noch wird vor allem die bayrische Landesordnung von 1516 mit einem "Reinheitsgebot" in Verbindung gebracht. Zum Tag des Bieres wurde daher auch der 23. April von der Brauindustrie erkoren, mit Hinweis auf das "Reinheitsgebot von 1516". Die bayrische Landesordnung von 1516 sollte daher unbedingt in der Einleitung erwähnt werden. --Chimay (Diskussion) 17:34, 3. Apr. 2015 (CEST)

Wikipedia ist meines Wissens nach weder von der Brauindustrie gesponsert noch macht es enzyklopädisch Sinn, ein rein aus PR-Gründen präferiertes Datum und Dokument über andere vermutlich bedeutsamere Daten und Quellen zu stellen, z.B. über die im Artikel betonte "erste Erwähnung der Bezeichnung „Reinheitsgebot“, belegt in einem Sitzungsprotokoll des bayrischen Landtags vom 4. März 1918". Diese unübersehbare Nähe etlicher Passagen im jetzigen Artikel zu Industrie-Interessen und die PR-affine Interpretation von Daten und Quellen ist ein weiterer Grund, warum der Artikel eines Relaunch´s bedarf. Und dies Chimay nüchtern, emotionslos und "sine ira et studio". Gruß --Pimpinellus (Diskussion) 18:06, 3. Apr. 2015 (CEST)
Das "Reinheitsgebot" ist nun einmal eine Erfindung der bayrischen Brauindustrie. Deshalb kann nur das dargestellt werden, was die bayrische Brauindustrie als "Reinheitsgebot" bezeichnet. Wenn du eine eigene Definition von "Reinheitsgebot" hast, so ist diese für den Artikel hier völlig unbedeutend. Das meine ich nicht böse. Das ergibt sich ganz einfach aus Wikipedia:Belege und Wikipedia:Keine Theoriefindung. --Chimay (Diskussion) 18:21, 3. Apr. 2015 (CEST)
Reinheitsgebot ist klar definiert: Die "erste Erwähnung der Bezeichnung „Reinheitsgebot“, ist, wie in dem Artikel schlüssig dargestellt, "belegt in einem Sitzungsprotokoll des bayrischen Landtags vom 4. März 1918". Dies ist der Schlüsselsatz für die Relevanz des jetzigen Artikel, der gut belegt ist und keine, wie Du Chimay mutmaßt, Theoriefindung. Die von Dir hofierte organisierte Brauindustrie gab es damals nicht, scheidet also als Erfinderin aus. Das sind die Fakten. Natürlich sollte in dem Artikel auch die rein auf PR ausgerichtete Interpretation des Begriffs seitens der Bayerischen Brauindustrie thematisiert werden. Sei versichert Chimay, dass Flo Sorg und ich nicht, wie Du es vorschlägst, den enzyklopädischen Begriff "Reinheitsgebot" bei dem Relaunch auf die werbliche Definition der bayerischen Brauindustrie beschränken. Dafür ist die wechselhafte Geschichte des Begriffs viel zu interessant und spannend. Gruß --Pimpinellus (Diskussion) 21:13, 3. Apr. 2015 (CEST)
So langsam kann ich mich nicht mehr dem Eindruck erwehren, dass du hier auf Krawall aus bist. Wieso löscht du meine belegten Ergänzungen, zumal du genau diese Ergänzungen zuvor gefordert hast? Deine Behauptung, dass bei Speckle nichts über Stahleder stehen würde, kann wohl nur als schlechter Witz interpretiert werden, da du selbst die entsprechende Aussage von Stahleder zuvor nach Speckle zitiert hast. Was soll das? --Chimay (Diskussion) 22:11, 3. Apr. 2015 (CEST)

Bis alles ausdiskutiert ist, habe ich den Artikel vorerst wegen Edit-Wars geschützt. -- Doc Taxon (Diskussion) 22:27, 3. Apr. 2015 (CEST)

Ich würde dies ja gerne sachlich ausdiskutieren, doch mit wem? Pimpinellus möchte, nachdem er ja bereits erfolgreich dich darum gebeten hat, den Artikel zu sperren, nun sogar die Diskussionsseite sperren lassen. Außerdem hat er seine Löschung belegter Artikelergänzungen bisher nicht begründet und hält dies wohl auch weiterhin nicht für notwendig. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie hier weiter konstruktiv an einer Verbesserung des Artikels gearbeitet werden kann, wenn ein Benutzer sich der Diskussion verweigert und einfach nur löscht. --Chimay (Diskussion) 10:53, 4. Apr. 2015 (CEST)
Versucht es doch einmal mit einer dritten Meinung. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 10:55, 4. Apr. 2015 (CEST)
Ja, prinzipiell eine gute Idee, danke. Das Problem ist nur, dass eine Dritte Meinung impliziert, dass es zuvor eine zweite Meinung gegeben hat. Pimpinellus hat bisher seine Löschung allerdings nicht begründet. Insofern weiß ich nicht, inwieweit eine Dritte Meinung hier weiter hilft. Aber wenn hier nichts vorwärts geht, werde ich darauf zurück kommen. --Chimay (Diskussion) 11:02, 4. Apr. 2015 (CEST)

