Beate Bahner

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Beate Bahner, 2021

Beate Bahner (* 1966) ist eine deutsche Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Autorin.

Leben

Bahner studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Heidelberg und Genf. Seit 1995 ist sie als Rechtsanwältin in Deutschland zugelassen. Nach einigen Berufsjahren in der Wirtschaft ließ sie sich 2002 mit ihrer eigenen Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht in Heidelberg nieder. Im Jahre 2003 wurde sie mit dem mit 5.000 Euro dotierten Soldan-Kanzleigründerpreis des Soldan-Instituts ausgezeichnet.[1]

Anfang April 2020 trat Bahner in Heidelberg als Wortführerin der Proteste gegen die COVID-19-Schutzmaßnahmen auf, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen sie aufnahm.[2] Aufmerksamkeit erhielt die Medizinjuristin durch verschiedene Medien, die von ihrer Einlieferung in eine psychiatrische Klinik kurze Zeit später berichteten.[3][4][5] Gegen Unterstützer, die sich wegen der Anwältin versammelten, ermittelte die Polizei unter der Leitung des Dezernats Staatsschutz wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.[6] Bahner veröffentlichte eine Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland erlassenen Verordnungen der Bundesländer.[7] Ihren darauf folgenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG lehnte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2020 als unzulässig ab.[8]

Im September 2021 warnte die Landesärztekammer Hessen vor irreführenden Informationen zur Haftung bei Covid-19-Impfungen, die durch Bahner verbreitet wurden.[9]

Im Dezember 2021 verbreitete Bahner die Falschmeldung, dass die Biontech-Covid-19-Impfung zwei nicht am Menschen zugelassene Inhaltsstoffe enthielte und dadurch Kinder in Gefahr seien.[10] Diese zwei pharmazeutische Hilfsstoffe (ALC-0315 und ALC-0159) sind jedoch mit der Impfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zugelassen und geprüft worden.[11][12]

Schriften

  • Das neue Werberecht für Ärzte. Auch Ärzte dürfen werben. Springer, Berlin/Heidelberg 2003, ISBN 978-3-540-00036-5.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Zahnärzten: Honorarkürzungen vermeiden – Regresse abwehren. Springer, Berlin Heidelberg 2005, ISBN 978-3-540-23691-7.
  • Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse: Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Springer, Berlin Heidelberg 2006, ISBN 978-3-540-31320-5.
  • Recht im Bereitschaftsdienst: Handbuch für Ärzte und Kliniken. Springer, Berlin Heidelberg 2013, ISBN 978-3-642-25963-0.
  • Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Das Praxishandbuch. MedizinRechtVerlagHeidelberg, Heidelberg 2017, ISBN 978-3-00-051824-9.
  • Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten. Rubikon Verlag, Mainz 2021, ISBN 978-3-96789-024-2

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Soldan-Kanzleigründerpreis (Memento vom 4. Dezember 2007 im Internet Archive)
  2. Florian Rötzer: Corona-Schauspiel um die Medizinjuristin Beate Bahner, für die alles ganz anders war. Abgerufen am 6. Dezember 2020.
  3. Twitter diskutiert: Sollte die Corona-Anwältin mundtot gemacht werden? | Nordkurier.de. 14. April 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020.
  4. Wulf Rohwedder: „Corona-Anwältin“ Bahner – Eine Juristin gibt Rätsel auf. (Nicht mehr online verfügbar.) In: tagesschau.de. 17. April 2020, archiviert vom Original; abgerufen am 6. Dezember 2020.
  5. Christian Rath: Juristin Beate Bahner in der Klinik: Anwältin aus Psychiatrie entlassen. In: Die Tageszeitung: taz. 16. April 2020, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 6. Dezember 2020]).
  6. Demo für Anwältin Beate Bahner: Polizei greift ein – Unterstützer erwartet Anzeigen. 30. April 2020, abgerufen am 6. Dezember 2020.
  7. Ermittlungen in Heidelberg – Anwältin soll zum Widerstand gegen Corona-Maßnahmen aufgerufen haben. Der Spiegel, 8. April 2020, abgerufen am 9. April 2020.
  8. Beschluss des BVerfG vom 10. April 2020, 1 BvQ 26/20. Bundesverfassungsgericht, 10. April 2020, abgerufen am 10. April 2020.
  9. Warnung vor irreführenden Informationen zur Haftung bei Covid-19-Impfungen, Landesärztekammer Hessen, 17. September 2021
  10. Falschmeldung von Beate Bahner vom 19. Dezember 2021 auf Telegram, archiviert
  11. Nein, der Biontech-Impfstoff enthält keine Inhaltsstoffe, die nicht für Menschen zugelassen sind, Correctiv, 23. Dezember 2021
  12. Stimmt es, dass in Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) Hilfsstoffe verwendet werden, die in Arzneimitteln nicht erlaubt sind? Paul-Ehrlich-Institut, aktualisiert am 23. Dezember 2021