Benutzer Diskussion:Aeranthropos/Archiv/2013

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Begriff

Hallo Aeranthropos. Es wäre nett, wenn Du Deinen Revert meiner Änderungen im Artikel Wagnis (Begriff) begründetest. Gruß, -- Brudersohn (Diskussion) 18:09, 29. Jul. 2013 (CEST)

Übertrag mit Antwort nach Diskussion: Wagnis (Begriff)---Aeranthropos (Diskussion) 11:08, 30. Jul. 2013 (CEST)

Bungeespringen

Hallo, Beim Artikel Bungeespringen wurde von einer IP Gerhard Grabner gelöscht. Dieser hat die erste stationäre Sprungplattform in Kärnten von der Jauntalbrücke (Jauntalbahn) eröffnet und das erste Bungee-Sprungzentrum in Österreich überhaupt. Durch den Sprung prominenter Personen, zB Jörg Haider, hat er das Bungee Springen in Österreich sehr populär gemacht. Ich finde die Löschung dieses Namens, der sich vor Joichen Schweizer nicht verstecken muss, nicht gerechtfertigt. Was meinst Du dazu, wenn ich diese Löschung rückgängig mache? --Asurnipal (Diskussion) 16:52, 10. Sep. 2013 (CEST)

Hallo Asurnipal, die Löschung des Namens erfolgte, weil Gerhard Grabner im Gegensatz zu Jochen Schweizer weder als Person noch als Pionier des Sports belegt war. Mein Vorschlag: Finde eine seriöse Quelle (Publikationen), die deine Aussage belegt und füge dann z. B. neu ein, dass der eine für Deutschland, der andere für Österreich als Pionier zu gelten hat. Das sollte dann akzeptiert werden können. Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 11:57, 11. Sep. 2013 (CEST)

Hallo, Die Sache ist nicht so wichtig, dass ich da Stunden investieren möchte. Die Leute, die sich mit der Entwicklung des Bungee Jumping im deutschsprachigen Raum auskennen, kennen den Namen Gerhard Grabner. Steht der Name nicht in Wikipedia, ist dies nach meiner Einschätzung auch kein Beinbruch. --Asurnipal (Diskussion) 19:49, 11. Sep. 2013 (CEST)

Grundgesetzwidrigkeit des Hochschulrahmengesetzes (HRG)

Übertragung > Diskussion:Hochschule

Lieber Aeranthropos, so machen wir das hier in WIKIPEDIA nicht, ohne gründliche Sachkenntnisse sehr gut fundierte Einträge einfach zu löschhen. Das widerspricht sogar Deinen eigenen Grundsätzen, die Du auf Deiner Seite von Dir und von anderen forderst. Unter Kennern ist es unbestritten, daß das HRG gerade in seinem ersten Paragraphen grundgesetzwidrig ist, weil es die Universitäten zu Hochschulen macht und damit der Aufsicht des Staates unterstellt, da nach Art. 7 Abs. 1 GG "Das gesamte Schulwesen""unter der Aufsicht des Staates" steht, wozu auch das Hochschulwesen zählt. Damit widerstreitet § 1 HRG dem Art. 5 Abs.3 GG: "Kunst und Wissenschaft, Forchung und Lehre sind frei." Und der Unterschied zwischen Universitäten und Schulen, insbesondere zu Hochschulen besteht gerade darin, daß an Schulen und ebenso an Hochschulen geschult und nicht geforscht wird, weil das Forschen und die Ausbildung zum Forschen auch traditionsgemäß den Universitäten zukommt. Schulen läßt sich nur das, was bereits erforscht worden ist. Und für eine gute Berufsausbildung ist dies genau sehr wichtig, so daß weiterhin die Hochschulen auf möglichst hohem Niveau schulen sollen, aber die Ausbildung zum Forschen ist das Geschäft der Universitäten, wozu auch gründliche Schulung gehört aber möglichst in Beziehung auf tatsächlich stattfindende Forschung, wie es das universitäre Bildungsideal von Wilhelm von Humboldt als Einheit von Forschung und Lehre apostrophiert. Natürlich wollen die Hochschulen gern auch das Promotionsrecht bekommen, und einige haben es leider aufgrund des Einsatzes von erheblichen Geldmitteln auch bekommen. Aber Promotionen dürfen nicht käuflich sein!!! Und glücklicherweise sind es immernoch Ausnahmen, daß Hochschulen das Promotionsrecht zugesprochen worden ist - leider durch den verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Wissenschaftsrat in Köln, der ja auch den Bologna-Prozeß durchgesetzt hat, durch den unsere Universitäten bereits zu Berufsschulen umfunktioniert worden sind. Niemand weiß, wodurch und wann wir unsere Universitäten wieder vom grundgesetzwidrigen staatlichen Zwang wieder befreien können. Als kleinen Tipp dazu: schau doch mal unter >sokrates.org< ins Internet rein. Ich habe mich seit langer Zeit wieder einmal in WIKIPEDIA betätigt. Weil sich hier zu viele Besserwisser tummeln, hatte ich keine Freude mehr daran. Offenbar habe ich schon wieder Pech. Also werde ich's wohl wieder lassen. Sei trotzdem herzlich gegrüßt von Wolfgang Wolfgang Deppert (Diskussion) 22:03, 21. Okt. 2013 (CEST)