Diese Diskussionsseite wird nicht gesperrt: Sie ist zum Diskutieren da, aber diskutiert sachlich, ums Problem! Bitte nehmt Euch mal ne Auszeit zum Durchschnaufen und dann diskutiert das sachlich und inhaltlich anhand Belegen aus. Das muss doch möglich sein. Außerdem habt Ihr beide Eure Meinung. Die nächste wäre die 3. Meinung, siehe WP:3M, wendet Euch dann dahin - um Vorschläge anderer Seite zu hören. Vielen Dank, -- Doc Taxon (Diskussion) 11:59, 4. Apr. 2015 (CEST)

Da von mir die letzte Anregung stammt, den Artikel gemeinsam von Grund auf zu bearbeiten. möchte ich mich hier kurz melden. Deine Auffassung Chimay dass in diesem Lemma, „nur das dargestellt werden (soll), was die bayrische Brauindustrie als "Reinheitsgebot" bezeichnet“ widerstrebt mir persönlich. Mir geht es darum, die spannende Historie des Reinheitsgebotes über die Jahrhunderte hinweg in diesem Lemma zu behandeln, bei der halt die Aktivitäten der Brauindustrie nur einer von vielen Aspekten ist.
Deshalb mein Vorschlag an Euch beide: Lasst uns den Artikel gemeinsam anpacken und das mir eher als Sammelsurium wirkende Lemma von Grund auf anpacken. Deshalb habe ich den Artikel in meinen BNR übernommen und nun können wir in Ruhe daran arbeiten. So könnte der vom Admin verhängte Schutz sinnvoll genutzt werden. Und, mit ein wenig "Glück" ;-) bekommen wir am Ende die von uns allen angestrebte Verbesserung des Artikels. Was meint Ihr Chimay , Pimpinellus und Doc Taxon dazu? --Flo Sorg (Diskussion) 17:30, 4. Apr. 2015 (CEST)
"spannende Historie des Reinheitsgebotes über die Jahrhunderte hinweg"? Das würde ja implizieren, dass das "Reinheitsgebot" Jahrhunderte alt ist. Die erste schriftliche Erwähnung stammt jedoch von 1918. Wie Pimpinellus weiter oben bereits schrieb, liegt hierin der Schlüssel zum Verständnis des "Reinheitsgebots". Ich weiß allerdings immer noch nicht, was konkret du am Artikel geändert haben willst. Ich habe im Abschnitt #Erste Erwähnung der Bezeichnung in einem Sitzungsprotokoll des bayrischen Landtags vom 4. März 1918 bereits einen konkreten Ergänzungsvorschlag gemacht. Was hälst du davon? --Chimay (Diskussion) 17:43, 4. Apr. 2015 (CEST)

Dem kann ich nur zustimmen Flo Sorg, solange, wie Du richtig festgestellt hast, laut Chimay´s Petitum „nur das dargestellt werden (soll), was die bayrische Brauindustrie als "Reinheitsgebot" bezeichnet“, und er auch jetzt wieder in dem Artikel einzubringen versucht, siehe unten, ist es zwecklos, daran mitzuwirken. Sehr aufschlussreich: Untige von Chimay vorgeschlagene Ergänzung basiert keineswegs auf wissenschaftlicher Literatur, sondern hat als einzige Quelle Birgit Speckle, eine interpretative Sekundärquelle, deren Entstehung und Drucklegung laut Buchcover unterstützt wurde vom Deutschen Brauerbund e.V. Bonn und dem Bayerischen Brauerbund e.V. München. Herzliche Ostergrüße--Pimpinellus (Diskussion) 22:35, 4. Apr. 2015 (CEST)

Dann belege anhand von wissenschaftlicher Literatur, dass mit der Bezeichnung „Reinheitsgebot“ noch andere Bedeutungsinhalte bezeichnet werden, als der hier im Artikel beschriebene. Soweit ich weiß, verwendet davon abweichend nur noch die Firma Frosta diese Bezeichnung. Wie die Brauindustrie ebenfalls zu Werbezwecken. Kann von mir aus im Artikel erwähnt werden. --Chimay (Diskussion) 21:58, 4. Apr. 2015 (CEST)

