Benutzer:Wivoelke/Ortsgeschichte

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Geschichte

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert

Ried

Bereits in der Jungsteinzeit war, durch die klimatisch begünstigte Oberrheinische Tiefebene, das Gebiet um Lorsch besiedelt, wie Bodenfunde belegen. Nach dem ersten namentlich bekannte Volksstamm, den Kelten, begannen um 40 n. Chr. die Römer mit der militärischen Besetzung rechtsrheinischer Gebiete. Um 260 überwanden die Alemannen den römischen Limes, drängen die Römer über den Rhein zurück und besiedelten das Gebiet. Nach 500 n. Chr. wurden die Alemannen wiederum von den Franken verdrängt, was durch fränkischen Reihengräbern bei Biblis, Wattenheim und Klein-Rohrheim belegt wird.[1]Zeittafel auf der Webseite der Gemeinde Biblis, abgerufen am 1. Dezember 2014</ref> Im 5. Jahrhundert teilen die Franken unter Chlodwig I. das Land in Gaue ein.


Odenwald Pfälzisch/erbachisch(Amt Schönberg)

Die erste urkundliche Erwähnung von xxx erfolgte xxx unter dem Namen xxx, als

Die Region des Lauertals war Bestandteil der „Mark Heppenheim“, die Karl der Große zusammen mit Heppenheim am 20. Januar 773 dem Reichskloster Lorsch schenkte. Als nach dem Niedergang des Klosters, 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, zu dem auch xxx gehörte, im Besitz der Pfalzgrafen.[2]

Das Dorf entstand als geschlossenes Straßendorf bei einseitiger Tallage, ....[3]

Aus dem Mittelalter sind eine Reihe Grundherren überliefert. So traten die Adelsgeschlechter .... auf, die Güter in xxx als pfälzische Lehen empfingen.[3] Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Die Niedere Gerichtsbarkeit wurde durch die Vogtei in Schönberg ausgeübt.[3]

Im Zuge der Bayrischen Fehde wurden im Jahr 1504 die Burg Schönberg und das ganze Tal der Lauter durch die Truppen des hessischen Landgrafen Wilhelm verwüstet. Dieser führte als Vollzieher der gegen die Kurpfalz verhängten Reichsacht ein Feldzug gegen die Kurpfalz und seine Verbündete, zu denen auch die Grafen von Erbach zählten. Nach dem 1504 geschlossenen Waffenstillstand beklagten die Schenken zu Erbach gegen den hessischen Landgrafen Wilhelm zur Herausgabe des Schlosses. Diese Klage wurde 1507 durch Kaiser Maximilian an das Reichskammergericht verwiesen. Der Streit endete 1510 mit einem Vergleich nach dem die Burg an die Schenken von Erbach zurückgegeben wurde, allerdings unter dem Vorbehalt ewiger Öffnung für Hessen.[2]

Die Grafschaft Erbach, gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach, wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben.

Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug und 1544 führten die Grafen von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis ein, dem die Untertanen folgen mussten. Vor der Reformation gehörten xxx zur Pfarrei Gronau und danach zum lutheranischen Kirchspiel Reichenbach.[4] Den großen Zehnten in xxx erhielten zu zwei Dritteln die Herrschaft Erbach und zu einem Drittel das Domkapitel zu Mainz. Vom großen Zehnten erhielt die Erbacher Herrschaft ebenfalls zwei Drittel während die Pfarrei in Reichenbach ein Drittel erhielt.[4]

Bergbau???

Nach den Verwüstungen in der Bayrischen Fehde konnten sich die Orte im Lautertal bis zum Dreißigjährigen Krieg, der 1618 begann, erholen. Spätestens 1622 hatte aber auch Elmshausen unter dem Krieg zu leiden, als von ligistische Truppen die Orte Des Lautertals mehrfach überfallen und ausplündert wurde. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Als im Jahre 1648 Friede geschlossen wurde, war die Bevölkerung in der Region auf ein Viertel geschrumpft, etliche Dörfer waren über Jahre menschenleer. Nach kurzer Friedenszeit folgten die französischen Reunionskriege, die für die Region neue Heimsuchungen brachten. Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.[5]

Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August von Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und der Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.

Odenwald (Oberamt Starkenburg- (Zent Heppenheim)

XXX entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Gefördert durch viele weitere Schenkungen gehörte das Kloster im 9.–12. Jahrhundert zu den größten und mächtigsten Benediktinerabteien Deutschlands.

...ersterwähnung und weitere Erwähnungen

Am xxx wurde XXX in einer Schenkungsurkunde des Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Klosters, erstmals urkundlich erwähnt, als ...

Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet XXX lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung des Klosters Lorsch zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt. Durch die Freiheiten des Reichsklosters waren die Klostervögte Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Aus dieser Konstellation entwickelten sich schwerer Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei. Diese Streitigkeiten konnten erst Anfang des 14. Jahrhunderts durch einen Vertrag beigelegt werden, in dem die Besitzungen des Klosters zwischen Kurmainz und Kurpfalz aufgeteilt und die Vogteirechte der Pfalzgrafen bestätigt wurden.

1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem XXX zählte, verwaltete. Die Hohe Gerichtsbarkeit wurde von der Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter ebenfalls der Burggraf war.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Bekenntnis, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnten, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.[6]

Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation wurde daraufhin weitgehend rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste zur katholischen Kirche zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach zehn Jahren vor den anrückenden Schweden zurück aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.


Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform im Bereich des „Amtes Starkenburg“ durch, mit der in Lorsch eine Amtsvogtei eingerichtet wurde. Das Amt wurde in Oberamt unbenannte und bestand jetzt aus den Unterämtern oder Amtsvogteien Lorsch, Fürth, Heppenheim und Bensheim. Zur „Amtsvogtei Lorsch“ gehörten neben Lorsch auch Biblis, Bürstadt, Klein-Hausen und Viernheim. Das Oberamt Starkenburg wiederum war dem „Untereren Erzstift“ des „Kurfürstentums Mainz“ unterstellt.


Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. XXX wird dem „Amt xxx“ zugeordnet, die Gerichtsbarkeit bleibt bei der "Zent Heppenheim". Die Amtsvogtei wiederum war dem Oberamt Starkenburg im „Untereren Erzstift“ des „Kurfürstentums Mainz“ unterstellt.[7]

Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über xxx als Ort der „Zent Heppenmheim“:

»«[8]

Landgrafschaft Hessen

Die erste Erwähnung von XXX stammt aus dem Jahr XXX findet sich im [[Lorscher Kodex]] unter dem Namen ''Raureheim'', als XXX... dem [[Kloster Lorsch]] schenkte.<ref name=WM /> Bis ins 12. Jahrhundert befindet sich XXX im Besitz des Reichsklosters Lorsch, das aber Grundbesitz und Rechte an verschiedene Herren als [[Lehnswesen|Lehen]] vergibt. So werden die XXX... genannt.   

Der Blütezeit des Klosters Lorsch folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 unterstellte [[Friedrich II. (HRR)|Kaiser Friedrich II.]] die Reichsabtei Lorsch dem [[Erzbistum Mainz]] und seinem Bischof [[Siegfried III. von Eppstein]] zur Reform. Die [[Benediktiner]] widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch [[Zisterzienser]] aus dem [[Kloster Eberbach]] und diese 1248 durch [[Prämonstratenser]] aus dem [[Kloster Allerheiligen (Schwarzwald)|Kloster Allerheiligen]] ersetzt.

XXX - Grundbesitz und Hoheit im Mittelalter - <ref name=WM />

1553 führt Hessen die [[Reformation]] in XXX ein und die ehemalige Filiale der Pfarrei in XXX erhält eine eigene Pfarrei. Im Jahr XXX ist das Dorf hessisch und die XXX besitzen die [[Niedere Gerichtsbarkeit|„Niederen Gerichtsbachkeit“]].

Im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjähringen Krieg]] (1618–1648) hat auch XXX hohe Verluste zu beklagen.<ref>{{Internetquelle|url=https://www.fischbachtal.de/gemeinde/geschichte/die-leiden-im-30-jaehrigen-krieg-id_276/ |werk=Website Fischbachtal |titel=Dreißigjähriger Krieg |abruf=2020-MM}}</ref>


Das Gebiet zwischen Rhein und Bergstraße blieb 10  Jahre von den Spaniern besetzt, bis sich diese 1631 vor den anrückenden schwedischen Truppen zurückzogen.   
Der Schrecken diese Krieges war aber für die XXX noch lange nicht vorbei. Nach der katastrophale Niederlage der Evangelischen bei [[Schlacht bei Nördlingen|Nördlingen]] am 6. September 1634 zogen sich die Schwedischen Truppen 1635 von der Bergstraße zurück. Letztlich veranlasste der katholische Sieg bei Nördlingen [[Frankreich]], an der Seite der nun geschwächten Schweden in den Dreißigjährigen Krieg einzugreifen. Mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“.<ref name=Biblis />

Der [[Georg II. (Hessen-Darmstadt)|Landgraf Georg II. von Hessen]] bemühte sich sein durch den Krieg am Boden liegendes Land wieder zu belebte. So kaufte er Vieh und ließ es verteilen um die Landwirtschaft zu fördern und 1650 gelang es ihm Untertanen, die das Land verlassen hatten, wieder anzusiedeln.<ref name=Biblis />  

In den Jahren 1688–1697 wütet der durch Frankreich provozierten [[Pfälzischer Erbfolgekrieg|Pfälzische Erbfolgekrieg]] der das Gebiet zwischen Rhein und Bergstraße vielfältiger Zerstörung ausgesetzte und machte so die Wiederaufbaubemühungen nach dem Dreißigjährigen Krieg zunichte. Erst mit dem [[Frieden von Rijswijk]] 1697 zogen sich die Franzosen wieder hinter den Rhein zurück.

