Benutzer Diskussion:DerHerborner/Untersuchungshaft (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Anfang...

aller Dinge ist Geduld!

Würde mich freuen, wenn an dieser Stelle der eine oder andere Kommentar landet, denn ich möchte einen „hochwertigen“ Artikel erstellen. Ziel ist für mich meine Neugier am Schreiben (ich will's auch mal probieren) mit Hilfe eines mir völlig unbekannten Lemmas nachzukommen. Dabei bin ich unbeeinflusst von der Thematik – ich war Erzieher in einem Kindergarten und lebe in Deutschland.

So lerne ich eine neue Materie kennen (ziemlich tief nach der Recherche), kann mich beim Formulieren und Formatieren ausprobieren (wenn ich's übertreibe bitte lieb mit mir umgehen!) und meiner Affinität zu Österreich nachgeben (die Sprache, aber nicht nur das, ist einfach schön). In diese Ecke der deWP bin ich über das Schanigarten-Prinzip gekommen und habe mich da schon etwas „schlau“ gemacht über das, was auch hier möglich sein könnte; Ihr dürft gerne mal drüberschauen...

Bleibt gesund!

Andreas DerHerborner (Diskussion) 19:19, 15. Okt. 2020 (CEST)

1. Hilfe

Hallo Andreas, von Löschen ist der Artikelentwurf weit entfernt. Den würde niemand zur Löschung vorschlagen und niemand löschen. Aber es gibt natürlich immer ein paar Verbesserungsmöglichkeiten. In der Definition ist es nicht hilfreich Untersuchungshaft zu verlinken, weil der Leser dort nichts weiterführendes erfährt. Was aber für die Definition zentral ist, ist das Land noch einmal zu erwähnen ("Untersuchungshaft (kurz U-Haft) ist in Österreich eine Haftart.."). Was toll ist, dass Du bei den jeweiligen Artikeln, wenn möglich, den AT-Teil verlink hast, wie [[Freiheitsentziehung#Österreich].
Artikel sollten gemäß WP:Q am Besten auf wissenschaftlichen Standardwerken beruhen. Das wären hier Gesetzeskommentare zum Thema. Diese sind leider nicht ausgewertet worden (das ist kein KO-Kriterium, aber wenn man den Inhalt von Gesetzen wiedergibt, ohne die Kommentierung zu kennen, riskiert man Fehler durch WP:OR). Hier passende Kommentare wären z.B. der Wiener Kommentar, Mayerhofer/Salzmann oder auch Ernst Eugen Fabrizy. Mir ist klar, dass Du die nicht im Regal stehen hast (habe ich auch nicht). In der Unibib in Gießen oder Marburg findet man das sicher, ansonsten hilft die Wikipedia:Bibliotheksrecherche.
Was würde ich mir noch an Informationen wünschen? (das ist Kür, keine Pflicht!) Ich vermute einmal, auch in AT wird die U-Haft typischerweise auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet? Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit kommt mir ein wenig zu kurz. Welche Maßnahmen gibt es, sich gegen die Verhängung von U-Haft zu wehren? Wie steht es um die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft? Gibt es so was wie die Untersuchungshaftvollzugsordnung? Die Geschichte fehlt: Was vor 1975? Was in der Ersten Republik, was im Kaisertum? (dank Alex gibt es für die Rechtsgeschichte in AT richtig viel online, hier z.B. [1])
Alles in allem schon jetzt ein prima Artikel, der der Wikipedia bis jetzt fehlt.--Karsten11 (Diskussion) 18:32, 17. Okt. 2020 (CEST)
Hallo Karsten! - WOW - Danke für das Lob und die vielen Hinweise! Die ersten Anregungen kann und werde ich schnell umsetzen, das Vertiefen (Ideen habe ich genug, meine Linkliste ist seeeehr lang!) wird folgen! Bevor das geschehen kann, muss ich allerdings noch einiges über die richtige Formatierung, z.B. von "z.B." (u.ä. mit oder ohne Leerzeichen und wenn geschützt oder nicht?), Literatur (wie binde ich "Deine" und andere Bücherquellen richtig ein) oder den Weblinks (etwa: Vorlage § oder §§ wann und wie nutzen), erfahren, da hilft die teils ausufernde Hilfe über viele Artikel verteilt nicht immer weiter, es sind halt meist nur "Kleinigkeiten", die mich voran bringen, einen "guten" Artikel zu schreiben. Dafür werde ich Unterstützung brauchen. Kannst Du die geben, indem ich Dir alleweil Fragen sende? Siehst Du meine Antwort hier? Wo soll ich meine Fragen stellen? Erstmal jedenfalls: DANKE! - Jetzt geh ich mal zu meiner Frau vor dem anderen Bildschirm im Wohnzimmer, ein Krimi erwartet mich... - Bleib gesund! - Andreas DerHerborner (Diskussion) 19:54, 17. Okt. 2020 (CEST)
Änderungen auf Diskussionsseiten bekommen Benutzer nur mit, wenn sie die Seite auf der Beobachtungsliste haben. Im Zweifel ist es daher sinnvoll, sie mit einem Ping aufmerksam zu machen: {{Ping|Karsten11}}. Allgemeine Fragen kannst Du mir aber gerne auf meiner Disk stellen, gerne auch immer im gleichen Abschnitt.--Karsten11 (Diskussion) 16:37, 18. Okt. 2020 (CEST)

Anfrage Portal Diskussion:Recht

Portal Diskussion:Recht#Untersuchungshaft (Österreich) --DerHerborner (Diskussion) 18:15, 19. Okt. 2020 (CEST)

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip

... ist wohl in § 173 Abs. 1 S. 2 StPO niedergelegt und sollte jedenfalls sinngemäß noch kurz Erwähnung finden.--Pistazienfresser (Diskussion) 20:40, 19. Okt. 2020 (CEST)

Vgl. auch diese Entscheidung der OGH(OGH, Beschluss vom 2. August 2019 - 11Os104/19g).--Pistazienfresser (Diskussion) 13:25, 20. Okt. 2020 (CEST)
In einem Kommentar müsste man bei § 173 und/oder bei § 5 StPO etwas zur Verhältnismäßigkeit der U-Haft finden.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:45, 20. Okt. 2020 (CEST)

Bitte aufpassen / URV-Verdacht

lautet in größeren Teilen übereinstimmend Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 21:29, 19. Okt. 2020 (CEST)

Wird noch "verfeinert"... --DerHerborner (Diskussion) 22:08, 19. Okt. 2020 (CEST)
… auf gutem Weg … ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 08:35, 20. Okt. 2020 (CEST)

Auflagen?

Ich vermute, im Gegensatz zum Recht Deutschlands sind die "gelinderen Mittel" keine bloßen Auflagen (einer Außervollzugsetzung), sondern eigenständige Mittel.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:16, 20. Okt. 2020 (CEST)