Zu meiner Verwunderung lese ich in der Einleitung: "Als Reinheitsgebot wird seit dem 20. Jahrhundert die Vorstellung bezeichnet, dass Bier nur Hopfen, Malz, Hefe und Wasser enthalten soll." Hier möchte ich mich - zunächst jedenfalls - nicht zur Geschichte des Reinheitsgebots äußern, das wurde ja schon ausgiebig getan. Offensichtlich hat man hier auf die sehr alten Formulierungen des Reinheitsgebot verzichtet, was sicherlich vorteilhaft ist. Aber nun steht da dieser oben zitierte Satz. Ich weiß nicht, woher er stammt und worauf er basiert, eine Quelle wird nicht zitiert. Er beschreibt ja eine seltsame Vorstellung. Es wird nicht angegeben, woraus Bier hergestellt werden soll, sondern was es enthalten soll. Und das wäre danach unter anderem Malz, es wäre also süß, und Bier enthielte weder Alkohol noch Kohlendioxid. Ich meine hier müsste stehen „... hergestellt werden soll.“ statt „... enthalten soll“. -- Brudersohn (Diskussion) 19:22, 14. Mai 2016 (CEST)

Da hast du sicherlich Recht. Ich hab's geändert. --Potarator (Diskussion) 22:21, 14. Mai 2016 (CEST)
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gesundheitsschädliche Zutaten

Einspruch, das Reinheitsgebot wurde geschaffen, weil alle möglichen Zutaten beigemischt wurden, vornehmlich das gesundheitsschädliche berauschende Bilsenkraut und der nicht minder schädliche Gagelstrauch und vieles mehr. Bitte dazu auch Grut (Bier) lesen! Gruß --Belegesucher (Diskussion) 03:14, 11. Jan. 2018 (CET)

Solche Zutaten gabs in Mittelalter und früher Neuzeit, nicht 1918, außerdem geht es hier gerade um Kategorisierung/Landesbezug. Bitte neuen Punkt aufmachen, falls anderer Diskussionsbedarf. --Maxus96 (Diskussion) 21:29, 11. Jan. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Maxus96 (Diskussion) 23:27, 4. Feb. 2018 (CET)

Relaunch von Reinheitsgebot

(Hierher verschoben von Userdisk)

Hallo Pimpinellus - Wie ich sehe, bist Du gerade in allerlei WP-Bereichen aktiv. Dennoch wäre es schön, wenn Du den gemeinsam mit mir begonnenen Relaunch des Artikels Reinheitsgebot voranbringen könntest.

Hab mir die strittigen Passagen angesehen und festgestellt, dass die These die von Chimay/Potorator im ersten Absatz vertreten wird eher unbelegt ist. Laut der genannten Quelle Birgit Speckle „vermutet“ Stahleder, dass das Reinheitsgebot zunehmend eine Aufgabe „des Promotors in einer zunehmend von der Werbung abhängigen Branche“ sei. Chimay/Potorator konstruiert aus der „Vermutung“ eines Archivleiters, über das die Frau Speckle schreibt, ein Faktum. Und baut darauf seine eigene These vom Reinheitsgebot als „Promotor“. Damit fühle ich mich nicht wohl.

Ich würde den auf einer (wie es sich mir darstellt) Vermutung basierenden Absatz rausnehmen und da es eh wenig zielführend ist, die Brauindustrie gleich am Artikelanfang kritisch anzugehen, den durchaus berechtigten kritischen Aspekt, belegt mit einer stringenten Quelle dort einarbeiten, wo es passt, zum Beispiel im Absatz „Reinheitsgebot von 1516“.

Ansonsten würde ich Dich bitten, den Artikel so zu relaunchen wie Du es anfangs der Diskussion hier eingehend skizziert hast. Vielleicht könntest Du Dir, wie von Chimay alias Potorator schon mal angesprochen, den etwas diffusen Absatz Brauordnungen vornehmen. Zu überlegen wäre, diesen Absatz als eigenes Lemma auszugliedern.

Ich selber möchte mich weitgehend ausklinken, da ich anderweitig in WP stark gebunden bin, und schlage vor, dass Du die Neubearbeitung in Deinem eigenen BNR vornimmst. Dazu kannst du gerne die Version in meinem Namensraum übernehmen, oder (nachdem eine Änderung im gesperrten Artikel inzwischen durchgeführt wurde, den Text aus dem Lemma übernehmen.

Ich wünsche Dir fröhliches Schaffen und gutes Gelingen, auf dass bis zum 500-jährigen des Reinheitsgebots aus dem diffusen Sammelsurium ein guter Artikel wird! --Flo Sorg (Diskussion) 23:01, 20. Mai 2015 (CEST)