Im Jahr 1787 war die Verwaltung so organisiert, dass XXX zum „XXX“ der „Oberen Grafschaft Katzenelnbogen“ der „Landgrafschaft Hessen-Darmstadt“ gehörte. Diese Einteilung hatte bis zum [[Friede von Lunéville|Lunéviller Frieden]] von 1801 bestand.

Orte der Mark Heppenheim

Die Abtei Lorsch wurde im Jahre 764 vom fränkischen Gaugrafen Cancor und seiner Mutter Williswinda gegründet und von Benediktinern des Klosters Gorze bei Metz besiedelt. Die Abtei war im Früh- und Hochmittelalter ein mächtiges Reichskloster mit Besitzungen im Odenwald, an der Bergstraße, in Rheinhessen, in der Pfalz, im Elsass und in Lothringen. Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes XXX erfolgte 795 und steht im Zusammenhang mit der Schenkung der „Mark Heppenheim“ durch Karl den Großen an das Reichskloster Lorsch. Damit wurde das Kloster aufgewertet und so dem Zugriff der Diözesen Mainz und Worms entzogen. Die „Mark Heppenheim“ umschloss den größten Teil des heutigen Kreises Bergstraße und große Teile des Odenwaldkreises. In der Grenzbeschreibung von 773 wird XXX noch nicht erwähnt. Im Zusammenhang mit dieser Schenkung entwickelten sich Grenzstreitigkeiten zwischen dem Kloster Lorsch und der Diözese Worms, die 795 zur Einberufung eines Schiedsgerichtes auf dem Kahlberg bei Weschnitz führten, einer alten Versammlungs- und Gerichtsstätte unweit der heutigen Walburgiskapelle. Als Ergebnis dieses Schiedsgerichtes wurde eine neue Grenzbeschreibung festgelegt, die nun auch die wichtigsten Orte innerhalb der Grenzen der Mark Heppenheim benannte, nämlich Furte (Fürth), Rintbach (Rimbach), Morlenbach (Mörlenbach), Birkenowa (Birkenau), Winenheim (Weinheim), Heppenheim, Besinsheim (Bensheim), Urbach (Auerbach), Lauresham (Lorsch) und Bisestat (Bürstadt).[9] 772 erhob Kaiser Karl den Abt zum unmittelbaren Reichsfürsten, wodurch dieser in seinem Gebiet die Gerichtsbarkeit und das Recht zur Erhebung der bisher königlichen Gefälle erhielt. 1076 erhielt die Abtei Lorsch unter Abt Ulrich das Markt- und Münzrechtrecht von Kaiser Heinrich IV. verliehen.[3]

Während des Investiturstreits − von 1076 (Reichstag in Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) − mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen und wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach ersetzt. Danach gab es schwere Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbistum Mainz und der Kurpfalz als Inhaber der Vogtei, die erst 1247 durch einen Vergleich beigelegt werden konnten. Darin konnte sich die Kurpfalz durchsetzen und behielt die mit der Vogtei verbundenen Rechte. 1248 wurde die Zisterzienser-Mönche durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt und von da an hatte das Kloster Lorsch den Status einer Propstei.

1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das Amt Starkenburg verwaltete. In diesem Amt lag die „Zent Heppenheim“ mit XXX. Für die Verwaltung der noch bestehenden Gefälle des Klosters Lorsch war aber die Oberschaffnerei in Lorsch zuständig. Die erste Erwähnung des Kellners in Heppenheim erfolgte 1322. Er hatte seinen Sitz im Amtshof von Heppenheim und war der höchste Finanz- und Justizbeamte nach dem Burggrafen.[1]


Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde jetzt durch die „Zent Heppenheim“ ausgeübt. Die Niedere Gerichtsbarkeit lang XXX...

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

Reformation und Dreißigjähriger Krieg

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf.

Im Jahr 1618 brach dann der Dreißigjährige Krieg aus, in dessen Verlauf die Region um XXX mehrfach verwüstet und die Bewohner durch die Pest stark dezimiert wurden. Für das Kloster Lorsch bedeutet die Schließung der Propstei 1619 das endgültige Aus. 1623 erobern spanische Truppen für die katholische Kriegspartei die Region und stellen so die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Bereits 1621 hatten sie die Starkenburg eingenommen und als Operationsbasis für die weitere Eroberung genutzt. Dabei wurden die Orte Nordheim Biblis und Wattenheim gebrandschatzt, und das von den Spaniern besetzte Kloster Lorsch brannte ab. Im gleichen Jahr wurde die Burg Stein von den Spaniern eingenommen und die Pfälzischen Truppen bei Bürstadt besiegt. Vom 26. Oktober 1623 wird berichtet, dass 124 Einwohner von Lorsch, 26 Einwohner von Klein-Hausen, 66 Einwohner von Bürstadt und 81 Einwohner von Biblis dem Erzbischof von Mainz huldigten, der unter dem militärischen Schutz des Feldherren Tilly stand.[1] Damit begann die Rekatholisierung des Gebietes, die ab 1624 von Jesuiten aus Aschaffenburg vorangetrieben wurde. Der Mainzer Erzbischof gab 1625 den Calvinisten den Befehl, den katholischen Glauben bis spätestens Ostern 1626 anzunehmen oder das Land zu verlassen. Im Jahr 1626 galt die Gegenreformation im Amt Starkenburg als abgeschlossen.[1]

