Benutzer Diskussion:Harald909
Hallo Harald, herzlich Willkommen bei Wikipedia. Denkst Du bitte dran, beim Bild des Amberger Rathauses die Lizenz nachzutragen, unter der Du das Bild freigibst (ich nehme an, Du bist der Fotograf). Wäre schade, wenn wirs wegen der fehlenden Lizenz löschen müssten! Servus, und, falls Du Amberger bist, schöne Grüße an meine alte Heimat... - Uli 15:15, 23. Sep 2004 (CEST)
Hi, ich habe gerade die Formatierungen im Artikel Atomwaffenfreie Zone den Wikipedia-Standards angepasst, achte bitte darauf, dass zum Beispiel der Artikelname nur bei der ersten Nennung fett ist und überall im Artikel mit der Rechtschreibung konform sein muss (also nicht "Eine Atomwaffenfreie Zone ist..." sondern "Eine atomwaffenfreie Zone ist..."). Ansonsten ist der Text aber gut (ich gehe davon aus, dass er von dir ist). Weiter so. --ventrue (D) 15:52, 7. Okt 2004 (CEST)
- Stimmt. Eigennamen werden natürlich groß geschrieben. Ich bezweifle aber, dass "atomwaffenfreie Zone" einer ist, weil man zwar von dem Kalten Krieg, aber nicht von der sondern vielmehr von einer atomwaffenfreien Zone spricht. --ventrue (D) 17:12, 8. Okt 2004 (CEST)
- Ergänzung: so geht das zumindest aus dem Artikel hervor, ich habe noch keine andere Quelle zum Thema gelesen. --ventrue (D) 17:19, 8. Okt 2004 (CEST)
Amberg
Hallo Harald909, bei deinen Änderungen der Amberg-Seite sind irgendwie die Formatierungen durcheinander geraten, jedenfalls zeigt mein Browser große weiße Lücken. Kannst du bitte versuchen das wieder zu korrigieren? (Oder kann es ein anderer?) Herzliche Grüße. --Maracuja 03:41, 14. Okt 2004 (CEST)
Grundgesetz
Die meisten hier können zwischen sprachlichen Korrekturen und dem Einfügen von unneutralen Elementen unterscheiden. Es kann auch mal sein, dass man bei neutralisierungsversuchen über das Ziel hinausschießt. Wenn du eine bessere Idee hast, wie man etwas schreibt, mach es einfach.--G 16:52, 10. Dez 2004 (CET)
Neue Diskussion Portal Recht
Hallo Harald,
Du hast Dich zwar hier nicht als an Rechtsthemen interessiert zu erkennen gegeben, aus Deinen Beiträgen lässt sich das aber dennoch schließen. Deshalb möchte ich Dich und die anderen Juristen gerne auf diese Diskussion aufmerksam machen und um Beteiligung bitten. --Bubo 容 19:31, 25. Mär 2005 (CET)
Diese Form der Sammelansprache wird, was ich verstehen kann, von einigen nicht gern gesehen. Solltest Du Dich dadurch belästigt fühlen, bitte ich um Entschuldigung. Wenn Du Deinen Benutzernamen von meiner Verteilerliste streichst, wird das nicht noch einmal vorkommen. ;-)
Friedrich Ebert
Hallo Harald. Ich stimme Dir zumindest so weit zu, daß der strittige Satz verbesserungswürdig ist. Ich bin nur politischer Laie, gebe aber zu bedenken, daß es bei "Demokratie" in erster Linie um die gleichmäßige Verteilung der Macht auf alle Bürger geht, und in meinen Augen sind mächtige nichtstaatliche Einrichtungen (wie Industriekonzerne) ein direkter Widerspruch zu diesem Konzept. Wie betrachtet ein Politik-Profi dieses Paradox? Ich habe den PVO-vermerk vor allem entfernt, weil es mich als Leser verwirrt, wenn ein langer (und guter) Artikel wegen eines einzigen Satzes am Ende diesen abwertenden Stempel erhält, der mich beinahe davon abgehalten hätte, den Artikel zu lesen. Ich las ihn dann doch, war jedoch die ganze Zeit verunsichert, ob dies sich lohnt, was ich späteren Lesern ersparen wollte. Kleine Zwiespältigkeiten wird man nie vermeiden können. Zum Beispiel, aus wessen Sicht die Entmachtung nötig bzw. nicht nötig gewesen wäre. Aus historischer? Aus SPD-Politischer? Aus welcher Interpretation des Begriffes "Demokratie"? Wenn das zusätzlich erklärt wird, dürfte die Neutralität des Artikels hergestellt sein. Findet man keine - zu F. Ebert passende - Sichtweise, die von obiger Notwendigkeit ausgeht, gehört der Absatz m.E. komplett entfernt oder ersetzt. Von mir aus kannst Du den POV-Vermerk wieder einsetzen, doch ich wollte zumindest diese Einwände loswerden. Modran 20:55, 4. Apr 2005 (CEST)
Welches Recht gilt für Deutschprachler aus der Schweiz und anderswo?
bundesdeutsches Recht? Ich kann das nicht glauben. http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Molotow-Cocktail#Wir_m.C3.BCssen_allenfalls_floridianisches_Recht_beachten Wirf mal als Rechtskundiger nen Blick drauf. Danke vorab. Wikientwöhnungsaccount
Klarstellung: nein, es geht nicht um die Bauanleitung!