Hatte das Thema fast schon aus den Augen verloren Flo Sorg, werde mir das Stück aber nochmal vornehmen. Schon erstaunlich, dass die in der Quelle als "Vermutung" definierte Information bezüglich "Promotor" im Artikel als Tatsache verkauft wird. Deinen Vorschlag Flo Sorg zum Umbau finde ich gut. Über das weitere Vorgehen werde ich mich in den nächsten Tagen um adminischen Rat bemühen. Dir Flo Sorg Dank und Gruß für Dein Bemühen ums "Reine Bier", Gruß --Pimpinellus (Diskussion) – Team Wiki-MUC – 23:31, 20. Mai 2015 (CEST) Disk und Vorschlag passt besser zum Lemma Reinheitsgebot, hab´s dorthin verschoben. --Pimpinellus (Diskussion) – Team Wiki-MUC – 23:42, 20. Mai 2015 (CEST)
Stahleder war es, der den ersten schriftlichen Beleg der Verwendung des Ausdrucks „Reinheitsgebot“ entdeckte und als Wissenschaftler schrieb er, dass mit dieser Wortschöpfung der Vorschrift von 1516 bewusst eine neue Aufgabe übertragen worden sei, „die des Promotors in einer zunehmend von der Werbung abhängigen Branche.“ Genau so steht es auch im Artikel hier und diese Darstellung ist völlig korrekt. Ob es nun heißt „Laut Stahleder“ oder wie Speckle schreibt „Stahleder vermutet“ ist völlig egal. Er hat es geschrieben und Punkt. Die Unterstellung, ich hätte irgendeine eigene These vom Reinheitsgebot als „Promotor“ aufgebaut, ist nicht nachvollziehbar. Hier im Artikel wird völlig korrekt genau das wiedergegeben, was in der Literatur steht und es wird auch völlig korrekt zugeordnet, dass dies die Aussage von Stahleder ist. Außerdem wurde darüber wochenlang diskutiert und dieser Abschnitt wurde einstimmig in den Artikel übertragen. Insofern kann ich nicht ansatzweise nachvollziehen, inwiefern ich hier eine eigene These aufgebaut haben soll. Ich empfinde diese Unterstellung daher als Frechheit.
Es wurde auch lange und ausführlich darüber diskutiert, dass Stahleders Aussage bezüglich der ersten Verwendung der Bezeichnung „Reinheitsgebot“ zum Kontext „erste Verwendung der Bezeichnung“ gehört und eben nicht zur Geschichte der bayrischen Landesordnung von 1516. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, Stahleders Aussage bezüglich der ersten Verwendung der Bezeichnung nicht in dem Kontext „erste Verwendung der Bezeichnung“ darzustellen. Ich empfinde es auch ziemlich irritierend, dass Flo Sorg sich nun auf einmal darum sorgt, die Brauindustrie würde durch die geschichtswissenschaftliche Bewertung der ersten Verwendung der Wortschöpfung zu hart angegangen. Bisher war eure Argumentation doch immer, der Artikel in seiner aktuellen Form sei reine PR der Brauindustrie und ich sei ein verkappter Interessenvertreter derselben. Woher kommt auf einmal dieser Stimmungswandel um 180 Grad? --Potarator (Diskussion) 08:11, 21. Mai 2015 (CEST)
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Hinweis

Da es bei diesem Artikel auch um die grundsätzliche Verkehrsauffassung geht, was denn in D-A-CH so alles unter Bier verstanden und vertrieben wird, sollte eine Grundsatzdiskussion mit relaunch nicht hier im stille hinterkämmerlein geführt werden sondern bei der Portal Diskussion:Bier. - Dtuk (Diskussion) 15:08, 21. Mai 2015 (CEST)

Es tut mir leid Dtuk, wenn bei Dir der Eindruck entstanden ist, dass unser Bemühen um eine Verbesserung des Artikels Reinheitsgebot unter Ausschluss der im Thema Bier engagierten WP-Autoren, zu denen Du offensichtlich zählst, laufen soll. Dem ist nicht so, weshalb ich das jetzt mal zusätzlich auf die Diskussionsseite das Portal Diskussion:Bier schiebe. Die Disk war und ist offen. Begonnen hatte es mit einem Vorschlag von mir:

Ergänzend zu Eurer Disk Chimay und Neitram möchte ich hinzufügen: Inzwischen ist unbestritten, dass das Reinheitsgebot von 1516 eine von zahlreichen Verordnungen ist, die vorher und nachher erlassen wurden. Die Reichsstadt Regensburg erließ im Oktober 1469 eine Verordnung, dessen Kernsatz lautet: „Niemand darf zum Bierbrauen etwas anderes verwenden als Gerstenmalz, Hopfen und Wasser“, im Original steht „gersstenn mallcz, hopffen vnd wasser vnd sunst ganntz nichts annders…. Daz annder allez ist verpoten." So steht es im nebenstehenden Aussschnitt der Urkunde, die sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv an der Münchner Schönfeldstraße befindet.

