Übersetzer

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Ein Übersetzer ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Dolmetscher – fixierten, in der Regel schriftlichen Text von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache übersetzt.

Ausbildung

Deutschland

Übersetzer ist in Deutschland im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie Arzt oder Notar keine geschützte Berufsbezeichnung. Um die Richtigkeit von Übersetzungen bescheinigen zu können, müssen Übersetzer über eine amtliche Zulassung als beeidigter, öffentlich bestellter oder ermächtigter Übersetzer verfügen (die Bezeichnungen variieren je nach Bundesländern). Teilweise muss zum Nachweis der fachlichen Eignung eine Prüfung zum Staatlich geprüften Übersetzer abgelegt werden.

Hochschulabschlüsse

Übersetzen kann in Deutschland an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen studiert werden. Vor dem Bologna-Prozess gab es unter anderem die Studiengänge Diplom-Übersetzer und Diplom-Fachübersetzer. Der Abschluss eines Akademisch geprüften Übersetzers konnte damals zum Beispiel in Germersheim im Fachbereich Angewandte Sprach- und Kulturwissenschaft (FASK) der Universität Mainz (seit 2009 Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft, FTSK) sowie an der Universität Heidelberg erworben werden.

Heute gibt es Bachelor- und Master-Studiengänge mit unterschiedlichen Bezeichnungen (Translatologie, Translationswissenschaft, Übersetzungswissenschaft) beispielsweise in Germersheim (FTSK),[1] oder an der Universität Leipzig.[2] An der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf existiert seit 1987 der europaweit einzigartige Studiengang Literaturübersetzen, der im Wintersemester 2008/2009 von einem Diplom- in einen zulassungsfreien Master-Studiengang überführt wurde.[3] Als fachübergreifenden Aufbaustudiengang für Geistes- und Sprachwissenschaftler bietet auch die Ludwig-Maximilians-Universität München ein einjähriges Studium zum Masterabschluss Literarisches Übersetzen in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch an.[4]

Aus- und Weiterbildungsabschlüsse

Die Ausbildung zum Übersetzer schließt mit einer seit 2004 bundesweit einheitlich geregelten staatlichen Übersetzerprüfung ab.[5] Die Bezeichnung des Abschlusses lautet Staatlich geprüfter Übersetzer. Quereinsteiger können diesen Abschluss beim Nachweis gehobener fachlicher und fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten auch unabhängig von einem bestimmten Ausbildungsgang erwerben. Zulassungsvoraussetzung ist eine mehrjährige Fremdsprachenausbildung oder einschlägige Berufstätigkeit als Übersetzer.

Ferner können kaufmännische Fachkräfte eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz zum Geprüften Übersetzer absolvieren, deren Prüfung ebenfalls bundesweit einheitlich geregelt ist. Voraussetzung für diese Weiterbildungsprüfung ist im Regelfall eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufstätigkeit. Zudem wird der Nachweis gehobener wirtschaftsbezogener und gehobener fremdsprachlicher Kenntnisse und übersetzungsmethodischer Fertigkeiten verlangt.[6][7] In Bayern finden die Bildungsgänge mit dem Ausbildungsziel Staatlich geprüfter Übersetzer und Dolmetscher an speziellen Fachakademien statt, von denen es Stand 2016 acht gab.[8]

Österreich

In Österreich erfolgt die Übersetzer- und Dolmetscherausbildung am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien und an den entsprechenden Instituten der Universitäten Graz und Innsbruck.

Schweiz

In der Schweiz ist die Ausbildung zum Dipl. Übersetzer/-in HF an höheren Fachschulen möglich.[9] Eine akademische Ausbildung (B.A. bzw. M.A.) zum Übersetzer wird an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen der Universität Genf und an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften[10] angeboten.[11]

Spezialisierungen

Fachübersetzer spezialisieren sich auf eine oder mehrere Textsorten bestimmter Fachgebiete in bestimmten Sprachen, z. B. im Handels- oder Finanzwesen, in der Medizin oder Pharmakologie, in einem technischen Bereich oder im Rechtswesen. Fachübersetzungen machen den mit Abstand größten Anteil des Übersetzungsmarktes aus. Zu den Fachübersetzern zählen auch die Urkundenübersetzer. Diese erstellen Übersetzungen von Gerichtsurteilen, Zeugnissen, amtlichen Dokumenten, notariellen Verträgen und sonstigen Urkunden. Urkundenübersetzer werden in Deutschland häufig durch ein Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt oder ermächtigt. Im Falle einer solchen Ermächtigung können sie die Richtigkeit von Übersetzungen bestätigen. Diese umgangssprachlich „beglaubigt“ genannten Übersetzungen werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt.

