Benutzer:Steppengras/Fürstenauer Holz:WW

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

(Lagekarte)


Angrenzende Ortschaften, Genossenschaftsforst, Jagd- und Bannwald

Standortfaktoren

Bodenbeschaffenheit

Das Waldgebiet befindet sich in der nordwestdeutschen Berglandschwelle, einer Übergangszone zwischen der Lößzone am Mittelgebirgsrand und der weiter nördlich gelegenen Flachlandzone. Dieser Mittelgebirgssaum besteht vorwiegend aus schluffig bis tonigem Lehmen im Oberboden, hervorgegangen aus den durch arktische Winde ausgewehten mineralischen Feinteilen der Geschiebelehmflächen in der Saaleeiszeit. Örtlich liegen regellos verstreut zahlreiche kleine und große Geschiebe aus nördlichen Breiten, durchdrungen oder überlagert von pleistozänen Sanden.(Woldstedt,S. 9 f) Im östlichen Teil des Waldgebietes hat sich in der Wendeburger Störungszone die Aue ein Flußbett mit Lockersedimentengeschaffen. Die Nährstoffversorgung der entstandenen Verwitterungsböden ist als gut zu bezeichnen.(langfristige, S.34)

fluviatilen Schottern ausgefüllt wurden.(Preul) Ton- und Schluffstein (Friedr. Preul/Hundertmark), nicht bzw. schlecht wasserleitende Gesteine wie z.B. Ton, Tonstein und Schluff


Wasserhaushalt

Im Unterboden findet sich Tonstein, erdgeschichtlich entstanden als Sediment in der Unterkreide, örtlich auch Kalkstein, der sich in der Oberkreide während der verschiedenen Meeresvorstöße ins marine Niedersächsische Becken dort abgelagert hat. WOLDTSTEDT/LOOK An einigen Standorten sind Ton- oder Kalksteindurchdringungen des Unterbodens bis in die Wurzelzone vorgestoßen, so dass sich dort zwar nährstoffreiche aber staunasse Böden gebildet haben. / (Oelke S. 6) [1]


mit unterschiedlicher Ton-Unterlagerung und daraus resultierender Pseudovergleyung im maritim geprägten Klima der nordwestdeutschen Berglandschwelle Im Unterboden befindet sich nach WOLDTSTEDT Tonstein als Sediment aus der {{Untere Kreide|Unteren Kreide]]. In der Nähe des Mittellandkanals Oberkreide oder Tonstein aus der Unterkreide. eine Tonschicht, der Minimuston mit Belemnites minimus als Leitfossil, erdgeschichtlich entstanden in der und mehrere Hundert Meter mächtig.

eiszeitliche Windablagerungen

  • Vegetation

abgeschwemmten Feinteilen. ??? /

  • in anderen Bereichen überwiegen die pleistozänen Sanden und fluviatilen Schotter.
  • bodenkundlich | der oberste Bodenhorizont ist mehr oder weniger mit Lösslehm durchsetzt | im 2-m-Profil S. 21, Woldstedt, S.22|Dort wo sich kalk- und Mergelböden befinden
  • westlic der Sierßer Wiesen Geschiebelehm, und -mergel

von kleinräumigem Wechsel geprägt, mit steigendem Schluffgehalt erhöhen sich sich Anteile an Braunerden

bis in die Wurzelzone

Geschichte

Namensgebung und Bedeutungswechsel -wandel

Das heutige Fürstenauer Holz wurde im 17. Jahrhundert Siersser Holz genannt. Nach dem Tod der Herzogin Elisabeth Sophie Marie ließ Carl I. sämtliche auf ihren Wunsch errichteten Herrschaftlichen Häuser in Sophienthal abreißen und das dortige Küchengebäude in ein Forsthaus umwandeln. Seitdem werden die südlich und nördlich von Sophiental verstreut liegenden Waldflächen insgesamt als Forstrevier Sophienthal benannt. Zu ihm gehörten die Wälder bei Meerdorf, Zweidorf und Wendeburg, Watenbüttel, Bortfeld, Wedtlenstedt, Wahle, Sierße und Fürstenau. ???Jahr werden daraus die Forstgebiete Sophiental I und Sophiental II gebildet und die Rischauer Forst, in etwa das Gebiet des heutigen Thünen-Instituts, Watenbüttel zugeschlagen. Zu Beginn der Weimarer Republik wurde gefordert, die Forstbezirke zusammenzulegen, um so ihre Anzahl zu reduzieren. !9?? wurde das Revier ?? Sophiental als Mittelbehörde aufgelöst und das Forsthaus privatisiert. Seitdem werden die einzelnen Waldgebiete wieder vorrangig nach den nahegelegenen Ortschaften benannt.

(Anfang des 20. Jahrhundert wurde die Querumer Forst und ??? auch noch dem Sophientaler Forst zugeordnet.)

Die Separation gab Raum für eine forstwirtschaftlich begründete Planung und Pflege des Waldbestandes. Durch die vorgenommene Privatisierung folgte auf den landwirtschaftlich wertvollen Lößböden jedoch eine weitere Rodungsperiode, allerdings nur in kleinem Ausmaß.