Kopierter Ausschnitt aus der Urkunde von 1496, Original im Bayerischen Staatshauptarchiv München

Unter Historikern ist unbestritten, dass diese Verordnung das erste positiv definierte Reinheitsgebot für Bier darstellt. Vorausgegangen ist dieser Verordnung 1450 ein Gutachten, in dem der Rat der Stadt Regensburg geklärt haben wollte, ob Nusslaub, Pilsenkrautsamen, Buchenasche, Anis, Petersilie und diverse harntreibende Wurzeln als Bierzutaten gesundheitschädlich sind. Bis dahin finden sich Hopfen, Gerstenmalz und Wasser in den Urkunden als Rezeptzutaten, mehr als Empfehlung, nicht verpflichtend. Der WP-Artikel Reinheitsgebot hat sich im Laufe der Jahre zu einem Sammelsurium von nicht allzu stringent aufbereiteten Informationen entwickelt, und ist voller interessanter Details, wird m.E. aber dem durchaus spannenden Thema Reinheitsgebot nicht gerecht. Das jetzt partiell zu ergänzen und/oder an der Struktur herumzudoktern, dürfte das Grundproblem der fehlende Stringenz nicht beheben. Wenn sich jemand findet, der in der Thematik drinsteckt und gerne mitmachen würde, bin ich gerne bereit, bei einer aus dem ANR ausgekoppelten Berarbeitung des Artikels meinen Teil dazu beizutragen. Wer hat Lust dazu? Flo Sorg? Carbidfischer? Es grüßt --Pimpinellus (Diskussion) 15:47, 18. Dez. 2014 (CET)

Die Grundidee war also, die Geschichte des Reinheitsgebots, die im Artikel erst 1516 ansetzt, mit anderen, teils früheren, teils späteren Rechtsregelungen zu ergänzen. Strittig war, ob am Anfang des Geschichtsabsatzes die umfassende Kritik von Autor Chimay an der Brauindustrie im Zusammenhang mit dem Gebot von 1516 stehen soll. Schließlich einigte man sich auf die Chimey-Version mit einem uns allen valide erscheinenden Beleg von ihm. Kollege Flo Sorg guckte sich den Beleg an und stellte fest, dass das als Quelle genannte Faktum in Wirklichkeit eine „Vermutung“ war. Flo Sorg´s Reaktion:

Hallo Pimpinellus - Wie ich sehe, bist Du gerade in allerlei WP-Bereichen aktiv. Dennoch wäre es schön, wenn Du den gemeinsam mit mir begonnenen Relaunch des Artikels Reinheitsgebot voranbringen könntest.Hab mir die strittigen Passagen angesehen und festgestellt, dass die These die von Chimay/Potorator im ersten Absatz vertreten wird eher unbelegt ist. Laut der genannten Quelle Birgit Speckle „vermutet“ Stahleder, dass das Reinheitsgebot zunehmend eine Aufgabe „des Promotors in einer zunehmend von der Werbung abhängigen Branche“ sei. Chimay/Potorator konstruiert aus der „Vermutung“ eines Archivleiters, über das die Frau Speckle schreibt, ein Faktum. Und baut darauf seine eigene These vom Reinheitsgebot als „Promotor“. Damit fühle ich mich nicht wohl.Ich würde den auf einer (wie es sich mir darstellt) Vermutung basierenden Absatz rausnehmen und da es eh wenig zielführend ist, die Brauindustrie gleich am Artikelanfang kritisch anzugehen, den durchaus berechtigten kritischen Aspekt, belegt mit einer stringenten Quelle dort einarbeiten, wo es passt, zum Beispiel im Absatz „Reinheitsgebot von 1516“.Ansonsten würde ich Dich bitten, den Artikel so zu relaunchen wie Du es anfangs der Diskussion hier eingehend skizziert hast. Vielleicht könntest Du Dir, wie von Chimay alias Potorator schon mal angesprochen, den etwas diffusen Absatz Brauordnungen vornehmen. Zu überlegen wäre, diesen Absatz als eigenes Lemma auszugliedern.Ich selber möchte mich weitgehend ausklinken, da ich anderweitig in WP stark gebunden bin, und schlage vor, dass Du die Neubearbeitung in Deinem eigenen BNR vornimmst. Dazu kannst du gerne die Version in meinem Namensraum übernehmen, oder (nachdem eine Änderung im gesperrten Artikel inzwischen durchgeführt wurde, den Text aus dem Lemma übernehmen.Ich wünsche Dir fröhliches Schaffen und gutes Gelingen, auf dass bis zum 500-jährigen des Reinheitsgebots aus dem diffusen Sammelsurium ein guter Artikel wird! --Flo Sorg (Diskussion) 23:01, 20. Mai 2015 (CEST)

Meine Antwort auf den Rückzug von --Flo Sorg war:

Hatte das Thema fast schon aus den Augen verloren Flo Sorg, werde mir das Stück aber nochmal vornehmen. Schon erstaunlich, dass die in der Quelle als "Vermutung" definierte Information bezüglich "Promotor" im Artikel als Tatsache verkauft wird. Deinen Vorschlag Flo Sorg zum Umbau finde ich gut. Über das weitere Vorgehen werde ich mich in den nächsten Tagen um adminischen Rat bemühen. Dir Flo Sorg Dank und Gruß für Dein Bemühen ums "Reine Bier", Gruß --Pimpinellus (Diskussion) – Team Wiki-MUC – 23:31, 20. Mai 2015

Status quo ist, dass Chimay, der nach einer Admin-Aufforderung sich zu verifizieren, dies unterließ, seinen Usernamen flugs änderte und jetzt als Protogator unterwegs ist, neuerdings im BNR von Flo Sorg, beharrt dort weiterhin auf seinen „Promotor“- und „Süßbier“-Thesen, belegt mit der „vermuteten“ Quelle.