Deutsches Recht
Hallo! Du hattest mich gefragt, ob das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch für deutschsprachige Nutzer aus der Schweitz und anderen Ländern zu beachten ist. Wir müssen unterscheiden: a) Serverstandort, b) Anbieter des Angebots, c) Recht des Staates, in dem das Angebot abgerufen werden kann bzw. hauptsächlich abgerufen wird.
Zu a) Der Serverstandort spielt keine Rolle. Das Recht Floridas ist insoweit ohne Belang.
Zu b) Der Anbieter des Angebots: Das ist die Wikimedia Foundation Inc. (http://www.wikimediafoundation.org), eingetragen beim Florida Department of State, Division of Corporations unter der Nummer N03000005323. Die Wikimedia Foundation ist eine Stiftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida. Verantwortliche Ansprechperson sowie Designated Agent im Sinne des Digital Millennium Copyright Act ist Jimmy Wales (http://en.wikipedia.org/wiki/User:Jimbo_Wales). Der Anbieter muss das Recht des Staates Florida beachten (interessant im Zusammenhang mit "Pornografie" usw.).
Zu c) Das Angebot richtet sich an den deutschsprachigen Raum, namentlich Österreich, die Schweiz und die Bundesrepublik. Von diesem wird es auch zum Großteil abgerufen und bearbeitet. Was jedoch davon in das Angebot aufgenommen wird, entscheidet der Anbieter. Diesem steht es frei, jederzeit das Angebot abzuschalten. Wird mit dem Angebot gegen deutsches, österreichisches oder schweizer Recht verstoßen, muss dagegen in Florida vorgegangen werden. Das ist schwierig, läuft über internationales Recht, worin ich kein Experte bin.
Also, wenn man genau ist, dann ist von allen Wikipedianern sowohl deutsches, österreichisches und schweizer (genaugenommen auch noch floridianisches) Recht gleichzeitig zu beachten. Bei Verstößen hiergegen muss jedoch gegen den Anbieter in Florida vorgegangen werden. Dieser beherrscht und steuert das Angebot. Er muss sowohl das Recht des Staates beachten, in dem er seinen Sitz hat, als auch das Recht des/der Staaten, an die sich sein Angebot hauptsächlich richtet (= die deutschsprachigen Staaten). In der Praxis wird aufgrund der Nutzerzahlen das bundesdeutsche Recht die größte Rolle spielen, zugleich ist aber auch das Recht der deutschsprachigen Nachbarstaaten zu beachten (im Zweifel: Amtssprache Deutsch). Wird also ein Deutscher oder ein Ausländer in seinem Urheberrechtsschutz verletzt, kann er nach deutschem Urheberrecht dagegen vorgehen. Urheberrechtlich umstritten war, ob ein Angebot im Internet lediglich am Serverstandort zur Verfügung gestellt und damit vom Ausland aus bezogen wird (wie eine Zeitschrift), oder ob es hier in Deutschland "erscheint". Letzteres ist der Fall, so hat die Rechtsprechung entschieden, wenn es vorrangig für den deutschsprachigen Raum bestimmt ist, weil dann eine Indizwirkung besteht: "Deutsches Urheberrecht ist berührt, wenn der Nutzungstatbestand zumindest mit einem wesentlichen Teil auch im Inland als dem Schutzland erfüllt ist. Für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung stellt der tatbestandsmäßige Erfolg, nämlich das Bestehen einer Abrufmöglichkeit, einen solchen wesentlichen Teil des Nutzungstatbestands und damit einen ausreichenden Inlandsbezug dar."
Am Rande: Der Anbieter stellt Raum zur Verfügung, den wieder (anonym) Nutzer füllen. Ich denke, er könnte bei Verstößen gegen das Recht der beteiligten Staaten verpflichtet werden, diese Art der Nutzung zu verbieten. Auch ein Redakteur ist für das, was in einer Zeitung geschrieben wird, verantwortlich, wenn man nicht an den Autor herankommt.
In der Praxis ist natürlich entscheidend, wer Verletzungen geltend macht und wie dagegen vorgegangen wird. Dazu kann ich nichts sagen, halte aber den Grad an Narrenfreiheit für relativ groß, da sich die Deutschkenntnisse der Floridianer in Grenzen halten und die Deutschen/Schweizer/Österreicher an einen Betreiber in Florida nicht so leicht herankommen. Grüße, Harald 17:26, 4. Mai 2005 (CEST)
Matrikelnummer
Hallo Harald,
im Artikel Matrikelnummer behauptest du, dass die gemeinsame Veröffentlichung mit dem Namen verboten sei. Hast du eine passende Quelle dafür? Das würde mir sehr helfen und ermöglicht, dass man sich darauf berufen kann. Vielen Dank für deinen Text. -- Mkllnk 23:32, 18. Okt. 2010 (CEST)
Referentielle Weblinks in Artikeln zu Rechtsthemen
Hallo Harald,
das Meinungsbild dazu, ob referentielle Weblinks auf Paragrafen, Gerichtsentscheidungen, Bibelstellen usw. innerhalb von Artikeln zulässig sein sollen, hat einige Fragen offen gelassen. Da Du im Rahmen der Vorabstimmung innerhalb des Portals Recht hinsichtlich der Artikel zu Rechtsthemen einen Beitrag geleistet hattest, möchte ich noch einmal um Deine Beteiligung hier bitten. Gruß --Bubo 容 18:39, 12. Mai 2005 (CEST)
Grundgesetz
Moin Harald!
Danke für deine Klarstellung. Ich wollte mich mit meiner de facto/de jure-Erläuterung nicht in die Nähe von irgendwelchen Rechtsextremen stellen, sondern nur meiner Ungewissheit Ausdruck verleihen. Danke für die Aufklärung und - vor allem - danke für deine hervorragende Mitarbeit beim Grundgesetz (bei anderen Rechtsthemen kann ich das nicht so beurteilen, weil ich da so selten mitschreibe). Gruß. --EBB (Diskussion) 12:40, 12. Jul 2005 (CEST)
Bauhaus
Die Fluter sind stinknormal. Das Interessante ist aber die Aufhängung. Sie entspricht einerseits der Schwarzweiß-Farbstellung, die der Festsaal und das Bauhaus ursprünglich hatten, andererseits erinnert sie in der Linienführung an Mackintosh-Design (http://en.wikipedia.org/wiki/Charles_Rennie_Mackintosh) der Art Nouveau (vgl. seine Stühle). Es ist die Einhaltung des Gropius'schen Grundsatzes, die Technik zu zeigen, sie dabei aber auch zum gestalterischen Element zu machen, die für meinen Geschmack dort recht gut gelungen ist. Du kannst es von mir aus aber auch rausnehmen. (In der Führung wurde zwar darauf hingewiesen; aber man kann ohnehin nicht alles aufnehmen, was da als besonders herausgestellt wird.) --Cethegus 22:31, 24. Aug 2005 (CEST)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Hi Harald, deine Anmerkung in der Diskussions zu diesem Artikel finde ich gut. Ich hoffe, der Artikel hebt sich eindeutig davon ab. Ich habe neulich mehrere Abschnitte gerade zu diesem Thema zusammengestrichen (es stand 4x etwas drüber) und das Revisionistische entfernt. Könntest du nochmal drüber schauen... Fände ich gut. Schönen Gruß, Calvin --CJB 13:14, 25. Mai 2006 (CEST)
Bild Stralsund Hafen.jpg
Hallo Harald909! Ich möchte dir mitteilen, dass ich dein Bild Stralsund Hafen.jpg gerade als Stralsunder Hafen.jpg in die Commons kopiert und die Version hier in der deutschen Wikipedia mit dem entsprechenden Schnelllöschbaustein versehen habe. MfG Stefan Knauf 21:39, 25. Aug 2006 (CEST)
Grundgesetzfragen
Guten Tag Harald, ich habe den Artikel über das Grundgesetz gelesen. Ist der von Dir? Folgende Mängel sind mir aufgefallen. Es wird der Anschein vermittelt, dass das GG seit der Wiedervereinigung keinen Artk. 23 GG mehr benötige weil dieser ja nur den Beitritt anderer deutscher Länder offen hielt und die Geltung nun in der Präambel geregelt sei. Dies ist aber Falsch. Der Artk. 23 GG war der Geltungsbereich des GG ( Nachweis, jede GG ausgabe vor 1990) welche auch die Überschrift "Geltungsbereich des Grundgesetztes" trug und lautet: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst in den Ländern ..." erst danach kommt die Offenhaltung für weitere deutsche Länder. Desweiteren ist eine Präambel kein Gesetztestext sondern eine reine Willensbekundung des Verfassers. Daher kann es juristisch auch keinen Geltungsbereich beinhalten. Auch bin ich ganz froh darüber, da bei dem Satz "Damit gilt das Grundgesetz für das gesammte Deutsche Volk." wenn dieser juristischer Gesetztestext wäre einen Hitlerschen Weltherrschaftsanspruch bestünde. So wäre das GG überall da gültig wo ein Angehöriger des Deutschen Volkes wohnt. Also in China, Russland, USA, Israel, und den Rest der Welt. Ein weiteres Problem taucht dabei auf, dass Bundesferfassungsgericht (BVerfG 2. Senat 31.7. 1973 Aktenzeichen:2 BvF 1/73) besagt aber das die BRD staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" beschränkt. Danach dürfen alle Organe der BRD nur im Geltungsbereich des GG handeln. Also ist dieser nicht überflüssig sondern dringend notwendig. Warum wurde aber der Artk. 23 GG gelöscht. Man hätte doch nur die neuen Länder dazutragen müssen. Der Artk. 23 GG wurde aber durch Anweisung des US-Ausenministers James Baker gestrichen (2+4 Verhandlungen), warum? Gruß Arnold (tjodhild@web.de) Ich hätte darüber gern etwas mehr gewußt gern auch über e-mail.