Der Schrecken dieses Krieges war aber für die XXX noch lange nicht vorbei. Die für die evangelische Seite kämpfenden Schwedischen Truppen drangen 1631 bis an die Bergstraße vor und brachten den Calvinismus zurück. Am 6. und 7. Dezember überquerten sie unter König Gustav Adolf bei Erfelden den Rhein, und die Stadt Gernsheim wurde für eine Kontribution von 300 Reichstalern übergeben. In den Jahren 1632 und 1633 wütet in der Region die Pest und die Bevölkerung wurde stark dezimiert. Nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Nördlingen am 6. September 1634 zogen sich 1635 die Schwedischen Truppen von der Bergstraße zurück, und die zweite katholische Restauration begann.[1] Letztlich veranlasste der katholische Sieg bei Nördlingen Frankreich, an der Seite der nun geschwächten Schweden in den Dreißigjährigen Krieg einzugreifen. Mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges.

Aus der Region um XXX berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Aus Hausen erhalten wir von 1642 die Nachricht, „dass kaiserliche Truppen viermal in Haußen einfielen und einen Schaden von 26 Gulden anrichteten.“ Ebenso schrieben die Chronisten im gleichen Jahr: „Die Pfarrhäuser in Biblis, Bürstadt und Lorsch sind verbrannt und verfallen“. In den Jahren 1644 und 1645 wurde die Stadt Gernsheim erst von französischen und dann von bayerischen Truppen eingenommen. 1646 wurde war Biblis unbewohnt, und 1647 kamen die Franzosen unter Generalmarschall Turenne als Sieger nach Gernsheim und forderten die Zerstörung der Festungswerke.[1]

Rückgabe an Kurmainz

Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden 1648, wurde die Rückgabe des verpfändeten Oberamtes Starkenburg an Kurmainz festgeschrieben, und mit dem Bergsträßer Rezess von 1650 legten die beiden Kurfürsten die verbliebenen konfessionellen und territorialen Streitigkeiten bei. Somit kam auch Lorsch endgültig wieder unter Kurmainzer Herrschaft, die bis zur Auflösung von Kurmainz 1803 andauerte, und die Rekatholisierung der Orte des Amtes Starkenburg wurde abgeschlossen.

In den Jahren 1688–1697 wütete der durch Frankreich provozierten Pfälzische Erbfolgekrieg der das Gebiet zwischen Rhein und Bergstraße vielfältiger Zerstörung ausgesetzte und machte so die Wiederaufbaubemühungen nach dem Dreißigjährigen Krieg teilweise zunichte. Erst mit dem Frieden von Rijswijk 1697 zogen sich die Franzosen wieder hinter den Rhein zurück. Aus dieser Zeit berichten die Chronisten:

  • 1689: Zerstörung vieler Städte und Dörfer am Rhein durch die Franzosen; in der Pfarrei Gernsheim ist im Totenbuch das Jahr 1689 mit Annuus Feralis (Schreckensjahr) überschrieben. Die Franzosen zerstören das Wattenheimer Pfarrhaus.
  • 1690: „Große Schäden wurden in Hofheim durch die Franzosen verursacht.“
  • 1694: „An der Bergstraße und im ganzen Land herrscht großes Sterben und Hungersnot.“

Die katholische Pfarrei in XXX gehörte in dieser Zeit zum Bensheimer Landkapitel. [10]

Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, mit der in XXX eine Amtsvogtei eingerichtet wurde. Zur Amtsvogtei XXX gehörten neben XXX die Orte XXX, XXX und XXX. Die Amtsvogtei wiederum war dem Oberamt Starkenburg im „Untereren Erzstift“ des „Kurfürstentums Mainz“ unterstellt.