Fazit: Sowohl ich als auch etliche andere an einer Verbesserung des Artikels Reinheitsgebot Interessierten haben sich zurück gezogen. Mir scheint dass der Artikel bei Dir Dtuk in guten Händen ist. Ein Tipp: Im Hinblick auf das 500. Anniversery des Gebots von 1516 sind bereits etliche Bücher erschienen, eins davon, das im Morsbachverlag erschienene Buch „Bier in Regensburg – Versuch einer kulturhistorischen Annäherung“ bietet einen chronologischen Überblick über die Entwicklung und Hintergründe des Reinheitsgebots.

Tut mir leid, dass meine Replik auf Deinen Einwand Dtuk etwas länger wurde. Vielleicht hilft´s, wenn jemand anderer sich nun der Verbesserung des Artikels annimmt. In diesem Sinne wünscht frohe und beschauliche Pfingstfeiertage --Pimpinellus (Diskussion) – Team Wiki-MUC – 19:39, 23. Mai 2015 (CEST)

@Pimpinellus: würde mich nur mal so interessieren, was du mit „Promotor- und Süßbier-Thesen“ und mit „vermuteten Quelle“ meinst.--Potarator (Diskussion) 23:38, 23. Mai 2015 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dtuk • Kein Bier für Nazis 14:28, 7. Feb. 2018 (CET)

Brauordnungen von Nürnberg, Regensburg, Bamberg

Leider ist (mit Ausnahme von Weißensee) keines der genannten Daten per Einzelnachweis belegt, das sollte nachgeholt werden. Laut diesem Artikel, dessen Seriosität ich nicht beurteilen kann, gab es in Nürnberg bereits 1293 (nicht erst 1303) eine Brauvorschrift, in Regensburg 1447 (nicht erst 1469) und in Bamberg 1489 (also immerhin 27 Jahre vor dem bayerischen Reinheitsgebot, die Stadt wird im Wikipedia-Artikel bislang gar nicht erwähnt). 212.23.111.153 14:04, 30. Jan. 2016 (CET)

Siehe auch #Nürnberg 1293 oder 1393. Hier steht, dass diese Regelung zwischen 1302 und 1310 gegolten hätte. Ich persönlich finde das aber sowieso nicht so wichtig, weil es damals zahlreiche solcher Regelungen gab, von denen wir heute sowieso nur einen Bruchteil kennen und somit jede Aufzählung willkürlich ist. Nur in den Hansestädten gab es keine derartigen Regelungen, weil die Wirtschaft dort wesentlich marktwirtschaftlicher war und das Bier deshalb eine deutlich bessere Qualität hatte. Im restlichen HRR hatte dagegen fast jede Stadt derartige Regelungen, weil das Braurecht hoheitlich vergeben wurde. --Potarator (Diskussion) 16:16, 30. Jan. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dtuk • Kein Bier für Nazis 14:29, 7. Feb. 2018 (CET)

Hungersnot in Nürnberg 1303

In Nürnberg wurde 1303 aufgrund einer Hungersnot

Gibt es für diese Behauptung irgendeine Quelle'?

DtukDer Wille zum Wissen 17:54, 13. Mär. 2016 (CET)

Siehe Diskussion:Reinheitsgebot#Brauordnungen von Nürnberg, Regensburg, Bamberg. --Potarator (Diskussion) 20:47, 13. Mär. 2016 (CET)
Da steht nirgends nix was von einer Hungersnot in Nürnberg. Der Zeitraum 1303/05 ist eh nur die interpolierte zeit für die älteste erhaltene Erwähnung des Bieres in der NürnbergerStadtchronik. Eine zeitgleich stattgefunden haben sollende Hungersnot ist dazu dann wohl nur eine spökenkieker spekulatie. -- DtukDer Wille zum Wissen 10:02, 15. Mär. 2016 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dtuk • Kein Bier für Nazis 14:29, 7. Feb. 2018 (CET)

Datum der bay. Landesordnung von 1516

Die bay. Landesordnung von 1516 wurde am Georgstag erlassen. Der Georgstag wird meist am 23. April gefeiert, in einigen Regionen am 24. April. Bis 1582 galt jedoch der julianische Kalender, das bedeutet, dass der Erlass der Landesordnung nach dem heute verwendeten gregorianischen Kalender auf den 2. oder 3. Mai fällt. --Potarator (Diskussion) 18:22, 24. Apr. 2016 (CEST)