Eine weitere Untergruppe der Fachübersetzer sind die Software-Lokalisierer. Sie passen Software, teilweise auch Online-Hilfen und Handbücher, an einen regionalen Markt an. Dabei wird nicht nur der Textanteil der Software übersetzt, sondern es werden auch andere Anpassungen vorgenommen. So können beispielsweise Datumsangaben, Schreibrichtung oder das Verständnis für Farben und Symbole von Kulturregion zu Kulturregion variieren. Will der Software-Hersteller einen neuen Markt optimal erschließen, so muss sein Produkt lokalisiert werden.

Terminologen erstellen und pflegen ein- oder mehrsprachige Terminologiedatenbanken vor allem bei großen Unternehmen, bei Behörden und Fachorganisationen. Eine Terminologiedatenbank enthält alle für die Arbeit eines Unternehmens oder einer Behörde notwendigen und spezifischen Fachbegriffe mit Definitionen und weiteren Angaben, z. B. fremdsprachlichen Entsprechungen. Diese Datenbanken sind ein wichtiger Baustein für die computerunterstützte Übersetzung.

Literaturübersetzer übertragen Literatur, z. B. Romane, Gedichte oder Comics, aber auch Sachbücher oder Zeitschriftenartikel in eine andere Sprache. Literarische Übersetzungen unterliegen in gleicher Weise wie der ursprüngliche Text dem Urheberrecht und sind somit urheberrechtlich geschützt.

Berufsbild und Berufspraxis

Der Übersetzerberuf gehört zu den freien Berufen, in Deutschland zu den in § 18 des Einkommensteuergesetzes ausdrücklich genannten Katalogberufen. Traditionell bietet der Berufsstand, also die Gruppe der tatsächlich in dem Beruf tätigen Übersetzer, hinsichtlich der genossenen Ausbildung ein sehr uneinheitliches Bild. Das liegt zum einen daran, dass sehr viele Quereinsteiger aus anderen Berufen zu dieser Tätigkeit wechseln. Schätzungen (Lebende Sprachen 2/2006) gehen davon aus, dass über die Hälfte der berufstätigen Übersetzer ursprünglich einen anderen Beruf erlernt hat. Zum anderen sind viele Übersetzer Ausländer, die nicht in ihrem Heimatland leben, weshalb auch sehr viele ausländische Bildungsabschlüsse unterschiedlichster Art anzutreffen sind. Ebenso spielt eine Rolle, dass die Berufsbezeichnung Übersetzer in vielen Ländern nicht geschützt ist und ohne weiteres von jedem angenommen werden kann. Es besteht eine ISO-Norm, welche die Qualitätssicherung in Übersetzungsdienstleistungen regelt (ISO-Norm EN 15038). Das Einhalten dieser Norm ist jedoch freiwillig.

Ende 2010 gab es rund 6700 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland, davon knapp 80 % in Vollzeitbeschäftigung. Zwei Drittel der angestellten Übersetzer und Dolmetscher hatten eine einschlägige Berufs- oder Hochschulausbildung.[12]

Die Mehrheit der Übersetzer und Dolmetscher ist dagegen nicht fest angestellt, sondern selbständig tätig. Sie erhalten ihre Aufträge entweder direkt von Auftraggebern aus Verwaltung, Verlagswesen oder Privatwirtschaft oder von privaten Kunden oder sind als freie Mitarbeiter für Agenturen (Übersetzungsbüros) tätig, die Übersetzungsaufträge vermitteln und einen Teil des Honorars für die Vermittlung und Koordination zwischen Auftraggeber und Übersetzer einbehalten.

Bezahlt werden Übersetzungsleistungen meist auf der Basis der übersetzten Textmenge, die in Normseiten, Normzeilen, Wörtern oder Zeichen (meist des Zieltextes) gemessen werden kann. Daneben ist auch die Abrechnung nach Aufwand (Arbeitszeit) möglich, die gewöhnlich insbesondere für das Korrekturlesen/Überarbeiten anderweitig angefertigter Übersetzungen, Formatierungs- und DTP-Arbeiten und Ähnlichem verwendet wird. Bei der Preisgestaltung spielen verschiedene Faktoren wie Arbeitssprache (westeuropäische, osteuropäische, asiatische …), Textart und Schwierigkeitsgrad (allgemeiner Text, Fachtext, Werbetext, Patent), Umfang und Häufigkeit der Aufträge, Textformatierung, Textwiederholungen usw. eine Rolle.

Erforderliche Kompetenzen

Übersetzer und Dolmetscher müssen nicht nur die jeweiligen Fremdsprachen sehr gut beherrschen, sondern unter Umständen auch Kultur und Geschichte der betreffenden Länder kennen und verstehen und über ein ausgeprägtes Gespür für die jeweils typischen Kommunikationsmuster und -techniken verfügen. Von ganz entscheidender Bedeutung ist ferner eine überdurchschnittlich gute Beherrschung der eigenen Muttersprache, da in der Regel in die Muttersprache übersetzt wird. Daneben ist je nach Fachgebiet weiteres sachbezogenes, auch landes- oder sprachspezifisches Fachwissen sowie Wissen über die jeweiligen Textsorten unerlässlich.