Vom 19. Jahrhundert bis Heute

Ende des Römischen Reiches

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen.

xxx wird hessisch (von Kurmainz)

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Durch diese Neuordnung wurde Kurmainz aufgelöst, das Oberamt Starkenburg und mit ihm XXX kam zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Im Fürstentum Starkenburg wurden nach den Gebietsveränderungen des die alten und neuen landgräflich hessisch-darmstädtischen Gebiete östlich des Rheins und südlich des Mains zusammengefasst. Diese Veränderungen wurden 1815 vom Wiener Kongress bestätigt, 1816 wurde das Fürstentum im Zuge einer Verwaltungsreform in Provinz umbenannt.[11]

xxx wird hessisch (von Kurpfalz)

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Lindenfels und mit ihm XXX kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. 1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und XXX dem ehemals mainzischen „Amt Heppenheim“ zugewiesen.

XXX wird Hessisch (von Grafschaft Erbach)

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet. Dieses letzte Gesetzeswerk des alten Reiches setzte Bestimmungen des Friedens von Luneville um und leitete das Ende des alten Reiches ein. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Durch die Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das neu gegründete Großherzogtum Hessen eingegliedert, dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“. Das Amt blieb vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten.

XXX wird hessisch (Ritterschaftliche Orte)

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Landgrafschaft Hessen, der Kurpfalz und von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. In diesem Gebiet lag auch xxx und gehörte damit zu den mediatisierten Gebieten. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Für xxcx war das yyy Patrimonialgericht zzzz in erster Instanz zuständig.

????? In Neueste lȧnder-und völkerkunde: Ein geographisches lesebuch für alle stȧnde...: Ab Seite 341 - Großherzogthum Hessen: Durch den Lüneviller Frieden verlor er an Frankreich sein Hanau Lichtenbergsches, jenseits des Rheins belegnes Gebiet mit 79,050 Einwohnern auf 28 Q Meile; 2. an Baden durch den Reichsdeputations Hauptschluß die Hanau Lichtchbergschen Aemter, diesseits des Rheins Lichtenau und Wilstedt 4 Q. Meilen und 12,500 Einwohner und 3. an Nassau Usingen, die Aemter Katzenellenbogen, Embs, Epstein, Kleeberg und das Darf Weiperfelden mit 6 Q. Meilen und 9,300 Einw. Dafür erhielt er zur Entschädigung das Herzogthum Westphalen die Mainzer Aemter Starkenburg, Steinheim, Gernsheim, Vilbet, Hirschhorn etc, die Pfälzischen Aemter Lindenfels, Umstadt und Ötzberg den diesseits des Rheins belegenen Theil des Hochstifts Worms, die Reichsstädte Friedberg und Propste Wimpfen, zusammen 103 Q. Meilen und 218,000 Einw. Indeß mußt Hessendarmstadt 1 Million Fl Schulden des ab getretenen Hanau Lichtenbergschen Gebiet tilgen die Apanage von Hessen Homburg wenigsten um ein Viertel erhöhen und dem Fürsten zu Sayn Witgenstein eine auf das Herzoglhnm Westphalen gegründet Jahresrente von 15.000 Fl. entrichten.

Im Jahr 1803 erwarb Hessendarmstadt gegen verschiden Abtretungen von Baden das halbe Wimpfen im Thal, die Dörfer Hochstädten und Darsberg und de vormals Speierischen Antheil am Dorf Neckarhausen.

Im Jahr 1806 trat der Landgraf zum Rheinbunde, und erhielt außer den in seinem Gebiet belegnen ritterschaftlichen Orten an Souveränetätsländern Zuwachs:
1) durch die Burggrafschaft Friedberg 2½ Q. Meil.
2) Löwenstein Wertheimfchen Lande 5 Q. Meil.
3) Erbachischen Lande 10 Q. Meil.
4) Leiningen Westerbergsche Herrschaft Ilbenstedt
5) durch die Stolberg Gudern und Stolberg Ortenbergische Lande 2 3/4Q. Meil.
6) durch das Riedeselsche Gebiet 3½ Q. Meil.
7) die Solmschen Herrschaften 9 Q. Meil.
8) Witgensteinschen Laude 6 Q. Meil.
9) das Homburgsche Gebiet 1 3/4 Q. Meil.
10) und die Herrschaft Schlitz genannt götz 3½ Q. Meil.

Die im Jahre 18lo, durch den am 1 Mai 1810 mit Frankreich abgeschlossenen Vertrag erworbenen Hanauschen Aemter sind später wieder an Kurhesstn zurückgegangen. ????

In der Provinz Starkenburg waren: Einst reichsunmitlelbar waren 1) der Graf von Schönborn, wegen Heusenstamm mit 246 Häusern und 1.519 Einwohner. 2) der Graf von Belderbüsch, wegen Igelsbach mit 22 Einwohnern in 3 Häusern. 3) der Graf von Lerchenfeld, wegen Eppertshausen mit 103 Häusern und 740 Einwohnern. 4) der Freiherr von Dahlberg wegen Albersbach mit 2 Oertern 17 Häusern und 140 Einwohner. 5) der Freiherr von Wambold wegen Hetschbach und Birgenau mit 7 Örtern, 177 Häusern und 1.207 Einwohnern; 6) der Freiherr von Harthausen, wegen Georgenhausen, mit 43 Häusern und 72 Einwohnern; 7) der Freiherr von Gemmingen, wegen Crumbach mit 15 Oertern, 176 Häusern und 1.301 Einwohnern; 8) der Freiherr von Albini wegen Messel, mit 115 Häusern und 638 Einwohnern; 9) der Freiherr von Frankenstein wegen Messenhausen mit ll Häusern und 84 Einwohnern.