Hier ist die Bemerkung wenigstens angebracht. im übrigen wurde der Georgstag früher an unterschiedlichen Tagen begangen (ja nach Diözese), heute ist das im wesentlichen vereinheitlicht. Im Artikel ist es nicht angebracht, da der gemeine Leser sich nur schnell informieren will und da spielt es keine Rolle, ob es nun der 23.April oder der 3.Mai ist. Wobei man durchaus der Meinung sein kann, es sei eben der 23.April gemeint gewesen, da die Gregorianische Kalenderreform ja nur einen Fehler ausgleichen sollte, der Julianische also "vorging". Viel wichtiger ist, daß am Georgstag das Brauverbot eintrat, das bis Michaelis galt. --Heletz (Diskussion) 18:36, 24. Apr. 2016 (CEST)
Nun ja, dass der Erlass nach dem heute verwendeten gregorianischen Kalender auf den 3. Mai fällt, ist IMHO schon relevant, steht ja so auch z.B. im Artikel William Shakespeare. --Potarator (Diskussion) 18:44, 24. Apr. 2016 (CEST)
Seien wir ehrlich: Im Grunde interessiert es niemanden. --Heletz (Diskussion) 18:50, 24. Apr. 2016 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Dtuk • Kein Bier für Nazis 14:30, 7. Feb. 2018 (CET)

für den Brauprozess unabdingbar?

Spätestens seit 1898 ist bekannt, dass alkoholische Gärung auch ohne Hefe oder andere Organismen möglich ist; bitte derartigen Unfug nicht wieder einfügen. – Dtuk • (Diskussion) 20:29, 11. Mai 2016 (CEST)

In Bayern fand die Gärung des Bieres mithilfe von Hefe vor sich. Siehe den berühmten "Bäcker- und Brauerstreit"! --Heletz (Diskussion) 21:33, 11. Mai 2016 (CEST)
Ohne Hefe kann man kein Bier machen. Die Enzyme, die für die eigentliche Gärung verantwortlich sind, muß man schließlich irgendwo herkriegen, außerdem kommt da wohl kaum "Bier" raus, wenn man mit vorher extrahierten Enzymen braut, sondern irgendeine andere alkoholhaltige Flüssigkeit. --Maxus96 (Diskussion) 21:33, 12. Mai 2016 (CEST)
Alles was aus Stärke vergoren wird, ist per definitionem Bier. Dabei ist es völlig egal, wie die für die Gärung relevante Zymase erzeugt wird. Daher ist es Unfug zu behaupten, dass Hefe "unabdingbar" sei bei der Bierherstellung. – Dtuk • (Diskussion) 14:21, 14. Mai 2016 (CEST)
Und woraus wird die Zymase hergestellt? -- Brudersohn (Diskussion) 22:25, 14. Mai 2016 (CEST)
Aus Stärke kann man übrigens gar kein Bier machen, sondern nur aus noch lebendem Getreide. Der Mälzer muß es nämlich keimen lassen, um den Zucker zu bekommen, den die Zymase zu Alkohol umwandeln kann. Wenn du dich hier schon mit Definitionen aus dem Fenster lehnst, dann sei wenigstens genau. Deine Behauptung ist aber sowieso fragwürdig. Bier wird in der Tat per definitionem aus verzuckerter Stärke und nicht aus Fruchtzucker hergestellt, daß der Umkehrschluß gilt, ist eine ganz eigene Theoriefindung, die sich der Artikel Bier auch zu eigen gemacht hat. Ich halte es für pure Willkür, Reiswein zum Bier zu erklären, nur weil es sicher kein Wein ist. Belege dafür sind auch Fehlanzeige bisher. Gruß, --Maxus96 (Diskussion) 23:31, 14. Mai 2016 (CEST)
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Bayerische Landesordnung

Der eingeführte Fachbegriff lautet "Bayerische Landesordnung". Siehe Max Spindler, Handbuch der Bayerischen Geschichte" Bd.2! Die Schreibweise "Bairisch" beträfe die Sprache (siehe Bairische Dialekte)m ist in diesem Zusammenhang also schlicht Unsinn! "Bayrisch" wäre Altbayern von 1806. Daher hat man sich für "Bayerisch" entschieden. --Heletz (Diskussion) 21:28, 11. Mai 2016 (CEST)

Die verkrüppelte y-Schreibe gibt es erst seit dem 19.Jhdt. Eine Urkunde aus dem 16. kann daher die erst später eingebürgerte Schreibweise nicht bezeichnen; jedenfalls dann nicht, wenn man sich an wissenschaftlichen Kriterien orientiert. – Dtuk • (Diskussion) 10:02, 16. Mai 2016 (CEST)
Was genau verstehst Du nicht, wenn ich das von Max Spindler herausgegebene Handbuch der Bayerischen Geschichte als Beleg genannt habe? Du kennst Max Spindler gar nicht? --Heletz (Diskussion) 10:07, 16. Mai 2016 (CEST)
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Jubiläumsjahr

@Potarator: Die Veranstaltungen waren jetzt ne Weile im Artikel, da muß man sie nicht Hals über Kopf löschen. Das Jubiläusjahr ist auf jeden Fall relevant für den Artikel, über die Form muß man reden. Kannst du die Löschung entweder rückgängig machen oder den Kram hierher auslagern? Gruß, --Maxus96 (Diskussion) 22:08, 24. Jan. 2017 (CET)

Dass die Veranstaltungen ne Weile im Artikel waren, ist kein Grund, diese weiter drin zu lassen. Letztes Jahr gab es hunderte Veranstaltungen mit dem Aufhänger "Reinheitsgebot". Weshalb sollten ausgerechnet diese drei hier extrem ausführlich dargestellt werden? --Potarator (Diskussion) 22:17, 24. Jan. 2017 (CET)
Bayrische Landesausstellung und Stadtmuseum München klingen für mich jetzt nicht nach einer abwegigen Provinzgeschichte. Daß der Text jeweils zu lang war (und die letzten beiden eigentlich ein Punkt) ist völlig richtig. --Maxus96 (Diskussion) 22:44, 24. Jan. 2017 (CET)

Äh, woum gehts hier? Das Jubiljahr ist doch erst 2018. Schaun wir mal, wie dann die bajuwarischen Brauer 100 Jahre Marketingkampagne Reinheitsgebot feiern.;-)' Dtuk • (Diskussion) 18:10, 26. Jan. 2017 (CET)

Um das Jubiläum von 1516: --Maxus96 (Diskussion) 20:39, 26. Jan. 2017 (CET)

Kopie des gelöschten Artikelabschnitts

Bayerische Landesausstellung Bier in Bayern in Aldersbach
Münchner Stadtmuseum Bier.Macht.München
Jüdisches Museum München: Bier ist der Wein dieses Landes
  • Das Haus der Bayerischen Geschichte widmete sich im Rahmen der Bayerischen Landesausstellung anlässlich des 500. Geburtstages des Reinheitsgebotes dem Thema Bier in Bayern. Die Halbjahresausstellung fand im niederbayerischen Landkreis Passau vom 29. April bis zum 30. Oktober 2016 im ehemaligen Kloster Aldersbach statt.
  • Auch das Münchner Stadtmuseum gestaltete zum 500-jährigen Jubiläum des Bayerischen Reinheitsgebots vom 8. April 2016 bis zum 8. Januar 2017 eine Sonderausstellung mit dem Titel Bier.Macht.München - 500 Jahre Münchner Reinheitsgebot in Bayern. In der über 700 Objekte umfassenden Ausstellung wurde die Entwicklung des Brauereiwesens zu einem bedeutenden Industriezweig in der Landeshauptstadt München dargestellt. Thematisiert wurde nicht nur die Produktion, sondern auch der Konsum des Getränks.[1]
  • In Zusammenarbeit mit dem Münchner Stadtmuseum veranstaltete das Jüdische Museum München vom 13. April 2016 bis zum 8. Januar 2017 eine Wechselausstellung unter dem Titel Bier ist der Wein dieses Landes. Jüdische Braugeschichten auf der Ausstellungsebene eins und zwei. Dargestellt wurde in ihr die Braugeschichte vom Alten Ägypten bis in zu den Jüdischen Brauherrn in München und Umgebung im 19. und Anfang des 20. Jahrhundert. Erklärung findet auch der Zusammenhang zwischen Davidstern und Zoigl-Stern sowie die Frage, ob Bier koscher wäre. Abschließend beschäftigt sich die Ausstellung mit der aktuellen Craftbeer-Szene im heutigen Israel und deren Prägung durch die bayerische Brautradition.[2]

Bitte oben diskutieren. --Maxus96 (Diskussion) 20:39, 26. Jan. 2017 (CET)

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„Bierbeschauer“

siehe Wilhelm Schreiber: Maximilian I. E. A. Fleischmann, 1868, S. 86 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Gruß --Belegesucher (Diskussion) 03:09, 11. Jan. 2018 (CET)

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In Wikipedia-Artikeln sollen Belege angegeben werden — unverständliche Löschung eines Belegs

(Aktuell | Vorherige) 12:59, 11. Jan. 2018‎ Dtuk (Diskussion | Beiträge)‎ . . (28.311 Bytes) (-277)‎ . . (Änderung 172802459 von Belegesucher rückgängig gemacht; Beleg für was?) (rückgängig | danken) (Markierung: Rückgängigmachung) [automatisch gesichtet] Difflink

(ref)VLB: Der Brauer- und Mälzer-Lehrling. VLB, 1970 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).(/ref) Besser lesbar, wenn man bei Google Books »Barbarossa Bier "Der Brauer- und Mälzer-Lehrling"« eingibt. Gruß--Belegesucher (Diskussion) 02:25, 13. Jan. 2018 (CET)

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