Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer

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Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist ein Verein mit Sitz in Berlin.[1]

Es ist mit über 7.500 Mitgliedern der größte deutsche Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer. Damit repräsentiert er über 80 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland. Der BDÜ ist seit seiner Gründung Mitglied im Weltverband International Federation of Translators.[2]

Aufbau

Es sind 11 regionale Mitgliedsverbände sowie der berufsgruppenorientierte „Verband der Konferenzdolmetscher e. V. (VKD) im BDÜ e.V.“ angeschlossen.[3]

Geleitet wird der Verband von einem Vorstand[4], dessen Präsident und Vizepräsidenten von den Mitgliedsverbänden gewählt werden. Ein angestellter Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle in Berlin. Die Vorstände der einzelnen Mitgliedsverbände werden auf den jeweiligen Jahresmitgliederversammlungen von den Mitgliedern direkt gewählt. Dauer und mögliche Begrenzungen der Amtszeit der Vorstände sind von den einzelnen Satzungen individuell geregelt.

Die Präsidentin, derzeit Norma Keßler[5], ist für die Gesamtvertretung des Verbandes sowie die Leitung der Verbandspolitik zuständig, die Vizepräsidenten bekleiden Ressorts wie z. B. beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, Normung, Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Soziale Medien, Terminologie, Website. Darüber hinaus arbeiten dem Vorstand verschiedene Bundesreferenten in einzelnen Themenbereichen zu.

Ziele und Aufgaben

Ziele und Aufgaben sind:

  • Informationen über das Übersetzen und Dolmetschen,
  • Regelung des Berufszugangs,
  • Sicherung der Qualität im Sprachendienstleistungsbereich,
  • Verbesserung der Aus- und Weiterbildung durch mehr Praxisbezug und Vermittlung von Fachwissen (fachliche Spezialisierung),
  • Vereinheitlichung des Prüfungswesens
  • Bundeseinheitliche Regelung von Beeidigung, Ermächtigung und öffentlicher Bestellung
  • Bundeseinheitliche Richtlinien für Urkundenübersetzungen
  • Organisation von Weiterbildungen für Dolmetscher und Übersetzer,
  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken für Dolmetscher und Übersetzer,
  • Beratung (potentieller) Auftraggeber,
  • Interessenvertretung der Übersetzer und Dolmetscher in gesetzgebenden Gremien, bei Behörden, Gerichten und Spitzenverbänden der Wirtschaft,
  • Aufzeigen der Bedeutung von Zuverlässigkeit und Qualität im Bereich Übersetzen und Dolmetschen.

Geschichte

Der BDÜ ging am 30. September/1. Oktober 1955[6] aus dem Zusammenschluss mehrerer eher regional geprägter Übersetzerverbände hervor. Die Mitgliederzahl lag zu diesem Zeitpunkt bei 580 (ohne Berlin). Damals, wie auch heute noch, stand der Einsatz für die Anerkennung des Berufsstandes und für gute Ausbildungsbedingungen im Vordergrund des verbandlichen Engagements.

In den 1980er-Jahren traf die Outsourcing-Welle in der Industrie auch viele angestellte Übersetzer und Dolmetscher. Der Schwerpunkt der verbandlichen Arbeit verlagerte sich auf die Unterstützung der freiberuflichen Tätigkeit von Übersetzern und Dolmetschern in allen Facetten.

1996 traten im Zuge von Auseinandersetzungen über die Arbeit und Zusammensetzung des Bundesvorstands drei Landesverbände aus dem BDÜ aus (Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen).[7] Daraus gingen die bis heute bestehenden Berufsverbände ADÜ Nord (aus dem LV Hamburg/Schleswig-Holstein) und ATICOM (aus dem LV NRW) hervor. Im BDÜ wurde der LV NRW zeitnah neu gegründet und der LV Berlin um die Zuständigkeit für Brandenburg erweitert, Hamburg und Schleswig-Holstein waren hingegen bis zur Erweiterung des LV Bremen und Niedersachsen zum LV Nord im Jahre 2015 nicht im BDÜ vertreten.[8]

Seit dem Jahrtausendwechsel verstärkte der BDÜ seine Fortbildungstätigkeit, um seinen Mitgliedern kostengünstige Möglichkeiten zu geben, sich im sprachlichen, fachlichen, translatorischen und unternehmerischen Bereich weiterbilden zu können.

Fachzeitschrift MDÜ

In seiner (auch im Abonnement für Nichtmitglieder) erhältlichen Fachzeitschrift MDÜ[9] informiert der BDÜ in derzeit sechs Ausgaben pro Jahr über berufsrelevante Themen und die Arbeit des Verbands. Die Auflage beträgt 8.000 Exemplare.[10]

BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH

2003 gründete der BDÜ seine Service GmbH, um geschäftliche Aktivitäten wie das Verlegen von Fachbüchern, die Durchführung von Seminaren wie auch von Kongressen wirtschaftlich von den Aktivitäten des Verbandes zu trennen. Im Jahr 2010 erfolgte die Änderung des Gesellschaftsnamens, in dem sich deren Geschäftsfelder besser widerspiegeln sollten. Das Verlagsprogramm umfasst sowohl Bücher zu allgemeinen Themen des Übersetzens und Dolmetschen als auch Titel zu Spezialthemen der Branche. Darüber hinaus bietet die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH[11] mehrtägige Fachseminare wie zum Beispiel Auslandsseminare im Fachbereich Recht an. Ferner organisierte die BDÜ Weiterbildungs- und Fachverlagsgesellschaft mbH 2009 und 2012 die Fachkonferenzen „Übersetzen in die Zukunft“[12] mit 1.600 bzw. 1.200 Teilnehmern sowie 2014 den FIT-Weltkongress „Im Spannungsfeld zwischen Mensch und Maschine“[13] mit 1.600 Teilnehmern aus aller Welt

Honorare für Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen

Die Honorare für Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen müssen für die Leistungserbringer auskömmlich sein. Preisempfehlungen des Verbandes sind aufgrund der vielfältigen Faktoren, die in den Preis für eine Sprachdienstleitung einfließen, und aufgrund der Vorgaben des Bundeskartellamtes nicht möglich. Die Preise für Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen für Gerichte sind im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)[14] in der aktuellen Fassung vom 1. August 2013 geregelt. Danach wird eine Zeile mit 55 Zeichen inkl. Leerzeichen mit 1,55 Euro (1,75 Euro bei nichteditierbaren Texten) und bei erschwerten Texten mit 1,85 Euro (2,05 Euro bei nichteditierbaren Texten) vergütet. Eine Dolmetschstunde bei Gericht wird mit 70 Euro (konsekutiv) und 75 Euro (simultan) vergütet.[15]

Alle anderen Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei ausgehandelt. Als Information für alle Beteiligten führt der BDÜ alle zwei Jahre eine Honorarumfrage durch und veröffentlicht deren Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Sprachrichtungen und Auftraggebertypen in seinem Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen.

Weblinks

Einzelnachweise