XXX hessisch (kurz)

Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet und hörte mit der Niederlegung der Reichskrone am 6. August 1806 auf zu bestehen. 1806 ging die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt in dem ebenfalls auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen auf.

Danach gehörte XXX durch eine Reihe von Verwaltungsreformen zum Landratsbezirk Heppenheim, sowie den Kreisen XXX..., bis es 1945 zum heutigen Kreis Bergstraße kam.

Weiter mit Großherzogtum

Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[12]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
(Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.)

Unter Druck Napoleons wurde 1806 der Rheinbund gegründet, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum erhoben, anderenfalls drohte er mit Invasion.


1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurden auch xxx zugewiesen.[13]


1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und XXX dem ehemals mainzischen „Amt Heppenheim“ zugewiesen.


Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben.

Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und bestätigte die Grenzen des Fürstentums Starkenburg. Darüber hinaus wurden dem Großherzogtum Hessen durch Artikel 47 weitere Gebiete zugewiesen, unter anderem Worms, Alzey, Bingen und Mainz, ein Gebiet, das als Rheinhessen bezeichnet wurde. 1815 trat das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei.

1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Am 17. Dezember 1820 wurde das Großherzogtum mit der Einführung der „Verfassung des Großherzogtums Hessen“ eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei xxx zum Landratsbezirk XXX kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk XXX war das Landgericht XXX als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in xxx auch für xx, xx und xx zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[14]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über xxx:

»«[15]

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt xxx gehörte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845-48 finden sich folgender Eintrag:

»«[16]

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[17] Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und xxx wurde Teil des Kreises XXXX.[18]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[19] ergaben für XXX[20]: Katholisches Filialdorf mit xx Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus xx Morgen, davon xx Morgen Ackerland, xx Morgen Wiesen und x Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das XXXdorf XXX mit eigener Bürgermeisterei, XX Häuser, XX Einwohnern, der Kreis XXX, das Landgericht XX, die evangelische Pfarrei XXX mit dem Dekanat in XXX und die katholische Pfarrei XXX des Dekanats XXX, angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden auch die XXX (XX Häuser, XX Einw.), das XXX (XX Häuser, XXX Einw.) verwaltet.[21]

1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellem Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neue Verfassung in Kraft, mit der aus dem Norddeutschen Bund nun das Deutsche Reich wurde. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.[22] Mit dem Reichsmünzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit. Nachdem das Großherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war, wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung XXXs in den Kreis Heppenheim.[23]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht xxx“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[24]

Am Ende des 19. Jahrhunderts kündigt sich auch in XXX langsam das Industriezeitalter an. Auf dem Rhein ereignet sich 1842 Neues durch die Dampfboote eines Wormser Unternehmers, der die „Die Adler des Oberrheins“ genannten Schiffe zwischen Mannheim und Mainz verkehren lässt. Weiter Verbesserungen der Infrastruktur ergeben sich durch den Bau von Eisenbahnlinien. Im Jahr 1869 wurde die Eröffnung der Nibelungenbahn von Worms über Lorsch nach Bensheim gefeiert, wo sie Anschluss an die bereits 1846 fertiggestellten Rhein-Neckar-Bahn hatte. Für das Jahr 1900 waren weitere Infrastrukturverbesserungen zu vermelden, so wurde bei Worms sowohl die Ernst-Ludwig-Brücke für den Straßenverkehr, als auch die Eisenbahnbrücke über den Rhein dem Verkehr übergeben. Dass die Zeiten aber auch von viel Armut geprägt waren, zeigen die Zahlen der Auswanderer. So wurden von 1881 und 1900 529.875 deutsche Auswanderer gezählt.[1] Am 1. Januar 1900 trat im ganzen deutschen Reich das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft.

Zeit der Weltkriege

Einarbeiten: Rheinüberquerung bei Nierstein 1945

Am 1. August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende. Als nach der deutschen Niederlage am 11. November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde, hatte OOO xxx Gefallene und Vermisste zu beklagen,[25] während der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete. Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt, und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten. In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566.500 Auswanderer gezählt, die versuchten, den schwierigen Verhältnissen in Deutschland zu entfliehen.

Im Jahr 1927 wurde Gemarkungsgröße mit xx ha angegeben.[3]

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler, was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete.