Hallo Wolfgang Deppert, danke für deinen Diskussionsbeitrag, den ich unter dem Lemma 'Hochschule' beantworten möchte:

Du hast völlig Recht. Man sollte sich dem komplizierten Thema nur stellen, wenn man davon eine Ahnung hat und solche Änderungen wie du sie sehr selbstherrlich vornahmst vielleicht erst hier diskutieren. Dafür ist dieses Forum geschaffen. Jetzt zur Sache:

1. Laut § 1 Hochschulrahmengesetz zählen die Universitäten zu den Hochschulen. Das ist geltendes Gesetz, auch wenn dir das nicht zu gefallen scheint. Die Universitäten haben keinen Sonderstatus mehr. Sie haben auch kein Privileg auf Forschung mehr, -schon seit etlichen Jahrzehnten.

2. Auch beispielsweise die Pädagogische Hochschulen haben seit einem viertel Jahrhundert das Promotionsrecht und seit den 1990er Jahren bereits auch das Habilitationsrecht. Sie sind den Universitäten statusmäßig gleichgestellt und führen die Bezeichnung "university" bei der internationalen Korrespondenz zum besseren Verständnis legal im Namen. Pädagogische Hochschulen sind im Gesetz ausdrücklich als Wissenschaftliche Hochschulen definiert. Im PHG ist der Kulturauftrag von Lehre und Forschung ausdrücklich festgelegt.

3. In Deutschland gibt es keinen "Kauf von Promotionsrechten". Dies beleidigt die Hochschulen und die deutsche Rechtskultur. Du leistest dir eine sehr böswillige Unterstellung.

4. Hochschulen sind keine "Schulen", weder aufgabenmäßig noch statusmäßig. Da unterliegst du einem Irrtum. Richtig ist, dass sämtliche Einrichtungen des komplizierten Hochschulwesens auch den Auftrag zur Weitergabe des von ihnen erarbeiteten Wissensstandes haben. Vor allem "wissenschaftliche Hochschulen" haben darüber hinaus aber auch den Auftrag, neues Wissen über systematische Forschung zu erarbeiten.

5. Die von dir so schlicht behauptete Revision des HRG steht weder auf der Tagesordnung noch gar in irgendeiner Beschlussfassung der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder. Und die wäre die vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Stelle.

Resumee: Halten wir uns einfach an die Gesetzeslage und die seit Jahrzehnten bekannten Realitäten. Wirklichkeitsfremde Projektionen und Wunschvorstellungen haben in der Wikipedia keinen Platz. Mit freundlichen Grüßen --Aeranthropos (Diskussion) 15:47, 23. Okt. 2013 (CEST)

Verkehrserziehung

Hallo Aeranthropos,
Nachdem der Satz zur Zahl der Unfälle im Absatz Verkehrserziehung in der Schule steht, suggeriert er, dass die Zahl der Unfälle von Schülern ständig steigen würden. Ich hatte leider den falschen Link eingefügt (und die Entfernung des Satzes insofern unsinnig begründet), eigentlich sollte es dieser hier werden. Demnach ist die Zahl der verunglückten Kinder seit den 1970er Jahren auf unter die Hälfte gesunken, die Zahl der Getöteten sogar aufrund 3,5 % des damaligen Wertes. Eine Quelle zur Zahl der Unfälle habe ich nicht gefunden, es werden immer nur die Zahl der Verunglückten angegeben. Bei den Unfällen, bei denen Kinder aktiv beteiligt sind (also Rad&Fuß) dürften die Zahl der Unfälle und die Verletztenzahlen aber eng zusammenhängen (und um Unfälle, die Kinder als PKW-Insassen erleben, geht es bei der klassischen Verkehrserziehung nicht). Ich glaube deshalb auch kaum, dass sich eine Quelle finden wird, die besagt, dass Verkehrserziehung in der Schule der Reduktion steigender Gesamtunfallzahlen dienen soll: Die große (und steigende) Zahl an Unfällen kommt vor allem durch (meist relativ harmlose) PKW-Unfälle (bzw. deren verbesserte Erfassung) zustande, und darauf haben Kinder keinen Einfluss.--Nothere 22:01, 13. Nov. 2013 (CET)

Hallo Nothere, es scheint sich tatsächlich um ein Missverständnis zu handeln. (Ich hatte mir fast so etwas gedacht): Der Satz meint nicht nur den engen Bezug zu Schülerunfällen, sondern -wie die erste Spalte des von dir selbst eingefügten Links wiedergibt, die längerfristig gedachte Wirkung schulischer Verkehrserziehung. Diese ist nicht nur auf den momentanen Stand der Kinder ausgerichtet, sondern auf die Entwicklung ihrer mündigen Verkehrspersönlichkeit, auch als späterer Erwachsener (übrigens genau wie sämtliche schulische Ausbildung in allen Fächern). Insofern definiert sich VE ja auch als Lernen in dem weiten Feld von "Miteinander umgehen", "Aufeinander achten" etc. bis zu ganz konkreten Verhaltensweisen und Einstellungen im Verkehrsleben. Ich denke schon, dass diese VE -wenn sie denn erfolgreich ist- auch den späteren erwachsenen Fußgänger, Zweiradfahrer, Autofahrer prägt und entsprechend auf die Gesamtentwicklung der Verkehrsunfälle Einfluss nehmen kann, wie die zitierte linke Spalte ja aufweist. Können wir uns so einig werden? Gruß --Aeranthropos (Diskussion) 13:46, 14. Nov. 2013 (CET)

Muss das alles sein?

Hallo, ich finde die von Dir betriebene "Ausweitung der Kampfzone" höchst betrüblich, weil sie nur weitere Zeit und Kräfte bindet und uns von einer sachlichen Lösung des Problems eher wegführt. Zumal ich glaube, Dein eigentliches Anliegen, die Einleitung dahingehend zu ergänzen, dass der Begriff nicht ausschließlich auf Hochschulen begrenzt sei, verstanden zu haben und auch grundsätzlich teile. Strittig ist doch nur der Weg bzw. die konkrete Umsetzung. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:06, 5. Dez. 2013 (CET)

Wir waren in Ansätzen bereits sehr nah an einer Lösung. Leider haben polemische Ausfälle die sachliche Auseinandersetzung beschädigt. Mir schien die Forderung nach einer Qualitätssicherung zwingend, nachdem meine Argumente verpufften, meine Verbesserungsvorschläge komplett revertiert wurden. Da waren wir in einer Sackgasse. Was schlägst du vor? --Aeranthropos (Diskussion) 13:20, 5. Dez. 2013 (CET)
Mein Vorschlag wäre, die Debatte auf ihren ursprünglichen Kern zurückzuführen, nämlich den Umstand, dass der Begriff S. nicht nur an Hochschulen gilt. Und dass das bereits in der Einleitung drinsteht, und zwar so präzise wie nötig, aber auch so knapp wie möglich, ohne erklärungsbedürfte Fachbegriffe und weitschweifige Begriffserörterungen, die wieder nur Anlass zu neuem Streit böten ;-) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:30, 5. Dez. 2013 (CET)
PS: Die WP:Qualitätssicherung war nicht ganz der richtige Ort, weil da eher basale (technische) Mängel behoben werden sollen, während wir ja eine inhaltliche Kontroverse führen, die fachliches Verständnis erfordert ;-) --Uwe Rohwedder (Diskussion) 13:33, 5. Dez. 2013 (CET)
Und die sachlichen Mängel in dem Beitrag, die ich schon teilweise korrigiert zu haben glaubte und die Belegpflicht für die Ersteingabe? Das ist die von mir eingeforderte Aufgabe, die der Ersteinsteller zu leisten hat. Ich wollte dabei mit Hinweisen behilflich sein. Das wurde abgewiesen, muss aber sein.--Aeranthropos (Diskussion) 13:54, 5. Dez. 2013 (CET)
Zunächst einmal: Deine Annahme, dass Du bei mir oder einem ominösen "Ersteinsteller" irgendetwas "einfordern" könntest, ist irrig. Der Artikel wurde seit 2003 über 800mal bearbeitet, und zwar von 400 verschiedenen Autoren. Nähme man Deine Forderung ernst, müsste man in der Versionsgeschichte nachschauen, wer wann welche Passage eingefügt hat, und den ansprechen, sofern er (oder sie) überhaupt noch aktiv ist. So funktioniert Wikipedia aber nicht, weshalb in erster Linie derjenige zur Beibringung von Belegen aufgefordert ist, der etwas Neues hinzufügen will (siehe WP:Belege#Grundsätze Nr. 3).
Im Übrigen ist die Belegfrage m.E. nur ein Sekundärproblem, das aber in dem Maße an Bedeutung gewinnt, je umfangreicher Deine Änderungen/Ergänzungen ausfallen ;-) Für die schlichte Aussage, dass der Begriff "Student" auch außerhalb von Hochschulen verwendet wird, braucht es keine großartigen Fußnotenapparate. Und dass Studenten an Hochschulen so heißen, braucht erst recht nicht belegt zu werden, weil es (ebenso) trivial ist. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 15:54, 5. Dez. 2013 (CET)

Du fährst in der alten Spur, die nicht weiter führt. Lies bitte die Drittmeinung von Anna, dass Aussagen in der WP belegpflichtig sind, Mängel zu beseitigen sind, wenn sie entdeckt werden, auch nach Jahren, und Aktualisierungen vorgenommen werden müssen, wenn dies geboten ist. Ich wollte helfen, hätte geholfen. Doch es macht keinen Sinn, und ich möchte die Diskussion deshalb hier beenden. Diskutiere ggf. unter dem Lemma weiter. --Aeranthropos (Diskussion) 22:20, 5. Dez. 2013 (CET)