Professionelle Übersetzer bieten manchmal eine Beratung für das Erstellen von Ausgangstexten an, um so spätere Übertragungsprobleme gewissermaßen „an der Quelle“ auszuschalten (übersetzungsgerechtes Schreiben). So wird Autoren von Gebrauchstexten, die von vornherein zur Übersetzung bestimmt sind, beispielsweise empfohlen, möglichst klar und allgemeinverständlich zu formulieren, nur klar definierte Fachwörter und Abkürzungen zu verwenden und keine missverständlichen, mehrdeutigen oder nur für Eingeweihte nachvollziehbaren Formulierungen zu wählen.

Speziell für Gebrauchstexte kommen zunehmend Softwareprodukte zur computerunterstützten Übersetzung zum Einsatz, die eine Terminologiedatenbank enthalten und Vorteile sowohl in qualitativer Hinsicht als auch im Hinblick auf Kosten und Lieferzeit bieten.

Die Tätigkeit der Literaturübersetzer ist sehr anspruchsvoll und wird mitunter wenig beachtet, obwohl sie für den Literaturbetrieb fundamental wichtig ist: Fremdsprachige Literatur bleibt ohne Übersetzer für die Mehrheit der internationalen Leser unzugänglich. Eine Würdigung dieses Berufs stammt von Maurice Blanchot:

„Sollte man zu Recht oder zu Unrecht weiterhin sagen: hier sind die Dichter, da die Romanautoren, ganz zu schweigen von den Kritikern, die allesamt für den Sinn der Literatur verantwortlich sind, so muss man zugleich die Übersetzer als Schriftsteller der rarsten und wirklich unvergleichlichsten Art hinzuzählen.“

Zu einem Zeitschriftenprojekt schreibt derselbe Autor:

„[Wichtiger als die] Wahl der Autoren und deren Affinität untereinander ist […] der Übersetzer, der auf gewisse Weise der ,eigentliche Schriftsteller der Zeitschrift’ sein wird. Als Fährmann zwischen den Gestaden ist sein Bewusstsein dafür geschärft, dass sich eine Sprache nie restlos in eine andere übertragen lässt. Er wohnt in einer Art ,Zwischen’, einem Raum des Übergangs, der zugleich einer des Abstandes ist, der es unmöglich werden lässt, eine einheitliche Pfingstsprache zu sprechen. Denn jede Sprache besitzt ihre eigene Zeitlichkeit: Wie lässt sich in einer Übersetzung dieser Unterschied in den historischen Ebenen beibehalten? Dazu kommt das Problem der Dialekte: die deutsche Literatursprache und insbesondere die Poesie greift oft auf die Dialektsprache zurück; nun ist, wie mir scheint, das Problem, wie Dialekte zu übersetzen seien, niemals gänzlich gelöst worden (Ebenso glaube ich, dass die italienische Sprache nicht so einheitlich ist wie das Französische).“[13]

Weblinks

Wiktionary: Übersetzer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Informationen zum Übersetzerstudium im FTSK; abgerufen am 21. Juni 2015.
  2. Bachelorstudium Translation (Übersetzen/Dolmetschen) auf leipzig-studieren.de; abgerufen am 24. März 2015
  3. Informationen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Informationen der Fachschaft Literaturübersetzen; abgerufen am 21. Juni 2015
  4. Literarisches Übersetzen (Master), Website der Ludwig-Maximilians-Universität München (Abruf im August 2017).
  5. Richtlinie zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer, Dolmetscher und Gebärdensprach-Dolmetscher, Beschluss der Kultusministerkonferenz, 12. März 2004. Die Einzelheiten, insbesondere die ganz unterschiedlich genannten, staatlich beauftragten Prüfungsgremien, sowie die prüfbaren Sprachen, werden durch Verordnung jedes einzelnen deutschen Bundeslandes geregelt. Eine Übersicht bietet BDÜ, Stand: laut Impressum 2019
  6. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin (Memento vom 14. Oktober 2012 im Internet Archive)
  7. Informationen des BDÜ zur Übersetzerprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer; abgerufen am 21. Juni 2015
  8. Informationen des bayerischen Kultusministeriums zur Staatlichen Übersetzer- und Dolmetscherprüfung in Bayern; abgerufen am 27. Januar 2016
  9. Berufsbild Übersetzer/ in
  10. ZHAW
  11. mit 4 Spezialisierungen
  12. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (MS Excel; 621 kB) abgerufen am 10. August 2013.
  13. Zs. Lignes 1990, 187. Außerhalb der inneren Anführungszeichen als Referat