Im November 1938 brachte die sogenannte Reichskristallnacht den jüdischen Mitbürgern Not und Elend. Die XXX Synagoge wurde niedergebrannt und die Wohnungen und Geschäfte jüdischer Familien verwüstet. Bereits nach 1933 waren ein Teil der zu diesem Zeitpunkt aus XXX Personen bestehenden jüdischen Gemeinde infolge der zunehmenden Repressalien weggezogen oder ausgewandert. 1942 wurden die letzten neun noch in XXX lebenden Menschen jüdischer Abstammung in Vernichtungslager deportiert. Von den in XXX geborenen oder längere Zeit hier lebenden Personen kamen XX durch die NS-Gewaltherrschaft ums Leben.[26]

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[27][7]

KURZ

Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt wird. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und südlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstraße vorrücken. Am 27. März standen die amerikanischen Truppen in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördliche Teil des Odenwaldes besetzt. Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat. XXX hatte 186 gefallene oder vermisste Soldaten in diesem Krieg zu beklagen.[28]


LANG

Am 1. September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg, der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschätzt wird. XXX ... lokale Ereignisse ... Besonders ab 1944 war der verstärke Luftkrieg gegen Deutschland auch in XXX zu spüren. Große Fliegerverbände überflogen XXX bei ihren Angriffen auf die umliegenden Industriestädte Ludwigshafen, Mannheim oder Worms. XXX bliebt trotz einiger Schäden weitgehend verschont. In diesem Jahr wurde auch die Arbeit auf den Feldern durch die fortgesetzten Tieffliegerangriffe lebensgefährlich. Auch in der Bahn oder auf den Straßen war niemand mehr sicher. XXX ... lokale Opfer ... In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbände Mitte März 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim. Die Brückenköpfe auf der linken Rheinseite konnten durch die schwachen deutschen Kräfte nicht gehalten werden, was zur Sprengung der Rheinbrücken bei Worms, Nordheim und Gernsheim am 20. März führte. Die sich auf die rechte Rheinseite zurückgezogenen Reste der deutschen 7. Armee mussten fast die gesamte schwere Ausrüstung wie Panzer und Artillerie zurücklassen, was eine Fortsetzung der Kämpfe bei der absoluten Luftherrschaft der Amerikaner und dem Fehlen jeglicher deutscher Reserven eigentlich völlig sinnlos machte. Auf amerikanischer Seite war jetzt das oberste Ziel die Vermeidung weiterer Verluste, was zum massiven Einsatz von Artillerie, Panzern und Flugzeugen, auch ohne genaue Kenntnis einer möglichen Gegenwehr, auf alle einzunehmenden Städte und Dörfer führte. Stießen die vorrückende Kräfte auf Widerstand erfolgte ein sofortiger Rückzug und ein massiver Einsatz von Luftwaffe und Artillerie. Am 22. März überquerte die 3. US-Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25. März Darmstadt. Das machte aus amerikanischer Sicht ein schnelles Nachrücken der benachbarten 7. US-Armee zur Flankensicherung notwendig. Zur Vorbereitung für deren Rheinüberquerung wurden die meisten Riedgemeinden am 25. und in der Nacht zum 26. März von der amerikanischen Artillerie beschossen. In allen betroffenen Gemeinden wurden dabei Menschen getötet und es entstanden Sachschäden an Gebäuden. Davon war auch XXX betroffen, wobei zahlreiche Sachschäden an Gebäuden entstanden und XXX Menschen getötet wurden. In den ersten Stunden des 26. März 1945 überquerten amerikanische Truppen bei Hamm und südlich von Worms den Rhein. Die bei Worms übergesetzten Kräfte nahmen noch in der Nacht die Ortschaft Rosengarten in Besitz, marschierte in den frühen Morgenstunden in Bürstadt ein und rückten auf der B47 in Richtung Lorsch vor. Da XXX nicht verteidigt wurde entstanden beim Einmarsch der Amerikaner keine großen Schäden. Am 27. März standen die amerikanischen Einheiten in Lorsch, Bensheim und Heppenheim und einen Tag später waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nördliche Teil des Odenwaldes besetzt. [29] Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen, die am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr mitteleuropäischer Zeit in Kraft trat. XXX hatte etwa XXX gefallene oder vermisste Soldaten in diesem Krieg zu beklagen.[30]

Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.

Nachkriegszeit und Gegenwart

Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen hatte auch xxx nach dem Krieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit xx ha angegeben, davon waren xx ha Wald.[7]

Im Rahmen der Gebietsreform in Hessen wurde xxx eingegliedert.[31]

XXX ...aktuelle Situation ...XXX [32]

Worms

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. Im Umland von Worms wurde der Landkreis Oppenheim aufgelöst. Dabei wurden die rechtsrheinischen Gemeinden Lampertheim, Bürstadt, Hofheim, Biblis, Nordheim und Wattenheim dem neu geschaffenen Landkreis Worms, der aus dem Kreis Worms hervorging, angegliedert.