- Hallo Arnold,
- Art. 23 GG alter Fassung betraf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, völlig richtig. Diese Vorschrift war notwendig, um den Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht abschließend zu regeln, sondern für weitere deutsche Länder offen zu halten, konkret betraf dies 1957 das Saarland, dass das 10. deutsche Bundesland wurde, zugleich sollte dem anderen Teil Deutschlands, der DDR - oder Teilen davon - der Beitritt zum Bundesgebiet ermöglicht werden.
- Ähnlich lautete die Weimarer Reichsverfassung (WRV): "Artikel 2. Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt."
- Dadurch macht also eine Verfassung deutlich, dass ihr gegenwärtiger Geltungsbereich nicht abschließend ist, sondern sich ändern kann. Beispielsweise durch Beitritt. 1919 musste Deutschland nach dem 1. Weltkrieg Gebiete abtreten, 1945 bekanntlich auch.
- Im Rahmen der 2 + 4 Verhandlungen wurde beschlossen, dass Art. 23 GG nach dem Beitritt der fünf ostdeutschen Länder in seiner bis dahin bestehenden Form aufgehoben wird. Zugleich bestimmte der Einigungsvertrag (vgl. Art. 3 Einigungsvertrag), dass die Länder Ostdeutschlands dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Mit der Streichung sollte rechtlich dokumentiert werden, dass keine weiteren deutschen Länder (man denke hier an Deutschland in den Grenzen von 1914 oder 1937) beitreten können und die Bundesrepublik hierauf auch keinen Anspruch erhebt. Die "alten" zehn Länder und die neuen fünf Länder sowie Berlin bilden ABSCHLIESSEND das Bundesgebiet. Das war 1990 der Grund für die Streichung des Art. 23 GG.
- Nach dem Willen des Verfassungsgebers von 1990 - die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung stellt das auch nicht in Frage - bestimmt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes nun aus der Präambel. Insoweit ist die Präambel Rechtsnorm. Auf die Aufnahme eines Geltungsbereiches in Art. 23 (oder an anderer Stelle) wurde verzichtet, auch wenn das in formaler Hinsicht wohl konsequenter gewesen wäre. Man wollte aber wohl nicht, dass dieser Geltungsbereich - rein theoretisch - noch einmal geändert werden kann (durch Änderung des Grundgesetzes).
- Das Grundgesetz gilt im Übrigen immer dort, wo sich auch INLÄNDISCHE öffentliche Gewalt konstituiert hat. D.h. es gilt auch auf deutschen Schiffen und in deutschen Botschaften. Nicht jedoch für jeden Deutschen in der Welt. Allerdings konstituiert das Grundgesetz für die inländische Gewalt gewisse Pflichten für Deutsche im Ausland, beispielsweise ein Recht auf konsularischen Schutz, das Wahlrecht, das Recht auf Einreise ins Bundesgebiet, das Recht zur Verfolgung von Ansprüchen in Deutschland und das Recht auf Beschreitung des Rechtsweges gegen die staatliche Gewalt.
- Mit freundlichen Grüßen
- Harald
Schleichwerbung und Wikipedia
Hallo Harald909, ich habe dich über Wikipedia:Die_Wikipedianer/nach_Wissensgebieten gefunden und würde ich gerne als Diskussionsteilnehmer bei Diskussion:Virales_Marketing#Virales Marketing (Ron Hammer) begrüßen. 172.174.143.76 11:43, 23. Aug. 2007 (CEST)