Benutzer Diskussion:Ashep

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Hallo Ashep,

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Viele Grüße, CopperBot 10:32, 19. Dez. 2011 (CET)

Deine Änderung

Hallo,

du hast im Artikel Cybersex einen Hinweis auf einen anderen Artikel entfernt. Wikipedia lebt auch von der Verlinkung von Artikeln untereinander. Ein interner Wiki-Link auf einen Artikel, der ein Angebot mit teilweise pornografischen Inhalten beschreibt, ist nicht verboten. Ihn zu entfernen stellt keine Verbesserung des Artikels dar. -- Oliver aus Bremen Sprich! 11:38, 20. Dez. 2011 (CET)

Siehe dazu auch meine Antwort auf deine Frage; ich habe sie in einen eigenen Abschnitt verlagert. --eryakaas 13:04, 20. Dez. 2011 (CET)

Nun mir soll es egal sein, rechtlich ist die Erwähnung der SZ in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Indizierung der Seite hat die Nummer 10142 und die Webseite steht auf der Liste C. Die Liste ist nichtöffentlich aber jeder der bei dieser Bundesbehörde anfragt erhält Auskunft. Eine Mail mit der Frage: Ist die Seite XY indiziert reicht aus. Die Rechtsfolge ist u.a. ein absolutes Werbeverbot http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Rechtsfolgen/indizierung-telemedien.html damit müsste der Artikel über die Seite verschwinden aber auch die Erwähnungen in anderen Artikeln. Wiki ist international also müssen wir uns nicht zwingend ans deutsche Recht halten, wenn ein Deutscher aber etwas im Artikel zukünftig ändert und eine IP nutzt welche auf ihn hinweist muss er eben mit einer staatlichen Sanktion rechnen, ob man User dem Risiko ohne Hinweis aussetzen will ist eine andere Frage, für Bürger mit einem anderen Pass ist es nicht relevant--Ashep 15:58, 20. Dez. 2011 (CET)

Siehe auch Ticket:2011121510015118. --Wnme 23:00, 21. Dez. 2011 (CET)
Hast du nach dem ersten Satz aufgehört zu lesen? "Werbung für diese Angebote ist nach den selben Grundsätzen zu behandeln: Sie ist also grundsätzlich unzulässig (§ 6 Abs. 1 JMStV), es sei denn, dass sie von Seiten des Anbieters so dargeboten wird, dass sie nur Erwachsenen zugänglich ist." Selbst wenn man unterstellt, es handele sich bei einem Wikipedia-Artikel um Werbung (einen Nachweis bis du in deinem Löschantrag schuldig geblieben), dann ist es immer noch so, dass auf der verlinkten Seite selbst keine jugendgefährdenden Inhalte zu finden sind. Dazu verweise ich noch einmal auf den letzten Abschnitt aus dem Artikel selbst: Sklavenzentrale#Funktionen: Die Sklavenzentrale ist ICRA-gekennzeichnet. Alle für jedermann einsehbaren Bereiche sind gemäß niederländischem Gesetz jugendfrei; Bereiche mit nicht jugendfreien Inhalten sind nur nach Überprüfung durch das Altersverifikationssystem „X-Access“ zugänglich (kostenpflichtig). -- Oliver aus Bremen Sprich! 06:20, 22. Dez. 2011 (CET)

Nach niederländischem Recht mag sie gesetzeskonform sei aber nicht nach deutschem bei uns sind Bilder die frei zugänglich sind und Folterspuren zeigen jugendgefährdend. Das AVS System ist nicht anerkannt und wenn dann müssten weitere Bereiche der Seite dahinter verschwinden. Das ICRA Zeichen kann sich jeder auf die Seite setzen. Die Seite wurde sicher ganz ohne Grund und ohne Gesetzesgrundlage auf den Index gesetzt. -- Ashep 09:44, 22. Dez. 2011 (CET)

Es gibt niemanden, der ein AVS anerkennen würde. Die KJM macht das grundsätzlich nicht. Und die "Folterspuren" musst du mir mal bitte zeigen. Das Schlimmste, was ich auf der Seite finde, ist ein etwas rötlicher Hintern. Und solche Bilder sind nicht einmal ansatzweise jugendgefährdend. -- Oliver aus Bremen Sprich! 14:51, 22. Dez. 2011 (CET)

Lieber Oliver das macht hier wenig Sinn ich darf Beispiele rechtlich nicht verlinken, such einfach mal in der Galerie, letztes Mal als ich da geschaut habe gabs nette blutende Spuren... wenn du meinst die Seite ist rechts ist es deine Sache, ich sehe es anders und viel entscheidender eine obserste Bundesbehörde sieht ebenfalls Rechtsverstöße nicht gerade geringer Natur, so schnell werden Webseiten nämlich nicht indiziert.-- Ashep 16:50, 22. Dez. 2011 (CET)

Ich habe in der Gallerie gesucht. Und ich habe mir auch angeschaut, wie die Betreiber der Seite Pornografie definieren. Das ist lustigerweise in etwa die Definition, die sich in Deutschland rauskristallisiert hat. Eine Einstufung hat nichts mit Rechtsverstößen zu tun. Das Angebot ist ja nicht verboten. Und doch, Webseiten werden verdammt schnell indiziert. -- Oliver aus Bremen Sprich! 17:00, 22. Dez. 2011 (CET)

Wenn einem deutschen Staatsbürger das Betreiben einer Indizierten Seite nachgewiesen wird ist es strafbar... -- Ashep 12:18, 24. Dez. 2011 (CET)

Unsinn. -- Oliver aus Bremen Sprich! 09:01, 2. Jan. 2012 (CET)

Da du mir ja eh nur Unsinn entgegenhältst: http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=8235.0;wap2 wer Unsinn schreibt sollte mal mit einem Auge ins Gesetz schauen § 184 StGB (das Buch wo es gehen tut um strafbare Dinge) und zivilrechtlich wird es bei kommerziellen Projekten auch schnell sehr lustig: http://www.linksandlaw.de/urteil217-werbung-rechtswidrig.htm und ja Wiki ist kommerziell, da werbefinanziert -- Ashep 11:38, 2. Jan. 2012 (CET)

Sorry, kein Wikimedia-Projekt ist kommerziell und erst recht nicht werbefinanziert. Die Projekte werden durch Spenden finanziert. Die Wikimedia Foundation und ihre Chapters sind allesamt non-profit. Das Urteil mag vielleicht in dein Weltbild passen, lässt sich aber nicht auf das Thema Wikipedia und Links auf SZ übertragen. -- Oliver aus Bremen Sprich! 12:39, 29. Jan. 2012 (CET)

OK kommerziell ist es nicht das stimmt, ich kann einen Fehler gerne eingestehen. Jedoch unterfallen auch spendenfinanzierte Projekte dem UWG. Brockhaus und Wiki stehen in Konkurrenz und wenn Brockhaus meint Wiki verstoße gegen das Recht können die Wiki abmahnen bzw verklagen. Aber schön wenn du dem anderen Teil nicht widersprichst dann ist das Thema nun ja durch wobei ich nicht denke es wird eine Anzeige von irgendjemandem geben und wenn doch sind die meisten hier ja anonym ;-) -- Ashep 10:39, 6. Feb. 2012 (CET)