Mit der Errichtung von Groß-Hessen durch die amerikanische Militärregierung im Jahr 1945 wurden die rechtsrheinischen Gebiete und damit auch XXX dem Kreis Bergstraße zugeordnet. Das linksrheinische Kreisgebiet wurde 1946 im Regierungsbezirk Rheinhessen ein Teil von Rheinland-Pfalz.[7]

Heppenheim

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.[33][7]

Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und danach ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.

Gerichte in Hessen

Die zuständige Gerichtsbarkeit war während der Zugehörigkeit zu Hessen bis 1821/22 das (standesherrliche) Amt Schönberg xx. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Lorsch im Landratsbezirk Heppenheim das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, wurden die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten. Dadurch kam es zur Umbenennung in Amtsgericht yyy und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt[34].

Am 1. Oktober 1934 wurde das Amtsgericht Lorsch aufgelöst und aus dem Bezirk des Amtsgerichts der Ort Hofheim dem Amtsgericht Worms, der Ort Bobstadt und die Stadt Bürstadt dem Amtsgericht Lampertheim und mit Lorsch die restlichen Orte dem Amtsgericht Bensheim zugeteilt.[35]

Historische Namensformen

Historische Namensformen für Groß-Rohrheim waren (in Klammern das Jahr der urkundlichen Erwähnung)[7]:

Rorheim (782, 791, 1276) Raureheim (782) Rorheim superior (793)
superior Rorheim (1071) Rorheim maior (um 1200) superior Rorheim (1287)
villa Rorheim (1324) Rorrheim (1463) Ober-Rorheim (1521)
Groß Rorheim (1579) Ober Rohrheimb (1686) Groß Rohrheim (1689)

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Zeittafel auf der Webseite der Gemeinde Biblis, abgerufen am 1. Dezember 2014
  2. a b Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 641–642
  3. a b c d e Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. ???–
  4. a b Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 147ff (online bei goggle books)
  5. Manfred Schaarschmidt: Die Geschichte Schönbergs. Januar 2003, archiviert vom Original am 27. März 2009; abgerufen am 15. Oktober 2015.
  6. Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 178ff (online bei google books)
  7. a b c d e f „???, Landkreis Bergstraße“. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL), abgerufen am 26. Dezember 2015.
  8. Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 246 (online bei google books)
  9. "Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg bis zum Ende Kurmainzer Oberherrschaft (755 bis 1461) Im Auftrag des Stadtarchivs Heppenheim zusammengestellt und kommentiert von Torsten Wondrejz", Nr. 5a (Online als PDF; 2,0 MB)
  10. Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. XX (online bei google books)
  11. Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen, Bände 1–5. Band 3, Seite 32 (Digitale Ansicht)
  12. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deütschland seit hundert jahren: abth. Deütschland vor fünfzig jahren. Voigt & Günther, 1862, S. 358 ff. (Online bei Google Books).
  13. Konrad Dahl, S. 243
  14. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  15. Georg W. Weber: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1 Oktober 1829, S. 5
  16. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 2, S. xx (online bei Hathi Trust, digital library)
  17. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237–241
  18. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  19. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  20. Ph. A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen: nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. G. Jonghaus, Darmstadt 1854, DNB 730150224, OCLC 866461332, S. 292F (Online bei google books).
  21. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 32 (Online bei google books).
  22. Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870/71. In: Onlineprojekt Gefallenendenkmäler. Archiviert vom Original am 6. Mai 2015; abgerufen im Februar 2020.
  23. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3598232527
  24. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)
  25. OOO, 1. Weltkrieg. In: Denkmalprojekt. Abgerufen im Dezember 2019.
  26. Geschichte der jüdischen Gemeinde XXX auf „Alemannia Judaica“ (abgerufen am 25. Dezember 2014)
  27. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 20. Dezember 2014; abgerufen am 9. Februar 2015.
  28. XXX, 2. Weltkrieg. In: Online Projekt Gefallenendenkmäler. Abgerufen im Februar 2020.
  29. Artikelserie des Bergsträßer Anzeigers aus dem Jahr 2005 über das Kriegsende an der Bergstraße. Bergstraße und XXX. Bergsträßer Anzeiger, archiviert vom Original; abgerufen am 20. Dezember 2014.
  30. [www.denkmalprojekt.org/2013/XXXX Denkmalprojekt XXXX, 2. Weltkrieg], abgerufen am 16. Oktober 2016
  31. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 206
  32. Gemeideseite: Geschichte, abgerufen am XXX
  33. Schlagzeilen aus Bensheim zum 175-jährigen Bestehen des „Bergsträßer Anzeigers“. (PDF; 9,0 MB) Die Entstehung des Kreises Bergstraße. 2007, S. 109, archiviert vom Original am 20. Dezember 2014; abgerufen am 9. Februar 2015.
  34. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)
  35. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934 (Hess. Reg.Bl. S. 63)