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Parlamentarische Gruppe

Parlamentarische Gruppen (Parlamentsgruppen) sind fraktionsübergreifende Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, die zu einem bestimmten Thema über eine oder mehrere Legislaturperioden eine gemeinsame Zielsetzung verfolgen. Die Grundlage bildet die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Parlamentarier des Deutschen Bundestages können sich zu Gruppen zusammenschließen. Die Bildung einer fraktionsähnlichen Gruppe oder die Bildung einer Parlamentarischen Gruppe muss dem Büro des Bundestagspräsidenten angezeigt werden.

Parlamentarische Gruppen bedürfen keiner speziellen Satzung oder Geschäftsordnung und können Ihre Arbeit frei organisieren, sie erhalten jedoch auch keine finanzielle Unterstützung durch den Bundestag. Nur Abgeordnete des Deutschen Bundestages können ordentliche Mitglieder werden. Parlamentarische Gruppen müssen sich deshalb, ebenso wie die bilaterale und multilaterale Parlamentariergruppen, jede Legislaturperiode neu konstituieren. Neben den Bundestagsabgeordneten können zusätzlich nicht stimmberechtigte Gäste in eine Parlamentarische Gruppe aufgenommen werden.

Beispiele für Parlamentarische Gruppen im Deutschen Bundestag sind die Parlamentsgruppe Schienenverkehr (PGS), die Parlamentarische Gruppe Binnenschifffahrt (PGBi) und die Parlamentarische Gruppe Frei fließende Flüsse (PG FfF).