Benutzer:Jochim Schiller/Felix Strehober

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Felix Strehober (* 3. Oktober 1963 in Ost-Berlin) ist ein deutscher Manager und ehemaliger Stasi-Offizier.

Wehrdienst und Eintritt in die Stasi

Strehober leistete seinen Wehrdienst beim Wachregiment Feliks Dzierzynski, wo er innerhalb von zwei Jahren 16 Belobigungen bekam[1]. 1985 unterschrieb Strehober eine Verpflichtungserklärung für das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi). Seine handschriftliche Erklärung enthält die Verpflichtung, "im Ministerium für Staatssicherheit Dienst im militärischen Beruf zu leisten", und seine "Kräfte und Fähigkeiten einzusetzen, um die ehrenvollen Pflichten und Aufgaben eines Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit zu erfüllen"[2]. Laut den Unterlagen der Birthler-Behörde diente Strehober der Stasi bis zum Untergang der SED-Diktatur. Seine Personenkennziffer lautete 031063430039, sein letzter Verdienst betrug 15.317,50 DDR-Mark [3].

Studium und Beruflicher Werdegang

Als Offizier im besonderen Einsatz studierte Strehober mit einem Karl-Marx-Stipendium Wirtschaftswissenschaften an der Berliner Humboldt-Universität und schloss als Diplom-Ökonom ab. Danach übernahm er eine Anstellung bei der Intrac Handelsgesellschaft, der größten Firma des DDR-Devisenbeschaffers und Stasi-Offiziers Alexander Schalck-Golodkowski. Nach der Wiedervereinigung machte er ab 1990 Karriere bei der Dresdner Bank. 1998 wechselte er als "Direktor Finanzen und Controlling" zur Gazprom Germania GmbH, der deutschen Tochter des russischen Gazprom-Konzerns.

Falsche Eidesstattliche Versicherung über Stasi-Vergangenheit

Am 15. August 2007 berichtete Die Welt über die Stasi-Verstrickungen der Gazprom. Strehober versuchte, dagegen gerichtlich vorzugehen, und erklärte unter dem 5. September 2007 in einer Eidesstattlichen Versicherung, er sei "niemals Angestellter oder sonst wie (sic) hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen"[4]. Nachdem seine Stasi-Vergangenheit anhand von Unterlagen der Birthler-Behörde belegt war, erhob die Staatsanwaltschaft Köln gegen Stehober Anklage wegen Falschaussage. Das damit eingeleitete Strafverfahren (Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 536 Ds 308/08) wurde am 2. Oktober 2008 gegen Zahlung einer Geldauflage gemäß § 153a StPO eingestellt.

Klage gegen die Berichterstattung

Auch gegen die Berichterstattung über das Strafverfahren versuchte Strehober ohne Erfolg juristisch vorzugehen. Er verklagte die Axel Springer AG, die Nennung seines Namens zu unterlassen und entsprechende Berichte aus dem Internet zu entfernen. Nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte (Urteil vom 12. August 2011), legte Strehober Berufung ein und hatte damit zunächst Erfolg (Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. November 2011[5]). Springer legte dagegen jedoch Revision zum Bundesgerichtshof ein, und mit Urteil vom 30. Oktober 2012 hob der BGH das Berufungsurteil auf und stellte die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts wieder her (BGH-Urteil vom 30. Oktober 2012, Aktenzeichen VI ZR 4/12 [6]). Somit darf weiter über den Fall berichtet werden.

Einzelnachweise

Weblinks