Benutzer:Tomen~dewiki/Geschichte3

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Einleitung

Die Demokratie bezeichnete zunächst im antiken Griechenland die direkte Volksherrschaft. Der Begriff der Demokratie hat sich jedoch stark gewandelt. Heute wird Demokratie zumeist als allgemeiner Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird.

Begriff

Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im Folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind.

Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen. Diese „entartete Staatsform“ würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat.

Entstehung

Die Geschichte der Demokratie hängt mit der Entwicklung der Natur- und Menschenrechte zusammen. Die Idee der Gleichberechtigung der Freien führte zu den ersten direktdemokratischen Elementen.

Dies geschah als erstes in Griechenland, mit der attischen Demokratie ( 5. Jhd. v. Chr. ). Vorher herrschten verschiedene Adelshäuser oligarchisch. Es kam durch Veränderungen in der Struktur Athens ( die Gründun vieler neuer Kolonien ) zu sozialen Spannungen und viele Bauern gerieten in Armut.

Ein gewisser Solon kam an die Macht und führte viele grundlegende Reformen durch. Um Fehler in der Zukunft zu vermeiden, lies er im Gesetzestext das Mitbestimmungsrecht des Demos ( Bürgertum, Vollbürger ) in wichtigen Angelegenheiten fixieren. Hierbei wurden die herrschenden Verhältnisse aber nicht aufgelöst, es gab quasi Räte gestaffelt nach Einkommensklassen und wohlhabendere Bürger hatten mehr Einfluss, an der Spitze stand immer noch der Areopag, Adelherrscher.

Es gab ebenfalls Rechtsgerichte, bei denen Bürger Klage gegen Vergehen gegen die öffentliche Ordnung einreichen konnten.

Prinzip des Scherbengerichts: Unliebsame Mitbürger konnten per Abstimmung verbannt werden. Die eigene Stimme wurde auf einer Tonscherbe eingetragen. Die Entschlüsse waren jedoch durch gute Redner beeinflussbar.

Schließlich wurde der Areopag vollkommen entmachtet und sämtliche Kontrolle ging an die Räte über.

Weiterentwicklung

Im Mittelalter wurde die Idee der Demokratie vollständig verworfen, erst im 17. Jhd. wurden demokratische Prinzipien in England angestrebt, jedoch von den Adligen als "Herrschaft der Armen" belächelt. Im Unterschied zur attischen Demokratie wurde hier die Sklaverei nicht anerkannt.

1762 veröffentlichte Jean-Jacques Rousseau seine Idee vom Gesellschaftsvertrag („Du contract Social; ou Principes du Droit Politique“) und etablierte mit dieser Vertragstheorie die identitäre Demokratie, welche Herrscher und Beherrschte gleichsetzt. Die so entstehende Volkssouveränität basiert auf dem Gemeinwillen, dem volonté générale. Auch die von John Locke und Charles Montesqieu etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive wird als elementarer Bestandteil eines modernen demokratischen Rechtsstaates betrachtet.

Zu dieser Zeit hatten sich in Nordamerika 5 Indianer-Stämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räte-Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung unter Anderem von den Irokesen anregen.

Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung, als mit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika 1787 der erste moderne demokratische Staat entstand. Polen gab sich als zweiter Staat mit der Verfassung vom 3. Mai 1791 eine demokratische Staatsordnung und war damit der erste in Europa. Diese Prozesse inspirierten die Französische Revolution und führten zu einer schrittweisen Demokratisierung anderer europäischen Länder, wobei der englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.

Wichtige Merkmale

  • Individuelle Freiheit wird zugunsten öffentlicher Güter eingeschränkt.
  • Es gibt einen Demos bzw. eine Gruppe (Volk), welche politische Entscheidungen in kollektiven Prozeduren durchführt. Nur Mitglieder des Demos nehmen daran teil. (In heutigen Demokratien ist der Demos die Nation und die Staatsbürgerschaft entspricht der Mitgliedschaft.)
  • Es gibt ein Territorium, in dem die Entscheidungen angewendet werden und in dem der Demos angesiedelt ist. Heutzutage ist dies das Territorium des Nationalstaates und weil dies theoretisch mit der Heimat des Volkes korrespondiert, stimmen Demos und Reichweite des demokratischen Prozesses überein. Kolonien von Demokratien wurden selbst nicht als demokratisch betrachtet, wenn sie vom demokratischen Mutterland regiert wurden. (Demos and Territorium stimmten nicht überein.)
  • Es gibt für politische Normen eine Entscheidungfindungsprozedur, welche entweder direkt (zum Beispiel als Referendum) oder indirekt (zum Beispiel über die Wahl eines vertretenden Parlamentes) funktioniert. Diese Prozedur wird vom Demos bereits dadurch als legitimiert betrachtet, insofern sein Ergebnis "akzeptiert" wird. Politische Legitimität ist die Bereitschaft oder auch die Machtlosigkeit der Bevölkerung die Entscheidungen des Staates (also der Regierung und der Gerichte) entgegen individuellen Vorzügen und Interessen akzeptieren oder hinnehmen zu müssen. Dies ist deshalb wichtig, weil demokratische Wahlen immer Gewinner und Verlierer haben. Zumindest muss die Prozedur so wirksam sein, dass sie zu Regierungswechseln verwendet werden kann, sofern eine ausreichende Unterstützung dazu existiert. Scheinwahlen, die nur dazu dienen, das existierende Regime zu bestätigen, sind nicht demokratisch.
  • Der Demos besitzt über die eine Entscheidungsfindung/Regierungsphase bis zur nächsten eine langfristige Eintracht und Kontinuität. Ein Ausscheiden der Minderheiten durch Sezession, Autonomie oder opting out-Verfahren wird nicht vorgesehen.
  • Im Fall von Nationalstaaten müssen diese souverän sein: demokratische Wahlen sind nutzlos, wenn eine Autorität von außen das Ergebnis überstimmen kann.

Repräsentative Demokratie

In der Repräsentativen Demokratie sind die Repräsentanten im Parlament für eine begrenzte Zeit zur Machtausübung autorisiert. Nach Ablauf dieser Periode muss über die Zusammensetzung des Parlaments neu entschieden werden. Diese Periode beträgt heute üblicherweise 4 oder 5 Jahre.

Bei Wahlen geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses die Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Auch Verschiedene Mischformen kommen vor.

Demokratie ist Macht auf Zeit. Da in der Praxis das Staatsvolk jedoch nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die „grobe Linie“ vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt. Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählerschaft agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen. Insofern ist die repräsentative Demokratie eine Ausprägung von Arbeitsteilung in Folge wachsender Sachentscheidungskomplexität.

Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den jeweiligen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.

Das „Volk“ ist keine Einzelinstanz mit einem freien und gleich gerichteten oder gar homogenen Willen, sondern eine große Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von den jedes seinen eigenen Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten.