Benutzer:Bonner83/Entwurf

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Das Förderprogramm KOMM-IN („Innovationen in der kommunalen Integrationsarbeit – eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen“) ist gegenwärtig das wichtigste Förderprogramm im Integrationsbereich für Kommunen in Nordrhein-Westfalen(NRW). Es soll Kommunen dabei unterstützen, Strukturen, Prozesse und Netzwerke innerhalb der Stadt so zu optimieren, dass sie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund besser leisten können. Städte und Kommunen können entsprechend einen Antrag auf Förderung ihrer Integrationsprojekte beim Land NRW stellen.

Vorgeschichte

Die Entwicklung des KOMM-IN Förderprograms ist im Zusammenhang mit der allmählichen Neuorientierung der Integrationspolitik von einer eher abwehrenden-passiven zu einer fordernden-aktiven Politik in Deutschland seit dem Jahre 2000 zu sehen. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund wird seit diesem Zeitpunkt weniger als ein bloßer gesellschaftlicher Prozess, sondern vielmehr auch als eine Zielvorstellung der politischen Maßnahmen von Kommune, Ländern und des Bundes verstanden. Als solche Maßnahmen können beispielsweise die seit dem Jahr 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz – „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern – z.T. verpflichtend angebotenen Integrations- und Sprachkurse gesehen werden.

In Nordrhein-Westfalen haben sich im Jahr 2001 alle Fraktionen auf eine „Integrationsoffensive“ geeinigt, im Jahr 2005 folgte das erste deutsche Integrationsministerium „Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen, Jugend und Integration [1] auf Landesebene und eine „interministerielle Arbeitsgruppe Integration“ (IMAG Integration). Bereits im Jahr 2004 wurde vom MAIS und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagment (KGSt) ein Handbuch für herausgebracht namens „Integrationsarbeit - effektiv organisiert. Ein Handbuch für Kommunen“[2] herausgebracht. Hierin wurde u.a. festgestellt, dass es zwar bereits auf lokaler Ebene viele Angebote von verschiedenen Trägern im Integrationsbereich gäbe, diese jedoch zum Teil zu wenig transparent und koordiniert seien.

An diese Stelle sollte in der Vorstellung des Ministeriums das Förderprogramm KOMM-IN NRW treten, das ab 2005 in Kraft trat.

Inhalte des Förderprogrammes

KOMM-IN setzt aus dieser Entwicklung heraus ganz bestimmte Schwerpunkte im Bereich der Integrationsarbeit, die Kommunen bei ihren Projektanträgen berücksichtigen müssen.

  • Der erste Schwerpunkt liegt auf „Transparenz“. Hierunter wird laut Antragsbeschreibung[3] zum einen ein leichter Zugang zu Information zu Informationen zu bestehenden Integrationsangeboten für Neuzuwanderer und bereits in Deutschland lebende Zugewanderte verstanden. Zum anderen richtet sich die Zielsetzung dieses Schwerpunkts auch an Träger der Wohlfahrt und Kommunen. Diese sollen im Rahmen von Projekten klären, welche Menschen mit Migrationshintergrund Bedürfnisse haben und ob diese von den bestehenden Angeboten abgedeckt werden.
  • Der zweite Schwerpunkt liegt auf der „Vernetzung der Angebote“. Dies soll bedeuten in der Regel, dass bereits bestehende Angebote – beispielsweise Sprachkurse oder Weiterbildungsangebote - erfasst werden sollen. Anschließend soll überprüft werden, inwieweit diese Angebote ineinander greifen können und welche Einrichtungen sich dabei abstimmen können. Als Beispiel im KOMM-IN Antrag selbst werden Angebote zur Unterstützung von männlichen Jugendlichen angeführt[3]: Diese erforderten eine „Zusammenarbeit und Intensivierung zwischen den verschiedenen Akteuren und Institutionen wie Jugendhilfe, Ausländerbehörden, Integrationsstellen, Familienhilfe, Jugendgerichtshilfe etc.“[3]
  • Der dritte Schwerpunkt schließlich forderte eine „Strategische Koordination der Akteure und Steuerung der Wirksamkeit der Angebote“. Hierbei scheint der Schwerpunkt vor allem auf Evaluation und Qualitätssicherung der vorhandenen Angebote zu liegen.

In der Antragsbeschreibung sind auch Beispiele für Projekte genannt, die diesen Förderschwerpunkten entsprechen[3] Diese umfassen beispielsweise „Lotsensysteme“, „Beratungsführer“, „Integrationskonferenzen“ oder einen „kommunalen Integrationsatlas“ u.a. Es wird für weitere Beispiele direkt auf das bereits erwähnte Handbuch „Integrationsarbeit – effektiv organisiert“ verwiesen.