Waldnutzung in der frühen Neuzeit

Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts galt alles, was an Holz aus einer Holzmark entnommen werden konnte als unerschöpfliche Resource. Vorrangig handelte es sich um Nutz-, Brenn- und Bauholz. Es stand nach althergebrachtem Recht jedem Markgenossen zur Verfügung und beruhte auf Berechtigungen, die den Bewohnern, die sich in der Nähe eines Waldes angesiedelt hatten, verliehen worden waren, um ihr Auskommen zu sichern. Für das Herstellen oder Ausbessern von Knüppeldämmen, die durch morastige Brüche führten, wurden große Mengen an Stangenholz benötigt. Auch das Zusammenrechen von Laub- und Nadeleinstreu gehörte zu diesen Berechtigungen. Die für das Auskeimen von Wildlingen so notwendige schützende Naturhumusschicht wurde dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Zum Ende des 18. Jaherhunderts verbreitete sich zudem ein lebhafter Handel mit unrechtmäßig abgesägtem und geschlagenem Holz. Es wurde anschließend in einer naheliegenden Stadt verkauft. Die Landesverwaltung des Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttels prognostizierte in absehbarer Zeit einen Holzmangel, weil eine nachhaltige Holzproduktion nicht zu erzielen war. Verbote zur Einschränkung des Waldfrevels wurden von der Bevölkerung nicht beachtet.[2][3] Um den Waldbestand nicht noch weiter zu dezimieren, wurden 1814 in den größeren Waldgebieten des Herzogtums Braunschweig insgesamt 76 Revierförstereien zum Forstschutz eingerichtet, so auch eine in Sophiental.[4]

Die Ablösung der Holzgerechtigkeiten

Anfang des 19. Jahrhunderts setzte sich das Gedankengut des schottischen Nationalökonomen und Moralphilosophen Adam Smith auch im deutschen Sprachraum durch. Als liberaler Denker postulierte er in seinem Werk "Der Wohlstand der Nationen", dass der Staat die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln schaffen müsse. Die Akteure vor Ort würden sie zu ihrem eigenen Vorteil nutzen.[5] Man erkannte, dass die Abnahme der Holzvorräte weder mit Verordnungen noch Verboten einzudämmen war. Nur ein völliges Beseitigen der unzähligen, schwer kontrollierbaren Holzgerechtigkeiten sei erfolgversprechend. Somit war die erste Hälfte dieses Jahrhunderts von der Ablösung einer Vielzahl dieser Berechtigungen geprägt. In den Waldungen des Amtes Vechelde wurde davon frühzeitig Gebrauch gemacht.[6] Dies erlaubte einen Umbau des Waldes nach den Empfelungen von Heinrich Cotta, einem zur dieser Zeit sehr populären Forstwissenschaftler.[7] Dadurch war es möglich im Staatsforst und in den angrenzenden Forste eine Forstplanung und Forsteinrichtung vorzunehmen. unterzogen, vorgenommen konnte vorgenommen werden

Der Ordnung halber wurden 1872 im Amtsbezirk die gemeindefreien Forstorte erfasst. In Ausführung der Landgemeindeordnung wurden auf Grund einer Verordnung genannten Forstorte lassen Rückschlüsse auf den Zustand des Waldgebietes am Anfang des 19. Jahrhunderts zu. Genannt werden in der Forstgemarkung Sophienthal I:Kleinholz, Buchenberg, [...], Kranichsberg, [...], Lichte-Bäume, Eichengehäge, Haegholz, [...], Süßespring [...].[8]


  • Ablösung der Rechte

Berechtigungen von weit her!

Straßen und Landwege

Schulweg Kommunikationsweg Leichenweg Trift WanderKarte


Forstwirtschaft

Die Forstwirtschaft im Landeswald Fürstenauer Holz wird nachhaltig betrieben. Der jährliche Einschlag liegt nicht über dem Holzzuwachs. Im Jahr werden etwa ??? Festmeter Holz geschlagen. Eichenbestände bilden dabei mit 30 Prozent den größten Anteil. Es folgen mit jeweils 10 Prozent Buchen-, Kiefern-, Fichten- und Lärchenbestände. Die übrigen 30 Prozent verteilen sich auf die Baumarten Erle, Esche, Ahorn, Wildkirsche, Pappel, Birke, Douglasie und unterschiedliches Wildobst.[9][9]

  • Aufforstung

Forstorte

  • Schulweg, Klemperstieg, große Trift, Kranichenberg, Lichte Bäume, Süssespring, Buchenberg, Krummer Weg

Einzelnachweise

  1. Forstliche Standortkarte
  2. Karl I.: Serinissimi Verordnung die Aufsamlung des trockenen Lese-Holzes in den Forsten des Wolfenbüttelischen und Schöningischen Districts betreffend. Stadtbibliothek Braunschweig, Signatur: Brosch. I 39.984, 4 Bl. Braunschweig, 1750,
  3. Karl Wilhelm Ferdinand: Serenissimi Verordnung gegen die Holz-Verwüstungen in dem bey den Städten Braunschweig und Wolfenbüttel zunächst belegenen Forsten. Stadtbibliothek Braunschweig, Signatur: Brosch. I 39.993, 4 Bl. Braunschweig, 1804
  4. Kurt Schmidt: Aus der ehemaligen braunschweigischen Forstverwaltung. Niedersächs. Minist. für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten, Hannover, 1966 S. 106
  5. Georg Hieb: Die Beholzungsrechte und ihre Ablösung im Herzogtume Braunschweig. Herzogl. Waisenhaus, Braunschweig 1912, S. 91
  6. F. A. Mengen: Festgabe für die Mitglieder der XX. Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe. Die Landwirtschaft und das Forstwesen im Herzogthume Braunschweig. Braunschweig, 1858, S.162
  7. https://books.google.de/books?id=uCwI8vIAUesC&printsec=frontcover&dq=Cotta+Wald&hl=de&newbks=1&newbks_redir=0&sa=X&redir_esc=y#v=onepage&q=Cotta%20Wald&f=false
  8. Forstorte in der Forstgemarkung Sophiental I
  9. a b Harald Meyer: Landesforsten: Wölfe nahe dem Fürstenauer Holz gesichtet. In: Peiner Nachrichten, Braunschweiger Zeitungsverlag, Braunschweig, 30. August 2019