Rahmenbedingungen des Förderprogrammes

Neben diesen Schwerpunkten, die bei der Antragsstellung beachtet werden müssen, gibt es weitere Rahmenbedingungen. So müssen Kommunen, die bereits Projekte über KOMM-IN in vergangenen Jahren durchgeführt haben, einen neuen Projektschwerpunkt vorweisen. Außerdem müssen die Eckpunkte der Förderkonzeption beachtet werden:

Eckpunkte

  • Die Förderung ist befristet und es sollen nur Projekte unterstützt werden, die auf vorhandenen Angeboten aufbauen und deren Wirksamkeit verbessern.
  • Die Projekte sollen zielorientiert durchgeführt werden. Das bedeutet, dass ein evaluierbares Ziel am Ende des Projektes stehen soll, das in einer konkreten Zeit, mit einer konkreten Zielgruppe und vorherbestimmten Ressourcen erreicht werden kann. So wäre beispielsweise die Förderung von „interkultureller Bildung im Stadtgebiet“ zu allgemein. Es müsste sich um ein konkretes Projekt in den Bildungseinrichtungen der jeweiligen Kommune handeln, welches in einem vorherbestimmten Projektzeitraum auch durchgeführt werden kann.
  • KOMM-IN verpflichtet die antragsstellende Kommune zudem zu einer Zusammenarbeit mit der jeweiligen Ausländerbehörde. Auch die kommunale Migrantenvertretung – i.d.R. der Integrationsrat – ist zu informieren. So soll bereits im Antrag die Vernetzung der verschiedenen Stellen in der Stadt erreicht werden, die für Integrationsarbeit zuständig sind.
  • Auch Migrantenselbstorganisationen (MSOen) sollen „Partner der Kommune“[3] werden. Die Absicht dahinter ist laut Antrangsbeschreibung, die Zielgruppe der Projekte auch in diesen Prozess mit einzubeziehen.
  • Die Kommune selbst soll sich mit den Zielen identifizieren und die Verwaltungsspitze die politische Legitimation übernehmen. In der Praxis wird, worauf auch in der Antragsbeschreibung an verschiedener Stelle hingewiesen wird, die Projektdurchführung häufig von Instituten – wie etwa dem imap-Institut – durchgeführt.
  • Die Kommunen sollen als vorgestalteten oder integrierten Baustein der Projekte ein Integrationstraining für die Verwaltungsspitze durchführen, wie es Beispielsweise von der Bertelsmann- oder der Hertie-Stiftung durchgeführt wird.
  • Gender Mainstreaming“ ist in den Projekten zu beachten.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Kreise; Kreisfreie Städte; große, kreisangehörige Städte, kreisangehörige Kommunen.[3]

Finanzierung

Die antragsberechtigte Kommune muss zudem zumindest 20% der Projektkosten selber tragen und deren Verfügbarkeit nachweisen. Diese dürfen zwar auch aus den eigenen Personalkosten bestehen, jedoch dürfen auch nur maximal 20% der Projektkosten aus Personalkosten bestehen.[3]

Teilnehmende Kommunen (Auswahl)

Eine kurze Auswahl bisheriger Projekte, die durch das KOMM-IN Programm gefördert wurden, kann man der Förderprogrammseite des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) des Landes NRW entnehmen. Hier wird auf Projekte in der Stadt Aachen, Bochum, Dormagen, Düren, Dorsten, Dortmund, Duisburg und anderen verwiesen.

Bewertung

Obwohl das Förderprogramm bereits seit 2005 läuft, gibt es bislang noch keine universitäre Evaluation der bisherigen Erfolge oder Misserfolge des Förderprogrammes selbst. Das Land NRW hat im Jahr 2010 über einen externen Anbieter eine Evaluation [4] in Auftrag gegeben, die mittlerweile erschienen ist.

Einzelnachweise

  1. [1]Heute Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
  2. Reichwein, Alfred; Vogel, Stephanie: Integrationsarbeit - effektiv organisiert. Ein Handbuch für Kommunen. Im Auftag des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen, 2004
  3. a b c d e f g [2], Förderkonzept 2011 KOMM-IN NRW
  4. [3], Evalutation von KOMM-IN NRW durch einen externen Anbieter

Literatur

Reichwein, Alfred; Vogel, Stephanie (2004): Integrationsarbeit - effektiv organisiert. Ein Handbuch für Kommunen. Im Auftag des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weblinks